Ehrenzeichen, ordensähnliche Auszeichnungen, und zwar 1. die
eigentlichen E., für Personen bestimmt, denen Orden (s.d.) gewöhnlich
nicht verliehen werden, so das Allgemeine E. in Preußen, 2. Dienstauszeichnungen für eine
bestimmte
Reihe von Dienstjahren, z. B. die Landwehrdienstauszeichnung; 3. Erinnerungszeichen, z. B. die
Erinnerungsmedaille
an den 100. Geburtstag Kaiser Wilhelms
I. Im weiteren Sinne Fallen auch
Ordensauszeichnungen
unter die E. Zur Annahme von E. fremder Regenten oder Regierungen ist
die Genehmigung auf dem Dienstwege einzuholen, wie sich aus § 15 RBG.
ergibt. Von kolonialen E. sind zu nennen die Denkmünzen für die Teilnahme an den
kriegerischen
Ereignissen in Ostasien in den Jahren 1900/01 (s. Chinadenkmünze) und für die Teilnahme an
der Niederwerfung des Aufstandes in Deutsch -Südwestafrika in den Jahren
1904/08, sowie die durch A. Order vom 13. Juni 1912 (KolBl. S. 637 ff)
gestiftete Kolonialdenkmünze
(s.d.) für Teilnehmer an sonstigen militärischen Unternehmungen in den
Schutzgebieten oder im Auslande.
v. König.
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