|
Geistliche Genossenschaften (Orden im weitern Sinne), sind von der
kirchlichen
Behörde approbierte Vereinigungen katholischer Christen, die durch das
Gelübde bzw. das eidliche Versprechen der Armut, der Keuschheit und des
Gehorsams sich unter gemeinsamer Regel und gewöhnlich auch gemeinsamer
Lebensweise zu höherem geistlichen Streben verpflichtet haben. Man
unterscheidet
männliche, die aus Priestern (Patres) und Brüdern (Fratres), und weibliche, die aus Schwestern oder Nonnen bestehen, weiterhin eigentliche Orden (s.d.),
die durch feierliches oder ewiges, und sog. Kongregationen, die nur
durch
einfaches Gelübde oder ein Versprechen verbunden sind. In den deutschen
Kolonien liegt das Katholische Missionswerk
ausschließlich
in der Hand solcher G., meist sog. Missionsgenossenschaften (s. Mission 3).
Literatur: Heimbucher, Die Orden u. Kongregationen
der Kath. Kirche. 3 Bde. Paderborn 1907.
Schmidlin.
|