Altkamerun. Unter A. versteht man den Besitzstand der Kolonie Kamerun vor dem November 1911. Durch den
Novembervertrag
zwischen Deutschland und Frankreich wurde ein Stück A. im Norden, der
sog. Entenschnabel d.h. das Gebiet
östlich des Logone, an Frankreich
abgetreten,
und ein großes Stück der französischen Kolonie im Westen und Süden, das seitdem als Neukamerun (s.d.) zusammengefaßt wird, erworben.
Passarge-Rathjens. |