Bauwesen. Das B. in den Schutzgebieten ist infolge
des noch nicht
sehr entwickelten Standes bezüglich der einzelnen Berufszweige und der
behördlichen
Organisation nicht so weit gegliedert wie in der Heimat. Die Leitung des
B. untersteht dem Gouverneur, dem zu
diesem Zweck Baureferenten - Regierungsbaumeister - oder insbesondere Referenten für Hochbau, Seebau, Wegebau, Wasserbau, Eisenbahnbau usw. zugeteilt sind. Die
übergeordnete Zentralbehörde - Ministerialinstanz - ist für die
afrikanischen
und Südseeschutzgebiete das
RKA., für Kiautschou das RMA. Im RKA. werden die Angelegenheiten des B.
bearbeitet in der Abt. B (für Finanzen,
B., Verkehrs- und sonstige technische Angelegenheiten). In Deutsch-Ostafrika und Kamerun besteht zurzeit nebeneinander ein
Baureferat
und ein Eisenbahnreferat, in Deutsch-Neuguinea nur ein Baureferat, in Deutsch-Südwestafrika nur ein
Eisenbahnreferat
beim Gouvernement; dort besteht
dagegen
die Stelle eines Leiters des Hochbau-, des Seebau- und des
Eisenbahnwesens.
In Togo ist die Organisation wegen der
einfacheren
Verhältnisse und geringeren Entfernungen noch weniger gegliedert. Die
Geschäfte
der technischen Ortsbehörde werden beim Eisenbahnbau und -betrieb, soweit
erforderlich,
durch besondere, dem Gouvernement unterstellte Eisenbahnkommissare (s.d.)
wahrgenommen, denen das Eisenbahnreferat des Gouvernements als obere
Dienststelle
gegenübersteht. In Swakopmund besteht
ein Hafenamt unter einem Wasserbaurat -, dem die Bauausführung der neuen
Landungsbrücke daselbst unterstellt ist. S. auch Militärbauwesen und Öffentliche Arbeiten.