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Deutsch-Neuguinea. 1. Begriff und Grenzen. 2. Lage und Fläche. 3.
Geologischer
Bau. 4. Bodenschätze. 5. Boden. 6. Oberflächengestaltung. 7.
Bewässerung.
8. Klima. 9. Pflanzenwelt. 10. Tierwelt. 11. Eingeborenenbevölkerung.
12. Bevölkerungsstatistik. 13. Eingeborenenproduktion. 14. Europäische
Unternehmungen. 15. Handel. 16. Verkehrswesen. 17. Geld- und Bankwesen.
18. Verwaltung und Rechtspflege. 19. Kirchen- und Schulwesen. 20.
Missionswesen.
21. Geschichte seit der Flaggenhissung. (Finanzwesen s. Finanzen.)
Karten
1. Begriff und Grenzen. Das Schutzgebiet D.-N. umfaßt im Sinne der deutschen
Verwaltung: das Kaiser-Wilhelmsland und den Bismarckarchipel mit den deutschen
Salomoninseln (Buka und Bougainville nebst deren Nebeninseln) in Melanesien, ferner aber auch die Gebiete
Deutsch-Mikronesiens: die Karolinen samt den Palauinseln, die Marianen und die
Marshallinseln mit Nauru. In dieser Ausdehnung reicht D.-N. südlich vom Äquator
vom 141° ö. L. bis zur Ostspitze von Bougainville, bis Nukumanu (Tasmaninseln) und Nauru; die Südgrenze läuft
eine Strecke weit auf dem 8° s. Br. Nördlich vom Äquator reicht das Gebiet vom
131° bis zum 173° ö. L. und erstreckt sich mit den Marianen bis zum 21° n. Br.,
wobei jedoch Guam als eine amerikanische Enklave in mitten der deutschen
Interessensphäre liegt. Die Grenzen sind in Neuguinea durchaus künstliche, und
auch im Meeresgebiet zerreißen sie zuweilen natürliche Zusammenhänge, so
namentlich - abgesehen von Guam - im Süden von Bougainville.
2. Lage und Fläche. Trotz seiner großen räumlichen Erstreckung bleibt D.-N.
durchaus innerhalb der Tropen, was für das Klima
und alle biologischen Verhältnisse große Wichtigkeit besitzt und trotz aller
Unterschiede im einzelnen auch vieles Gemeinsame in den Lebensbedingungen der
Bewohner zur Folge hat. Die Nähe der asiatischen und australischen
Kontinentalmassen mit ihren vorlagernden Inseln spielt klimatisch und biologisch
eine außerordentlich große Rolle in D.-N., freilich in den verschiedenen Teilen
des Gebiets in sehr verschiedener Weise je nach der größeren oder geringeren
geographischen Nähe, den geologischen Geschicken und sonstigen Einflüssen. Die
Richtung der Winde und Meeresströmungen hat auf die Verbreitung von Pflanzen, Tieren und primitiven Menschen eine
gewaltige Rolle gespielt, wie andererseits alte Landzusammenhänge für die
pflanzen- und tiergeographischen Beziehungen nicht minder bedeutsam waren, und
wenn jetzt in der Zeit vorgeschrittener Kultur die Verbindungen mit der
Außenwelt dank der Anwendung der Dampfkraft minder abhängig von Wind und Strömungen geworden sind, als ehedem, so übt
(neben historischen und politischen Beziehungen zum fernen Mutterland) doch die
geographische Gravitation nach den Nachbarkontinenten einen bestimmenden Einfluß
auf die gesamte Handelsbewegung des Schutzgebietes aus, und dieser Einfluß wird
noch größer werden, wenn der südliche Kontinent einmal volkreicher und in seiner
Zoll- und Sozialpolitik freiheitlicher wird, im nördlichen Kontinent aber eine
stärkere Annäherung an die europäische Kultur stattfindet. Obgleich von den
Randgebieten dieses deutschen Besitzes in der westlichen Südsee bis zu der
ziemlich exzentrisch gelegenen Hauptstadt sehr große Entfernungen sind - was
naturgemäß die Verwaltung und den Verkehr sehr erschwert, - so ist doch die
Landfläche an sich mit rund 240000 qkm nicht sehr bedeutend. Es ist eben ein
Inselgebiet, im Gegensatz zu den deutschen Afrikakolonien, die Ausschnitte aus
einem Kontinente darstellen. Einigermaßen finden sich kontinentale
Flächenverhältnisse mit ihren Vorzügen und Nachteilen nur im Kaiser-Wilhelmsland
vor, dessen Fläche sich auf 181650 qkm berechnet. Infolge des räumlichen
Übergewichts des Kaiser-Wilhelmslandes ist zu erwarten, daß später dorthin auch
einmal das wirtschaftliche Schwergewicht fallen
dürfte, das zurzeit im Bismarckarchipel liegt. Die Fläche desselben gibt man
jetzt mit 47100 qkm an. Ansehnliche Landflächen weisen schließlich auch die
deutschen Salomonen (Buka und Bougainville) mit etwa 10000 qkm auf. Gegenüber
den ca. 238750 qkm Fläche Deutsch-Melanesiens tritt Deutsch-Mikronesien mit 2481
qkm stark zurück: die deutschen Marianen haben 626 qkm, die Karolinen mit den
Palauinseln 1450 qkm und die Marshallinseln mit Nauru 405 qkm. Die
Flächenangaben können noch nicht als endgültig angesehen werden, denn trotz der
rühmenswerten, angestrengten Aufnahmetätigkeit deutscher Kriegsschiffe, unter
denen das Vermessungsschiff "Planet" in erster Linie genannt sein möge, sind
weite Küstenstrecken noch gar nicht oder noch nicht hinreichend genau
aufgenommen, so daß eine exakte Flächenberechnung für manche Gebiete noch nicht
möglich ist. - Sind schon die Umrisse der einzelnen Inseln noch vielfach
ungenügend bekannt, so ist die Erforschung des Innern selbst vieler kleinerer
Inseln, besonders aber des Kaiser-Wilhelmslandes, noch mehr im Rückstand. Weite
Flächen sind noch immer vollständig unbekannt, und von vielen anderen sind auch
die wichtigsten Tatsachen der Oberflächengestaltung, des inneren Baus, der
Hydrographie usw. erst in den gröbsten Zügen festgestellt, so daß D.-N. unter
den deutschen Kolonien entschieden die wenigst untersuchte ist. Darum können
auch Auskünfte über die einzelnen Landschaften und Wissensgebiete vielfach nur
in unbefriedigender Weise gegeben werden.
3. Der geologische Bau von D.-N. ist noch wenig aufgehellt. Ein aus
kristallinischen Schiefern und älteren Eruptivgesteinen (Graniten, Dioriten,
Gabbros, Diabasen) bestehendes Grundgebirge nimmt den größten Teil des Kaiser-
Wilhelmslandes ein, ist aber auch im Bismarckarchipel, auf Neupommern, Makadá (Neulauenburg), Neumecklenburg, Neuhannover
und Bougainville, sowie in den Karolinen auf Jap und in Spuren auf Truk
nachgewiesen. Da Lorentz im benachbarten niederländischen Neuguina an der Schneegrenze noch eozäne Alveolinenkalke fand,
so darf man annehmen, daß das Grundgebirge im Tertiär eine neue Auffaltung und
Niveauänderung erfahren hat. Alttertiäre marine Absätze haben auf Neuguinea und
im Bismarckarchipel neben andesitischen Massenergüssen eine starke Verbreitung,
und P. St. Richarz glaubt auf Grund von P. Reibers Untersuchungen und
Aufsammlungen im Torricelligebirge
(bes. Vorkommen von Cardium productum Sow.) auch oberkretazeische Absätze
nachweisen zu können, während R. Schubert nach den darin enthaltenen
Foraminiferen eher an Tertiär (etwa Grenze von Oligozän und Miozän) denkt. Die älteren dieser marinen Absätze
sind im Torricelligebirge steil aufgerichtet und haben offenbar eine energische
Faltung durchgemacht, während die jüngeren Absätze flachere oder selbst
horizontale Lagerung aufweisen. Jedoch sind an der Südwestküste von Süd-
Neumecklenburg noch gefaltete, steil aufgerichtete Kalke nachgewiesen, in denen
sich Foraminiferen finden, wie sie in den benachbarten Meeren noch heute leben.
Man muß daraus schließen, daß in Deutsch-Melanesien Faltung auch noch bis in
jungtertiäre, vielleicht selbst quartäre Zeit hinein sich geltend gemacht hat.
Die Untersuchungen, welche Dr. R. Schubert über die ihm vom Bismarckarchipel und
einigen benachbarten Inseln vorliegenden Foraminiferen gemacht hat, haben
ergeben, daß im Gebiet von D.-N. unteroligozäne Nummuliten- und
Lithothamnienkalke und (wahrscheinlich oberoligozäne) Alveolinellenkalke, ferner
untermiozäne Lepidocyelinenkalke, mittelmiozäne Cycloclypeuskalke, obermiozäne
Globigerinenkalke, pliozäne, tuffhaltige und tuffreie, weiche und harte
Globigerinensedimente vorkommen. Sehr bedeutsam waren in jüngster Zeit Hebungen,
die nicht selten auch die Oberflächengestaltung der einzelnen Inseln durch
Terrassenentwicklung sehr intensiv beeinflußt haben. Diese jungen Hebungen haben
stellenweise sehr bedeutende Maße erreicht: Auf Neuguinea bei Berlinhafen zwar
nur etwa 60 m, aber am Sattelberg bis 970 m;
und auf Neumecklenburg finden sich Korallenkalke bis in etwa 1200 m Höhe hinauf
(auf Neupommern sind sie bisher bis 525 m Höhe nachgewiesen). Auf mehr als 1100
m Höhe sind in Süd-Neumecklenburg sogar noch Mergel mit Foraminiferen gefunden
worden, wie sie in der benachbarten Tiefsee noch heute leben. Die Hebungen, die
in den einzelnen Gebieten Deutsch-Melanesiens schon sehr ungleich im Ausmaß
sind, sind es noch mehr in Deutsch-Mikronesien, wo die Korallenkalkterrassen nur
auf den Palauinseln und den südlichen Marianen über 100, ja 200 m erreichen,
während sie sonst nur ganz vereinzelt überhaupt auftreten; so findet sich
gehobener Korallenkalk auf Nauru, fehlt aber auf der großen Mehrzahl der Atolle
und Einzelinseln Mikronesiens, wo sogar bei den (randlich in kleine Einzelinseln
sich auflösenden) hohen Karolineninseln Kusaie, Ponape und namentlich Truk
geradezu an junge Senkung gedacht werden muß. Auch in Deutsch-Melanesien fehlt
es nicht an Anzeichen jugendlicher Senkung, so mehrfach auf Neuhannover und
Mittel-Neumecklenburg, wo einzelne recht geringfügige Flüsse durch Aufstauung
seitens des Meeres für kleine Boote eine Strecke weit schiffbar geworden sind,
oder im Kaiser-Wilhelmsland, wo im Dez. 1907 sogar in der Umgebung der
Aroplagune während eines Erdbebens eine ganz ansehnliche Landfläche sich
plötzlich (im Maximum 3 m) gesenkt hat. Die im größten Teil des Gebiets nicht
seltenen, zum Teil heftigen Erdbeben sind überhaupt ein Zeichen dafür, daß
tektonische Ruhe noch nicht eingekehrt ist. Im Tertiär hat der Erguß gewaltiger
Eruptivmassen (hauptsächlich Andesite und Basalte, auf Bougainville aber auch
Dacite und Rhyolithe) viel zum Aufbau der heutigen Inselwelt beigetragen, und
die mächtigen, submarin abgesetzten Tuffmassen von Mittel-Neumecklenburg zeigen,
daß in jener Zeit stellenweise auch gewaltige Explosivausbrüche stattgefunden
haben. Jungeruptive Gesteine mit ihren Breccien und Tuffen setzen viele Inseln
Melanesiens, in Mikronesien die Palauinseln
und Marianen, auch 3 der hohen Karolinen (Truk, Ponape und Kusaie) großenteils
zusammen; auf einigen kleineren Inseln der Admiralitätsgruppe (Bismarckarchipel)
ist auch Obsidian viel verbreitet. Nicht selten
ist aber nur der Kern einzelner hoher Inseln aus Eruptivgestein gebildet,
während oberflächlich nur oder fast nur Korallenkalk ansteht, der den Kern
mantelförmig umhüllt, so im Schleinitzgebirge (Neumecklenburg), auf
manchen hibernischen, den Palauinseln und den südlichen Marianen. Rezente
Vulkane finden sich in großer Zahl in einem bogenförmigen Streifen, der auf
Kaiser-Wilhelmsland nördlich der Hansemannküste in den Le Maire-Inseln beginnt und über die Dampierstraße nach der Nordküste von
Neupommern (bis zur offenen Bucht) hinüberreicht, sowie auf den Französischen
Inseln, auf einem schmalen von NW nach SO gerichteten Band im Nordosten der Gazellehalbinsel, ferner auf Bougainville
und den nördlichen Marianen. Eine Anzahl von Vulkanen hat sich auch noch in
historischer Zeit als tätig erwiesen, nämlich Bluplup, Kadowar,
Lesson, Manam, Karkar, Ritterinsel vor der Küste von Kaiser-
Wilhelmsland; Below, Vater und Südsohn, Kaie und Raluan auf Neupommern; Balbi und Bagana auf
Bougainville; Pagan, Assongsong und Urakas in den Marianen (s. Vulkane). Große
geologische Bedeutung besitzen in dem Gebiet die Korallenpolypen, deren Bauten
zahlreiche größere und kleinere Koralleninseln, in besonders großer Zahl in
Mikronesien, erzeugt haben. Sie haben damit der menschlichen Siedelung und dem
menschlichen Verkehr eine Menge von Stützpunkten geschaffen; die festen
Landflächen vorlagernden Korallenriffe
oder -inseln haben häufig auch treffliche, gut gesicherte Häfen hervorgerufen,
aber noch viel häufiger und auf weite Strecken hin erweisen sich die
Korallenbauten als Feinde des menschlichen Verkehrs, nämlich dann, wenn sie die
Oberfläche des Meeres nicht ganz erreichen und damit zu schwer erkennbaren
gefährlichen Schiffahrtshindernissen werden, oder dann, wenn sie in
zusammenhängenden Massen lange Küstenstrecken umsäumen und damit für Schiffe bei
bewegter See oft unnahbar machen. Die Korallensäume (Saumriffe) erfahren aber glücklicherweise da und
dort auch wohl kleine Unterbrechungen und geben damit wenigstens passierbare
Bootspassagen ab (namentlich häufig an Stellen, wo Süßwasser ins Meer einmündet
und damit den Polypen die Existenzbedingungen
nehmen oder erschweren).
4. Bodenschätze. Was an Mineralschätzen in dem Gebiete
vorhanden
ist, ist noch nicht zu übersehen. Bisher sind in den älteren
Gebirgsteilen
Anzeichen verschiedener Erze gefunden, aber
in (wenigstens für Kleinbetrieb) abbauwürdiger Menge ist bisher nur
Waschgold
(im Waria) festgestellt; dasselbe entstand aus kiesigen Erzen der hier
vorkommenden Diabase und Diorite. Petroleum
ist im nordwestlichen Kaiser-Wilhelmsland (Bezirk Eitape) nachgewiesen;
doch ist noch nicht bekannt, ob größere abbauwürdige Lager vorhanden
sind;
zur Untersuchung des Vorkommens hat der Reichstag
1914 größere Mittel bewilligt. Von fossilen Kohlen
sind Braunkohlen von ziemlich geringem Heizwert am oberen Kabenau
(Astrolabebai), am Toriu
(Gazellehalbinsel),
am Timai und Tamul (Ostküste von Süd-Neumecklenburg) und sonst an
einzelnen Stellen gefunden, jedoch ist vorläufig ein Abbau noch nirgends
möglich. Viel höheren Wert haben die Phosphatlager, die auf Nauru,
Angaur,
Feis und den Purdyinseln nachgewiesen sind und dadurch
entstanden
sein dürften, daß die Exkremente zahlreicher Vögel bei günstiger
Oberflächengestaltung
gehobener Koralleninseln nicht nach dem Meere hinausgewaschen, sondern
nach inneren Vertiefungen geschwemmt wurden, wo sie nun aus dem
kohlensauren
Kalk durch chemische Umsetzung Phosphat
erzeugten
(s. Phosphat).
5. Boden. Hohe gleichmäßige Wärme und beträchtlicher Regenfall begünstigen
fast allenthalben die chemische Verwitterung bzw. Auflösung der anstehenden
Gesteine sehr. Infolgedessen sind im größten Teile des Gebiets die der
komplizierten chemischen Verwitterung zugänglichen Gesteine, insbesondere die
sehr weit verbreiteten älteren wie jüngeren Eruptivgesteine tief hinein zersetzt
und in ihren äußersten Lagen in rote Eluvialböden (frische Laterite)
umgewandelt, die nahe der Oberfläche durch Humusbeimischung oft braune und
selbst schwarze Färbung annehmen. Nach den wenigen vorhandenen Bodenanalysen,
die man aus Neumecklenburg besitzt, ist der Gehalt an Phosphorsäure im allgemeinen meist recht
hoch, der an Stickstoff und Kali aber verhältnismäßig geringer, wenn auch
großenteils noch befriedigend für die meisten Ansprüche tropischer Nutzpflanzen. Bei den löslichen, ebenfalls
weit verbreiteten Kalksteinen bleiben oben, oft in sehr seichter Decke, die
tonigen Verunreinigungen als lehmige Residualböden zurück, die zwar von
Eingeborenen und Europäern noch mit Vorteil zu Pflanzungen verwendet werden,
aber stellenweise doch bereits recht niedrigen Phosphorsäuregehalt besitzen,
obgleich sie vielfach durch Aufschüttung vulkanischer Aschen eine Verbesserung
erfahren haben müssen. - Fluviatile Alluvialböden, die hauptsächlich in den
breiten Talniederungen des Kaiserin-Augustaflusses und des Ramu, aber auch in
kleineren Flußtälern des Kaiser-Wilhelmslandes und des Bismarckarchipels
stellenweise eine ansehnliche Ausbreitung besitzen, können bei feinkörniger
Beschaffenheit einen sehr hohen Grad von Fruchtbarkeit entfalten, sind aber
leider auf weiten Strecken Überschwemmungen ausgesetzt oder dauernd sumpfig, so
daß höchstens noch die Kultur der Sagopalme an solchen Stellen möglich sein
dürfte. - Marine Aufschüttungsböden sind hauptsächlich auf den Koralleninseln
von großer Bedeutung, wo die Winde die von der Brandungswelle zerkleinerten
Muscheltrümmer, Korallenteile und Skelettreste mariner Tiere auch vom Strand aus
weit landeinwärts tragen. Sind diese vorzugsweise aus Kalksand bestehenden Böden
auch nur bei größerer Humusbeimengung fruchtbar genug, um den Anbau tropischer
Bodenfrüchte (Taro, Yams, Batate usw.) zu
ermöglichen, so ist der Boden doch für die Brotfruchtbäume und Kokospalmen noch
geeignet. Wichtig ist ferner, daß letztere auch von einem geringen Salzgehalt
des Grundwassers nicht leiden und demgemäß vortrefflich auch am Saum der
Koralleninseln gedeihen. Bemerkenswert ist freilich, daß sich (nach Elschner)
bei dem verhältnismäßig hohen Kalkgehalt des Bodens die Humusverbindungen
schnell zu Kohlensäure oxydieren; daraus erklärt sich also der geringe
Humusgehalt so mancher Böden. - Die Grus- und Geröllwälle mancher Meeresküsten,
die durch Küstenversetzung oder Meeresströmungen entstehen können, sind im
allgemeinen für landwirtschaftliche Ausnutzung ungeeignet, ebenso - wegen des
Salzgehalts - die Böden der Mangrovewälder und wegen des Klimas und der
physikalischen Beschaffenheit die Geröllfelder und Felsböden, die sicherlich in
den Hochgebirgen des Kaiser-Wilhelmslandes im Bereich der Frostwirkung oberhalb
der Baumgrenze vorhanden sein werden.
6. Oberflächengestaltung. In den höchsten Regionen der
Hochgebirge
des Kaiser-Wilhelmslandes herrschen, soweit Spaltenfrost sich wirksam
zeigt, Schneefälle auftreten und kein energischer Vegetationsschutz
vorhanden
ist, zweifellos ähnliche Abtragungsbedingungen, wie in den Hochgebirgen
der gemäßigten Breiten, und daher auch ähnliche spitze Gipfel- und
Gratformen.
(Freilich mag manche Eigenheit dieser wilden Hochgebirgsformen auch noch
durch die früher wohl vorhandene Gletscherbedeckung bewirkt sein.) Ganz
andere Abtragungsbedingungen bestehen aber unterhalb der Waldgrenze,
denn
hier herrscht einmal die chemische Verwitterung durchaus vor, und dann
ist der Abtragungsschutz, namentlich im Gebiet der ja weit verbreiteten
feuchten Tropenwälder, außerordentlich groß, so daß selbst auf engem
Raum
die Erhebungen und ihre Formen sehr lange erhalten bleiben können. Die
Rutschungen und Bodenflüsse, die an steilen Berghalden relativ häufig
auftreten und ein Hauptabtragungsmittel der feuchten Tropen darstellen,
sind geeignet, die Herausbildung gleichmäßig geneigter und steiler
Talhänge
und die Erhaltung der Rücken- oder ev. (wie auf Süd-Neumecklenburg)
ehemaligen
Rumpfflächenformen zu begünstigen. Nur da, wo die gegenüberliegenden
Talhänge
sich durch fortgesetzte Rutschungen zu schneiden beginnen, entstehen
auch
in den feuchten Tropen scharfe Grate und auch wohl Zacken und Spitzen,
wie ganz besonders häufig im Kaiser- Wilhelmsland. Auf Rutschungen mag
auch die steile Gestaltung mancher Erhebungen der hohen Karolinen
und anderer Gebiete zurückzuführen sein; doch ist in manchen Fällen, so
beim Stosch-Berg (Suilik) auf Neuhannover, lokal ein sehr starker
Widerstand
gegen Verwitterung (und damit auch Abtragung) als Ursache für die
Herausbildung
besonders steiler Bergformen anzusehen und manchmal, wie auf Ponape
(Karolinen), ist auf die steile Stellung von Basaltsäulen das Auftreten
senkrechter oder fast senkrechter Abstürze zurückzuführen. Als
Besonderheit
der Oberflächengestaltung ist auf vielen küstennahen Gebieten die
Herausbildung
deutlicher Terrassen, oft mit sehr steilen, ja zuweilen senkrechten
Absätzen,
anzusehen, und die in ihnen besonders auffällig dokumentierten, aber
auch
sonst vielfach nachweisbaren bedeutenden Hebungen in jungvergangener
Vorzeit
bis in die geologische Gegenwart hinein haben weiterhin besondere
Eigentümlichkeiten
der Oberflächengestaltung hervorgerufen, wenigstens soweit es sich um
Formationen handelt, die für Wasser wenig oder nicht durchlässig sind,
denn nur in wenigen Gebieten ist das Land lange genug in relativer
Stillstandslage
verblieben, um reife Täler entwickeln zu lassen, wie etwa das Weitintal
in Süd- Neumecklenburg und in viel größerem Maßstabe das Ramu- und
Kaiserin-
Augustaflußtal in Kaiser-Wilhelmsland. Meist ist in dem stark gehobenen
Gebiet, das ja in dem deutschen Teil der westlichen Südsee vorwiegt, und
zu dem trotz neuerdings eingesetzter Senkung auch die hohen Karolinen
noch zu rechnen sind, die Talbildung noch in erster Jugend, also die
Täler
tief eingeschnitten und die Flußgefälle noch ganz unausgeglichen, dabei
aber die Haupttäler stellenweise übertieft, so daß, wie beim Timai und
Tamul in Süd-Neumecklenburg, die Nebenflüsse in Wasserfällen in den
Hauptfluß
münden. Infolge des starken Gefälles und der zeitweise sehr starken
Wasserführung
wird die Tiefenerosion der Flüsse, wie auch ihre Transportkraft sehr
begünstigt.
Wenn trotzdem selbst schmale Inseln, wie etwa Neumecklenburg, noch auf
weite Strecken keine tiefen Einsenkungen ihrer Kammhöhe aufweisen, so
ist daran eben in Verbindung mit dem energischen Vegetationsschutz nur
die kurze Zeitdauer schuld, die seit der Hebung verflossen ist, und wenn
die Flüsse nur selten in der Lage gewesen sind, größere Alluvialebenen
aufzubauen - es sei denn in alten Längstälern (Weitin, Ramu, Kaiserin-Augustafluß)
oder an seichten Küstenstrecken (Nord-Neuhannover) -, so ist daran in
erster Linie die Inselnatur der meisten Einzelgebiete schuld,
infolgedessen
die nach der Tiefe gebrachten Schuttmassen alsbald im Meere verschwinden
können. Daher kommt die (abgesehen von einigen Teilen des Kaiser-
Wilhelmslandes
überall nur) geringe Ausdehnung der Alluvialebenen, und auch marine
Aufschüttungsflächen
haben sich nur an relativ stabilen Küsten (z.B. Finschküste) in nennenswerter Ausdehnung
bilden
können. Wenn auf wasserundurchlässigen Gesteinen die Flüsse tiefe
Schluchten
herausarbeiten und damit eine reichlich ausmodellierte
Oberflächengestaltung
erzeugen konnten, so fällt dieser Umstand bei durchlässigen Kalksteinen
großenteils weg, denn hier entwickelt sich zumeist eine karstartige
unterirdische
Wasserzirkulation, so daß sich gewöhnlich keine offenen Flußtäler
bilden,
wohl aber bei hinreichend langer Dauer des lösenden Einflusses des
zirkulierenden
Wassers Lösungs- und Einsturzdolinen entstehen können (z.B. auf dem
Hochland
von Lelet im Schleinitzgebirge in Neumecklenburg). Aber dies sind trotz
ihrer oft ansehnlichen Größe doch nur geringfügige Formgebilde, während
die Großformen der Kalksteingebiete durch ihren Mangel an
Formengliederung
und Talbildung, sowie die Massigkeit und Plumpheit der Erhebungen schon
von weitem auffallen können. Der Wind hat infolge des meist sehr
intensiven
Vegetationsschutzes in der westlichen Südsee im allgemeinen keinen
wesentlichen
direkten Einfluß auf die Oberflächenformen, es sei denn in den uns noch
unbekannten Hochgebirgen oder auf den Koralleninseln, wo der Kalksand
durch ihn nicht selten in Dünenwälle aufgeworfen wird, die zuweilen
mehrere
Meter Höhe erreichen und durch nachträgliche Zementierung erhärten
können.
Indirekt begünstigt der Wind aber die Abtragung doch wesentlich, denn
durch Windbruch werden häufig Bäume samt ihrem Wurzelwerk umgestürzt und
so kleine Flächen des Vegetationsschutzes für einige Zeit beraubt;
andererseits
aber werden durch die Winde nicht bloß die Kronen, sondern auch das
Wurzelwerk
der Bäume bewegt und dadurch tiefgründiger, stark von Wasser
durchtränkter
Boden abwärts gedrängt. Diese Vorgänge wirken aber durch Beschleunigung
der Abtragung auch nicht unwesentlich auf die Formengestaltung,
insbesondere
die Herauspräparierung widerstandsfähiger Gänge und Schichten zurück.
Die Gestaltung der Meere, in denen die deutschen Gebiete Melanesiens und
Mikronesiens liegen, ist noch nicht hinreichend erforscht, um sichere
Anhaltspunkte für Spekulation über räumliche Beziehungen zu gewähren.
Doch ist die Inselkette der Marianen, die beiderseits von tiefem Meer
umgeben wird und im Süden und Südosten von dem tiefen Marianengraben
begleitet
wird, morphologisch wohl ebensogut als ein Außenposten Asiens anzusehen,
wie andere analog verlaufende Inselreihen vor Asiens Küsten. Sievers
schließt
ferner aus dem Nachweis von tiefen Gräben östlich der Palauinseln und Jap ebenfalls auf eine
morphologische
Zugehörigkeit dieser Inseln zum asiatischen Komplex, während er den Rest
Mikronesiens noch zum ozeanisch-australischen Gebiet rechnet. Viel
deutlicher
ist die Zugehörigkeit Deutsch-Melanesiens zum australischen Gebiet in
den Tiefenverhältnissen begründet, denn Neuguinea steht durch eine
Flachsee
von weniger als 200 m mit Australien in Verbindung, und ein
unterseeischer
Sockel von weniger als 1000 m Tiefe verbindet mit Neuguinea die
Hauptinseln
des Bismarckarchipels, die ihrerseits wieder durch eine gemeinsame
Schwelle
von weniger als 2000 m Tiefe mit den Salomoninseln zusammenhängen. Den
Salomoninseln freilich folgen im Südwesten gewaltige Tiefen (bis 9140
m), und eine damit zusammenhängende grabenartige Rinne mit Tiefen von
über 7000 m streicht dem Südrand Neupommerns entlang, so daß also hier
eine gewaltige Senke die Innenseite des Inselbogens begleitet, eine
Erscheinung,
die sich weiter südöstlich (bei den Neuen Hebriden) wiederholt. Die
Gestaltung
der Küste, d.h. des Begrenzungssaumes zwischen Meer und Land, ist in dem
Gebiete außerordentlich mannigfaltig, so daß ein allgemeines Urteil
darüber
kaum zu geben ist. Die Küstenlänge ist infolge der außerordentlichen
Landzersplitterung
sehr groß, aber zahlenmäßig noch nicht festgestellt. Großformen der
Küstengliederung
können nur bei dem einzigen Gebiet kontinentaler Größenordnung, beim
Kaiser-Wilhelmsland,
auftreten; sie beschränken sich hier aber auf die tiefen Einschnitte des
Huongolfs und der Astrolabebai mit der dazwischen liegenden Halbinsel.
Die Hebungsküsten sind im allgemeinen wenig gegliedert, während die
Senkungsküsten
sich vielfach durch reiche Gliederung auszeichnen (infolge des
Eindringens
des Meers in Hohlformen des Geländes). Jungvulkanische Inseln sind
zumeist
sehr wenig gegliedert, abgesehen von den wenigen Fällen, wo das Meer in
die geöffneten Krater eindringen konnte.
Eine Sonderstellung nehmen die Atolle
(s.d.)
ein, indem bei diesen die Einzelinseln meist einen wenig gegliederten,
oft sogar weithin sehr glatten Küstenverlauf aufweisen, während deren
Gesamtheit in ihrer meist mehrfach durchbrochenen Rundung ein Maximum
der Gliederung und Küstenentwicklung aufweist.
7. Die Bewässerung ist in allen Gebieten mit
wasserundurchlässigen
Gesteinsformationen, dank starkem Regenfall und meist üppiger
Vegetationsdecke,
reichlich und ausdauernd. Immerhin ist die Verteilung der Niederschläge über das Jahr ungleichmäßig
genug, daß kleinere Bäche während der trockeneren Jahreszeit
oberflächlich
austrocknen können, und doch sind die trockeneren Jahreszeiten meist nicht lang und ausgeprägt
genug, um den Boden in den Waldgebieten bis in größere Tiefen
austrocknen
zu lassen, so daß dieser bei wiedereinsetzendem Regen
nur verhältnismäßig wenig Wasser aufnehmen kann; die Folge davon ist,
daß trotz der ansehnlichen Wassermengen, die von der Vegetation zurückgehalten werden, die ergiebigen
Regenfälle alle Wasserläufe sehr rasch anschwellen lassen, oft sogar in
solchem Maße, daß sonst unbedeutende Gerinnsel dann für einige Stunden
unpassierbar werden, und daß größere Flüsse, bei denen von der
trockeneren
Jahreszeit her noch große Kiesbänke trocken lagen, binnen kürzester Zeit
ihr ganzes Bett mit tosendem Wasser füllen und selbst auch über die Ufer
hinaustreten - Umstände, die das Reisen wesentlich erschweren können.
Infolge starken Gefälles und häufiger Wasserfälle oder Stromschnellen
sind die meisten der größeren Wasserläufe trotz großen Wasserreichtums
selbst für kleinere Fahrzeuge gar nicht oder nur für kürzere Strecken
schiffbar. Auf lange Strecken erlauben größeren Schiffen nur der
Kaiserin-Augustafluß
und der Ramu regelmäßigen Verkehr. Für kleine, flachgehende Kähne
und Eingeborenenboote bieten aber selbst ziemlich unbedeutende Flüsse
der Salomoninseln und des Bismarckarchipels, ja sogar Ponapes auf
größere
oder kürzere Entfernung die Möglichkeit des Verkehrs. In den
Kalksteingebieten
versickert das Regenwasser oft so vollständig in dem klüftigen Gestein,
daß zuweilen selbst in regenreichen Gebieten (z.B. Schleinitzgebirge,
Neumecklenburg) oberflächliche Bäche völlig fehlen und die Eingeborenen
gezwungen sind, zum Zwecke ihrer Trinkwasserversorgung künstlich mit
Lehm
gedichtete Wasserlöcher an schattigen Stellen anzulegen; wo Bäche und
Flüsse sich an der Oberfläche finden, da versickern sie zuweilen an
einzelnen
Stellen und nehmen für längere oder kürzere Strecken einen
unterirdischen
Lauf (zuweilen auch im Andesit von Neuhannover). In den Kalksteingebirgen
behält das in die Tiefe gesickerte Wasser vielfach bis ins Meer hinab
oder wenigstens bis in die Nähe der Küste seinen unterirdischen Lauf bei
und kommt dann erst in Riesenquellen zum Vorschein. Auf den niedrigen
Koralleninseln fehlen Quellen vollständig, so daß die Bewohner aus
künstlichen
Brunnen ihr Trinkwasser schöpfen müssen. Heiße Quellen sind bisher nur in den
vulkanischen
Gebieten des Kaiser-Wilhelmslandes und Neupommerns und seiner nördlich
vorlagernden Inseln sowie auf den Hibernischen Inseln und den Marianen
nachgewiesen; Geiser kommen im Gebiet der
Französischen Inseln, bei Hannamhafen
auf der Willaumezhalbinsel (Neupommern) und im Westen von Ambitlé (Feni- oder Anirinseln) vor.
Sapper.
8. Klima. D.-N. besitzt ein tropisches, zum Teil äquatoriales
Seeklima mit geringen Unterschieden der
Temperaturextreme.
Größere tägliche Temperaturschwankungen dürften nur im gebirgigen Innern
von Kaiser-Wilhelmsland und
Bougainville vorkommen. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt etwa 26°
bis 27,5°, der Unterschied zwischen dem kältesten und wärmsten Monat in
Mikronesien höchstens 1°, in Melanesien höchstens 2°. Nur auf den
Marianen
dürften größere Unterschiede vorhanden sein. Auch der Luftdruck zeigt
nur geringe Jahresschwankungen. Entsprechend der Wanderung der Sonne
liegt
das Gebiet niedrigsten Luftdrucks im Nordwinter mit etwa 755 mm über
Kaiser-
Wilhelmsland, welches dem über Nord- und Mittel-Australien befindlichen
tieferen Minimum am nächsten liegt; bei den nördlichen Marianen ist um
etwa 6 mm höherer Luftdruck; im Nordsommer ist das Gebiet niedrigsten
Luftdrucks nördlich verlagert und dürfte sich in einer Rinne erstrecken,
die bei den Oleaiinseln (Karolinen) beginnt und dann etwa 5° westlich
der Marianen verläuft. Über die sich hieraus ergebende Windverteilung
s. Wind 4, sowie Kaiser-Wilhelmsland, Bismarckarchipel, Salomoninseln,
Karolinen, Marianen und Marshallinseln. Die Niederschläge sind
reichlich,
sie übersteigen fast überall 2000 mm im Jahr. Eine eigentliche
Trockenzeit
ist nirgends vorhanden, die sog. macht sich nur durch eine Verminderung,
aber kein Aufhören der Niederschläge geltend. Bestimmt wird ihre
Verteilung
im Jahr einmal durch den Sonnenstand, das andere Mal durch die großen
Windsysteme der Monsune und Passate unter Beeinflussung durch etwaige
Gebirge. Eine mehr oder weniger scharf ausgeprägte Regenzeit finden wir
im nördlichen Teil dieses Gebietes zur Zeit des höchsten Sonnenstandes,
also im nördlichen Sommer. Anders im gebirgigen Süden, also auf Kaiser-
Wilhelmsland
und den benachbarten Inselgruppen, wo wir ausgesprochene,
Steigungsregen,
d.h. durch das Vorhandensein von Gebirgen entstandene bzw. geänderte
Niederschläge
treffen. Hier weht im Südwinter der Südostpassat, im Südsommer der Nordwestmonsun. Daher haben die nach Norden
und Westen gerichteten Küsten von D.-N. ihre Regenzeit im südlichen
Sommer,
die nach Süden und Osten gerichteten im südlichen Winter. Die hier
abgedruckten,
von Dr. Heidke aufgestellten Klimatabellen geben über die Verhältnisse
je einer Station im Bismarckarchipel (Herbertshöhe
auf der Gazellehalbinsel), in Kaiser-Wilhelmsland (Hatzfeldhafen), in den Westkarolinen (Jap)
und der südlich der Marshallinseln gelegenen Insel Nauru Auskunft.


Weiter folgt eine Niederschlagstabelle von Saipan (Marianen), Jaluit
(Marshallinseln) und Ponape (Ostkarolinen).

9. Die Pflanzenwelt D.-N.s schließt sich in ihrer
Zusammensetzung an
die Flora des tropischen Ostasiens an. Nach der Einteilung Englers
bildet
die Kolonie in pflanzengeographischer Beziehung einen
Teil der papuanischen Provinz des Monsungebietes. Vertreter der
australischen
Flora finden sich in den niederen Regionen nur vereinzelt, als
wichtigste
wären zu nennen Arten der Gattungen Eucalyptus,
Metrosideros, Acacia und Casuarina, während im Hochgebirge (nach den
Forschungen
in Süd- und West-Neuguinea, sowie auf Jap) das austral-antarktische
Element
dem Monsunelement gleichwertig an die Seite tritt. Bisher sind im ganzen
etwa 3000 Pflanzenarten bekannt geworden, von denen gegen 900 nur in dem
Gebiet vorkommen. - Die verbreitetste Formation ist der Hochwald,
welcher
trotz des Reichtums der ihn zusammensetzenden Arten (s. Kaiser-Wilhelmsland)
eintönig das Land von der Küste bis zu den Bergspitzen in einen dichten,
dunkelgrünen Mantel hüllt. Bei 600-900 m Meereshöhe treten wir in den
Gebirgsregenwald, den man charakteristischer als Moos- oder Nebelwald
bezeichnen kann, ein. Hier sind die Stämme und Zweige der Bäume meist
mit dichten Moos- und Farnpolstern bedeckt, Moose
und Flechten, Lycopodium, Vittaria und
Psilotum hängen an den Ästen herab, sogar auf den Blättern siedeln sich
stellenweise Moose an. Lianen und Epiphyten, welche auch im Niederungswalde reich
vertreten sind, zeigen hier die üppigste Entwicklung. Auf isolierten
Felskuppen
und Graten finden sich niedere Krüppelformen. Bei etwa 3500 m erreicht
der Wald seine Grenze. An seine Stelle tritt eine alpine
Vegetation, deren Erforschung für das deutsche Gebiet noch aussteht. -
Ursprüngliches und dauerndes Grasland
oder Hochgrassteppe, nach dem Malaiischen häufig als Alangfeld
bezeichnet,
findet sich nur auf sehr durchlässigen, trockenen Böden, wie
Korallenkalken
und Sanden, ferner im Regenschatten von Gebirgen, wie an den Südhängen
des Finisterregebirges am Oberlauf des Ramu- und Markhamflusses.
Ausgedehnten
Grasfeldern begegnen wir in Kaiser-Wilhelmsland besonders an der Maclayküste, an der Küste von Kelana bis Finschhafen, dann auf Neupommern an der
Gazellehalbinsel,
auf Neumecklenburg, sowie auf Jap (Karolinen) und den Marianen. Durch
die Eingeborenen, welche in der Trockenzeit das Gras anzünden, wird die
Ausdehnung dieser Formation künstlich erweitert und eine vielfach
mögliche
Wiederbewaldung verhindert. - Niedrige Flußufer werden von ausgedehnten,
4 m hohen Dickichten des wilden Zuckerrohrs, Saccharum spontaneum, meist
in reinen Beständen umsäumt. An sumpfigen Flußmündungen siedeln sich
ausgedehnte
Mangrovewälder an, in der Hauptsache aus der niedrigen Rhizophora mucronata und der hochstämmigen
Bruguiera
gymnorrhiza bestehend, denen sich nach dem Inland zu die stammlose Palme
Nipa fruticans zugestellt. In Sümpfen des Binnenlandes finden sich
reiche
Bestände von Sagopalmen, Metroxylon,
eine bedeutsame Nahrungsquelle für die Eingeborenen. An wichtigen Kulturpflanzen besitzen die Eingeborenen
außer
der Kokospalme, welche die reichsten
Erträge auf den Inseln und an der Küste bringt, jedoch auch landeinwärts
bis zu etwa 800 m Seehöhe noch vereinzelt angepflanzt wird, den Taro,
Colocasia antiquorum, ein äußerst nahrhaftes
Knollengewächs,
welches guten, feuchten Boden zu seinem Gedeihen verlangt. Die Ergänzung
zu dem nur kurze Zeit haltbaren Taro bilden die Yamsknollen, bis 25 kg
schwer, von verschiedenen Dioscoreaarten stammend. Wichtig sind weiter
Bananen in zahlreichen Spielarten, Zuckerrohr,
stellenweise Bataten, Ipomoea Batatas,
und, durch die Europäer eingeführt, Mais
und Melonenbaum, Carica Papaya. An Genußmitteln sind zu nennen die Betelpalme und Betelpfeffer, Areca Catechu und Piper
betle, Tabak, der auch im Inlande, scheinbar schon vor Ankunft der
Europäer kultiviert wurde, in Ost-Mikronesien Kawa,
die Wurzel von Piper methysticum. Hierzu treten noch eine große Zahl
wild
wachsender Nutzpflanzen, welche von den Eingeborenen geschont, mitunter
auch angepflanzt, jedenfalls aber in der Nähe der Dörfer mit in das Eigentum der Familie einbezogen worden. Es sind
dies der Brotfruchtbaum,
Artocarpus
incisa, verschiedene Pandanusarten, vor allem Pandanus tectorius, Kanariennüsse, Gnetum edule,
und viele andere. Bambus, in
starkstengligen
Arten wohl ursprünglich angepflanzt, Rotan,
verschiedene Lianen, wie Pueraria novo-guineensis, liefern Material für
die verschiedensten Zwecke, Broussonetia in seiner Rinde
Bekleidungsstoff,
während die Samen von Coix lacryma und Adenanthera pavonina zur
Verzierung
benutzt werden. - Als wichtigste Europäerkulturen sind außer der
Kokospalme
zu nennen: Kautschuk, und zwar Ficus elastica, Hevea brasiliensis sowie Castilloa elastica, ferner Kakao, Kaffee, Sisalhanf, in zweiter Linie für den
Bedarf im Lande Ananas, Mango, Orangen und Limonen, Bananen,
Papayas, Grenadillas, verschiedene Gemüse und zur Arbeiterbeköstigung
Mais und Maniok. - Verlassenes Kulturland
überzieht sich rasch mit Gräsern und Gebüsch, welche in Sekundärwald übergehen und, falls nicht
gestört,
nach längerer Zeit sich wieder in Hochwald verwandeln.
Lauterbach.
10. Tierwelt. In tiergeographischer Beziehung gehört D.-N.,
wenn
man der Einteilung von Wallace und
Möbius
folgt, zum australischen Gebiet, und zwar ist es nach Wallace, mit
Ausschluß
der nördlichen Inselgruppen, ein Teil des austro-malaiischen oder
papuanischen
Untergebietes, da sich dieses nach Wallace von den Salomoninseln über
Neuguinea und über die Molukken bis nach Celebes und Timor erstrecken
soll. Wenn man Neuguinea dem australischen und nicht dem indomalaiischen
Untergebiet angegliedert hat, so ließ man sich besonders durch das
Vorkommen
einer größeren Zahl, von Beuteltieren und das fast vollkommene Fehlen
anderer Säugetiere leiten. Nur Fliegende Hunde, Fledermäuse, einige Nager und Schweine kommen
sonst noch vor. Sieht man aber von den Säugetieren ab, so stehen die
Vertreter
fast aller Tiergruppen in unserer Kolonie mit denen des indomalaiischen
Untergebietes, also mit denen des orientalischen Gebietes in engerer
Beziehung
als mit denen des australischen Gebietes. Man gliedert es also, wenn man
es nicht als selbständiges Übergangsgebiet betrachten will, besser dem
orientalischen Gebiete an. Zur Demonstration mögen die auffallendsten
und deshalb am besten erforschten Tiere, die Vögel, genannt werden. -
In unserm Schutzgebiet D.-N. kommen nach Sharpes Handliste im ganzen 220
Vogelgattungen vor. Von diesen Vogelgattungen sind 66, also über ein
Viertel
des Ganzen, auf die Wallacesche austromalaiische Subregion beschränkt.
Mögen diese Gattungen nun auch verschiedenwertig sein und zu andern
Gattungen
in mehr oder weniger enger Beziehung stehen: die große Zahl beweist auf
jeden Fall, daß wir ein gutes Recht haben, das Wallacesche Untergebiet
als solches gelten zu lassen. - Von 86 der 220 Gattungen kommen
Vertreter
sowohl in Australien wie im orientalischen Gebiet vor. Diese Gattungen
beweisen also in unserer Frage über die Verwandtschaft des Gebietes mit einem des
benachbarten ebensowenig. Manche dieser 86 Gattungen sind fast über die
ganze Erde verbreitet. Besonders sind dies Schwimmvogelgattungen
(Sterna,
Anous, Fregata usw.) und Stelzvogelgattungen (Arenaria, Numenius,
Charadrius,
Gallinago, Nyeticorax usw.), die nur als Wanderer sich zeigen, zum Teil
aber auch Vögel, die im Gebiet nisten, wie die Raubvogelgattungen Astur,
Falco, Haliaetus, Pandion, die Taubengattung Columba, die
Schwalbengattung
Hirundo und die Krähengattung Corvus. Manche Gattungen reichen in ihrer
Verbreitung von Australien bis nach Afrika. Es gehören dahin die
Eisvogelgattung
Halcyon, die Bienenfressergattung Merops, die Rackengattung Eurystomus,
die Kuckucksgattung Centropus, die Brillenvogelgattung Zosterops und die
Schneidervogelgattung Cisticola. Wieder andere Gattungen reichen von
Australien
bis Indien, wie die Taubengattung Macropygia, die Reihergattung
Demiegretta,
die Kuckucksgattung Cacomantis und die Webervogelgattung Munia. Noch
andere
gehen von Australien über die indomalaiische Subregion nicht oder kaum
hinaus, wie die Nashornvogelgattung Rhytidoceros, die
Fliegenschnäppergattung
Rhipidura und die Honigfressergattung Cyrtostomus. - Zugleich im
Schutzgebiet
und in Neuholland, aber nicht mehr im indomalaiischen Untergebiet,
kommen
19 Gattungen vor und deuten also auf eine nähere Verwandtschaft mit der
australischen Region hin. Von diesen seien die Papageigattung
Hypocharmosyna
und die Fliegenschnäppergattung Poecilodryas genannt. Nur mit Polynesien
teilt das Schutzgebiet 6 Gattungen, von denen die Taubengattung
Globicera
und die Stargattung Aplonis die bekannteren sind. Mit dem
indomalaiischen
Untergebiet, nicht aber mit Australien und Polynesien, hat das
Schutzgebiet
nicht weniger als 35 Gattungen gemein. Es gehören dahin die
Feldhühnergattung
Excalfactoria, die Laufhühnergattung Turnix, die Taubengattung
Carpophaga,
die Papageiengattung Loriculus, die Eisvogelgattung Ceyx und die
Seglergattung
Macropteryx u.a. Die nahe Verwandtschaft mit der indomalaiischen Fauna ist dadurch erwiesen, und es könnte nur noch
in Frage kommen, ob sich auch die nördlichen Inselgruppen, das sog.
Mikronesien,
insofern anschließt, daß es dem austromalaiischen Untergebiet näher
steht
als dem indomalaiischen und dem polynesischen. Sehen wir auch hier von
den Gattungen ab, die den genannten Inselgruppen allein angehören, und
von den weit verbreiteten Schwimm- und Stelzvögeln, ferner von
denjenigen,
die allen drei Nachbargebieten gemein sind, wie die Taubengattung
Phlogoenas,
so weisen die Taubengattung Globicera, die Stargattung Aplonis, die
Honigfressergattung
Myzomela, die würgerartige Gattung Pinarolestes und die
Fliegenfängergattung
Myiagra zugleich auf die polynesische und die austromalaiische Fauna
hin.
Die Gattungen Edoliisomia und Megapodius sind nicht in Polynesien, wohl
aber in den beiden andern Nachbargebieten vertreten. Die Papageigattung
Eos und die Fliegenfängergattung Monarcha teilt Mikronesien
ausschließlich
mit dem austromalaiischen Gebiet. Diesen beiden Gattungen steht nur die
Taubengattung Streptopelia gegenüber, welche auf das indomalaiische
Untergebiet,
und die Kuckucksgattung Urodynamis, welche auf das polynesische
Untergebiet
allein hinweist. Ein Anschluß an das austromalaiische Untergebiet ist
danach sehr wohl berechtigt. Betrachten wir unser Schutzgebiet
tiergeographisch
als Einheit, so müssen wir das an Landtieren bei weitem reichste Kaiser-
Wilhelmsland
als den Mittelpunkt ansehen. Im Bismarckarchipel sind von auffallenden
Formen bereits die Paradiesvögel
und Krontauben verschwunden. Auf den nördlichen Inselgruppen fehlen
außerdem
die Beuteltiere, Frösche und Landschlangen, während, abgesehen von
Vögeln und Echsen, die fliegenden Hunde
und Fledermäuse noch vorhanden sind. Auf den Marshallinseln endlich
kommen
von Landwirbeltieren nur noch einige Vögel, Geckos und Eidechsen vor, und auch diese sind vielleicht
größtenteils
eingeschleppt. Die Meeresfauna, auch die an die Küste gebundene, ist bis
zu den Marshallinseln fast die gleiche. Fast überall sind die Küsten von
formenreichen Korallenriffen umsäumt. Dem Beschauer bietet sich ein
wunderbares
Bild, wenn er bei stiller See in einem Boot über das Korallenriff
hinfährt.
Massige Astraeiden und zierlich verzweigte Madreporiden wechseln in den
zartesten Farben miteinander ab. Von Fischen, die an Formen und Farben
eine unglaubliche Mannigfaltigkeit zeigen, fällt besonders ein schön
blaues
Tierchen, Glyphidodon uniocellatus, auf, welches, wenn es zwischen den
Korallen hervorkommt, nur noch leuchtender blau
wird. An tieferen Stellen kommen zu den Korallen Schwämme in mannigfaltigster Form und in den
lebhaftesten
Farben hinzu, und zwischen allen diesen Pflanzentieren, meist in
Höhlungen
versteckt, teils auch mit den Stöcken verwachsen, spielt sich ein
reiches
Leben von Fischen, Krebsen, Muscheln,
Schnecken und Stachelhäutern ab. Unter
letzteren fällt besonders ein langarmiger, schön blauer Seestern,
Linckia
miliaris, auf. Außerhalb des Korallenriffes ist das Hauptgebiet der Holothurien (Trepang), und in größeren Tiefen kommt stellenweise
(Blanchebucht) der Nautilus vor, der
außer zahlreichen Nutzfischen von den Eingeborenen in Reusen gefangen
wird. Auf den Flößen, die als Merkzeichen der Reusen auf dem Wasser
schwimmen,
und auf andern treibenden Gegenständen sitzen reihenweise oft
Seeschwalben,
unter denen besonders die große hellgefärbte Sterna bergii und der
schwärzliche
Anous stolidus auffällt. Trotz ihrer Schwimmhäute können die
Seeschwalben
nicht schwimmen, und da sie gelegentlich der Ruhe bedürfen, setzen sie
sich auf offener See bisweilen ermattet sogar auf Schiffe und werden
dann
für dumm gehalten (Anous, Tölpelseeschwalbe). Über dem tieferen Wasser
der Buchten sieht man oft auch Seeschildkröten
ihren Kopf und Rücken hervorstrecken, namentlich um die Zeit, wenn sie
am Strande kleiner Inseln ihre Eier abzulegen pflegen. Innerhalb des
Korallenriffes
ist das Gebiet der Stelzvögel, unter denen der Brachvogel (Numenius)
durch
seinen langen krummen Schnabel und der kleine, auch in Nordeuropa
einheimische
Uferläufer (Tringoides hypoleucos) durch sein häufiges Vorkommen
auffällt.
Am schmalen Sandstrande, namentlieh unter überhängenden Zweigen, an
Orten,
die der Uferläufer meidet, gehen zahlreiche fruchtfressende Einsiedlerkrebse der Gattungen Coenobita
und Pagurus ihrer Nahrung nach. Von Landvögeln bemerkt man oft einen
buntscheckigen
Eisvogel (Halcyon saurophagus), der, auf einem trockenen Zweige sitzend,
nach Beute ausspäht. Den kleinen Insekten am Boden stellt eine Eidechse (Lygosoma
nigrum) nach. Nähert man sich, so sucht sie ins Wasser hineinlaufend zu
entkommen. In löcherigem Korallenfels und in angespülten hohlen
Baumstämmen
kommt häufig eine hell und dunkel geringelte Seeschlange (Platurus
colubrinus)
vor, die nur nachts, um Nahrung zu suchen, aufs Meer hinauszugehen
scheint.
Eine dauernd im Meer lebende, in der Sundasee so häufige Seeschlange
(Hydrus
platurus) ist im Schutzgebiet äußerst selten. Tritt man vom Ufer aus in
eine Kokospflanzung ein, so fallen an lichten, sonnigen Plätzen
besonders
die außerordentlich zahlreich vorkommenden Eidechsen der Gattung
Lygosoma
auf. Sie scheinen dort unsere am Boden lebenden insektenfressenden Vögel
(Bachstelze, Rotschwanz, Amsel, Pieper usw.) zu ersetzen. Den Eidechsen
stellt, auf einem Palmkopf lauernd, ein Raubvogel der Gattung Astur
nach,
während ein an ähnlichen Orten ausspähender Eisvogel der Gattung Halcyon
in erster Linie auf große Insekten (Heuschrecken,
Käfer usw.) angewiesen ist. Fliegende Insekten
fängt
in den Pflanzungen D.-N.s ein schwarz-weißer Fliegenfänger Rhipidura tricolor. Er macht
sich besonders dadurch bemerkbar, daß er nach jedem Satz die langen
Schwanzfedern
hin und her bewegt. Auf den Blüten der Kokospalme gehen zwitschernd
kleine
Honigsauger (Cyrtostomus und Hermotimia) ihrer Nahrung nach. Sie saugen
nicht Honig, wie der Name erwarten läßt,
sondern fressen Spinnen und Insekten.
Den Pollen der Kokospalme frißt ein meist paarweise auftretender kleiner
bunter Papagei (Hypocharmosyna subplacens). Hoch in der Luft kreisen
schwalbenartige
Vögel. Meist sind es Salanganen (Collocalia). Eine echte Schwalbe
(Hirundo
tahitica) kommt nur da vor, wo Korallenfelshöhlen oder hohe Gebäude
geeignete
Nistplätze bieten. Betritt man das Grasland, so ändert sich die
Tierwelt.
Nicht lange braucht man meist zu suchen, um eine Kolonie der im hohen
Grase nistenden Webervögel (Munia)
zu treffen. Zahlreich kommt auch ein bunter Fliegenfänger (Poecilodryas)
vor und ein Schneidervogel (Cisticola), der auf kleinen Sträuchern
Blätter
zusammennäht, um sein Nest möglichst versteckt anbringen zu können. Im
Grasland sind auch die Feldhühner (Excalfactoria), Laufhühner
(Turnix)
und Rallen zuhause. Am reichsten ist das Tierleben in höheren Gestrüppen
und in bewaldeten Schluchten. Es würde zu weit führen, auch nur das
Wichtigste
zu nennen. Von Vögeln findet man zahlreiche Taubenarten, die ihre
Nahrung
teils am Boden (Chalcophaps), teils auf niedrigen Bäumen (Ptilopus,
Macropygia),
teils auch auf den höchsten Urwaldriesen (Globicera, Carpophaga) suchen.
Etwas freistehende Bäume sind oft über und über mit den Hängenestern der
Glanzstare (Aplonis) bedeckt. An Schlingpflanzen sucht der Spornkuckuck
(Centropus),
oben in den Kronen ein gehäubter Raubvogel (Baza) und eine
breitschnäbelige
Racke (Eurystomus) die in großen Insekten bestehende Nahrung. An Stimmen
fallen besonders auf das Kreischen des Edelpapageis (Eclectus), das
Tuten
des Spornkuckucks, (Centropus), die teilweise schnarrenden Pfeiflaute
von Drongo (Dicruropsis) und Giliau
(Mino)
und die sanften, regelmäßig abgestuften Pfeiftöne eines Kuckucks
(Cacomantis
insperatus), die, in der Nähe der Hütte eines Eingeborenen
hervorgebracht,
das Eintreten eines Todesfalls anzeigen sollen. - An lichten Stellen
kommt
das Buschhuhn (Megapodius) vor, und im ausgedehnten Urwalde der Kakadu
(Cacatua) und der Nashornvogel mit seinen sausenden Flügelschlägen
(Rhytidoceros).
Auch fliegende Hunde sieht man oft
zahlreich
an einem Urwaldriesen hängen. - Bricht die Dämmerung an, so sieht man
letztere oft hoch durch die Luft rudern, ein eigenartiger, fast
vorweltlich
erscheinender Anblick. Auch ein großer Segler
(Macropteryx) wird besonders in den Abendstunden lebhaft und schlägt von
einem trockenen Ast aus seine großen Kreise. Wird es dunkler, so hört
man die kläfferartige Stimme einer Nachtschwalbe (Caprimulgus) und das
Laute Bellen eines großen Laubfrosches
(Hyla
dolichopsis). Am Waldboden gehen Frösche (Cornufer) ihrer Nahrung nach.
Zahllose Insekten schwirren umher, um in den Veranden der Häuser zum
Licht
zu kommen. Letzteres macht sich wieder ein Gecko (Lepidodactylus
lugubris)
zunutze und betreibt allabendlich an den Wänden und an der Decke der
Landhäuser
seine Jagd. Um einzelne Bäumchen im Gebüsch Fliegen zahlreiche Leuchtkäfer (s.d.) der Gattung Pteroptyx. Sie
leuchten in jeder Sekunde alle gleichzeitig auf, um im nächsten
Augenblick
wieder zu verschwinden. - Nicht unerwähnt darf gelassen werden, daß sich
in unserer Kolonie D.-N. die winterlichen Wanderer des Nordens und des
Südens einfinden. Natürlich halten sie sich dort zu verschiedener
Jahreszeit
auf, je nachdem sie aus dem Süden oder aus dem Norden kommen. Wanderer
aus dem Süden sind ein Kuckuk (Lamprococcyx plagosus), ein Eisvogel
(Halcyon
sanctus) und ein Bienenfresser
(Merops
ornatus), Wanderer aus dem Norden ein Kuckuck (Cuculus saturatus),
einige
Seeschwalben (Sterna longipennis) und mehrere
Stelzvögel (Gallinago, Tringoides, Charadrius usw.). An Nahrung für sie
fehlt es nie, und wenn einige Forscher das Zurückkommen der deutschen
Zugvögel am Studiertisch auf Nahrungsmangel in den Tropen zurückgeführt
haben, statt auf einen periodisch sich einstellenden Wandertrieb, so
liefert
unsere Kolonie D.-N. den Beweis, daß dies unzutreffend ist. - Zum Schluß
sei noch hervorgehoben, daß kleine Korallenkalkinselchen mit Baumwuchs,
welche den Küsten vorgelagert sind, eine zum Teil völlig abweichende
Tierwelt
bergen als die gegenüberliegende Küste. Als Bewohner kleiner Inseln
seien
genannt: Eine Taube, Carpophaga vanwycki; ein Eisvogel, Halcyon
saurophagus;
ein Fliegenschnäpper, Monarcha inornata; ein Würger,
Pachycephala melanura und ein Honigfresser, Myzomela sclateri.
Dahl.
11. Die Eingeborenenbevölkerung (s. farbige Tafeln und Tafel
27-34, 57, 180, 181, 190) des Schutzgebiets ist keine einheitliche.
Während
man früher, entsprechend der geographischen Unterscheidung von
Melanesien
und Mikronesien vorerst Melanesier (s.d.) auf Neuguinea und dem Bismarckarchipel, Mikronesier (s.d.) auf den Karolinen, Marianen
und Marshallinseln unterschied, haben die Untersuchungen der neueren
Zeit
weit verwickeltere Verhältnisse ergeben, die einerseits durch zu
verschiedenen
Zeiten erfolgte Einwanderungen in das Gebiet, andererseits durch Wanderungen innerhalb der Gruppen ihre
Erklärung
finden. Nach Abschluß der Wanderungen haben sich dann auf einzelnen
Gruppen
Besonderheiten ausgebildet, die zumal in Melanesien besonders ausgeprägt
sind, da hier der ausgleichende Verkehr
infolge der mangelhaft entwickelten oder fehlenden Schiffahrt ausblieb.
Bei der sehr ungleichmäßigen Kenntnis, die wir heute noch von der
Bevölkerung
haben, kann die nachstehende Übersicht zumal für Melanesien nur bedingte
Geltung beanspruchen. Es sind in dem Schutzgebiet folgende Völker
vertreten:
1. Amelanesier, d.h. Völker, die eine
nichtmelanesische
Sprache sprechen und zum Teil wohl Pygmäen umfassen. Sie sitzen in Kaiser-
Wilhelmsland
im Innern mit Ausnahme der Flußläufe und treten nur an einzelnen Stellen
bis an die Küste heran. Zu der gleichen Gruppe dürfte die
Binnenbevölkerung
der Admiralitätsinseln gehören, ferner
sind
hinzuzurechnen die Baining und
Verwandten
in Ost-Neupommern sowie die Bevölkerung der Südostküste und des Innern
von Bougainville (s.a. Papua und Papuasprachen). 2. Melanesier. Sie sind aus
Indonesien wahrscheinlich von verschiedenen Inseln und zu verschiedenen
Zeiten eingewandert, haben in Kaiser-Wilhelmsland die Küste zum Teil und
dann die Flußläufe aufwärts besetzt, im Bismarckarchipel alle Inseln
erreicht
und sind auch bis Nauru (Marshallinseln) vorgedrungen (s.a. Melanesische Sprachen). 3.
Mikronesier.
Gleich den Melanesiern dürften sie aus Indonesien eingewandert sein. Sie
zerfallen heute in die Gruppen der Zentralkarolinier, Ostkarolinier,
Westkarolinier,
Marshallinsulaner und Chamorro.
Indessen
zeigen die Westkarolinier (Palau, Jap) starke indonesische Einflüsse,
die wohl auf wiederholten Einwanderungen beruhen. Die Ostkarolinier
(Ponape,
Kusaie usw.) dagegen sind durch polynesische
Rückwanderungen
von Osten her verändert. Mikronesier sind andererseits zu den westlichen
Inseln des Bismarckarchipels gelangt, wo sie als Paramikronesier (s.d.)
kulturelle Eigentümlichkeiten entwickelt haben. 4. Polynesier. Aus Zentralpolynesien sind zu
verschiedenen
Zeiten Einwanderer nach Osten gelangt. Im wesentlichen rein, wenn auch
nicht frei von mikronesischen Beimischungen, sitzen sie auf den kleinen
Atollen im Osten von Neumecklenburg und den Salomoninseln (s. Polynesische Exklaven und Polynesische Sprachen), ferner auf
Nukuor (Karolinen). Mit Melanesiern gemischt sind sie in Nauru
(Marshallinseln);
wesentlich reine Gilbertinsulaner bewohnen Kapingamarang (im Süden der
Zentralkarolinen).
(Über die Kulturverhältnisse der Bevölkerung s. Kaiser-Wilhelmsland,
Bismarckarchipel,
Karolinen, Marianen, Marshallinseln und die einzelnen Gruppen oder
Inseln.)
Karten
Thilenius.
12. Bevölkerungsstatistik. Die weiße Bevölkerung des Schutzgebiets D.-N. hat
am 1. April 1899, dem Tage des Übergangs der Landeshoheit auf das Deutsche Reich
(s. Neuguinea-Kompagnie) 200
betragen. Am 1. Jan. 1913 belief sie sich auf 1427 Personen, und zwar 1068
Männer und 359 Frauen, einschließlich 126 Kinder unter 15 Jahren. Ihrer Staatsangehörigkeit nach zerfallen
die weißen Ansiedler in 1005 Deutsche, 172 Japaner, 112 Engländer (darunter 61
sogenannte Kolonialengländer), 23
Holländer, 19 Österreicher, 15 Nordamerikaner, 14 Spanier, 11 Schweden, 9 Schweizer, 6 Russen, 4 Luxemburger, 3 Belgier und
je 1 Dänen, Norweger und 21 sonstige Staatsangehörige oder Personen ohne eine
besondere Staatsangehörigkeit. Die Mischlingsbevölkerung des gesamten
Schutzgebiets D.-N. betrug nach dem Stand vom 1. Januar 1913 281 Personen, und
zwar 158 Männer und 123 Frauen, einschließlich 179 Kinder unter 15 Jahren. Über
die Eingeborenenbevölkerung des Schutzgebiets liegen genaue Zahlen zurzeit
nicht vor, da infolge der Zerstreutheit der einzelnen Gebietsteile und der
Unwegsamkeit des Geländes, namentlich in Kaiser-Wilhelmsland, ein großer Teil
des Landes auch bisher noch nicht in die Verwaltungsorganisation einbezogen
werden konnte. Auf Grund der bisher vorliegenden Ergebnisse und Schätzungen wird
aber ungefähr mit einer Eingeborenenziffer von rund 600000 Personen gerechnet.
Genaue Bevölkerungsziffern liegen auf Grund vorgenommener Zählungen bis jetzt
vor im Bismarckarchipel für die nordöstliche Gazellehalbinsel, die Französischen
Inseln, für Neulauenburg und einzelne Teile von Neumecklenburg, in Kaiser-
Wilhelmsland für den Bezirk Friedrich-Wilhelmshafen, in Mikronesien für die
Westkarolinen, Palauinseln und Marianen, die Trukinseln, die Insel Ponape und
die Marshallinseln. Auf der Gazellehalbinsel wurde die eingeborene farbige
Bevölkerung gelegentlich der Steuererhebung gezählt. Die Zählung ergab 32093
Eingeborene. (Näheres im Amtlichen Jahresbericht über Die
deutschen Schutzgebiete in Afrika und der Südsee 1910/11 und 1912/13,
erschienen bei E. S. Mittler & Sohn, Statistischer Teil, woselbst die einzelnen
Gebiete und Orte mit genauen Zahlenangaben aufgeführt sind.) Im Bezirk
Friedrich-Wilhelmshafen wurden insgesamt 11881 Eingeborene nach Namen,
Geschlecht und Familie gezählt. Auf den Französischen Inseln wurden bei den im
Jahre 1913 vorgenommenen Zählungen 2194 Personen festgestellt (s. Amtsblatt für
das Schutzgebiet D.-N. vom 1. Dez. 1913 Nr.23 S. 273/74). Die im Jahre 1911
erfolgte Zählung in den Westkarolinen, Palauinseln und Marianen ergab rund 15400
Personen. Auf der Insel Ponape wurden gezählt 3190 Ponapeleute, 585
Zentralkaroliner, 279 farbige Soldaten und
farbige Arbeiter (Melanesier). In der
Trukgruppe wurden 1918 auf 16 Inseln 8449 Eingeborene gezählt, dazu kommen noch
etwa 2500 Personen auf den übrigen Inseln dieser Gruppe, also im ganzen rund
11000 Personen. In den Marshallinseln bezifferte sich die
Eingeborenenbevölkerung nach der letzten Statistik auf 9569 Personen (s.
Amtsblatt für das Schutzgebiet D.-N. vom 1. Dez. 1918 Nr. 23 S. 270). Die
nichteinheimische farbige Bevölkerung betrug Ende 1912 im ganzen 1656 Köpfe,
darunter 1141 Chinesen, 258 nichteinheimische
Südseeinsulaner, 158 Malaien (Javanen), 78 Tagalen (Philippiner), 7 Inder und 14 sonstige Angehörige der farbigen Rasse.
Über die Dichtigkeit der Bevölkerung in D.-N. können aus den bereits oben
angeführten Gründen erschöpfende Angaben heute noch nicht gemacht werden. Auf
der Gazellehalbinsel kommen nach den gemachten Feststellungen auf einen
Quadratkilometer im Durchschnitt 64 Eingeborene. Im übrigen wechselt die
Dichtigkeit, namentlich soweit dies auf Grund der neueren Expeditionen in Kaiser-Wilhelmsland
festgestellt werden konnte, sehr. Man ist teils auf nahezu menschenleere
Gegenden gestoßen und hat andererseits wieder ganz dicht bevölkerte
Niederlassungen gefunden. Im allgemeinen läßt sich aber auf Grund der bisher
vorliegenden Ergebnisse wohl sagen, daß das Schutzgebiet im Vergleich zu den
übrigen östlichen Ländern menschenarm ist.
13. Eingeborenenproduktion. Die Eingeborenen D.-N.s sind in der Hauptsache
Hackbauern, doch finden sich an einzelnen Plätzen auch Ansätze eines
Gewerbebetriebes. So gibt es Gebietsteile, in denen die Töpferei ausgebildet ist, z. B. in den
Admiralitätsinseln und in Kaiser-Wilhelmsland, und es werden vereinzelt auch
andere Gebrauchsgegenstände gefertigt, allein der Gewerbebetrieb ist ein sehr
bescheidener und dient nur dem Handel unter den Eingeborenen im Lande selbst.
Eine Ausfuhr außer zu ethnographischen oder ethnologischen Zwecken findet in
derartigen Gegenständen nicht statt. Das Haupterzeugnis und zugleich das
Hauptnahrungsmittel in D.-N. ist, wie fast überall in der Südsee, die Frucht der Kokospalme. Soweit die
Eingeborenen die Kokosnüsse nicht für den eigenen Bedarf gebrauchen, verkaufen
sie den getrockneten Kern (Kopra) an die weißen
Händler und Firmen, die ihrerseits dann die
Ausfuhr besorgen. Eine genaue Feststellung der von den Eingeborenen mit
Kokospalmen bebauten Fläche und der angepflanzten Bäume ist bis jetzt nicht
möglich gewesen, da noch große Teile von D.-N. unerschlossen sind. Nach der
letzten Statistik (1913) sind 17301 t Kopra ausgeführt worden. Hiervon dürften
auf die von Europäern produzierte Kopra rund 10000 t entfallen, da die
Plantagenstatistik 10 700 ha als mit ertragsfähigen Kokosbäumen angepflanzt
angibt und 1 ha bei gutem Ertrag etwa 1 t Kopra liefert. Mithin kann angenommen
werden, daß der Anteil der Eingeborenen an der Kopraausfuhr sich im letzten
Berichtsjahr (1913) auf rund 7000 t belief. Zum eigenen Bedarf und auch zum
Verbrauch für die Europäer und deren Arbeiter, nicht aber zur Ausfuhr, pflanzen
die Eingeborenen im Schutzgebiet noch vor allen Dingen Knollenfrüchte, wie Taro
und Yams, sodann auch noch Bananen und ab und zu
Zuckerrohr und Gallips (mandelartige Nüsse). In manchen Gebieten, so namentlich
in Kaiser-Wilhelmsland, ferner aber auch in den Gruppen der Admiralitäts-, St. Matthias-Inseln sowie auf der Insel
Neuhannover, ist Sago (das aus dem Mark der sog.
Sagopalme gewonnen wird), das Hauptnahrungsmittel. Auch Tabak wird teilweise von
den Eingeborenen gebaut, und man hat namentlich im Stromgebiet des Kaiserin-
Augustaflusses neuerdings große Anpflanzungen von Tabak festgestellt, der von
verhältnismäßig recht guter Qualität ist. In einzelnen Gebietsteilen, namentlich
in den Salomoninseln, bringen die Eingeborenen auch Kawawurzeln zum Verkauf an,
die zu medizinischen Zwecken nach Deutschland ausgeführt werden, sowie Stein-
und Elfenbeinnüsse, und in Kaiser-
Wilhelmsland auch etwas Guttapercha und
Massoirinde, doch ist die Produktion hierin
keine bedeutende (s. u. 15. Handel). Die höher stehenden Eingeborenen in den
Westkarolinen und Marianen pflanzen sehr vereinzelt, aber meist nur für den
eigenen Gebrauch, etwas Kaffee und Kakao. Eine Viehzucht im eigentlichen Sinne wird von den
Eingeborenen D.-N.s nicht betrieben. Der Bestand an Haustieren beschränkt sich
in der Hauptsache auf Schweine, Hunde und
Geflügel. Nur in den Karolinen und Marianen befassen sich einzelne Eingeborene
auch mit der Aufzucht von Rindvieh, doch nur in geringem Maße und nur zum
Gebrauch im eigenen Lande. Von den Erzeugnissen des Meeres sind es außer Fischen
hauptsächlich Schildpatt, Perlschalen, Muscheln und Trepang, die in bescheidenem
Umfange von den Eingeborenen auf den Markt gebracht werden.
14. Europäische Unternehmungen. Europäische Unternehmungen in
der heutigen deutschen Südsee datieren schon aus den 50er Jahren des
vorigen
Jahrhunderts. Vornehmlich waren es die Firma Johann Caesar Godeffroy &
Sohn in Hamburg (s. Deutsche Handels- u. Plantagengesellschaft der
Südseeinseln),
sowie der gleichfalls aus Hamburg stammende Kapitän
Eduard Hernsheim (s.d.), die zunächst auf den einzelnen Inseln von ihren
Schiffen aus Handel trieben und später, sobald die Verhältnisse es
zuließen,
da und dort Stationen errichteten (s. 15. Handel). Während es sich in
diesen Fällen aber nur um Handelsniederlassungen handelte,
ließ
der aus Samoa gekommene Engländer Thomas Farell im Jahre 1883 durch
seinen
Schwager Parkinson (s.d.) an der Küste
der Blanchebucht (Neupommern) in Ralum die erste Pflanzung von Kokospalmen und Baumwolle anlegen. Ihm folgte einige Jahre später
die Neuguinea-Kompagnie (s.d.), die zunächst bei Finschhafen Land in
Kultur
nahm, und allmählich dehnten sich die Betriebe aus, so daß gegenwärtig
in D.-N. im ganzen 76 Pflanzungsunternehmungen bestehen. Als im Besitz
von Weißen befindlich werden im letzten Berichtsjahre (1913) 185000 ha
Landes angegeben. Die bebaute Fläche beträgt 32300 ha, von diesen sind
12300 ha ertragsfähig. Den größten Raum nimmt die Kultur der Kokospalme
ein. Sie bedeckt allein 29200 ha, von denen 10700 ha im Ertrage stehen.
Mit Kautschuk sind 2300 ha bepflanzt, wovon 1200 ha bereits einen Ertrag
liefern. Kakao wird verhältnismäßig wenig gebaut, es sind zurzeit nur
390 ha Landes unter Kakaokultur, von denen 290 ha ertragfähig sind. Von
Faserpflanzen wird in der Hauptsache plantagenmäßig nur noch Sisal
gebaut,
und zwar von der Neuguinea-Kompagnie in der Nähe von Konstantinhafen (Kaiser-Wilhelmsland).
Kaffee
wird nur in ganz geringem Umfang und in der Hauptsache zum Gebrauch im
Lande selbst produziert. Mit dem Anbau von Sumpfreis und Zucker sind erst in den letzten Jahren Versuche in
größerem Umfang gemacht worden. - Der Bergbau
beschränkt sich in der Hauptsache auf die Ausbeute von Phosphat, der auf
der Insel Nauru (Marshallinseln) von der Pacific Phosphate Company und auf Angaur (Palauinseln) von der Deutschen Südsee-
Phosphat-Aktien-
Gesellschaft gewonnen wird (s. die beiden Gesellschaften). Daneben
bestehen
noch einige wenige Goldwäschereien im Flußgebiet des Waria im Süden von Kaiser-Wilhelmsland, doch handelt
es sich hierbei bis jetzt nur um kleine Handbetriebe. - Die Gewinnung
von Holz für den Export befindet sich
gleichfalls
noch im Anfangsstadium. Einige der in Neuguinea ansässigen Firmen haben
damit begonnen, das für Schiffsbauzwecke sehr geeignete Holz des Afzelia
Bijuga-Baumes auszuführen. Sägewerke,
die im übrigen fast nur für den Gebrauch im Lande selbst arbeiten,
befinden
sich im ganzen 5 im Schutzgebiet. - Handel und Schiffahrt ohne
Nebenbetriebe
wird von 28 Firmen betrieben. - Pflanzungen,
die zugleich auch Handel treiben, sind in der letzten Statistik (1913)
25 aufgeführt. - Die Gewinnung von Muscheln und Trepang wird von 5
Unternehmungen
betrieben. Zwei Firmen beschäftigen sich im Nebenbetriebe auch mit dem
Fischfang. Die Zahl der Handwerker (nur Chinesen und Japaner) beträgt
14. An Privatapotheken befindet sich bis jetzt nur eine und zwar in Rabaul
(Neupommern), im Schutzgebiet. Gast- und Schankwirtschaften (5 im Neben-
und 2 im Hauptbetriebe) sind im ganzen 7 vorhanden. - Die Viehzucht
kommt
als selbständiger Betrieb, wie z.B. in Deutsch-Südwestafrika,
im Schutzgebiet D.-N. nicht vor. Sie wird von den Pflanzungen und
Ansiedlern
nebenher betrieben und zwar neuerdings mit wachsendem Erfolge. Der
Viehbestand
betrug nach der letzten Zählung (1913) 2706 Schweine, 2572 Stück
Rindvieh,
175 Wasserbüffel, 471 Pferde, 17 Esel, 6
Maultiere, 891 Schafe, 556 Ziegen und 15019 Stück Federvieh.
15. Handel. Die ersten wirtschaftlichen Unternehmungen im
Schutzgebiete
D.- N. waren reine Handelsunternehmungen, und zwar ist die Einbeziehung
dieser Inselwelt in die Weltwirtschaft durch hanseatische Kaufleute
erfolgt,
die trotz vieler Schwierigkeiten und Gefahren und trotz mancher
geschäftlicher
Rückschläge und Verluste seit Anfang der 70er Jahre in jenem Gebiet
festen
Fuß gefaßt und Niederlassungen gegründet hatten. Die Anfänge dieser
Tätigkeit
gehen schon bis auf die 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück.
Schon
damals hatte das Hamburger Haus J. C. Godeffroy & Sohn seine
Unternehmungen
auf die Südsee ausgedehnt und zunächst in Polynesien auf den
Gesellschaftsinseln,
dann auf Samoa (s. a. Samoa, Handel) Handelsstationen errichtet. Von dort aus
wurden dann Schiffe nach den anderen Teilen der Südsee entsandt, und so
waren Ende der 60er Jahre schon Niederlassungen auf den jetzt zu dem
Schutzgebiet
D.- N. gehörigen Marshallinseln, den Karolinen und 1872 auch im heutigen
Bismarckarchipel gegründet worden. Im Jahre 1873 folgte dieser Firma der
Kapitän Eduard Hernsheim, der mit seinem Schiffe diese Teile des Stillen
Ozeans befuhr und Stationen auf den Palauinseln, auf Jap, Oleai
(Karolinen) und den Hermitinseln
(Bismarckarchipel) anlegte. Auf der Duke of York-Gruppe, dem heutigen
Neulauenburg, war 1875 der Wesleyanische Missionar Dr. George
Brown gelandet, und wenige Monate darauf errichtete der Kapitän
Hernsheim
dort ebenfalls eine Station, während der Kapitän Levison der Firma
Godeffroy
einige Zeit später in der südlichen Neulauenburg-Gruppe, auf Mioko, eine Niederlassung gründete, nachdem seine
zuerst
errichteten Stationen auf Matupi und
Nodup
(auf der Gazellehalbinsel) nach Streitigkeiten und Angriffen der
Eingeborenen
wieder eingegangen waren. Unter zahlreichen Schwierigkeiten und Gefahren
arbeiteten dann die beiden deutschen Firmen langsam weiter, vermehrten
durch fortwährende Reisen und Expeditionen die Kenntnis von den Inseln
und suchten die Eingeborenen durch Tauschhandel
nach und nach zur Verwertung und Anbringung der Bodenerzeugnisse,
insbesondere
der Kokosnüsse, anzulernen. Im Jahre 1876 besuchte der russische
Naturforscher
Maclay die Admiralitätsinseln an Bord eines
englischen
Schiffes, dessen Führer O'Keefe hernach in den Palau- und den St. Davis-
Inseln
Stationen eröffnete, die aber, wie diejenigen seiner Vorgänger Cheyne,
Gall und Holcombe anfangs nur dem Sammeln und dem Eintausch von
Meereserzeugnissen,
wie Trepang (Bêche de mer),
Schildpatt
und Perlmutterschalen dienten. - In der Blanchebucht (Neupommern) war
der Handel und Verkehr Anfang des Jahres 1878 durch einen Ausbruch des
Vulkans bei der Südtochter schwer
gestört worden, doch setzten die Gesellschaften dessenungeachtet ihre
Arbeit fort, und die Firma Hernsheim & Co. dehnte ihre Tätigkeit auch
auf das heutige Neumecklenburg aus, nachdem dort der Hafen
von Nusa im Norden der Insel entdeckt und
der große Reichtum an Kokosnüssen, die bis dahin unbenutzt verfaulten,
festgestellt worden war. Auch ein von Samoa kommender Engländer namens
Thomas Farell, in dessen Begleitung die später unter dem Namen "Queen
Emma" bekannte nachmalige Frau Kolbe sich befand, war um jene Zeit in
einem Kutter im Bismarckarchipel eingetroffen und hatte, nachdem er eine
Zeitlang die Geschäfte der aus der Firma J. C. Godeffroy & Sohn
inzwischen
entstandenen Deutschen Handels- und Plantagen- Gesellschaft der
Südseeinseln
verwaltet hatte, sich auf der südlichen Küste der Blanchebucht in Ralum
niedergelassen. Dort trieb er Handel, und legte auch die erste Pflanzung
von Kokosnußbäumen und Baumwolle an (s. 14. Europäische Unternehmungen).
Im Jahre 1884 wurde dann in den von den Firmen bearbeiteten
Gebietsteilen
die deutsche Flagge gehißt und durch Ksl. Schutzbrief vom 15. Mai 1885
der Neuguinea-Kompagnie die Landeshoheit daselbst übertragen, die sie
am 1. April 1899 jedoch wieder in die Hände des Reichs zurücklegte (s.
Neuguinea- Kompagnie). Dank der Einführung einer geordneten Verwaltung
konnte sich der Handel allmählich weiter entwickeln, obgleich natürlich
einzelne Rückschläge, sei es infolge von Eingeborenenunruhen oder durch
den Verlust von Schiffen, nicht ausblieben. Von den geschilderten
kleinen
Anfängen heraus hat sich der Gesamthandel des Schutzgebiets,
einschließlich
des Inselgebiets der Karolinen, Marianen usw., 1913 auf 21 293 865 M
gehoben.
Hiervon entfallen 9 207 059 M auf die Einfuhr
und 12 086 806 M auf die Ausfuhr. - Hinsichtlich der Ausfuhr steht der
Menge nach an erster Stelle die Gewinnung von Phosphat
auf den Inseln Angaur und Nauru (s.d.). Die Menge ausgeführten Phosphats
belief sich (1913) auf 193125000 kg im Werte von 4991325 M. An zweiter
Stelle der Menge, jedoch an erster dem Werte nach, steht die Ausfuhr von
Kopra. Die Statistik weist für 1913 17 301 064 kg als ausgeführt auf,
die einen Wert von 6 010 269 M darstellen. Unter den Bodenerzeugnissen
sind sodann noch zu nennen:

Die Ausfuhr an Holz (Afzeliaarten; s.d.) betrug im letzten
Berichtsjahre
(1913) 71065 kg mit einem Werte von 11443 M. - Von der Ausfuhr an
Erzeugnissen
des Meeres nehmen den breitesten Raum die Perlmutter- und anderen
Schalen
ein, die in einer Menge von 391 853 kg im Werte von 157 867 M ausgeführt
wurden. An zweiter Stelle steht sodann Trepang (s. Holothurien) mit 96
870 kg im Werte von 31 586 M. Haifischflossen wurden 1671 kg im Werte
von 1394 M ausgeführt und endlich Schildpatt 703 kg im Werte von 23 963
M. - Eine Ausfuhr von Mineralien besteht, wenn man von den Phosphaten
absieht, so gut wie noch nicht. - Es kamen lediglich 65 g Schwemmgold
im Werte von 1400 M zur Ausfuhr. - Eine ganz bedeutende Wertziffer
nahmen
dagegen in der Ausfuhr die Paradiesvogelbälge ein. Die Statistik zählt
9840 Stück Paradiesvogelbälge auf, die einen Wert von 449 390 M hatten.
Dazu kommen noch 8683 Krontauben(Gura-)schmucke im Werte von 18606 M.
- Unter den Ausfuhrländern steht Deutschland mit 6 479 570 M an der
Spitze.
Ihm folgt Australien mit den übrigen Südseeinseln mit 2 585 679 M. An
dritter Stelle kommt Asien mit 1 802 610 M. Die Ausfuhr nach Amerika
betrug
350 134 M, nach England nur 906 M. Nach sonstigen in der Statistik nicht
besonders aufgeführten Ländern gingen Waren im Werte von 864 906 M. Von
den Ausfuhrwaren war Deutschland (1912/13) Abnehmer der gesamten
Produktion
an Kakao, Kaffee, Kawawurzeln, Sisalhanf, sowie Kautschuk. Sodann ging
noch 2/3 der gesamten Kopra und fast die ganze Guttapercha sowie nahezu
die Hälfte des Phosphats nach Deutschland. Die geringe Menge Tabak, die ausgeführt wurde, ging nach anderen
Südseeinseln.
Etwa 1/7 der Kopra und der Steinnüsse und 1/3 des Phosphats wurde nach
Australien ausgeführt. Asien nahm von der Ausfuhr einen erheblichen Teil
des Phosphats, einen Teil der Kopra, den Trepang, sowie einen Teil der
Perlmutterschalen auf. Amerika war nur Abnehmerin von Kopra, und zwar
wurden 929 290 kg Kopra im Werte von 353134 M dahin verschifft. -
Hinsichtlich
der Einfuhr steht der Bezug von Körner- und Hülsenfrüchten aller Art mit
4670162 kg im Werte von 1417148 M an der Spitze. Es folgen sodann
Metallwaren
und zwar 2095572 kg im Werte von 1 089 234 M. Fleisch, Fische
und tierische Produkte aller Art wurden (1913) 1099577 kg im Werte von
799315 M eingeführt. Die Einfuhr von Bau- und Nutzholz belief sich
(1913)
auf 2132493 kg im Werte von 456300 M. Es folgen sodann Instrumente,
Maschinen,
Fahrzeuge und Transportmittel mit 321762 kg im Werte von 428655 M. An
alkoholhaltigen Getränken wurden (1913) 223145 kg im Werte von 404733
M und an Tabak einschließlich Zigarren und Zigaretten 161426 kg im Werte
von 392329 M eingeführt. Der Rest der Einfuhr verteilt sich auf Garne,
Bekleidungsgegenstände, Drogen, Flecht-
und Schnitzwaren, Kohlen, Verzehrungsgegenstände, Lichte, Kerzen, Wachs und Petroleum. Unter den Einfuhrländern steht
Australien mit einem Werte von 3 387 571 M an der Spitze. Ihm folgt
Deutschland
mit 3 177 842 M. An dritter Stelle steht Asien mit 1 948 163 M, während
von Amerika Waren im Betrage von 373892 M, aus England solche im Werte
von 271004 M und aus sonstigen Ländern im Werte von 54087 M eingeführt
wurden. Deutschland ist bei der Einfuhr hinsichtlich der alkoholhaltigen
Getränke fast ausschließliche Lieferantin, für Instrumente, Maschinen,
Fahrzeuge und Transportmittel zu 2/3, hinsichtlich der Metalle, Fruchtsäfte, Erden und Steine, sowie
Papierwaren
etwa zur Hälfte. Aus Australien kommen hauptsächlich die Massengüter,
wie Kohlen, Fleisch, Fische, Verzehrungsgegenstände, ferner Bauholz und ein Teil der Körnerfrüchte. Asien
liefert
die Hauptmenge der Körnerfrüchte, so vor allem Reis, sodann namentlich noch Garne und Flechtwaren.
Auch Holz und Kohlen bezieht das Schutzgebiet zum Teil von dorther.
Amerika
ist die Hauptlieferantin für Eingeborenentabak und Dosenfisch. Überdies
sind (1913) etwa 1/5 der Metallwaren und Maschinen von dort bezogen
worden.
- An gesetzlichen Bestimmungen für den Handel sind hauptsächlich solche
für den Verkehr mit den Eingeborenen zu nennen. Verboten ist die
Verabfolgung
von Schießbedarf an Eingeborene
durch
GouvV. vom 1. Okt. 1909 (KolBl. 1910, 46) sowie die Abgabe geistiger
Getränke
an Eingeborene durch V. vom gleichen Tage (KolBl. 1910, 47).
Beschränkungen
ist unterworfen das Kreditgeben an Eingeborene und der Abschluß von
Verträgen
mit diesen durch GouvV. vom 14. Mai 1909 (KolBl. 1910, 462). Die Einfuhr
und der Handel von getragenen Stoffen und Bekleidungsgegenständen wurde
für den Bismarckarchipel, Kaiser-Wilhelmsland und die Salomoninseln
verboten
durch GouvV. vom 5. Dez. 1903 (KolBl. 1904, 116), und dieses Verbot ist
durch GouvV. vom 16. Jan. 1909 auch auf das Inselgebiet der Karolinen,
Palauinseln und Marianen ausgedehnt worden (KolBl. 1909, 303).
16. Verkehrswesen. Das Schutzgebiet
D.-N. ist infolge seiner insularen Lage sowohl im Verkehr der einzelnen
Gebietsteile untereinander wie auch im Verkehr mit dem Auslande fast ganz auf
die Schiffahrt angewiesen. Die Verbindung mit
der Außenwelt und dadurch auch mit der Heimat erfolgt durch drei besondere
Schiffahrtslinien und zwar durch die sog. Austral-Japan-Linie, die Neuguinea-Singapore-Linie und eine
durch den Dampfer "Germania" der Jaluit-
Gesellschaft hergestellte Reichspostdampfer-Linie. Alle drei Linien beziehen
eine Subvention vom Deutschen Reich. Die Austral-Japan-Linie verbindet das
Schutzgebiet 4wöchentlich mit Australien und zwar mit Sydney und Brisbane
einerseits, sowie den Philippinen, China und Japan - Manila, Hongkong und Kobe - andererseits. Die Anschlüsse nach der Heimat
von dieser Linie aus werden in Hongkong und Sydney durch die Reichs-Postdampfer
des Norddeutschen Lloyd hergestellt. Die
Neuguinea-Singapore-Linie geht aus von Singapore, berührt sodann Batavia auf
Java, ferner Makassar, Amboina und Banda im Sundaarchipel und läuft dann über
verschiedene Häfen Kaiser-Wilhelmslands nach Rabaul. Die Fahrten auf dieser
Linie, welche in Singapore gleichfalls unmittelbaren Anschluß an die Reichs-
Postdampfer des Norddeutschen Lloyd hat, werden in 10wöchentlichen Abständen
ausgeführt. Der Postdampfer "Germania" der Jaluit-Gesellschaft verkehrt zwischen
Sydney und Hongkong und läuft hierbei Rabaul sowie die wichtigsten Plätze im
Inselgebiet der Karolinen, Palauinseln, Marianen und Marshallinseln
16wöchentlich an. Endlich läßt auch noch die australische Firma Burns, Philp &
Co. in Sydney 2monatlich einen Dampfer zwischen Sydney und den Marshallinseln
verkehren. Die Überfahrtsdauer von D.-N. nach Europa beträgt durchschnittlich 6
Wochen. Auf dem Wege über Sibirien kann die Reisedauer bei günstigem Anschluß
bis zu 35 Tagen abgekürzt werden. Die Verbindung mit den einzelnen Plätzen des
Inselgebiets nimmt bis zu 60 Tagen in Anspruch. - Den Verkehr im Schutzgebiet
selbst vermitteln zunächst einmal die eben genannten 3 Linien. Mit der Austral-
Japan-Linie ist es möglich, von Rabaul in 4wöchentlichen Abständen nach
Friedrich-Wilhelmshafen, dem Hauptplatz in Kaiser-Wilhelmsland, sowie nach Jap,
der Zentrale der Westkarolinen, zu
gelangen. 8wöchentlich laufen diese Dampfer auch, und zwar abwechselnd, Maron in den Hermitinseln (Bismarekarchipel) sowie
Angaur in den Palauinseln (s. Deutsche Südsee-Phosphat-Aktiengesellschaft) an.
Die Singapore-Neuguinea-Linie
stellt eine 10wöchentl. Verbindung der Plätze Eitape, Potsdamhafen, Finschhafen und Morobe in Kaiser-Wilhelmsland sowie Peterhafen auf den Französischen Inseln und
Käwieng in Nord-Neumecklenburg mit Rabaul und untereinander her. Der Dampfer
"Germania" berührt auf seinen Fahrten zwischen Sydney und Hongkong außer Rabaul
die Plätze Nauru, Jaluit (Marshallinseln), Kusaie, Ponape, Truk (Ostkarolinen), Saipan (Marianen), Oleai und Jap in den
Westkarolinen, sowie Korror auf den Palauinseln.
Überdies versehen innerhalb des Gebiets des Bismarckarchipels und der
Salomoninseln 2 Küstendampfer des Norddeutschen Lloyd einen regelmäßigen Dienst.
Der Dampfer "Meklong" ist bestimmt für die An- und Abfuhr der Güter aus den
Plätzen der näheren Umgebung von Rabaul, nämlich der Blanchebucht, sowie den
Stationen am St. Georgskanal, in der Neulauenburg-Gruppe, an der Nordküste und
am Weberhafen (auf dem nördlichen Teile der
Gazellehalbinsel). Der Dampfer "Sumatra" unterhält regelmäßige Verbindungen mit
den Hauptplätzen des Bismarckarchipels und zwar verkehrt er in 3monatlichen
Abständen auf folgenden Routen: 1. Käwieng, Neuhannover, Portlands- und Admiralitätsinseln;
2. Käwieng, Ostküste Neumecklenburgs, Namatanai, Feadinseln; 3. Buka, Bougainville, Tasman-, Mortlock-, Carteret- und
Nissaninseln. Außer diesen regelmäßigen Verbindungen ist gelegentlich auch ein
Verkehr möglich durch die Angaur und Nauru anlaufenden Dampfer der beiden
Phosphat-Gesellschaften (s. Deutsche Südsee-Phosphat-Aktiengesellschaft und Pacific Phosphate Co.), die Dampfer "Siar" und
"Madang" der Neuguinea-Kompagnie sowie durch die Regierungsdampfer "Komet" und "Deutsche
Kolonialgesellschaft", und endlich
die im Schutzgebiet kreuzenden Kriegsschiffe. Ein Anspruch auf Beförderung
besteht jedoch in all den letzteren Fällen nicht. Auch die Regierungsschiffe
halten keinen bestimmten Fahrplan ein, da sie ihrer Zweckbestimmung nach je nach
vorliegendem Bedarf nach den einzelnen Plätzen des Schutzgebiets entsandt
werden. Im übrigen beleben zahlreiche kleinere Dampfer, ferner Motor- und
Segelboote, sowie sonstige Fahrzeuge auch der Eingeborenen den Verkehr an den
Küsten und zwischen den einzelnen Inseln. - Eine Flußschiffahrt hat sich bis jetzt noch
nicht entwickelt. Es sind allerdings in Kaiser-Wilhelmsland einige Schiffbare Flüsse vorhanden, so vor
allen Dingen der Kaiserin-Augustafluß (Sepik) und
der Ramu. Auch in Neupommern sind neuerdings Flüsse
festgestellt worden, die stellenweise schiffbar sind, jedoch bei der erst
einsetzenden Organisation dieser Gebiete lag bisher ein Bedarf für einen
regelmäßigen Schiffahrtsverkehr auf diesen Flüssen noch nicht vor. - Die
Statistik für den Schiffs- und Hafenverkehr des Schutzgebiets D.- N. gibt für
das Kalenderjahr 1912 606 Dampfer unter deutscher und 77 Dampfer unter
nichtdeutscher Flagge, sowie 221 Segelschiffe und endlich 76 Kriegsschiffe an,
mit einem Gesamttonnengehalt von 848180 Registertonnen, wobei die Kriegsschiffe
nicht mitgerechnet sind. Der Personen-, Lösch- und Ladeverkehr in den
Hauptschiffahrtsplätzen des Schutzgebiets, Rabaul, Friedrich-Wilhelmshafen und
Käwieng, betrug (1912) 3601 Personen, 198 Stück Großvieh, 424 Stück Kleinvieh und 48 585 Tonnen Güter. - Außer
einigen Feldbahnen, die auf größeren
Pflanzungen angelegt sind, gibt es eigentliche Eisenbahnen im Schutzgebiet D.-N. noch
nirgends. Es ist auch mit dem Bau von solchen in absehbarer Zeit nicht zu
rechnen. - Der Inlandverkehr bewegt sich zwischen den für den Verkehr zurzeit in
Frage kommenden Plätzen zu Wagen oder zu Pferde
auf Fahrstraßen und Reitwegen, die von dem Gouvernement angelegt worden sind.
Fahrbare Straßen durchziehen heute D.-N. in einer Gesamtlänge von etwa 500 km,
die sich hauptsächlich auf Neumecklenburg und die Gazellehalbinsel verteilen.
Auch auf Bougainville ist seit den letzten Jahren ein größeres Wegenetz im
Ausbau begriffen. Diese Straßen sind zum Teil auch schon mit Automobilen
befahrbar. An brauchbaren Reitwegen sind etwa 500 km fertiggestellt. Soweit
künstliche Straßen nicht vorhanden sind, bewegt sich der Inlandverkehr auf
schmalen Eingeborenenpfaden, die in größerer Zahl das ganze Schutzgebiet
durchziehen. Im Inselgebiet der Karolinen, Marianen und
Palauinseln sind auf den Hauptplätzen, den vorhandenen Mitteln entsprechend,
gleichfalls Fahr-, Reit- und Fußwege angelegt worden, so vor allen Dingen auf
den Inseln Jap, Ponape, Saipan, Nauru und in der Palaugruppe. Im übrigen
vollzieht sich der Verkehr im Inselgebiet fast ausschließlich zu Wasser. - Der
Schiffsverkehr im Schutzgebiet ist durch eine Hafenordnung für D.-N. vom 23.
Jan. 1911 geregelt (KolBl. S. 336). Danach ist der Verkehr mit dem Auslande nur
zulässig über Rabaul, Kieta, Friedrich-
Wilhelmshafen, Morobe, Eitape, Angaur, Malakal (Palauinseln), Jap, Saipan, Ponape und
Nauru. Hafenabgaben bestehen in Friedrich-
Wilhelmshafen und Ponape. Meldegebühren werden in den einzelnen Häfen in Höhe
von 10 M für die Bruttoregistertonne erhoben, sofern der Aufenthalt länger als
48 Stunden währt. (Wegen des Näheren die erwähnte Verordnung vom 23. Jan. 1911.)
- Die gesundheitspolizeiliche Kontrolle der
Seeschiffe in den Häfen des Schutzgebiets D.-N. ist durch eine V. des
Gouverneurs vom 7. März 1912 nebst Ausführungsbestimmungen hierzu geregelt
(KolBl. 1912 S. 1038 und Amtsbl. für das Schutzgebiet D.-N. 1912 vom 15. März S.
69 ff). Einwanderungsbestimmungen finden sich in der V. des Gouverneurs von D.-
N., betr. die Einwanderung Mittelloser, vom
18. Jan. 1912. Danach können von der Einwanderung über See Personen
ausgeschlossen werden, welche den Besitz genügender Mittel zur Bestreitung ihres
Unterhalts nicht nachzuweisen vermögen (KolBl. 1912 S. 329). - Gesetzliche
Bestimmungen über den Verkehr auf den Wegen des Schutzgebiets bestehen für den
Bezirk Rabaul (V. des Bezirksamtmanns in Rabaul, betr. den Verkehr auf
öffentlichen Straßen, vom 10. Okt. 1913, Amtsbl. S. 42, und Nachtrag hierzu vom
28. Nov. 1913, Amtsbl. S. 267). Danach dürfen Kraftwagen und Motorräder keine
größere Geschwindigkeit als 15 km innerhalb oder in der Nähe von Ortschaften und
40 km außerhalb dieses Gebiets entwickeln. Zur Regelung des Wegebaues hat der Gouverneur eine V. unter dem 25. Aug. 1911
erlassen (KolBl. S. 3). Auf Grund dieser V. sind zur Unterhaltung der
öffentlichen Wege die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet,
soweit die Wege durch Land führen oder Land berühren, das unter Kultur genommen
ist. Was als öffentliche Wege anzusehen sind, wird in jedem einzelnen Fall von
der örtlichen Verwaltungsbehörde bestimmt und bekanntgegeben. Eingeborenenpfade
gelten als öffentliche Wege, soweit sie Eingeborenenland oder
Eingeborenenniederlassungen unter sich oder mit Marktplätzen, Wasserläufen oder
dem Meere verbinden. Bei Streit über die Austeilung der Unterhaltungspflicht
entscheidet eine Wegekommission, die aus dem Vorstand der örtlichen
Verwaltungsbehörde als Vorsitzenden und zwei von ihm aus dem Kreise der
Wegeunterhaltungspflichtigen des Bezirks auf die Dauer je eines Jahres ernannten
Beisitzern besteht. Gegen die Entscheidung dieser Kommission ist Beschwerde innerhalb der Ausschlußfrist von 1
Monat an den Gouverneur zulässig. Bei Wegen durch Eingeborenenland trifft die
Unterhaltungspflicht die ganze Gemeinde. - An Postanstalten bestehen im
Schutzgebiet 1 Postamt, 10 Postagenturen und 1 Posthilfsstelle. An das
Welttelegraphennetz ist bis jetzt nur die Insel Jap angeschlossen, die durch die
Kabel der Deutsch-Niederländ.
Telegraphengesellschaft Verbindung mit Schanghai, Guam (amerikanische Marianeninsel) und Menado
(Celebes) hat. Es bestehen aber zwei Großstationen für Drahtlose Telegraphie in Jap und
Nauru, und eine dritte geht in Rabaul ihrer Vollendung entgegen. Sodann hat noch
Angaur eine kleinere funkentelegraphische Station. Ortsfernsprechnetze bestehen
in Herbertshöhe mit (1913) 12 Haupt- und 13 Nebenanschlüssen und Rabaul mit 22
Haupt- und 35 Nebenanschlüssen. Überdies sind die beiden Orte durch eine
Fernsprechleitung miteinander verbunden.
17. Geld- und Bankwesen. Im alten Schutzgebiet D.-N. wurde die
Reichsmarkwährung durch Verordnung der damals die Landeshoheit
ausübenden
Neuguinea-Kompagnie vom 19. Jan. 1887 (KolGG. 1, 511) mit Wirkung vom
1. Jan. 1887 eingeführt. Als gesetzliche Zahlungsmittel galten danach
die 20 M-Stücke, 10 M-Stücke, 1 Talerstücke, 2 M-Stücke, 1 M-Stücke, 50
Pf.-Stücke, 10 Pf.-Stücke, 5 Pf.-Stücke, 2 Pf.-Stücke und 1 Pf.-Stücke.
Im Jahre 1894 ließ sodann die Neuguinea- Kompagnie eigene Münzen prägen
und zwar unter dem Namen "Neuguinea-Mark". Als Goldmünzen: 20 M-Stücke,
10 M-Stücke; als Silbermünzen: 5 M-Stücke, 2 M-Stücke, 1 M-Stücke und
1/2 M-Stücke und unter dem Namen "Neuguinea-Pfennige": als Bronzemünzen:
10 Pf.-Stücke; als Kupfermünzen: 2 Pf.-Stücke, 1 Pf.-Stücke; und durch
V. vom 1. Aug. 1894 (KolBl. 1894, 420) wurde bestimmt, daß diese Münzen
im Bereiche des Schutzgebiets neben den in der V. vom 19. Jan. 1887
bezeichneten
Reichsmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel in gleichem Werte wie die
entsprechenden Stücke zu gelten hätten, und zwar die Gold- und
Silbermünzen
bis zum Betrage von 1000 M, die Bronze- und Kupfermünzen bis zum Betrage
von 5 M. Die Gold- und Silbermünzen trugen auf der einen Seite das Bild
eines Paradiesvogels, auf der anderen die Umschrift "Neuguinea-
Compagnie",
sowie die Wertbezeichnung und das Jahr der Prägung; die Kupfermünzen auf
der einen Seite die Inschrift "Neuguinea-Compagnie", auf der anderen die
Wertbezeichnung. und das Jahr der Prägung. Diese Neuguineamünzen waren
neben den Reichsmünzen in Kraft bis zum 15. April 1911, es waren aber
schon seit dem 1. April 1899, dem Tage der Übernahme der Verwaltung des
Schutzgebiets durch das Reich, neue Münzen von der Neuguinea-Kompagnie
nicht mehr geprägt worden. Durch V. des Gouverneurs von D. -N. vom 5.
Sept. 1908 (KolBl. 1909, 7) wurden sie mit Wirkung von dem oben
genannten
Termin außer Kraft gesetzt, mit der Maßgabe, daß während des erwähnten
Zeitraumes mit den Neuguineamünzen noch Zahlungen an öffentlichen Kassen des
Schutzgebiets
geleistet, auch die Münzen während jener Zeit bei den öffentlichen
Kassen
gegen Reichsmünzen umgetauscht werden konnten. Schon vor der
Außerkurssetzung
der Neuguineamünzen war aber durch Bek. des Gouverneurs vom 14. Sept.
1906 (nicht abgedruckt) die V. des RK., betr. das Geldwesen der
Schutzgebiete
außer Deutsch-Ostafrika und
Kiautschou vom 1. Febr. 1901 (KolBl. 1903, 105) mit Wirkung vom 1. Okt.
1906 für das gesamte Schutzgebiet D. - N. einschließlich des
Inselgebiets
der Karolinen, Palauinseln und Marianen in Kraft gesetzt worden. Seitdem
gelten als gesetzliche Zahlungsmittel die sämtlichen Münzen, die auf
Grund
reichsgesetzlicher Bestimmungen im Reichsgebiet zugelassen sind und zwar
mit der Maßgabe, daß neben den Reichs-Goldmünzen und den Talern auch die
Reichs- Silbermünzen für jeden Betrag in Zahlung genommen werden müssen
und daß die Nickel- und Kupfermünzen sowohl im Privatverkehr wie im
Verkehr
mit den amtlichen Kassen gesetzliches Zahlungsmittel bis zum Betrage von
5 M sind. Reichskassenscheine müssen von den öffentlichen Kassen zu
ihrem
Nennwerte in Zahlung genommen werden. Zur Annahme von Reichsbanknoten
sind sie berechtigt, aber nicht verpflichtet. Fremde Geldmünzen dürfen
von den amtlichen Kassen bis auf weiteres noch in Zahlung genommen
werden
und zwar: 1 Pfund Sterling englisch = 20 M; 10 Schilling = 10 M; 20
Dollar
der Vereinigten Staaten von Amerika = 80 M; 10 Dollar = 40 M; 5 Dollar
= 20 M, 2 1/2 Dollar = 10 M. - Auf den Marshallinseln, die seit einigen
Jahren gleichfalls einen Bestandteil des Schutzgebiets D.-N. bilden, war
die deutsche Reichsmarkwährung bereits durch eine Verordnung des
damaligen
Ksl. Kommissars vom 1. Juli 1888 (KolGG. 1, 611) eingeführt worden.
Daneben
blieb aber auch ausländisches Geld im Umlauf. Im Inselgebiet der Karolinen,
Palauinseln
und Marianen waren vor der Zeit der Flaggenhissung Münzen der verschiedensten
Länder im Umlauf. Am gebräuchlichsten waren spanisches mexikanisches und
chilenisches Silbergeld und spanische Kupfermünzen. Alle diese Münzen
wurden aber nach der deutschen Besitzergreifung allmählich aus dem
Verkehr
gezogen, und durch eine V. des Gouverneurs von D. -N., betr.
Geldrechnung
und gesetzliche Zahlungsmittel, vom 20. Sept. 1900 wurde für das
genannte
Inselgebiet mit Wirkung vom Tage der Verkündung der Verordnung
gleichfalls
die Reichsmarkwährung eingeführt. Als gesetzliches Zahlungsmittel hatten
zu gelten: Die sämtlichen auch in Deutschland geltenden Münzen sowie die
Reichskassenscheine und Reichsbanknoten. Daneben waren noch vorläufig
englische Goldpfunde zum Kurse von 20,30 in Zahlung zu nehmen. Für die
Marianen war infolge der Manipulationen fremder Händler
schon durch eine Notverordnung des Bezirksamts vom 9. Jan. 1900 (KolGG.
Bd. 5 Nr. 10 S. 13) verboten worden, spanisches Silber- und Kupfergeld
sowie sonstige fremde Münzen, Gold ausgenommen, in diese Inselgruppe einzuführen.
- Der Verkehr mit Eingeborenengeld
im Schutzgebiet D. -N. war durch die GouvV. vom 18. Okt. 1900 (KolGG.
Bd. 6 Nr. 171 S. 260) und vom 26. Juli 1901 (KolGG. Bd. 6 Nr. 244 S.
362)
bereits erheblich eingeschränkt worden, indem Europäern und
nichteinheimischen
Farbigen, die im Dienste von Europäern standen, sowie auch Eingeborenen,
die Handelsgeschäfte trieben, verboten
wurde,
Muschelgeld aller Art in Zahlung zu
nehmen, zu geben oder als Tauschmittel zu gebrauchen. Durch V. vom 30.
Mai 1913 (KolBl. S. 789) erließ der Gouverneur mit Wirkung vom 1. April
1914 für das ganze Schutzgebiet D.-N. ein generelles Verbot der
Verwendung
von Eingeborenengeld für Handels- oder Geschäftszwecke. Was als
Eingeborenengeld
im Sinne dieser Verordnung anzusehen sei, ist in einer GouvBek. vom 21.
Nov. 1913 (Amtsbl. für das Schutzgebiet D. -N. von 1913 S. 266 u. 267)
des Näheren ausgeführt. - Eigentliche Bankinstitute bestehen in D.-N.
zurzeit noch nicht. Die größeren Firmen im Schutzgebiet, so vor allen
Dingen die Neuguinea- Kompagnie, die Hamburger Südsee-Aktiengesellschaft
(früher Forsayth-Gesellschaft m. b. H.) und Hernsheim & Co. besorgen
jedoch
im Nebenbetriebe Bankgeschäfte.
18. Verwaltung und Rechtspflege. Das Schutzgebiet D.-N. bestand ursprünglich
nur aus den Inselgruppen des Bismarckarchipels nebst den Salomoninseln Buka und Bougainville sowie
einigen kleineren, nördlich von den Salomoninseln gelegenen Inselgruppen und
endlich dem deutschen Teil der eigentlichen Insel Neuguinea nebst den
vorgelagerten Inseln, der den Namen Kaiser-Wilhelmsland trägt. Nach der
Erwerbung der Karolinen, Palauinseln und Marianen wurden auch diese durch eine
Allerh. Order, betr. die einstweilige Regelung der Verwaltung und der
Rechtsverhältnisse im Inselgebiet der Karolinen, Palauinseln und Marianen, vom
18. Juni 1899 (KolBl. 1900, 93) als ein Teil des Schutzgebiets von D.-N.
erklärt. Die Marshall-, Brown- und Providence-
Inseln hatten bis 1906 eine eigene Verwaltung. Durch
Ksl. V. vom 18. Jan. 1906 (KolBl. S. 117) wurde dann aber auch diese Inselgruppe
mit Wirkung vom 1. April 1906 durch Vereinigung mit dem Inselgebiet der
Karolinen, Palauinseln und Marianen dem Schutzgebiet D.-N. einverleibt. Das
Schutzgebiet D.-N. umfaßt somit heute die gesamten deutschen Besitzungen im
Stillen Ozean mit Ausnahme von Samoa und
Kiautschou, die einer besonderen Verwaltung unterstehen. An der Spitze der
gesamten Verwaltung steht ein vom Kaiser
ernannter Gouverneur, dem zur Unterstützung ein erster Referent sowie mehrere Referenten beigegeben sind. Der Gouverneur hat
seinen Sitz in Rabaul am Simpsonhafen (s.
d.) auf Neupommern. Die einzelnen Dienststellen beim Gouvernement in Rabaul
gliedern sich in das eigentliche Gouvernementsbureau, die Hauptkasse, die
Bauverwaltung, das Hauptlager, das Vermessungsbureau, die Expeditionstruppe und
den Botanischen Garten. Daneben unterstehen dem Gouverneur noch unmittelbar die
gesamte Medizinalverwaltung einschließlich des Veterinärwesens. - Als beratende
Körperschaft steht dem Gouverneur überdies ein Gouvernementsrat zur Seite, der
aus fünf amtlichen und sieben nichtamtlichen Mitgliedern besteht und der vor
Beschlußfassung über alle wichtigeren Angelegenheiten, so vor allen Dingen über
die Aufstellung des Etats für das Schutzgebiet gehört wird (s.
Gouvernementsrat). Die Lokalverwaltung gliedert sich in Bezirksämter und
Regierungsstationen. Bezirksämter bestehen zurzeit in Rabaul für die Insel
Neupommern, einschließlich der ihr vorgelagerten Inseln sowie der Wituinseln (Französische Inseln), in Käwieng für
den nördlichen Teil von Neumecklenburg und Neuhannover nebst den vorgelagerten
Inseln, sowie der St. Matthias- und Sturminseln; in Friedrich-Wilhelmshafen für
diejenigen Teile von Kaiser-Wilhelmsland, die nicht einer unmittelbaren
Regierungsstation unterstellt sind, in Ponape für das Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen sowie der Marshallinseln,
und in Jap für das Gebiet der Westkarolinen, Palauinseln und Marianen.
Regierungsstationen, an deren Spitze je nach der Bedeutung des Bezirks ein Stationsleiter II. oder III. Klasse steht,
befinden sich zurzeit in Namatanai für das südliche Neumecklenburg nebst
vorgelagerten Inseln, in Kieta auf Bougainville für die Salomoninseln Buka und
Bougainville, sowie die nördlich davon liegenden Nissan- und Pinepilinseln, in
Manus für die Admiralitätsinseln, in Morobe für
das Grenzgebiet im Süden von Kaiser-Wilhelmsland und endlich in Eitape (Berlinhafen) für das nordwestliche, bis an
Niederländisch-Neuguinea grenzende Gebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Diese
Regierungsstationen sind selbständig und unterstehen unmittelbar dem Gouverneur.
Sie sind außer dem Stationsleiter in der Regel noch mit einem Polizeimeister,
einem Sanitätsgehilfen und 40-50 Polizeisoldaten besetzt. Im Inselgebiet der
Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln bestehen Stationen in Jaluit für
das Gebiet der Marshallinseln, in Nauru für diese
Insel, in Saipan für die Gruppe der Marianen, in Korror für die Palauinseln,
abgesehen von Angaur, in Truk für die diesen Namen tragende Inselgruppe und
endlich in Angaur (Palauinseln) für diese Insel. Weitere Stationen befinden sich
sodann in Herbertshöhe und seit 1913 auch in Angorum am Mittellauf des Kaiserin-
Augustaflusses. Diese Stationen sind den betreffenden Bezirksämtern in Rabaul,
Ponape, Jap und Friedrich-Wilhelmshafen unterstellt.
Die Bezirksämter sowie die erwähnten Stationen haben die gesamten lokalen
Verwaltungs- und Polizeiangelegenheiten für die Weißen wie die Eingeborenen zu
erledigen. Die Gerichtsbarkeit über die
Weißen wird ausgeübt durch das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Bezirksrichter (s. die betr. Artikel). Der
Sitz des Obergerichts ist Rabaul. Bezirksgerichte bestehen in Rabaul, Friedrich-
Wilhelmshafen, Ponape und Jap. In beschränktem Maße üben auch die Stationsleiter
richterliche Geschäfte aus. Im Nebenamt versehen die Bezirksrichter auch noch
die standesamtlichen Geschäfte. Daneben besteht noch ein besonderes Standesamt
in Finschhafen. Auf den Außenstationen ist die Wahrnehmung der standesamtlichen
Befugnisse den betreffenden Stationsleitern für ihre Bezirke übertragen. Ein besonderer Bezirksrichter
ist nur für den Bezirk Rabaul bestellt, im Gebiete der übrigen Bezirke und
Stationen nimmt zurzeit noch der Bezirksamtmann im Nebenamt die
bezirksrichterlichen Geschäfte wahr. Die Geschäfte der Seemannsämter werden im
Nebenamt von den Bezirksrichtern ausgeübt. Für Kaiser-Wilhelmsland ist noch ein
besonderer Bezirksrat eingerichtet, der in ähnlicher Weise wie der
Gouvernementsrat für die Zentralverwaltung so für die lokalen Interessen Kaiser-
Wilhelmslands nach Bedarf vom Bezirksamtmann in Friedrich-Wilhelmshafen
zusammenberufen wird. Er ist im übrigen in gleicher Weise beratende Behörde wie
der Gouvernementsrat. - Wegen der Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen s. Eingeborenenrecht.
19. Kirchen- und Schulwesen. Im Bismarckarchipel ist am 7. Okt.
1911
eine evangelische Kirchengemeinde mit dem Sitz in Rabaul gegründet
worden,
der etwa 65 Personen angehören. Das Amt des Seelsorgers für diese
Gemeinde
besorgt ein Missionar der methodistischen Missionsgesellschaft, und zwar
ist damit zurzeit der Pastor H. P. Wenzel betraut. Außer dieser einen
Kirchengemeinde bestehen bis jetzt im Schutzgebiet keine weiteren
kirchlichen
Gemeinschaften. Gottesdienst und Seelsorge werden in den
einzelnen
Gebietsteilen von den daselbst tätigen Missionsgesellschaften abgehalten.
Die Mission vom Heiligsten Herzen Jesu
besitzt eine größere Kathedrale in Vunapope
bei Herbertshöhe. Im übrigen haben die Missionen überall im Bereich
ihrer
Tätigkeit mit Hilfe der Eingeborenen Gotteshäuser, teils aus Stein,
teils
aus Buschmaterial errichtet. Hinsichtlich der Schulen muß man unterscheiden zwischen Regierungs-
und Missionsschulen. Regierungsschulen bestehen zurzeit im Schutzgebiet
D.-N. an zwei Orten, und zwar in Namanula bei Rabaul (Neupommern) und
in Saipan auf den Marianen. Die Schule in Namanula gliedert sich auf
eine
Abteilung für Europäerkinder und in eine solche für die Kinder der
Eingeborenen.
In beiden sind insgesamt 2 Lehrer und 1
Lehrerin tätig. Um auch den nicht in unmittelbarer Nähe wohnenden
Ansiedlern
Gelegenheit zu geben, ihre Kinder in die Regierungsschule zu schicken,
ist sowohl in der Europäer- wie auch in der Eingeborenenabteilung ein
Internat eingerichtet. Dasjenige der Europäerschule ist im letzten
Berichtsjahre
(1913) von 7 Schülern besucht worden. Im ganzen befanden sich in der
Europäerschule
(1913) 15 und in der Eingeborenenschule 99 Schüler. Der Unterricht an
der Regierungsschule für Europäerkinder umfaßt die auch in den
heimatlichen
Volksschulen üblichen Fächer. Auch die Lehrgegenstände in der
Eingeborenenschule
sind im wesentlichen die gleichen wie die in der Europäerschule. Der
Eingeborenenschule
ist noch eine technische Abteilung angegliedert, in der die geistig
vorgeschritteneren
Kinder im Buchbinderei-, Tischlerei- und Schlossereigewerbe sowie zum
Teil auch in der Buchdruckerei Unterricht erhalten. - Die
Regierungsschule
in Saipan wurde im letzten Berichtsjahr (1913) von 385 Schülern,
darunter
200 Knaben und 185 Mädchen besucht. Die überwiegende Mehrzahl der
Schulbesucher,
nämlich 260 Kinder, gehören den Chamorros an (s.d.), 121 Kinder sind
Karoliner,
3 sind samoanischer und 1 spanischer Abstammung. Der Schule sind eine
Fortbildungsschule und eine Dolmetscherschule angegliedert. Die erstere
soll den entlassenen Schülern Gelegenheit geben, die Übungen im
deutschen
Unterricht fortzusetzen. Die Dolmetscherschule ist im wesentlichen mit
der Absicht eingerichtet worden, für die Zwecke der Verwaltung
sprachkundige
und verläßliche Dolmetscher, die den
Verkehr mit den Eingeborenen vermitteln können, heranzubilden. In der
Dolmetscherschule wurden im letzten Berichtsjahre (1913) 30 Schüler
ausgebildet.
Die eingeborenen Polizeisoldaten erhalten von den Lehrern der
Regierungsschule
in einer sog. Abendschule Unterricht im Deutschen. Eine dritte
Regierungsschule
soll im Etatsjahr 1915 in der Gruppe der Trukinseln (Karolinen)
eingerichtet
werden. - Außer den Regierungsschulen bestehen eine große Anzahl
Missionsschulen,
denn jede der in Neuguinea tätigen Missionsgesellschaften hat, den
vorhandenen
Bedürfnissen entsprechend, Schulen eingerichtet. So unterhält die Methodistenmission im Bismarckarchipel
3 Kost- und 6 Bezirksschulen, 192 Sonntagsschulen mit 5853 Schülern und 199
Dorfschulen mit 5493 Schülern. Die Neuendettelsauer
Missionsgesellschaft,
die ihre Tätigkeit im Süden von Kaiser-Wilhelmsland ausübt, unterhält
gleichfalls auf den verschiedenen Stationen Schulen und zwar werden
diese
im ganzen von 1195 Kindern besucht. Die Rheinische
Missionsgesellschaft
in Barmen, die ebenfalls in Kaiser-Wilhelmsland und zwar hauptsächlich
in der Gegend der Astrolabebai tätig ist, hat 11 Schulen mit 468
Kindern.
Die Katholische Mission vom
Heiligsten Herzen Jesu mit dem Sitz in Vunapope (bei Herbertshöhe,
Gazellehalbinsel)
unterhält 98 Schulen, die von 4296 Kindern besucht werden. Die Gesellschaft
des Göttlichen Wortes, deren Tätigkeitsgebiet im nordwestlichen
Kaiser-
Wilhelmsland liegt, hat 19 Schulen mit 800 Schülern. Endlich bestehen
auch noch einige Missionsschulen in den Salomoninseln, die von den Maristen daselbst unterhalten werden. Diese
Schulen
wurden 1913 von 460 Knaben und 100 Mädchen besucht. Im Inselgebiet der
Karolinen, Marianen und Marshallinseln unterhalten die dort tätigen
Missionsgesellschaften
gleichfalls Schulen, und zwar die Liebenzeller Mission 15 mit 786
Schülern,
die amerikanische Mission, American
Board of Mission, 3 mit 207 Schülern. Die katholische Mission vom
Heiligsten Herzen Jesu in den Marshallinseln hat in ihren Schulen eine
Besucherzahl von 220 Kindern aufzuweisen, von denen 108 in Kostschulen untergebracht sind. Die Kapuziner, die in den Karolinen, Palauinseln und
Marianen tätig sind, verfügen über 22 Eingeborenenschulen und 8 Internate für Eingeborenenkinder. In letzteren
sind 53 Knaben und 150 Mädchen untergebracht. Die übrigen Schulen der
Kapuziner werden (1913) von 676 Knaben und 361 Mädchen besucht.
20. Missionen. Im Schutzgebiet D.-N. sind 5 protestantische und
4 katholische Missionsgesellschaften tätig. Das Arbeitsgebiet dieser
Missionen
erstreckt sich auf den Bismarckarchipel, Kaiser-Wilhelmsland, die
Karolinen,
Marianen, Palau- und Marshallinseln. - Von den protestantischen
Missionsgesellschaften
hat die Australische Methodisten-Mission
(s.d.) ihren Sitz auf der Gazellehalbinsel (Neupommern); vor einigen
Jahren
hat sie ihr Arbeitsgebiet auch auf Neumecklenburg ausgedehnt. An
Personal
waren 1913 tätig 4 ordinierte Missionare,
4 Laienmissionare, 5 Lehrerinnen,
4 Prediger und 8 Lehrer aus Fiji und Samoa und 185 eingeborene
Hilfslehrer.
Die Zahl der Anhänger wird auf 4195 Mitglieder, 1749 Probemitglieder und
2125 Katechumenen angegeben. An
Gottesdienstbesuchern
wurden in den 119 Kirchen der Mission
(1913) 25422 gezählt. An freiwilligen Beiträgen sind der
Missionsgesellschaft
im letzten Jahre (1913) über 45000 M zugeflossen. Die Neuendettelsauer
Mission (s.d.), die ihren Sitz in der Heimat in Neuendettelsau (Bayern)
hat, war im letzten Berichtsjahre (1913) auf 16 Missionsstationen mit
24 Missionaren, 9 Laiengehilfen und 21 Frauen tätig. Daneben waren noch
35 eingeborene Gehilfen beschäftigt. Die Zahl der Christen belief sich
(1913) auf 3637. Die Missionsgesellschaft ist auch landwirtschaftlich
tätig, sie hat an verschiedenen Stellen Pflanzungen angelegt und
betreibt
auch mit Erfolg Viehzucht. Auch eine Druckerei und Buchbinderei wird von
der Mission auf einer ihrer Stationen unterhalten (s.a. Tafel 132). -
Die Rheinische Missions- Gesellschaft (s.d.) in Barmen hat ihr
Arbeitsgebiet
in der Umgebung der Astrolabebucht in Kaiser-Wilhelmsland. An Personal
verfügte diese Missionsgesellschaft 1913 über 9 Missionare, 1
Missionshandwerker
und 8 Frauen. Die Zahl der Christen wurde 1913 auf 103 angegeben. - Die
Bostoner Mission auf Nauru ist besetzt mit
1 Missionar, 1 Missionsfrau und 1 Hilfslehrerin. Die Zahl der Anhänger
wird (1913) auf etwas über 900 angegeben und die Gesamtzahl der
getauften
Christen einschließlich Kinder auf rund 800. Außer in Nauru ist die
Mission
auch noch auf den Marshallinseln tätig, und zwar wirken daselbst 10
eingeborene
Prediger. Die Zahl der Anhänger der Mission auf den Marshallinseln
betrug
(1913) 5203 Personen. - Die Liebenzeller Mission (s. d.) hat ihr
Arbeitsfeld
in dem Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen. Ihr Personal belief sich
auf 3 Missionare, 2 Missionarinnen, 2 Missionsfrauen, 12 eingeborene
Prediger
und 15 eingeborene Lehrer. Die Zahl der Gemeindeglieder wurde 1913 auf
1282 angegeben. (S. a. Mission, evangelische.) - Von den katholischen
Missionen hat die größte Anhängerzahl die Mission vom Heiligsten Herzen
Jesu (s. d.) in Vunapope aufzuweisen (s. Neupommern, Apostolisches
Vikariat).
Die Mission hat auch Pflanzungsunternehmungen und ist daneben gewerblich
tätig. Sie besitzt eine mechanische Werkstatt in Vunapope und ein
größeres
Sägewerk am Toriu (im Süden der Gazellehalbinsel). - Die
katholische
Gesellschaft des Göttlichen Wortes (s. d.) hat ihren Hauptsitz am Alexishafen in Kaiser-Wilhelmsland. Sie
unterhält
7 Niederlassungen, die mit 13 Priestern, 15 Brüdern und 24 Schwestern besetzt sind. Ihr Arbeitsfeld ist der
Nordwesten von Kaiser-Wilhelmsland. Die Zahl der getauften Anhänger wird
auf 3300 angegeben. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Mission ist eine
recht bedeutende. Sie hat an verschiedenen Stellen größere
Kokosnußplantagen
angelegt, daneben baut sie neuerdings auch Reis, Kaffee und Tapioka und verfügt über eine Reihe maschineller
Anlagen, wie Reis-Dresch- und -Schälmaschinen, ein Sägewerk, verbunden
mit Tischlerei und Schlosserei, eine Ziegelei und eine Seilerei zur
Aufbereitung
von Sisalhanf und Kokosfasern. Für den Besuch der einzelnen
Küstenstationen
hat die Mission, wie auch die vom Heiligsten Herzen Jesu, einen
besonderen
Dampfer eingestellt. (S.a. Kaiser-Wilhelmsland, apostolische
Präfektur.) - Die Kapuziner-Mission (s.d. u. Tafel 140) bearbeitet
ausschließlich das Inselgebiet und zwar ist sie tätig auf den Karolinen,
Marianen und Palauinseln. Das Personal belief sich 1913 auf - 14 Patres, 13 Brüder und 10 Schwestern. Sie hat auf 5
Inselgruppen 14 Hauptstationen beständig mit einem oder mehreren Patres
besetzt, von denen noch 10 Nebenstationen mit besorgt werden. (S. a.
Karolinen,
Marianen und Palauinseln, Apostolisches Vikariat.) - Auf den
Marshallinseln
liegt die Missionierung der Katholiken in den Händen der bereits
erwähnten
Mission vom Heiligsten Herzen Jesu. Diese Abteilung der Mission bildet
aber eine besondere Präfektur, die mit 8 Priestern, 5 Laienbrüdern und
18 Schwestern besetzt ist. Die Zahl der katholischen Eingeborenen betrug
1913 700. (S. a. Marshallinseln,
apostolisches
Vikariat.) - Auf den Salomoninseln wirkt die in der. Hauptsache in
Samoa tätige Maristen-Mission (s.d.). Sie beschäftigt 11 Väter, 4 Laienbrüder
und 9 Schwestern, und die Missionierung erfolgt von 5 Hauptstationen von
der Insel Bougainville aus. Die Mission hat auf
einzelnen
Stationen Land unter Kultur genommen, um, soweit möglich, den Unterhalt
der Schulen zu bestreiten und die Kinder zur Arbeit anzulernen. (S. Kaiser-Wilhelmsland,
Salomoninseln, Neupommern,
Marshallinseln, Karolinen,
Marianen,
Apostolische Vikariate, sowie Mission,
katholische.)
21. Geschichte seit der Flaggenhissung. (Über die Geschichte
und Entdeckungsgeschichte von D.-N. s. Kaiser-Wilhelmsland,
Bismarckarchipel,
Salomoninseln, Karolinen, Palauinseln, Marianen und Marshallinseln, über
die Geschichte des Erwerbs D.-N.s s. Erwerbung der deutschen
Kolonien
5 und 6.) Im Gebiete des heutigen D.-N. fanden die ersten
Flaggenhissungen
1884 statt, und zwar im Bismarckarchipel, in Kaiser- Wilhelmsland und
auf den Marshallinseln. Das Deutsche Reich übernahm aber nicht sofort
die Landeshoheit in den unter den deutschen Schutz gestellten
Gebietsteilen,
sondern erteilte zunächst der Neuguinea-Kompagnie einen Schutzbrief, die
sodann mit kurzen Unterbrechungen das Schutzgebiet bis zum Jahre 1899
selbständig verwaltete (s. Neuguinea-Kompagnie ). Am 1. April des
genannten
Jahres gab die Gesellschaft die Landeshoheit wieder an das Reich zurück.
Während der Landeshauptmann der
Neuguinea- Kompagnie seinen Sitz in Kaiser-Wilhelmsland gehabt hatte,
wurde das nunmehr eingerichtete Gouvernement
nach Herbertshöhe an der Blanchebucht (Neupommern) verlegt. Erster
Gouverneur
des Schutzgebiets war der frühere Finanzdirektor Ostafrikas, v. Bennigsen (s.d.), der aber wegen schwerer
Erkrankung
bereits im Jahre 1902 das Schutzgebiet verlassen mußte. Ihm folgte Dr.
Hahl (s.d.), der vorher im Bismarckarchipel
Richter und später Vizegouverneur in den
Ostkarolinen
gewesen war. - Das Schutzgebiet bestand ehemals nur aus dem
Bismarckarchipel,
den Salomoninseln sowie Kaiser-Wilhelmsland. Durch Vertrag vom 30. Juli
1899 zwischen Deutschland und Spanien kamen sodann noch die Inselgruppen
der Karolinen, Marianen und Palauinseln hinzu, die sämtlich mit der
Verwaltung
des Schutzgebiets D. - N. vereinigt wurden, und im Jahre 1906 wurden
auch
noch die Marshallinseln, die bis dahin eine eigene Verwaltung gehabt
hatten,
dem Schutzgebiete angegliedert.
Die wichtigste Aufgabe der Verwaltung war die Erschließung des Landes,
da dies noch so gut wie unerforscht war, und zu diesem Zweck vor allem
die Befriedung der Eingeborenen und deren Eingliederung in die
Verwaltungsorganisation,
ferner die Bekämpfung der Volkskrankheiten, die Schaffung von
Einnahmequellen,
Hebung des Schulwesens und Verbreitung der deutschen Sprache. Angesichts
des außerordentlich tiefen Kulturstandes, auf dem die Eingeborenen von
D.-N. sich in der Hauptsache noch heute befinden, war es natürlich, daß
die Befriedung, wie auch die Eingliederung der einzelnen Landschaften
in die Organisation, nur langsam vor sich gehen konnte. Es bedurfte
daher
jahrelanger, mühevoller Arbeit, um die Eingeborenen an die deutsche
Herrschaft
zu gewöhnen und sie zu Verbänden zusammenzuschließen, und es fehlte
selbstverständlich
auch nicht an Rückschlägen. - Wie es sich aus der natürlichen
Entwicklung
der Verhältnisse ergab; setzte diese Verwaltungstätigkeit zunächst in
der Umgebung der Blanchebucht auf Neupommern ein, und von da dehnte die
Regierung ihren Einfluß langsam weiter aus. Zunächst wurden die
benachbarten
Inseln der Neulauenburg - Gruppe in den
Verwaltungsbereich
einbezogen, sodann folgte Neumecklenburg. Allerdings wurde hier nicht,
wie man annehmen sollte, zunächst der Süden, sondern der Norden in
Angriff
genommen, und zwar wurde im Jahre 1900 gegenüber dem Inselchen Nusa am
Nordende von Neumecklenburg eine Station eingerichtet, die später den
Namen "Käwieng" erhielt und heute ein Bezirksamt ist. Im Jahre 1902/03
wurde, um die kriegerischen Stämme um
den Varzinberg (hinter Herbertshöhe) in Schach zu
halten, etwa 12 km von Herbertshöhe entfernt die Polizeistation Toma gegründet. Im Jahre 1904 dehnte sich die
Verwaltung
auf der Insel Neumecklenburg auch auf deren mittlere und südliche Teile
aus, und zwar erfolgte dort die Organisation von der neu gegründeten
Station
Namatanai aus. Im Jahre 1905 wurden auch die Salomoninseln in die
Verwaltung
einbezogen und dort eine Regierungsstation in der Bucht von Kieta auf
der Ostküste von Bougainville gegründet. Im darauffolgenden Jahre ergab
sich das Bedürfnis, in Rabaul am Simpsonhafen im hinteren Ende der
Blanchebucht
eine Station zu errichten; 1906 wurde sodann auch der Norden von Kaiser-
Wilhelmsland
in Angriff genommen und einer besonderen Station unterstellt, die in der
Nähe von Berlinhafen unter dem Namen Eitape errichtet wurde. 3 Jahre
später,
im Jahre 1909, gründete die Regierung sodann auch eine Station im
südlichen
Grenzgebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Dort war die Einrichtung einer
geordneten
Verwaltung vor allem mit Rücksicht auf die Goldsucher erforderlich, die
aus Britisch- Neuguinea (Papua) herüberkamen und daselbst kleine
Goldwäschereien
betrieben. Am spätesten sind die Admiralitätsinseln in eine eigentliche
intensivere Verwaltung genommen worden. Erst 1911 ist dort eine Station
und zwar im Osten der Hauptinsel Manus, am Seeadlerhafen,
gegründet worden. - Entsprechend dieser allmählichen Ausdehnung der
Verwaltungsorganisation
ist die Zusammenfassung der Eingeborenen zu Verbänden und deren
Angliederung
an die Landesverwaltung erfolgt. Am 1. Juli 1900 waren auf der
Gazellehalbinsel
44 Häuptlinge und auf Neulauenburg
23 amtlich von der Regierung bestellt worden. Der Norden von Neumecklenburg ist in der Zeit von 1901-1902
in 7 Bezirke eingeteilt worden. Bis zum Jahre 1904 waren auf der
nördlichen
Gazellehalbinsel 107 Landschaften, auf Neulauenburg 27, im mittleren
Neumecklenburg
57 und im nördlichen Neumecklenburg 36 Landschaften in die
Verwaltungsorganisation
einbezogen. Erst verhältnismäßig spät konnte auch die Befriedung und
Eingliederung
der Eingeborenen in Kaiser-Wilhelmsland in die Verwaltung erfolgen, denn
es konnten daselbst erst im Jahre 1904 einige Häuptlinge als
Regierungsorgane
bestellt werden. - Auf den Salomoninseln ging dagegen die Eingliederung
verhältnismäßig rasch vor sich, denn bereits etwa 1 Jahr nach der
Gründung
der Station Kieta waren auf Bougainville und Buka 178 Dörfer in die
Organisation
einbezogen worden. - Im Jahre 1907 konnte die Regierung erstmals den
Versuch
machen, die Eingeborenen zu Steuerleistungen heranzuziehen, und zwar
wurde
zunächst in den am längsten der Verwaltung angegliederten Landschaften
auf der Gazellehalbinsel und in Neulauenburg, sodann in den befriedeten
Teilen Neumecklenburgs, und endlich in den Salomoninseln eine Kopfsteuer
im Betrage von 5-10 M erhoben. Im Jahre 1909 erfolgte die Organisierung
der Witu-(Französischen)Inseln. 1910 war die Verwaltungsorganisation in
den gesamten östlichen Inseln des Bismarckarchipels durch Angliederung
der Nissangruppe vollendet. Auch im Gebiet der übrigen
Regierungsstationen
nahm die Organisation einen befriedigenden Fortgang. Ende 1911 waren in
Kaiser-Wilhelmsland bereits 130 Dörfer organisiert, und im südlichen
Grenzgebiet
konnte der Stationsleiter seinen Einfluß bis zum Lauf des oberen Waria
ausdehnen. Im Berichtsjahr 1911 war die Salomoninsel Buka mit
verschwindenden
Ausnahmen ganz in der Hand der Verwaltung, auch auf Bougainville umfaßt,
vom Süden abgesehen, die Eingliederung die meisten Dorfschaften. Erst
in der allerletzten Zeit konnte die Eingliederung der Küstenbezirke
Neupommerns,
von der Gazellehalbinsel abgesehen, erfolgen. Die schlechten
Verkehrsmöglichkeiten
dahin und die sonstige starke Inanspruchnahme der Verwaltung hatte eine
frühere intensive Inangriffnahme dieses Gebiets unmöglich gemacht. - An
wichtigen Bestimmungen, die im Interesse der Eingeborenen erlassen
wurden,
ist vor allem die Abschaffung des Muschelgeldes zu nennen, dessen
Benutzung
im Verkehr mit Europäern bereits im Jahre 1902 verboten wurde, um die
Eingeborenen dazu zu bringen, daß sie, wenn sie sich von Europäern etwas
kaufen wollten, erst durch ordnungsmäßige Arbeit Geld verdienen mußten.
Der Ausbeutung der Eingeborenen durch die Arbeiteranwerber wurde durch
Neuregelung der Bestimmungen über die Anwerbung zur See im Jahre 1901
(V. vom 31. Juli 1901, KolBl.) ein Ziel gesetzt. Das Kreditgeben seitens
der Europäer an Eingeborene, das gleichfalls eine dauernde Quelle von
Mißhelligkeiten und Streitigkeiten war, wurde gleichfalls verboten,
ebenso
die Verabreichung von Alkohol. Auch der früher von einzelnen Ansiedlern
betriebene Handel mit Schußwaffen und
Schießbedarf
wurde vom Gouvernement alsbald unterdrückt. - Wie schon oben erwähnt,
konnten trotz der zielbewußt fortgesetzten Befriedung und Einbeziehung
der Eingeborenen in die Verwaltung Rückschläge nicht vermieden werden.
Schwere Ausschreitungen und Unruhen sind in dem einen oder anderen Teile
D.-N.s fast in jedem Jahre vorgekommen und werden auch in Zukunft,
namentlich
da, wo die Verwaltung erst anfängt, Fuß zu fassen, nicht ausbleiben. Von
besonders schweren Bluttaten sind zu erwähnen die im Jahre 1900 erfolgte
Niedermetzelung der Menckeschen Expedition auf der Insel St. Matthias
im nördlichen Bismarckarchipel, die Ermordung von Frau und Kind des
Pflanzers
Wolff, die sich im Jahre 1901 in fast unmittelbarer Nähe des
Gouvernementssitzes,
nämlich einige Kilometer hinter Herbertshöhe, ereignete, ferner vor
allem
die im August 1904 erfolgte Niedermetzelung von 10 Missionaren und Missionsschwestern in St. Paul in den Bainingbergen (Gazellehalbinsel).
Daneben waren noch dauernd Fehden der Eingeborenen untereinander zu
bekämpfen,
und auf den ungeschützten Außenstationen ist fast in jedem Jahr die
Ermordung
des einen oder anderen Händlers zu verzeichnen gewesen. Besonders
schwere
Folgen hatte die Ermordung eines Händlers auf der Insel Durour insofern, als die Eingeborenen nach
begangener
Tat sich sämtlich auf die See flüchteten und die Mehrzahl von ihnen in
einem Sturme umkam. Bemerkenswert sind schließlich noch die Anschläge,
die zweimal auf die gesamte weiße Bevölkerung in Friedrich-
Wilhelmshafen,
den Hauptsitz der Verwaltung in Kaiser-Wilhelmsland, gemacht wurden.
Dort
entgingen im Jahre 1904 die Weißen, einschließlich des Bezirksamtmannes
und sämtlicher Beamten, nur mit knapper Not der Niedermetzelung. Ein
eingeborener
Diener des Regierungsarztes verriet im letzten Augenblick den Anschlag,
und es gelang infolgedessen noch rechtzeitig, die Polizeisoldaten unter
das Gewehr zu rufen und die hierauf nicht gefaßten Eingeborenen in die
Flucht zu schlagen. Ein ähnlicher Anschlag war im August 1912 in
Friedrich-Wilhelmshafen
geplant; aber auch hier wurde die Tat noch rechtzeitig von Eingeborenen
verraten und dadurch die Niederdrückung des Aufstandes ohne
Blutvergießen
möglich. Die Einwohner der hauptsächlich beteiligten Dörfer Siar,
Ragetta, Panutibun, Beliao und Jabob, die bereits an dem Anschlage 1904 teilgenommen
hatten, wurden daraufhin von ihren Plätzen weggenommen und an der
Raiküste
und in Megiar angesiedelt. Auch im Norden von Kaiser-Wilhelmsland, im
Bezirk der Station Eitape, hatte die Verwaltung seit Errichtung der
Station
vielfach Anlaß zum Einschreiten gegen die dort ansässigen kriegerischen
Stämme. Dasselbe gilt von den sehr wilden und in hohem Maße
kriegerischen
Admiralitätsinsulanern, sowie den im Süden von Bougainville wohnenden
Salomoninsulanern. - Was die Verwaltungsorganisation hinsichtlich der
Weißen anbelangt, so wurde das Schutzgebiet in einzelne Gerichts- und
Verwaltungsbezirke eingeteilt. Bezirksämter und Bezirksgerichte wurden eingerichtet in
Herbertshöhe
und Friedrich-Wilhelmshafen und im Inselgebiet der Karolinen in Jap,
Ponape,
Jaluit und Saipan. Die Bezirksämter und Bezirksgerichte in Saipan und
Jaluit wurden später wieder aufgehoben und in Stationen umgewandelt. Weitere Stationen sind
nach
und nach, wie schon erwähnt, in Käwieng, Namatanai, Eitape, Kieta,
Morobe,
Angorum und im Inselgebiet in Nauru, Truk, Angaur und Korror (s. 18.
Verwaltung
und Rechtspflege) gegründet worden. - Der Schiffahrtsverkehr hat sich
im Schutzgebiet seit der Flaggenhissung außerordentlich entwickelt.
Während
anfänglich nur ein achtwöchentlicher Verkehr zwischen Singapore und
Herbertshöhe
stattfand, stellte der Norddeutsche Lloyd im Jahre 1902 2 neue über 3000
t große Dampfer ein und ließ 1904 bereits einen dritten folgen. Daneben
richtete er einen für die entfernter gelegenen Plätze besonders
bedeutungsvollen
Küstendienst ein, den er durch zwei besondere Lokaldampfer besorgen
ließ.
Im Oktober 1905 wurde die Schiffahrtszentrale von Herbertshöhe nach
Rabaul
verlegt. Es ist dort an ganz geschützter Stelle im Simpsonhafen vom
Norddeutschen
Lloyd eine Landungsbrücke angelegt worden, die auf beiden Seiten je zwei
großen Dampfern Raum zum Löschen und Laden bietet. Statt der
ursprünglich
einen Linie von Singapore nach Neuguinea sind inzwischen außer dem
Küstendienst
drei verschiedene Linien eingerichtet worden, die dem Verkehr mit dem
Auslande und den Plätzen des Schutzgebiets untereinander dienen (s. 16.
Verkehrswesen). Das Jahr 1903 brachte für die Verwaltung
hinsichtlich des Schiffahrtsverkehrs insofern einen wesentlichen
Fortschritt,
als ihr Ende des Jahres ein besonderer Regierungsdampfer "Seestern" zur
Verfügung gestellt wurde, der ihr eine viel intensivere Bereisung der
verschiedenen Gebietsteile und damit eine viel weitergehendere
Einwirkung
auf die Eingeborenen ermöglichte. Leider ist dieses Schiff im Jahre 1909
verloren gegangen. Es ist aber inzwischen wieder ein Ersatz hierfür in
Gestalt des Dampfers "Komet" im Schutzgebiet eingetroffen. Nachdem die
Schiffahrtszentrale nach Rabaul verlegt worden war, folgte auch die
Regierung
dahin, und zwar war die Verlegung der verschiedenen Abteilungen
des Gouvernements, wie auch der Lokalverwaltung und der Gerichte zu
Anfang
des Jahres 1910 vollendet. Seitdem ist Herbertshöhe nur noch eine
Station.
- Während der Zusammenschluß des Inselgebiets der Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln mit der
Zentrale
früher nur ein sehr loser war, hat sich in den letzten Jahren auch
hierin
ein Umschwung vollzogen, da es dem Gouvernement infolge der
Bereitstellung
eines Regierungsdampfers möglich war, auch mit diesen Inselgruppen in
engere Fühlung zu treten. In Fortsetzung dieser Verwaltungspolitik ist
seit 1910 das Inselgebiet auch finanziell mit dem sog. alten
Schutzgebiet
vereinigt worden. - Was die Erschließung des Landes anbelangt, so wurde
diese außer durch die Einrichtung und Vorschiebung der einzelnen
Regierungsstationen
wesentlich durch die verschiedenen Expeditionen gefördert, die im Laufe
der Jahre teils in privatem, teils in behördlichem Auftrage im
Schutzgebiet
tätig waren. Aus den ersten Jahren der Verwaltung sind hier
hauptsächlich
zu nennen die Huongolf- und die beiden Ramuexpeditionen, die allerdings
das ihnen gesteckte Ziel, die Erschließung der goldhaltigen Gebiete von
Kaiser-Wilhelmsland, nicht erfüllen, aber doch wertvolle Aufschlüsse
über
die von ihnen erkundeten Gebietsteile geben konnten. Wertvolle
Bereicherungen
der Kenntnis von D.-N. brachten sodann auch die beiden Grenzexpeditionen
im Süden von Kaiser-Wilhelmsland unter Leitung des Hauptmanns Förster
und im Norden von Kaiser-Wilhelmsland unter der Führung des Professors
Dr. Schulze 1909 und 1910, die Marineexpedition unter Dr. Stephan,
später
unter Professor Dr. Krämer, die Expedition von Professor Dr. Sapper
und Hauptmann a. D. Dr. Friederici,
ferner die Expeditionen der Wissenschaftlichen Stiftung in Hamburg
1908/10
in den verschiedensten Teilen des Schutzgebietes unter Führung von
Professor
Dr. Fülleborn bez. Professor Dr. Krämer, die vom
Hanseatischen Südseesyndikat entsandte Expedition zur Erforschung der
Gebiete bezüglich des Phosphatvorkommens unter Dr. Friederici, sowie
besonders
noch die vom Reichs-Kolonialamt und den Kgl. Museen veranstaltete sog.
Sepik- expedition, unter der Führung des Bergassessors Dr. Stollé,
die 1912 und 1913 das Gebiet am Oberlauf des Kaiserin-Augustaflusses und
an seinen Nebenflüssen eingehend erforschte, und deren Arbeiten noch mit
großem Erfolge der Ethnologe Dr. Thurnwald fortsetzt (s. Südsee-Expeditionen).
- Auf dem Gebiete der Bekämpfung
der Volkskrankheiten ist im Laufe der Jahre durch Entsendung des nötigen
Sanitätspersonals und Errichtung von Krankenhäusern ebenfalls ein
erheblicher
Fortschritt erzielt worden. - Die Erteilung von Schulunterricht an die
Eingeborenen mußte mangels vorhandener Mittel bisher in der Hauptsache
den Missionen überlassen bleiben. Regierungsschulen konnten in D.-N.
bislang
nur in der Zentrale Rabaul selbst und im Norden des Inselgebietes in
Saipan
errichtet werden. - Die Ausbreitung der deutschen Sprache vermochte sich
nur langsam durchzusetzen. Sehr hinderlich war hierbei der Gebrauch des
sog. Pidgin-Englisch (s.d.). Es
ist aber auch hierin in der letzten Zeit ein Wandel zu verzeichnen, und
mit der weiteren Heranziehung der Eingeborenen zum Schulunterricht wird
die deutsche Sprache allmählich namentlich bei den jüngeren Generationen
der Eingeborenen weitere Verbreitung finden. - Was die finanzielle
Entwicklung
des Schutzgebiets anbelangt so haben sich die Einnahmen im Laufe der
letzten
10 Jahre nahezu verzehnfacht. Während sie 1904 erst 211000 M betrugen,
sind sie für 1914 auf 2 096 000 M veranschlagt. Die Ausgaben sind im gleichen Zeitraume von 1 482 000
M auf 3 834 000 M gestiegen. Die Haupteinnahmequelle sind die Zölle, die
von 49 000 M im Jahre 1908 auf 1150 000 M im Jahre 1914 gestiegen sind.
Dieses starke Anwachsen der Zolleinnahmen ist, abgesehen von der
natürlichen
wirtschaftlichen Entwicklung, hauptsächlich der 1908 erfolgten
Einführung
eines allgemeinen 10% Wertzolles auf eingeführte Waren, und dem seit
einigen
Jahren in Kraft gesetzten Ausfuhrzoll von 10 M pro 1000 kg Kopra,
dem Hauptprodukte D.-N.s, zuzuschreiben.
Krauß. Literatur: A. G. Findlay, A directory for the
Navigation of the North Pacific
Ocean. 2d ed. 1870, und South Pacific Ocean, 4th ed. 1877. - C. E.
Meinicke,
Die Inseln des Stillen Ozeans. 2. Bd. Lpz. 1875/76. - Nachrichten für und
über Kaiser-Wilhelmsland
1885/98, Mitt. a. d. d. Schutzgeb. seit 1888. - Eine wichtige Quelle sind
auch die deutschen Seekarten mit ihren jeweiligen Verbesserungen. - R.
Fitzner,
Deutsches Kolonialhandbuch. 2. Aufl. Bd. II. Berl. 1901. - A. Pflüger,
Smaragdinseln
der Südsee. Bonn o. J. (1903). - G. Wegener, Deutschland im Stillen Ozean.
Bielefeld
1903. - H. Schnee, Bilder aus der Südsee. Berl. 1904. - A. Krämer, Hawai,
Ostmikronesien und Samoa. Stuttg. 1906. - R. Parkinson, Dreißig Jahre in
der Südsee. Stuttg. 1907. - Hassert, Deutschlands
Kolonien. 2. Aufl., Lpz. 1910. - W. Sievers in H.
Meyers Kolonialreich, Bd. II. Lpz. und Wien 1910, 301-462 (mit Karten u.
Literaturverzeichnis). - K. Dove, Die deutschen Kolonien (Göschen); II. Das
Südseegebiet
und Kiautschou. St. Richarz, Der geologische Bau von Kaiser- Wilhelmsland.
Neues Jahrbuch für Mineralogie usw. Beilage-Bd. XXIX, 1910. - A. Sieberg,
Die Erdbebentätigkeit in Deutsch-Neuguinea. Peterm. Mitt. 1910. I, 72 ff.
u. 116 ff. B. Schubert, Die fossilen Foraminiferen des Bismarckarchipels
und einiger angrenzender Inseln. Abhdlgn. der k. k. geol. Reichsanstalt
XX, 4. Wien 1911. - A. Wichmann, Entdeckungsgeschichte von Neuguinea, 2
in 3 Bdn. Leiden 1909/12. - L. Schultze, Forschungen im Innern der Insel
Neuguinea; Erg.-Heft Nr. 11 der Mitt. a.d.d. Schutzgeb. Berl. 1914. -
Hann,
Handbuch der Klimatologie, Bd. II. Stuttg. 1910. - Fitzner,
Die Regenverteilung in den deutschen Kolonien. Berl. 1907. Deutsche
überseeische
Meteorologische Beobachtungen.
- Denkschriften über die Entwicklung
der Schutzgebiete. - Schumann u. Lauterbach, Flora
d. deutsch. Schutzgebiete i. d. Südsee, Lpz. 1901. Nachträge dazu, Lpz.
1905. Daselbst ausführliche Literaturangaben. - Lauterbach, Beiträge z.
Flora v. Papuasien in Englers bot. Jahrb., Lpz. 1912 ff. - W. Behrmann,
Geographische Ergebnisse der Kaiserin-Augustafluß-Expedition (Ztschr. Ges.
Erdkde.). Berl. 1914 S. 254-277. |