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Geld der Eingeborenen. Tauscht der Viehzüchter mit dem Bauern Häute
gegen Korn, so mißt sich die eine Ware an der anderen. Sobald aber die
Zahl der Waren steigt und die Wünsche der Käufer sich mehren, ergibt
sich
die Notwendigkeit eines Tauschmittels, das allgemein anerkannt und
weiterhin
zum Wertmesser wird. Solche entwickeln sich leicht aus Nahrungs- und
Genußmitteln,
deren jeder bedarf: Datteln, Maniokbrote, Kolanüsse, Tabaksblätter, Pfeffer, Zwiebeln,
vor allem Salz; auch Erzeugnisse des
Gewerbes
werden aus gleichen Gründen als G. verwandt: Rindenzeug, Matten, Palmfaserstoffe, Baumwollstreifen, Kleider,
ferner Lanzenspitzen, Wurfeisen, Hacken, Messerklingen, Eisen- oder
Kupferbarren.
Wo europäische Erzeugnisse regelmäßig erscheinen, sind Rum, Schießpulver, Messingdraht, Gewehrpatronen G. Der
Kurs solchen Warengeldes wird durch Angebot und Nachfrage beeinflußt,
und die Kaufkraft wächst mit der Entfernung von dem Orte der Gewinnung,
an dem es meist nicht G. ist. Diesem Kleingeld stehen als Großgeld
gegenüber:
Sklaven, Elfenbein, Vieh, Gewehre. Tritt hier noch der Charakter des G. als
Ware hervor, so beruht die Bedeutung und Anerkennung weiterhin völlig
auf dem Übereinkommen. Messer, Lanzen, Hacken verlieren sehr rasch ihre für den
ernsthaften
Gebrauch bestimmte Gestalt und werden zum Zeichengeld. Hierher gehört
auch G. aus Papier, Lack, Porzellan, Blei,
ferner das in ungefügen durchlochten Platten bestehende Steingeld von Jap,
endlich das Schmuckgeld: Muscheln,
Muschelarmringe,
Hundeoder Fledermauszähne, Eberhauer usw., neuerdings vor allem Glas-
oder Porzellanperlen. Die Bedeutung des Zeichengeldes liegt darin, daß
es ebenso wie das gewerbliche G. aufbewahrt und kapitalisiert werden
kann;
so sammelten die wohlhabenden Eingeborenen an der Blanchebucht in Neupommern große Mengen von Muschelgeld an und liehen es gegen Zinsen aus.
Einer Entwertung dieser Formen des G. beugt entweder die beschränkte
Ausgabe
(Ostasien) oder wie beim Muschelgeld die Schwierigkeit der Erlangung
vor.
Den Kurs der von den Malediven und der ostafrikanischen Küste nach dem
westlichen Sudan durch Araber,
später durch Europäer gebrachten Kaurimuschel (s.d.) regelte einigermaßen die
Einfuhr; das Diwarra (s.d.) Neulauenburgs oder das Tambu (s.d.) der Blanchebucht besteht, wie viele andere
özeanische
Formen des Muschelgeldes, aus kleinen geschliffenen und auf Fäden
gereihten
Scheibchen einer ganz bestimmten Muschel, die schwierig zu erlangen und
deren Bearbeitung mühsam und zeitraubend ist; eine entwertende
Überproduktion
war dabei um so weniger zu befürchten, als zur Herstellung die Erlaubnis
des Häuptlings nötig war. Schwankungen unterliegt indessen jedes G., und
zwar nicht nur aus Gründen, die der Markt bestimmt. In Logone (Kamerun)
z.B.
stand das G. aus gekrümmten Eisenplatten unter Pari, ehe der Sultan seinen Tribut erhielt, stieg aber im Werte,
wenn er Einkäufe zu machen hatte; die Händler
spekulierten danach (s. a. Geld
und Geldwirtschaft).
Literatur: H. Schurtz, Das afrikanische Gewerbe. Lpz. 1900.
Thilenius.
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