Eisenbahnwerkstätten. Die Eisenbahnen
in den Schutzgebieten sind mit E. ausgerüstet, in denen größere
Ausbesserungen,
Erneuerungen einzelner Teile, aber auch die regelmäßig innerhalb
gewisser
Fristen wiederkehrenden Untersuchungen der Lokomotiven und Wagen und die erforderlichen
Unterhaltungsarbeiten vorgenommen, auch die von der Heimat bestellten,
in zerlegtem Zustande hinausgesandten Fahrzeuge zusammengebaut werden.
Die Anfertigung neuer Fahrzeuge hat man in den E. im allgemeinen nicht
in Aussicht genommen, vielmehr der Privatindustrie überlassen, weil die
heimischen Fabriken billiger liefern können. Neben den sog.
Hauptwerkstätten
unterscheidet man noch kleinere Betriebs- oder Nebenwerkstätten, in
denen
kleinere Ausbesserungen mit einfachen Mitteln während kurzer
Betriebspausen
ausgeführt werden. Für die Lage der E. ist einerseits oft der
Einfuhrhafen
der gegebene Punkt, andererseits empfiehlt sich die Lage an einem
Knotenpunkt,
möglichst im Schwerpunkt des Netzes der von der betr. Werkstätte
bedienten
Bahn. Die Lage im Innern des Landes hat auch gewisse Vorzüge in
militärischer
und strategischer Beziehung. In den Schutzgebieten bestehen folgende E.:
in Deutsch-Ostafrika: für die Nordbahn eine
E. in Tanga, die gegenwärtig erweitert wird; für die
Mittellandbahn
eine E. in Daressalam, eine größere
in Taborg ist im Bau; in Togo eine E. in
Lome; in Kamerun eine
solche in Duala für die Mittellandbahn und eine kleinere in Bonaberi für die Nordbahn; in Deutsch - Südwestafrika eine solche in Karibib für die Staatsbahn und eine kleinere in Keetmanshoop für die Südbahn; endlich in Usakos eine Hauptwerkstätte für die Otavibahn.
Baltzer.
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