| Adel ist ein Stand, der durch Ehren- und andere Rechte vor
den übrigen Volksgenossen ausgezeichnet ist und eine besondere Klasse
bildet. Die Übertragung dieses dem europäischen Kulturkreise
angehörenden
Begriffs auf die Gesellschaft der Naturvölker ist vielfach möglich, da
die Entwicklung des europäischen A. in Zuständen der primitiveren
Gesellschaften
ihre Parallelen findet. Die Entstehung des A. setzt eine gewisse
Volkszahl
voraus und verlangt ferner, daß die ursprüngliche Gleichheit der
mutterrechtlichen
Sippen (s.d.) aufhört, was meist mit dem Übergang
zum Vaterrecht zusammenfällt. Schon
wenn einzelne Sippen sich durch feststehende Heiratsbeziehungen von den
anderen abzusondern beginnen und auf Grund von verwandtschaftlichen
Beziehungen
zu der herrschenden Sippe ein traditionelles Anrecht auf die
Häuptlingschaft
beanspruchen, kann man von der Bildung eines A. sprechen, da hier die
soziale Schichtung und eine gewisse Erblichkeit des Ranges hervortreten.
Wie die Sippe, so können auch die Männerbünde
(s.d.) durch erworbene Vorzüge oder durch Reichtum ihrer Mitglieder
einen
A. ergeben, wie überhaupt Vorzüge, zumal kriegerische und Reichtum,
besonders
da zur Bildung eines A. führen können, wo die vollentwickelte Macht des
Häuptlings kräftige Anhänger braucht und emporhebt. Hier entsteht aus
den im Namen des Häuptlings die einzelnen Landesteile verwaltenden
Unterhäuptlingen
ein Feudaladel, während an seinem Hofe aus verschiedenen Elementen,
darunter
selbst Sklaven, ein Beamten- und Hofadel erwächst. - Weit
leichter als innerhalb einer bestimmten Gesellschaft entwickelt sich der
A. als Ergebnis kriegerischer Eroberung. Die Sieger bilden die
bevorzugte
Schicht des neu entstehenden Volkes, und dieser A. hat dann wohl stets
feudalistische Merkmale. Der zunächst persönliche A. wird sehr leicht
erblich, und die Nachkommen suchen sich dann in dieser Stellung zu
erhalten
und schließen sich gegen das übrige Volk (die Unterworfenen) durch
Ebenbürtigkeitsgesetze,
Endogamie, Pflege der Tradition u. a. ab, ohne
freilich auf die Dauer das Herabsinken der Angehörigen ihres Standes in
die Unterschicht und das Heraufsteigen andrer Elemente aus dieser in die
bevorzugte Oberschicht hindern zu können. Anderseits pflegt der A. auch
besonders die genealogischen Überlieferungen und schafft damit, wenn
auch
vielleicht unbewußt, die Anfänge der Geschichte. - Die Anschauungen, die
mit der Bildung des A. verbunden sind, werden auch gelegentlich auf das
Fortleben nach dem Tode übertragen, die Seelen der Adligen leben z.B.
in menschlicher Gestalt fort, die der Unterschicht in Tieren usw. -
Äußerlich
ist der A. durch eine große Zahl willkürlich gewählter Abzeichen
kenntlich
wie die Tatauierung (s.d.), die z. B. das Wappentier
darstellt, Besonderheiten der Kleidung usw. Auch körperlich kann der
Angehörige
des A. kenntlich sein, so durch hellere oder andere Hautfarbe, höheren
Wuchs, größere körperliche Gewandtheit als Ausdruck andrer Abstammung,
kräftigerer Ernährung oder besserer Ausbildung; die mit der
bevorzugten Stellung zusammenhängende Untätigkeit läßt freilich
gelegentlich
auch die Korpulenz (Polynesien) und
krallenartige Fingernägel (z. B. Westafrika) zum anerkannten Abzeichen
des A. werden.
Thilenius. |