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Eisenbahnspurweite. Als Normalspur unserer Schutzgebietsbahnen muß die
Meter- und die um nur 67 mm breitere Kapspur (s.d.; 1,067 m = 3 1/2 Fuß
englisch) gelten; beide stehen in ihrer Leistungsfähigkeit ungefähr
gleich.
Die Meterspur entspricht unserem metrischen System und ist außer in
Deutsch-Ostafrika,
Togo und Kamerun vorwiegend in den französischen Kolonien (Senegal, Niger, Guinea, Elfenbeinküste und Dahomé) und auf der
britischen Ugandabahn (s.d.)
eingeführt.
Die Kapspur entstammt dem englischen
Maßsystem
und ist in Ägypten und im Sudan, an der
Goldküste, in Nigerien, in Portugiesisch-Ostafrika und den britischen
Kolonien von Südafrika, sowie den Staaten der Südafrikanischen Union
vorherrschend;
sie ist auch die Spurweite der in ihren nördlichen und südlichen
Zweigstrecken
weit vorgeschrittenen Kap - Kairo - Bahn (s.d.). Wo bei unseren Bahnen
ein Anschluß an das englische Bahnnetz künftig in Frage kommen kann, hat
man die Kapspur gewählt, so bei der Südbahn und bei der Nordsüdbahn in Deutsch-Südwestafrika, deren
künftiger
Anschluß an die südafrikanische Bahn Kapstadt - Kimberley - Bulawayo
heute
nicht mehr in nebelgrauer Ferne liegen dürfte. In dem Bestreben, die
Anlagekosten
der Kolonialbahnen möglichst herabzumindern, ist
mehrfach von der Feldbahnspur von 0,60 m Gebrauch gemacht worden. Diese
Spurweite mit ihren beschränkten Zugeinheiten wird indes - für
südwestafrikanische
Verhältnisse - schon bei einem Jahresverkehr von etwa 50 - 60 000 t
insofern
unwirtschaftlich, als die jährlichen Mehrkosten des Betriebes und der
Unterhaltung gegenüber einer Anlage in Meter oder Kapspur bereits
diejenige
Summe übersteigen, die der jährliche Zinsendienst für die einmaligen
Mehrkosten
der Bauausführung in Meter- oder Kapspur erfordern würde; diese
Mehrkosten
bei gleicher Leistungsfähigkeit sind durch vergleichende Kostenanschläge
für Deutsch - Südwestafrika zu etwa 15 000 M f. d. km ermittelt worden;
der Zinsendienst für dieses Mehr bei 4% iger Verzinsung beträgt also
jährlich
600 M f. d. km. - Ähnliche technische und wirtschaftliche Mängel, wie
die 0,60 m - Spur, wenn auch in geringerem Maße, zeigt die Spurweite von
0,75 oder 0,76 m, die in der belgischen Kongokolonie und in der Heimat,
besonders im Königreich Sachsen, ferner in Bosnien und Deutsch -
Ostafrika
vereinzelt bei der Sigibahn zur
Anwendung
gelangt ist. Auch ihre Wirtschaftlichkeit ist an enge Grenzen gebunden.
Im Interesse der Einheitlichkeit der Spurweiten erscheint es zweckmäßig,
von dieser Spurweite für künftige
Bahnbauten
völlig Abstand zu nehmen und sich bei zeitlich oder örtlich beschränktem
Verkehr mit der Spurweite von 0,60 m zu
begnügen.
Literatur: Zur Frage der Spurweiten für die Deutschen Schutzgebietbahnen.
Wirtschaftsbereich der Feldspur von 0,60 m.
Zentralbl. d. Bauverwaltung 1910, S. 164 und 172.
Baltzer.
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