Adjutant. Der etatsmäßige A. bei den Gouvernements, denen Schutztruppen unterstellt sind, soll durch
rasche militärische Auskunft den fortlaufenden Zusammenhang der Verwaltung mit dem militärischen Dienstbetrieb -
insbesondere auch auf den Dienstreisen der
Gouverneure - sicherstellen. Er ist für die Dienststelle und nicht für die
Person des Gouverneurs bestimmt.