Gouvernement, im weiteren Sinne die Regierung eines Landes, im
besonderen
die Verwaltung einer Kolonie, an deren Spitze ein Gouverneur steht. Nicht immer war dies bei den
deutschen Kolonien der Fall. Anfangs
wurden dorthin zum Teil nur Ksl. Kommissare
entsandt, welche später den Titel "Landeshauptmann" erhielten. Gegenwärtig,
steht an der Spitze einer jeden deutschen Kolonie ein Gouverneur, und
die Verwaltung führt deshalb überall die Bezeichnung "G." Sitz des G.
ist für Deutsch-Ostafrika Daressalam, für Kamerun Buea, für Togo Lome, für Südwestafrika Windhuk, für Deutsch-Neuguinea - Kaiser-Wilhelmsland,
Bismarckarchipel (sog. altes
Schutzgebiet), Inselbezirke der Südsee
- Rabaul, für Samoa
Apia, für Kiautschou Tsingtau. Über die Organisation der G.s s. Zivilverwaltung.
v. König.
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