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Geheimbünde. Gruppen von Männern oder Frauen, die sich als kleine
Gesellschaften
aus der Gesamtheit absondern und dieser gegenüber ihr Dasein und
eigentliches
Wesen geheim halten, können sich jederzeit und überall bilden. Bei den
Naturvölkern stehen die G. am Ende einer Entwicklung der Altersklassen
und Männerbünde (s.d.) oder
bilden
sich zwar ohne diesen Zusammenhang neu, aber doch in verwandten Formen,
die durch besondere Voraussetzungen und Zeremonien der Aufnahme, eigene
Verhaltungsmaßregeln für die Mitglieder, bestimmte Arten des äußeren
Auftretens,
vorgeschriebene Aufgaben gekennzeichnet sind. Die Zwecke der G. liegen
zunächst auf religiösem Gebiet. Sie übernehmen den Ahnenkult
(s.d.), den Kultus bestimmter
animistischer
Gottheiten oder unterziehen sich der Aufgabe, durch zauberische
Handlungen
den Erfolg der Jagd oder des Fischfanges zu sichern, den für die Ernte
notwendigen Regen herbeizuführen u.a.
Solche
G. stehen in keiner Weise im Gegensatz zur Gesellschaft, sondern sind
für sie notwendig, ja, unentbehrlich, da sie allein die Kenntnis aller
Vorschriften besitzen und damit den Erfolg gewährleisten. Daß sie Masken
(s.d.) tragen, erhöht nur ihr Ansehen. Andererseits sind sie doch nicht
vor dem Verfall geschützt. Wo sie zum Ahnenkult Schädel benutzen, kann
z.B. der G. zu einem Kopfjägerverbande werden. Zu den rechtlichen und
polizeilichen Funktionen der G. leiten die G. über, denen die
Durchführung
der Gebräuche des Tabus (s.d.) obliegt. Jedoch bleibt auch bei den G.
mit profanen Zwecken die Verbindung mit religiösen Vorstellungen und
Kultsitten
bestehen. Auf ihr beruht die Zuerkennung besonderer mystischer Kräfte,
auf die sie nicht verzichten können, ohne ihre Wirksamkeit einzubüßen.
Ein Vorzug der G. ist ihre straffe Organisation, die durch harte Strafen gegen die Mitglieder aufrecht erhalten
wird;
wer bei den Geheimtänzen strauchelt oder Fehler begeht, wird z.B.
erschlagen
(Westsudan). Vielgestaltig sind die Zwecke der profanen G. Sie dienen
der Niederhaltung der Frauen und damit der Wahrung der Macht der Männer
(Kakorrabund auf Buka) oder haben dadurch eine politische Bedeutung,
daß sie zersplitterte Sippen und Familien
zu Dorfgemeinden zusammenfassen (Asabund
der Astrolabebai). Andere dienen der Rechtspflege,
der Aufrechterhaltung der Ordnung, der Beilegung von Streitigkeiten
(Purrahbund
in Westafrika, Dukduk in Neupommern). Die Verhütung von Unordnung auf den
Märkten, die Einschüchterung säumiger Schuldner unter den Händlern
bezweckte
der Egbo (in Kamerun
Mungi) Westafrikas. Der Pangabund Kameruns dagegen war eine zügellose
Räubergesellschaft.
Profane G. können in staatlich unorganisierten Gebieten vortrefflich
wirken
und sind daher mehrfach von den Kolonialverwaltungen in Dienst genommen
worden. Auch als Gegengewicht gegen anarchische Zustände bewähren sie
sich, verlieren aber mit der Rückkehr geordneter Zustände, an Einfluß.
Wo die Häuptlingsmacht hervortritt, bleibt dem G. meist nichts anders
übrig, als in den Dienst des Häuptlings zu treten, wodurch er etwa zu
einer Polizeitruppe wird. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, mag
nun der G. dem Häuptling unterstehen oder sich selbst regieren, daß er
zu egoistischen und terroristischen Zwecken Verwendung findet (s. Dukduk).
Indessen hat kein G. längere Dauer, zumal kein Geheimnis unbegrenzt
gewahrt
werden kann, sondern erliegt gewöhnlich der allgemeinen Entwicklung, die
freilich auch jederzeit zur Entstehung von neuen G. Anlaß geben kann.
Literatur: H. Schurtz, Altersklassen und Männerbünde.
Berl. 1902. Thilenius.
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