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Erwerbung der deutschen Kolonien. 1. Allgemeines. 2. Deutsch-
Südwestafrika.
3. Kamerun und Togo. 4. Deutsch-Ostafrika. 5. Deutsch-Neuguinea, 6.
Marshallinseln,
Karolinen, Marianen und Palauinseln. 7. Samoa. 8. Kiautschou.
Karte
1. Mit der Reichsgründung war endlich die Vorbedingung einer
staatlichen
Kolonialpolitik des gesamten Deutschland gegeben. Wenn trotzdem die
ersten
kolonialen Erwerbungen nicht vor 1884 erfolgten, so lag das größtenteils
an der ablehnenden und gleichgültigen Haltung Bismarcks, der übrigens
darin von der Anschauung der überwiegenden Mehrzahl des deutschen Volkes
durchaus nicht abwich, während nur wenige Männer, wie z. B. Treitschke,
den Wert und die Notwendigkeit der Kolonialpolitik erkannt hatten. Von
der ersten Hälfte des Krieges gegen Frankreich (Okt. 1870) an bis zum
Einsetzen unserer Kolonialpolitik ist Bismarck immer wieder von
Marinekreisen
(Prinz Adalbert), wie von Kaufleuten, der Erwerb von Kolonien, und zwar
zuerst französischen, dann auch von anderen Gebieten vorgeschlagen
worden.
Er hat ihn immer, meist mit. geistreichem Hohn und Spott, abgewiesen.
Im Laufe der Zeit traten indessen bei Bismarck die hemmenden Momente
zurück,
die in seiner eigenen Vergangenheit als kontinentaler Politiker und in
seiner Besorgnis lagen, er könnte in seiner konsequenten Friedenspolitik
durch den Erwerb von Kolonien und die sich daraus ergebenden
Verwicklungen
gestört werden. Eine unerläßliche Vorbedingung unserer Kolonialpolitik
war auch die im Jahre 1878 angebahnte Abwendung vom Liberalismus, der
noch in dem bekannten starren, kolonienfeindlichen Dogma befangen war.
Schon die bekannte Samoavorlage des Jahres 1880 (s. Kolonialpolitik Bismarcks), die
freilich noch keine koloniale Unternehmung darstellte, bedeutete den
Bruch
mit der liberalen Forderung der Nichteinmischung des Staates auf dem
überseeischen
Gebiet. Inzwischen, ehe Bismarck im Jahre 1884 zum Erwerb von
Schutzgebieten
schritt, war auch in manchen Kreisen des deutschen Volkes das Interesse
an Kolonien erwacht. Es war, das vornehmlich der Tätigkeit eines Vereins
zu danken, nämlich des Deutschen Kolonialvereins (s.d.), der 1882 zu
Frankfurt
a. M. unter der Leitung des Fürsten Hermann von Hohenlohe-Langenburg (s.d.) ins Leben trat. Er
zählte im
Jahre 1885 immerhin schon 15 000 Mitglieder. Im April 1884 trat die "Gesellschaft für
deutsche
Kolonisation" (s.d.) mit dem Sitz in Berlin hinzu. Im Jahre 1887
erfolgte
dann die Verschmelzung der beiden Vereine zur "Deutschen
Kolonialgesellschaft" (Sitz Berlin)
(s d.), der seither die Ausbreitung des kolonialen Gedankens so viel
verdankt.
2. Deutsch-Südwestafrika. Seit den
40er Jahren des 19. Jahrhunderts waren
im Nama- und Hererolande deutsche Missionare von der Rheinischen
Missionsgesellschaft
(s.d.) tätig. In den 60er Jahren machte die Regierung der britischen
Kapkolonie
das englische Kabinett auf das Land aufmerksam und schlug den Erwerb des
ganzen Hererolandes vor. Die Londoner Regierung aber wies dieses
Ansinnen
in der liberalen, kolonienfeindlichen Stimmung, die damals noch auch in
England die herrschende war, durchaus ab und besetzte nur 1876 die
Walfischbai.
Von 1880 an litt die deutsche Mission,
wie früher schon öfters, unter den Fehden der Eingeborenen. Sie wandte
sich daher um Schutz an die kaiserliche Regierung, die ihrerseits bei
der britischen Regierung anfragte, ob sie den Schutz auch für die
deutschen
Missionare übernehmen könne. Diese antwortete
verbindlich, aber ablehnend. Zugleich wies sie die Kapkolonie an,
keinesfalls
ihr Gebiet nach Norden auszudehnen. Aus dieser Zurückhaltung des
liberalen
Ministeriums Gladstone ergab sich die Möglichkeit der deutschen
Kolonisation.
Im Jahre 1882 wurde der Grund für diese durch Franz Adolf Eduard
Lüderitz
(s.d.) gelegt, einen unternehmungsfrohen Bremer Tabakhändler, der schon
im Jahre 1881 eine Faktorei in dem englischen Lagos gegründet hatte,
dann
aber auf den Gedanken gekommen war, kaufmännische Unternehmungen in
Gebieten
zu wagen, die noch keiner europäischen Macht gehörten. Dabei richtete
er sein Augenmerk auf Teile des.Landes zwischen der Kapkolonie (Oranjefluß) im Süden und dem portugiesischen
Angola (18° s. Br.) im Norden. Im Nov. 1882 wandte er sich an die
Reichsregierung
mit der Frage, ob er auf ihren Schutz rechnen könne. Bismarck fragte
daraufhin
bei der englischen Regierung an, ob sie auf jene Gebiete Anspruch mache,
erhielt aber zunächst, im Januar 1883, eine dilatorische Antwort.
Lüderitz
ging nun, scheinbar auf eigene Faust, in Wirklichkeit wohl in Fühlung
mit der Regierung, tatkräftig vor. Im Mai 1883 ließ er sich durch einen
Vertrag, den sein Vertreter, der bekannte Forschungsreisende Heinrich
Vogelsang, mit dem Hottentottenkapitän Joseph
Fredericks
in Bethanien abschloß, das Land um die
Bucht von Angra - Pequena (Lüderitzbucht) und fünf englische Meilen
landeinwärts abtreten. Sehr viel m ehr erwarb er durch einen zweiten
Vertrag
vom August desselben Jahres, nämlich die ganze Küste von der Mündung des
Oranjeflusses bis 26° s. Br. und 20 geographische Meilen landeinwärts,
im ganzen etwa 900 deutsche Quadratmeilen. Kurz darauf, im November
1883,
traf endlich die endgültige Antwort der englischen Regierung ein. Sie
fiel - zweifellos infolge von Einwirkungen der Kapregierung -
überraschenderweise
ungünstig aus: es war darin erklärt, man könne die Besitzergreifung
einer
fremden Macht zwischen Angola und der Kapkolonie nicht dulden; auch
hätten
englische Kaufleute auf die Bucht von Angra - Pequena und das umliegende
Land alte Rechte. In dem nun folgenden Notenwechsel konnte indessen
England
seinen Standpunkt nicht in befriedigender Weise begründen. Ein
Rechtsstreit
mit einer englischen Firma, welche Eigentumsrechte an Ländereien der
Bucht
von Angra Pequen nachweisen wollte, verlief für diese ungünstig. Der
Bericht
eines nach Südwest entsandten Marineoffiziers fiel ebenfalls
befriedigend aus. So ließ sich Bismarck durch die Haltung Englands nicht
beirren. Es scheint, daß Lüderitz, von dem er einen guten Eindruck
hatte,
ihm den letzten Antrieb zum offiziellen Vorgehen gegeben hat. Von Bremen
aus schrieb Lüderitz am 8. April 1884 in diesem Sinne an das Auswärtige
Amt. Darauf sandte am 24. April 1884 Bismarck das bekannte Telegramm an
den deutschen Konsul in Kapstadt, Herrn Lippert: "Nach Mitteilungen des
Herrn Lüderitz zweifeln die Kolonialbehörden, ob seine Erwerbungen
nördlich vom Oranjefluß auf deutschen Schutz Anspruch haben. Sie wollen
amtlich erklären, daß er und seine Niederlassungen unter dem Schutz des
Reiches stehen." Von diesem Telegramm datiert man mit Recht den Anfang
der Kolonialpolitik des Deutschen Reiches. Die Mitteilung des Herrn
Lippert
hatte zur Folge, daß die Schwierigkeiten, welche von seiten der
Engländer
gemacht wurden, wuchsen; allerdings gilt das nur von der Kapregierung,
welche dadurch antwortete, daß sie ihrerseits das Land nördlich des
Oranieflusses
für annektiert erklärte. Bismarck befolgte die Taktik, sich
ausschließlich
an die Londoner Zentralregierung zu halten, von deren Haupte Gladstone
er wußte, daß er auf dem Gebiete der auswärtigen Politik immer zu Konzessionen
neigte. In der Tat setzte er es, hauptsächlich durch eine Spezialmission
seines Sohnes Herbert, durch, daß die englische Regierung bald auf der
ganzen Linie nachgab. Schon im Juni wies sie die Kapregierung an, auf
jedes Vorgehen in Angra Pequena zu verzichten; wenige Tage
darauf
erkannte sie die deutsche Schutzherrschaft in aller Form an. Entgegen
manchem Urteil über diese Verhandlungen, wird man feststellen können,
daß der Widerstand der Londoner Regierung - im Gegensatz zu dem der
Kapregierung
- rechtlich völlig ungenügend begründet, wie er war, nur schwach und
leicht
zu überwinden gewesen ist. Nach dieser Seite nun völlig sicher, dehnte
Bismarck bald das deutsche Schutzgebiet sehr bedeutend aus, indem er
eine
Reihe von Verträgen mit Eingeborenen, vor allem mit Maherero, schließen
und durch Marineoffiziere die deutsche Schutzherrschaft bis zur Grenze
des portugiesischen Angola (18° s. Br.) erklären ließ. Am 7. Sept. 1884
hiervon benachrichtigt, erklärte sich die englische Regierung schon am
22. Sept. damit einverstanden und behielt sich nur den Besitz der ihr
ja unzweifelhaft gehörigen Walfischbai,
ferner einiger Inselchen zwischen diesem Meerbusen und der Mündung des
Oranj estromes vor. Die Grenzen von Deutsch-Südwestafrika wurden dann
im wesentlichen durch zwei Verträge, einen mit Portugal und einen mit
England, festgesetzt. Der erstere, vom 30. Dez. 1886, legt die
Nordgrenze
unserer Kolonie zwischen den 17. und 18. Grad s. Br. Sie
wird zuerst vom Kunenefluß gebildet, dann von einer geraden
westöstlichen
Linie, die zum Okavango führt, und schließlich von diesem Flusse selbst.
Die Regelung mit England erfolgte durch den bekannten (s. unten)
Caprivisehen
"Vertrag über Kolonien und Helgoland" vom 1. Juli 1890, der alle Grenzen
zwischen englischen und deutschen Kolonien in Afrika bestimmte. In ihm
wurde der Oranjefluß als Südgrenze von Deutsch - Südwestafrika
beibehalten.
Im Osten bildet in einem größeren südlichen Teil des Schutzgebietes der
20°, in einem kleineren nördlichen der 21° ö. L. die Grenze. Bis zum 25°
und zum Sambesiflusse erstreckt sich im äußersten Norden eine ziemlich
schmale Zunge, der sog. Caprivizipfel. S. a. Grenzfestsetzungen und
Deutsch
- Südwestafrika, Abschnitt Geschichte.
3. Kamerun und Togo. In Kamerun bestanden seit den 60ern, in Togo an
der Sklavenküste seit Anfang der 80er Jahre
Niederlassungen
hamburgischer und bremischer Handelshäuser. Daneben fanden sich auch
solche
anderer Völker, vornehmlich englische, die aber an Zahl hinter den
deutschen
etwas zurückblieben. Die deutschen Niederlassungen waren in etwas
prekärer
Lage, da einerseits einige Negerfürsten feindselig gesinnt waren,
andererseits
England und Frankreich sich im Jahre 1883 anschickten, ihre Interessensphären in Westafrika
abzugrenzen:
das konnte bedeuten, daß die beiden Mächte auch über Togo und Kamerun
verfügten, und das wiederum hätte für diejenigen deutschen
Niederlassungen,
die sich auf französischem Gebiet befunden hätten, das Ende bedeutet.
So entschloß sich die Reichsregierung 1884 nach Beratungen mit den Handelskammern Hamburg und Bremen und mit
Adolf Woermann (s.d.), dem
hervorragenden
Leiter der Westafrikalinie, zum Einschreiten. Sie entsandte Dr. Gustav
Nachtigal (s.d.), den berühmten Afrikaerforscher,
damals Generalkonsul in Tunis, auf dem Kanonenboot "Möwe" als
Reichskommissar.
Dieser begab sich zuerst nach Togo, wo er mit dem mächtigen Häuptling
Mlaba ein Bündnis abschloß, durch das sich dieser unter deutschen Schutz
stellte (5. Juli 1884). Darauf folgte die Hissung der deutschen Flagge
in Porto Seguro, Klein - Popo und anderen Orten der Küste. Nachtigal begab sich
dann unverweilt nach Kamerun. Dort wurden schon vorhandene Verträge,
vornehmlich
mit den Königen Aqua und Bell, erweitert
und befestigt und ebenfalls die Reichsflagge gehißt (August 1884). In
Kamerun fanden sich die englischen Kaufleute nicht ohne weiteres in
diese
Lage, wahrscheinlich weil sie von Deutschland eine ebenso engherzige
koloniale
Wirtschaftspolitik befürchteten, wie Frankreich sie überall anwendete,
und sich also fälschlich in ihrer Existenz bedroht glaubten.
Wahrscheinlich
von einigen englischen Kaufleuten aufgestachelt - die britische
Regierung
war sicher unbeteiligt -, erhoben sich einige Negerfürsten gegen die
deutschen
Niederlassungen, wurden aber bald von zwei deutschen Kriegsschiffen
unterworfen.
Doch fiel dabei das erste Opfer der deutschen kolonialen Sache:
Pantänius,
ein Agent der Woermannlinie, wurde von den Schwarzen fortgeführt und
ermordet.
Im Jahre 1885 begannen die Grenzregelungen mit England und Frankreich
für beide Schutzgebiete. Die Westgrenze Togos gegen die
anstoßende englische Goldküste wurde durch den schon genannten
Caprivischen
Vertrag vom 1. Juli 1890 festgelegt. Doch war die Entscheidung über
einen
Teil des nördlichen Gebietes offen gelassen, der dann am 14. Nov. 1899
aufgeteilt wurde, wobei die Stadt Jendi
an Deutschland kam. Die Ostgrenze wurde gegen das inzwischen von
Frankreich
besetzte Dahomé am 9. Juli 1897 festgelegt: im Süden wird sie durch den
Monufluß -dadurch ist Groß-Popo französisch
geworden
-weiter nördlich durch eine gerade Linie, welche zwischen dem 1° und 2°
ö L. verläuft und schließlich durch unregelmäßige Grenzzüge gebildet.
- In Kamerun erfolgten die Grenzregelungen gegen England (Nigeria) - um
von derjenigen gegen das kleine Spanisch - Guinea (Muni) im Süden
abzusehen
zuletzt durch Abmachungen vom 15. Nov. 1893. Der Grenzvertrag mit
Frankreich
vom 15. März 1894 gab Kamerun die bekannte merkwürdige Gestalt mit dem
nördlichen bis zum Tsadsee
hingestreckten
Zipfel (Entenschnabel) und zerstörte die Hoffnung,
daß Deutschland von Kamerun aus in östlicher und nordöstlicher Richtung
wirklich tief in Afrika eindringen könne. Doch wurde Kamerun durch den
Marokkovertrag (Kongovertrag) vom 4. Nov. 1911 sehr bedeutend
vergrößert:
Frankreich trat von seinem Kongogebiet ein Stück, in der Größe von mehr
als halb Kamerun (das seinerseits an Größe nicht weit hinter Deutschland
zurücksteht) ab; dieses schließt sich östlich und hauptsächlich südlich
an unsere bisherige Kolonie an und erreicht mit. zwei ziemlich breiten
Zungen, einer südlichen und einer
östlichen,
die großen Verkehrsadern des Kongo und Ubangi.
Unser
Gebiet umfaßt jetzt Spanisch - Guinea auch von Osten und Süden. Im
Norden
hat der frühere "Entenschnabel" durch Abrundungen einerseits,
Abtretungen
andererseits eine völlig veränderte Gestalt erhalten. Doch sind an der
Küste des Tsadsees die Verhältnisse unverändert geblieben. S.a.
Grenzfestsetzungen
und Abschnitt Geschichte unter Kamerun und Togo.
4. Deutsch-Ostafrika.
Deutsch-Ostafrika
wird durch Gebiete gebildet, welche früher zum großen Teil einer Art von
Oberlehnshoheit des Sultans von Sansibar
unterstanden, die aber zur Zeit des Erwerbes unseres Schutzgebietes fast
jeder tatsächlichen Bedeutung entbehrte. Der Mann, dem Deutschland diese
unsere größte Kolonie verdankt, ist der hannoversche Pfarrerssohn Dr.
phil. (hist.) Carl Peters (s.d.), geb. 1856 zu Neuhaus
an der Elbe, der zwar später, vornehmlich in der Behandlung der
Eingeborenen,
durchaus nicht vorbildlich gewirkt, der sich aber trotzdem als der
tatkräftigste
und erfolgreichste unserer Kolonisatoren unvergänglichen Ruhm erworben
hat. Peters gründete im April, 1884 die "Gesellschaft für Deutsche
Kolonisation"
(s. d.). Noch in demselben Jahre begab er sich mit drei Genossen, dem
Grafen Pfeil (s. d.), dem Referendar Jühlke
(s. d.) und dem Kaufmann Otto in abenteuerlicher Reise, unter falschem
Namen in den nordöstlichen Teil unserer heutigen Kolonie und schloß dort
mit den Sultanen von Nguru, Useguha,
Ussagara und Ukami
im November und Dezember 1884 eine Reihe von Verträgen ab. Diese waren
nun zwar formal keineswegs einwandfrei; sie waren eilfertig und unklar
abgefaßt; die eingeborenen Fürsten haben sie zweifellos nicht
verstanden;
ferner war in ihnen die Oberhoheit des Sultans von Sansibar
unberücksichtigt
gelassen. Das verminderte aber keineswegs ihren entscheidenden Wert, der
darin bestand, daß ein Gebiet von etwa 140 000 qkm in die
Schutzherrschaft
von Deutschen übergegangen war. Noch fehlte aber der Schutz des Reiches.
Mit seiner großartigen Energie kehrte Peters sofort in die Heimat
zurück,
gründete die "Deutsch-Ostafrikanische
Gesellschaft" (s. d.), die nun die Inhaberin jener Vertragsrechte
wurde und erbat für sie einen ksl. Schutzbrief. Dieser erging schon am
27. Febr. 1885. Er gestattete der Gesellschaft unter der Bedingung, daß
ihre Leitung deutsch bleibe, die Ausübung aller aus jenen Verträgen
fließenden
Rechte, ferner den Abschluß weiterer Verträge, die allerdings dem Kaiser
zur endgültigen Genehmigung vorzulegen waren. Ferner verlieh der
Schutzbrief
der Gesellschaft die Gerichtsbarkeit
über Eingeborene und Weiße und behielt der
Reichsregierung
nur die Aufsicht vor. Hier war also, gemäß einer Bismarckschen Idee,
eine
Erwerbsgesellschaft mit Regierungsrechten ausgestattet, eine Methode,
die sich aber beim Ausbruch des großen Ostafrikanischen Aufstandes als
unhaltbar erweisen sollte. Bismarck benachrichtigte nun die fremden
Mächte
von der Übernahme des Schutzes über die genannten Gebiete durch das
Deutsche
Reich. Er stieß bei ihnen auf keine Schwierigkeiten, wohl aber ergaben
sich solche aus dem Verhalten des Sultans von Sansibar. Den letzten
Antrieb
zu dem Versuch dieses Fürsten, seine alten Rechte zu retten, gab das
Vorgehen
zweier Deutscher in dem (heutzutage englischen) Sultanat Witu, nördlich
von den Petersschen Erwerbungen, wo der Sultan
von Sansibar ebenfalls die Oberherrlichkeit besaß: im Frühjahr 1885
hatten
nämlich die Brüder Clemens und Gustav Denhardt (s. d.) mit dem Sultan
dieses Landes auch ihrerseits Schutz- und Handelsverträge
abgeschlossen. Im April 1885 sandte der Sultan von Sansibar plötzlich
ein Telegramm an die Reichsregierung, in dem er gegen das Vorgehen des
Dr. Peters und der Denhardts lebhaft protestierte, während er zugleich
in die umstrittenen Gebiete Truppen einrücken ließ. Der Widerstand des Sultans
war indessen rasch gebrochen. Nachdem acht deutsche Kriegsschiffe vor
Sansibar demonstriert hatten, gab er vollkommen nach; er erkannte nicht
nur die von den Deutschen abgeschlossenen Verträge bedingungslos an,
sondern
er trat auch den wichtigen Hafen Daressalam.
der Petersschen Ostafrikagesellschaft ab. Also gesichert, entfaltete
diese
nun eine äußerst rege Tätigkeit, um ihren Besitz zu konsolidieren und
zu vergrößern, was ihr auf das glänzendste gelang. Es fand sich eine
erhebliche
Zahl von Männern, meist Offiziere und
Beamte, aber auch Kaufleute, welche bereit waren,
in den Dienst der Gesellschaft zu treten. Schon im Jahre 1885 konnte sie
nicht weniger als 11, meist erfolgreiche, Expeditionen
ins Innere entsenden. Freilich blieben Rückschläge nicht ganz aus; so
verlor bald Jühlke, einer der ersten Genossen Peters', sein Leben. Ein
Vertrag Rät England vom 30. Dez. 1886 brachte dann eine vorläufige
Grenzregelung,
wobei dem Sultan von Sansibar. ein Küstenstreifen zugesprochen wurde;
doch verpachtete er im Jahre 1888 seine dortigen Zollstätten auf 50
Jahre
an die Peterssche Gesellschaft. In demselben Jahre brach der furchtbare
Aufstand aus, bei dessen Bewältigung die Gesellschaft völlig versagte
und der erst durch den zum Reichskommissar ernannten Major von Wissmann
(s. d.) 1889/90 niedergeworfen wurde (s. Araberaufstand).
Endgültig wurden, die Grenzen Deutsch - Ostafrikas gegen England durch
den schon mehrfach erwähnten Vertrag über Helgoland und Kolonien"
vom 1. Juli 1890 (Sansibarvertrag)
geregelt. Der damalige, Reichskanzler
v. Caprivi (s.d.) neigte, wenigstens in seinen wirtschaftspolitischen
Anschauungen, nach der liberalen Seite und betrachtete unter dem Einfluß
der Ideen des Liberalismus unser Kolonialreich mit Mißtrauen - mag ihm
immerhin das Wort: "Je weniger Afrika, desto besser", zu Unrecht
zugeschrieben
werden. Zweifellos hat diese Stimmung bei Caprivi mitgewirkt, als der
Vertrag abgeschlossen wurde. Deutschland erkannt ein ihm das britische
Protektorat über Sansibar an und
verzichtete
auf das Sultanat Witu, den Erwerb der
Brüder
Denhardt. Damit ging auch dessen Hinterland
(Uganda) verloren. England erkannte das jetzige
Deutsch-Ostafrika
als deutsches Schutzgebiet an, trat Helgoland an Deutschland ab und
versprach
seine guten Dienste beim Sultan von Sansibar, um ihn zu veranlassen,
seinen
Küstenstrich an Deutschland abzutreten. Das hat er denn auch alsbald für
die relativ völlig geringfügige Summe von 4 Mill. M getan. Das Urteil
über den Caprivischen Vertrag ist vorwiegend ungünstig und zum Teil
zweifellos
mit Recht. Freilich fehlt es dabei meistens an der gerechten Abwägung.
Wenn auch Bismarck sicher zäher und erfolgreicher verhandelt hätte,
geben
doch zwei bekannte Marginalien von seiner Hand aus dem Jahre 1889 zu
denken:
"Lord Salisbury hat für mich mehr Bedeutung als ganz Witu" und "England
ist für uns wichtiger als Sansibar und Ostafrika" usw. Es pflegte früher
eine Äußerung Stanleys kolportiert zu werden, wonach Deutschland für
einen
alten Hosenknopf eine neue Hose" hergegeben habe. Diese Äußerung muß
aber
entweder frei erfunden sein, oder aber sie gibt nur einer
vorübergehenden
Stimmung Ausdruck. Denn Stanley urteilt
in seiner Selbstbiographie weit anders: Danach hätten die Engländer
"unglaublich
dumm" verhandelt, während allerdings die Deutschen auch nach seiner
Ansicht
noch mehr hätten herausschlagen können. Es ist ferner klar, daß der
Erwerb
von Helgoland eine Notwendigkeit und sicher, daß die Anerkennung des
rechtlich
unanfechtbaren britischen Protektorats über Sansibar unvermeidlich war.
Eine berechtigte Kritik wird sich also nur in der Richtung zu bewegen
haben, daß die deutsche Regierung den Besitz von Teilen von Witu mit
Hinterland
hätte durchsetzen können und müssen. S.a. Grenzfestsetzungen u. Deutsch-
Ostafrika,
Abschnitt Geschichte.
5. Deutsch-Neuguinea. Während die
Westhälfte von Neuguinea alter holländischer
Kolonialbesitz ist, hat der ganze Osten der Insel bis in die 80er Jahre
des vorigen Jahrhunderts hinein keiner weißen Macht gehört. Doch waren
hier deutsche kommerzielle Interessen stark vertreten. Den Antrieb zum
Erwerb politischen Einflusses gab dem Deutschen Reich das energische
Vorgehen
der nächstgelegenen britischen Kolonie in Australien, Queensland. Diese
entsandte im Jahre 1883 einen Spezialkommissar, der sich nicht nur im
Südosten von Neuguinea festsetzte, sondern auch die englische
Schutzherrschaft
über den ganzen Osten der Insel verkündete. Allein, genau wie
Südwestafrika
gegenüber, zeigte die britische Zentralregierung unter Gladstone sehr
viel geringere Lust zur Expansion, als die kolonialen Tochterstaaten:
sie erkannte den Schritt des queensländischen Kommissars nicht an. Nur
durch diese Zurückhaltung ward die Vorbedingung für die Festsetzung des
Deutschen Reichs auf Neuguinea gegeben. Jedenfalls aber hatte es sich
gezeigt, daß keine Zeit zu verlieren sei. Hansemann
(s.d.) gründete nun im Mai 1884 mit Bleichröder die Neuguinea-Kompagnie
(s.d.), welche alsbald den Reisenden Dr. Finsch
(s.d.) entsandte. Wegen eines ev. Schutzes des Reiches befragt, erklärte
Bismarck im August 1884, diesen Schutz allen von Finsch zu besetzenden
Gebieten gewähren zu wollen, welche nicht schon nachweislich anderen
Nationen
gehörten. Finsch hißte dann in der Tat im Dezember 1884 an mehreren
Stellen
im Nordosten Neuguineas und auf dem Inselarchipel von Neubritannien
die deutsche Flagge. Dieses Unternehmen rief nun aber in Australien und
vornehmlich wieder in Queensland eine so wilde Erregung hervor, daß der
nach allen Richtungen immer nachgiebige Gladstonesich zu feindseligen
Schritten Deutschland gegenüber hinreißen ließ; der britische Schutz
wurde
im Frühjahr 1885 auch über den Nordosten der Insel, von der Huonbai bis
zur Ostspitze, erklärt, also in Gebieten, wo z. T. auch eine
deutscheFlaggenhissung
stattgefunden hatte. Allein auch dieser Widerstand wurde rasch
überwunden.
Bismarck konnte sich ausnahmsweise auf den Reichstag stützen, der in diesem Falle einmal
nicht
dem Abgeordneten Bamberger folgte. Der Kanzler deutete England gegenüber
leise die Möglichkeit der Aufrollung der ägyptischen Frage an. Es kam
entscheidend hinzu, daß damals ein Krieg Englands mit Rußland
bevorzustehen
schien. So gab Gladstone rasch nach. In einer großen, etwas
salbungsvollen
Rede gab er selbst den deutschen kolonisatorischen Unternehmungen seinen
Segen. Schon im April 1885 kam es zu Grenzabmachungen, die durch zwei
Verträge des April 1886 ihre endgültige Form erhielten. Dadurch hat
Deutschland
den Nordosten Neuguineas erhalten (etwa vom 139 bis 148° ö. L.) mit der
umstrittenen Huonbai, aber ohne die Ostspitze der Insel, nicht ganz ein
Viertel von Neuguinea. England erhielt den Südosten und die Ostspitze,
etwas über ein Viertel der Insel. Das deutsche Gebiet erhielt den Namen
Kaiser-Wilhelmsland. Mit dem
Nordosten
Neuguineas kam die sich daran anschließende Inselgruppe Neubritannien
(jetzt Bismarckarchipel)
ebenfalls
an das Deutsche Reich, ferner der nordwestliche Teil der sich an jene
östlich anschließenden, von Franzosen im 18. Jahrhundert zuerst
erforschten
Salomoninseln, damals einschließlich der Insel Choiseul, die aber im Samoavertrag von 1899 (vgl.
u.) wieder an England abgetreten wurde, das auch den Rest der
Salomoninseln
erhalten hatte. Die Abgrenzung der
Interessensphären Frankreich gegenüber war schon im Dezember 1884
erfolgt.
Über die Erwerbung des Inselgebietes von Mikronesien s. unter 6. S.a. Grenzfestsetzungen
u. Deutsch-Neuguinea,
Abschnitt
Geschichte.
6. Marshallinseln, Karolinen, Marianen
und Palauinseln. Auf verschiedenen
Gruppen des Marshallarchipels war der deutsche, vornehmlich hanseatische
Handel schon stark vertreten, als im Jahre 1878 ein
deutscher Marineoffizier einen Vertrag mit einem Häuptling auf der
größten
Insel Jaluit abschloß. Die deutschen
wirtschaftlichen
Interessen nahmen darauf immer mehr zu, und so entschloß sich die
Reichsregierung,
nachdem sie einmal den Anfang mit kolonialen Erwerbungen gemacht hatte,
in der zweiten Hälfte des Jahres 1885, Besitz zu ergreifen.
Verwicklungen
sind daraus in keiner Richtung entstanden. England erkannte den
deutschen
Erwerb noch in demselben Jahre an. Sehr viel schwieriger gestaltete sich
der Erwerb der Karolinen (mit Marianen und Palauinseln). Sowohl die
deutsche,
wie die britische Regierung standen auf dem Standpunkt, daß diese
Inselgruppen
einer europäischen Macht, also auch Spanien, nicht gehörten. Dieser
Auffassung
hatten sie aus Anlaß eines Konflikts im Jahre 1875 Ausdruck gegeben.
Damals
hatte nämlich der spanische Konsul in Hongkong einem deutschen Schiff
die Ausfahrt nach den Karolinen verwehrt, indem er sie als alten
spanischen
Besitz bezeichnete, wo die Handelsmonopolbestimmungen des 16.
Jahrhunderts
noch Geltung hätten. Bismarck erklärte darauf in einer geharnischten
Note,
die spanische Souveränität nicht anerkennen zu können, da sie weder auf
Verträgen beruhe - die berühmte Teilung der Welt von 1494 wollte er
begreiflicherweise
nicht berücksichtigen - noch aber ausgeübt werde, da die Spanier keine
Beamten und Behörden auf den Inseln unterhielten. Die englische
Regierung
schloß sich diesem Standpunkte noch 1875 an. Spanien verzichtete
daraufhin
zwar auf die Störung des deutschen und englischen Handels mit den
Karolinen,
aber keineswegs auf die Inselgruppen selbst. Im Jahre 1885 nun verfügten
England und Deutschland, bei den schon genannten Grenzabmachungen über
Neuguinea und die vorgelagerten Inselgruppen, gemäß ihrer oben
dargelegten
Rechtsauffassung auch über die Karolinen,
Marianen und Palauinseln, die Deutschland zugeteilt wurden. Als nun
aber das Reich Besitz ergreifen wollte, erhob sich in Spanien eine
lebhafte
Erregung. Der Pöbel von Madrid ließ sich zu Beleidigungen von Deutschen,
ja der deutschen Botschaft hinreißen. Bismarck verhandelte in dieser
Lage
außerordentlich vorsichtig und entgegenkommend. Er erklärte sich, wenn
nur Genugtuung für die Völkerrechtsverletzung geleistet würde, zu einem
Vergleich bereit. Nachdem Spanien diese Vorbedingung erfüllt hatte,
schlug
Bismarck zur allgemeinen Überraschung den Papst als Schiedsrichter vor,
worauf Spanien zögernd einging. Leo XIII. fällte schon im Oktober 1885,
den Schiedsspruch. Er stützte sich dabei vernünftigerweise weder auf die
Bulle seines Vorgängers Alexander VI., die die Welt geteilt hatte, noch
auf den Vertrag von Tordesilla von 1494, entschied aber doch im
spanischen
Sinne. Er begründete das spanische Eigentumsrecht an den Inseln unter
anderem mit ihrer Entdeckung, mit vielen Wohltaten, die Spanien den
Karolinen
erwiesen habe und mit der Rechtsüberzeugung des spanischen Volkes. Auf
der andern Seite wurde Spanien die Verpflichtung auferlegt, eine
geordnete
Verwaltung auf den Inselgruppen
einzurichten,
und den Deutschen das Recht zu gewähren, Handel zu treiben, Grund und
Boden zu erwerben usw. Damals war also der Erwerb der Karolinen,
Marianen
und Palauinseln dem Deutschen Reiche mißlungen. 14 Jahre später sind sie
ihm dennoch zugefallen. Nach dem völligen Zusammenbruch gegen die
Vereinigten
Staaten, in schrecklicher Finanznot, beschloß die spanische Regierung
nach langem Zögern, auf den Vor schlag Deutschlands einzugehen, ihr die
drei Inselgruppen abzukaufen. Der Kaufpreis betrug 16,75 Mill. M. Der
Vertrag kam am 30. Juni 1899 zustande. Die zur Marianengruppe gehörige
Insel Guam verblieb den Vereinigten
Staaten,
welche sie, zusammen mit den Philippinen, im Kriege Spanien abgenommen
hatten. S.a. Deutsch-Neuguinea, Abschnitt Geschichte u. die einzelnen
Inselgruppen.
7. Samoa. Auf der Samoagruppe war seit
den fünfziger
Jahren des 19. Jahrhunderts die große Hamburger Firma Godeffroy & Co.
(s.d.) tätig (zu deren Gunsten Bismarck im Jahre 1880 vergeblich die
Samoavorlage
im Reichstage durchzubringen versuchte). Daneben fanden sich bald
amerikanische
und englische Kaufleute und Missionare ein. Ende der siebziger Jahre
erwarben
alle drei Mächte je einen Hafen. Die
Rivalität
der drei Völker nahm bald sehr scharfe Formen an und zwar vor allem
deswegen,
weil sie sich mit dem Streit eingeborener Fürsten, vornehmlich auf der
zweitgrößten Insel, Upolu, verquickte (s.
Samoa 7 d). In den achtziger Jahren bekämpften sich hier die
Großhäuptlinge
Tamasese und Mataafa, von denen der erstere unter
dem Einfluß des ehemaligen deutschen Offiziers Brandeis (s.d.) stand.
Gegen Mataafa, der sich nicht nur gegen seinen Rivalen, sondern auch die
ihn beschützenden Deutschen allerhand herausnahm, schritten diese seit
1887 mehrfach mit den Waffen ein. Am nachdrücklichsten war der im Jahre
1888 unternommene Versuch des deutschen Konsuls Knappe (s.d.) in Apia, der deutsche Marinesoldaten landen ließ,
vielleicht
in der Hoffnung, dadurch Tamasese zum Herrn der Insel zu machen und
durch
ihn eine deutsche Schutzherrschaft zu gründen. Das Unternehmen schlug
aber fehl, da die Deutschen von der Übermacht der Mataafaleute, welche
von dem Amerikaner Klein geführt wurden, unter empfindlichen Verlusten
(2 Offiziere, 14 Mann tot) zurückgeworfen wurden. Die amerikanische und
die englische Regierung protestierten gegen das deutsche Vorgehen, und
auch Bismarck sprach sich im Reichstag gegen Knappe aus, der ohne
Genehmigung
der Regierung gehandelt habe. Daraufhin vereinigten sich die drei Mächte
in der Samoaakte vom 14. Juni 1889, durch welche, mittelst sehr
komplizierter
Bestimmungen, de facto eine gemeinsame Schutzherrschaft Deutschlands,
Englands und der Vereinigten Staaten eingerichtet wurde. Als oberster
König wurde ein dritter eingeborener Fürst, Malietoa, anerkannt, während der ewig unruhige
Mataafa
einige Jahre später (1893) von den Deutschen nach den Marshallinseln deportiert wurde. Aber auch
durch die Samoaakte wurde der Insel die dauernde Ruhe nicht- gebracht.
Vor allem wurde die Lage wieder kritisch, als nach dem Tode Malietoas
(1898) Mataafa zurückkehrte. Es kam nun zu neuen Kämpfen zwischen ihm
und dem Sohne des verstorbenen Malietoa. Die Mehrzahl der Samoaner trat auf die Seite Mataafas, und schon
schien er Herr von ganz Upolu werden zu sollen, als die Engländer und
Amerikaner mit den Waffen gegen ihren einstigen Schützling einschritten.
Sie bombardierten Anfang 1899 Apia, dessen Mataafa sich bemächtigt
hatte.
Dabei wurden auch deutsche Häuser getroffen und deutsches Eigentum
zerstört. Es kam nun zu gereizten Verhandlungen zwischen dem Deutschen
Reich einerseits, England und Amerika andererseits, aus denen aber die
endgültige Regelung der Samoafrage hervorging. Sie wurde erzielt durch
den Vertrag vom 14. Nov. 1899 (Samoavertrag), der im März 1900 endgültig
bestätigt
wurde. Durch ihn zog sich England, das vor dem Burenkriege stand, völlig
aus Samoa zurück, wofür ihm Deutschland u. a. zwei Salomoninseln, darunter Choiseul (vgl. o.)
und seinen Anspruch auf die Tonga- oder Freundschaftsinseln, südlich von Samoa,
abtrat. Samoa seinerseits wurde zwischen Deutschland und den Vereinigten
Staaten geteilt, wobei das Reich den Löwenanteil erhielt, nämlich den
westlichen Teil der Inselgruppe: Sawaii
(1700 qm), Upolu (700 qm) und die beiden zwischen den genannten Inseln
liegenden Inselchen Apolima und Manono. Die Vereinigten Staaten kamen in Besitz der
östlichen Gruppe, einer Anzahl von kleineren Inselchen, von denen die
größte, Tutuila, nur zwischen 1/3 und 1/4 des
Flächeninhaltes
von Upolu umfaßt. S. a. Samoa 7 d: Politische Geschichte.
8. Kiautschou. Bis 1897 hatte dem Deutschen Reiche in Ostasien noch völlig
ein Stützpunkt für seinen Handel gefehlt, wie ihn alle andern Weltmächte schon
besaßen. In dem genannten Jahre sollte hierin Wandel geschaffen werden. Als im
November d. J. in der Provinz Shantung zwei deutsche Missionare ermordet worden
waren, besetzten drei deutsche Kriegsschiffe überraschend die Kiautschoubucht und die an ihrem Eingang
gelegene befestigte Stadt Tsingtau und ließen
dort die deutsche Flagge hissen. Dieses Unternehmen, das von Anfang an als
dauernde Festsetzung geplant war, führte am 6. März 1898 zu endgültigen
Abmachungen mit China. Die Bucht von Kiautschou mit ihren Inseln, ein größeres
Gebiet nördlich von ihrem Eingang (mit Tsingtau) und ein kleineres südlich, im
ganzen rund 550 qkm Land, wurden Deutschland auf 99 Jahre unter Verzicht auf
alle Regierungsrechte von seiten Chinas, verpachtet. Zweitens wurde ein weit
größeres, sog. neutrales Gebiet, dessen Grenze nämlich überall 50 km von der des
deutschen Pachtgebiets halbkreisförmig verläuft, eingerichtet, in dem China
keine Regierungsmaßregeln irgendwelcher Art ohne Zustimmung des Deutschen Reichs
treffen darf. Drittens erstreckt sich der deutsche wirtschaftliche Einfluß
maßgebend auf die ganze Provinz Shantung, in der zwei deutschen Gesellschaften
sehr bedeutende Eisenbahn- und Bergwerksgerechtsame eingeräumt wurden. S.a.
Kiautschou, insbesondere Abschnitt 2 u. 23. S.a. Okkupation.
Literatur: Gute, Knappe Überblicke über
den Erwerb unserer Kolonien in den einleitenden Abschnitten von H. Schnee,
Unsere Kolonien Lpz. 1908. - Kurt Hassert,
Deutschlands Kolonien, 2. AuiZ. Lpz. 1909. (In letzterem Werke findet allerdings
eine meist unberechtigte Animosität gegen England Ausdruck.) Ganz knapp auch in
Dietrich Schäfers Kolonialgeschichte. 1. Aufl. Lpz. 1903 (Sammlung Göschen). -
A. Supan, Die territoriale Entwicklung der europäischen Kolonien. Gotha 1906. -
F. Fabri, Fünf Jahre deutscher Kolonialpolitik.
Gotha 1889. - Frhr. von Stengel, Fünfundzwanzig
Jahre deutscher Kolonialpolitik. München 1909. - Kurt Herrfurth, Fürst Bismarck
und die Kolonialpolitik. Berl. 1909. (Teil von Penzlers Geschichte des Fürsten
Bismarck in Einzeldarstellungen.) - Henoch, Franz Adolph Eduard Lüderitz. Berl. 1909 (Koloniale Abhandlungen,
Heft 25). C. Peters, Die Gründung von Deutsch-Ostafrika. Erinnerungen und
Betrachtungen. Berl. 1906. - G. Roloff, Geschichte der europäischen Kolonisation seit der Entdeckung Amerikas.
Heilbronn 1913. Wahl.
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