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Emissionen, die erste Unterbringung von Wertpapieren beim
anlagesuchenden
Publikum. Die E. kann unmittelbar durch den Kreditsuchenden, so durch
öffentliche Aufforderung zur Zeichnung, oder durch Vermittlung einer
Bank
oder eines Bankkonsortiums erfolgen. Die Kolonialverwaltung hat ihre E. bisher
stets durch ein unter Führung der Deutschen Bank stehendes größeres
Konsortium
vorgenommen. Im ganzen sind bisher folgende E. von Schutzgebietsanleihen
erfolgt:

Von der E. vom 9. Juni 1910 wurden 3 750 000 M nicht begeben, sondern
unmittelbar
für die zinstragend anzulegenden Nebenfonds der Schutzgebiete, Ausgleichsfonds usw., verwendet, auch bei
der E. vom 15. Juli 1911 wurde ein Betrag von rund 4 000 000 M, der in der
obengenannten Emissionssumme nicht enthalten ist, in gleicher Weise wie
bei der E. vom 9. Juni 1910 verwendet. Der Gesamtbetrag dieser E. beläuft
sich auf 136 154 400 M mit einem Erlöse von 136 151 822 M, d. h. mit einer
tatsächlichen Verzinsung von 4,0001 %. In den Rechnungsjahren 1912 und
1913
sind E. von Schutzgebietsanleihen nicht erfolgt,
weil der hohe Diskontsatz und der niedrige Kursstand der Staatspapiere den
Zeitpunkt für weitere E., die an sich nach den Bewilligungen in den
außerordentlichen
Etats von 1912 und 1913 hätten erfolgen müssen, als zu ungünstig
erscheinen
ließen. Statt dessen wurde einstweilen der Reichskredit im Wege eines
verzinslichen
Darlehns in Anspruch genommen. -Eine neue E. von Schutzgebietsanleihe
wurde
erst wieder am 10. Febr. 1914 vorgenommen. Sie betrug 45 000 000 M nam.
und erzielte einen Übernahmekurs von 96,50 %. Ein weiterer Betrag von 2
600 000 M wurde für Zwecke des Reservebaufonds der ostafrikanischen
Tanganjikabahn
bestimmt. Der Erlös dieser E. belief sich insgesamt auf 45 529 000 M.
Volkmann.
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