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Hamburgisches Kolonialinstitut. Das
Institut wurde vom Hamburgischen Staate durch G. vom 6. April
1908 begründet. Die bereits am 21. Jan. mit dem Reichs-Kolonialamt getroffene
Vereinbarung über die
Errichtung eines Kolonialinstituts, der bald darauf das Reichs-Marineamt für
Kiautschou beitrat, bestimmt
als Zweck: 1. die gemeinsame Vorbildung von Beamten, die vom Reichs-Kolonialamt
an das Institut
überwiesen werden, und von anderen Personen, die in die deutschen Schutzgebiete zu gehen beabsichtigen;
2. die Schaffung einer Zentralstelle, in der sich alle wissenschaftlichen und
wirtschaftlichen kolonialen
Bestrebungen konzentrieren können. Verwaltung: Das H. K. untersteht unmittelbar dem
Senate, der ein
Mitglied als Kommissar für die Leitung bestimmt. Die Interessen der beiden
Reichsämter werden durch
Kommissare wahrgenommen. Um dem H. K. die
wünschenswerte ständige Fühlung mit der
Kaufmannschaft zu sichern, wurde ein kaufmännischer Beirat aus drei von der
Handelskammer delegierten
Mitgliedern gebildet. Die Verwaltung aller mit der Lehrtätigkeit an der
Hochschule zusammenhängenden
Angelegenheiten liegt in den Händen des Professorenrats, dem die vom
Senatskommissar berufenen
dauernden Vertreter der Hauptfächer angehören. Die Zentralstelle, die dem
Senatskommissar in der gleichen
Weise unterstellt ist wie die Hochschule, wird von dem Generalsekretär geleitet.
Lehrtätigkeit: Den Lehrkörper bildeten im 6. Studienjahre 20 Professoren
(Geschichte, Nationalökonomie,
Öffentliches Recht, Philosophie,
Deutsche Sprachwissenschaft, engliche Sprache und Kultur, romanische
Sprachen und Kultur, Sprachen und Geschichte
Ostasiens, Geschichte und Sprachen des Orients, afrikan.
Sprachen, Völkerkunde, Physik, Astronomie, Zoologie, allgemeine Botanik, angewandte Botanik,
Geologie
und Mineralogie, Geographie, Tropenmedizin) und 63 Dozenten; neu bewilligt
wurden 1914 3 Professuren
für Sprache und Kultur Japans, Geschichte und Kultur Indiens, Geschichte und
Kultur Rußlands. Mit dem
H. K. verbunden sind: das Naturhistorische (zoologische Museum), die Institute
für allgemeine und für
angewandte Botanik, das Mineralogisch - Geologische Institut, das Museum für
Völkerkunde, das Institut
für Schiffs- und Tropenkrankheiten,
ferner 11 Seminare: Historisches; Öffentliches Recht und
Kolonialrecht; Nationalökonomie und
Kolonialpolitik; Geographie; Geschichte und Kultur des Orients;
Kolonialsprachen mit Phonetischem Laboratorium; Ostasiatisches; Romanische
Sprachen und Kultur;
Englische Sprache und Kultur; Deutsches; Philosophie; vorhanden ist endlich eine
reiche landwirtschaftliche
Lehrsammlung. -Der zunächst auf die Bedürfnisse der deutschen Kolonien zugeschnittene Unterricht wurde
sehr bald auf andere überseeische Gebiete ausgedehnt und wird ständig erweitert.
Er umfaßte in dem
Studienjahre 1912/13 folgende Gruppen: a) Geschichte, Rechts- und
Staatswissenschaften (WS 13, SS 14
Vorlesungen: Kolonialgeschichte, Kolonialrecht, Missionskunde,
Verwaltungspraxis, Kolonialpolitik,
Bilanzkunde); b) Kolonialwirtschaft
und Naturwissenschaften (WS 29, SS 30-. Pflanzenbaulehre, Koloniale
Nutzpflanzen, Botanik, Pflanzenkrankheiten, Viehzucht, Tierseuchen. Fischereilehre, Kolonialzoologie,
Physik, Chemie, Maschinenlehre, Geologie, Mineralogie); c) Landes- und Völkerkunde (WS 7, SS 9:
Landeskunde, Routenaufnahme, Islamkunde, Völkerkunde, Anthropologie); d) Hygiene (WS 3, SS 1:
Tropenhygiene, Zubereitung der
Nahrungsmittel, Samariterkurs); e) Sprachen (WS 47, SS 45: Phonetik;
Suaheli, Duala, Ewe, Herero, Nama, Ndonga, Jaunde, Haussa, Ful, Arabisch,
Türkisch, Persisch,
Chinesisch, Japanisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch,
Rumänisch, Englisch,
Niederländisch, Kapholländisch,
Neugriechisch); f) Unterricht in technischen Hilfsfächern; g) Unterricht in
körperlichen Übungen. Hinzu kommen ein- bis mehrstündige Vorlesungen aus der
kolonialen Praxis, zu
deren Abhaltung Kolonialbeamte und andere
Personen, die über praktische Erfahrungen verfügen, berufen
werden. - Zur Teilnahme am Unterricht werden zugelassen: als Hörer Abiturienten
deutscher höherer
Lehranstalten und andere Personen, die die Berechtigung zum Einjährig-
Freiwilligendienst erworben haben,
sofern ihre berufliche Ausbildung beendet ist; als Hospitanten unter gewissen
Bedingungen Personen, die
über 18 Jahre alt sind. Die Frequenz des H. K. betrug im ersten Studienjahre
1908/09 186, im WS. 1912/13
324. Der Besuch des H. K. kann durch eine Diplomprüfung abgeschlossen werden;
die allgemeine setzt ein
Studium von mindestens zwei Semestern voraus, die landwirtschaftliche außer der
praktischen und
theoretischen Vorbildung in der heimischen Landwirtschaft ein
koloniallandwirtschaftliches Studium von 4
Semestern. - Die Zentralstelle löst ihre Aufgabe auf zwei Wegen: 1. Sie sammelt
Informationsmaterial über
alle wissenschaftlichen kolonialen Fragen, das jedem Interessenten zugänglich
ist (Besuch des Lesezimmers
X. 12.- IX. 13. 3697 Leser), und beschafft Material für den Unterricht und die
Forschungstätigkeit der
hamburgischen Dozenten. Diesen Zwecken dient ein Archiv von Ausschnitten aus
Tageszeitungen und
Zeitschriften über koloniale
Angelegenheiten aller Länder (jährlicher Zuwachs 1912/13: 108801); ein
zweites (Wirtschaftsarchiv) enthält fortlaufend durch Statuten, Jahresberichte
usw. ergänzte Akten über
koloniale Gesellschaften, Vereine, Schulen,
Marktberichte, Kurse usw. (Bestand 1912/13: 4697 Akten). 2.
Sie erteilt kostenlos Auskünfte über wissenschaftliche und wirtschaftliche
Fragen; soweit sie diese nicht
selbst erledigen kann, stehen ihr für Analysen, Bewertungen usw. die
wissenschaftlichen Institute zur Seite;
Fragen, die den Handel betreffen, leitet sie an
den kaufmännischen Beirat weiter und ist überdies ständig an
der Hamburger Börse vertreten.
Literatur: Bericht über das erste Studienjahr 1908/09 ff.
Thilenius. |