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Immunität bezeichnet allgemein die Unempfänglichkeit gegen eine
Infektion
mit bestimmten Krankheitserregern. Die I. kann (seltener) angeboren sein
(Rassen-, individuelle I.), besser bezeichnet als natürliche Resistenz
oder angeborene Widerstandsfähigkeit; sie wird aber meistens erworben,
und zwar entweder natürlich durch Überstehen der betreffenden Krankheit
oder künstlich durch Schutzimpfung.
- Ebenso wie wir Infektions- und Intoxikationskrankheiten unterscheiden,
kann man auch von einer Bakterien- oder antiinfektiösen I. (gegen die
lebenden Bakterien [s.d.] selbst), z.B. bei Typhus und einer Gift- oder antitoxischen I. (gegen
Bakterien- sowie tierische und pflanzliche Gifte) reden, z.B. bei Diphtherie. Die I. kann eine
dauernde, absolute oder eine vorübergehende von mehr oder minder langer
Dauer sein. - Das Wesen der I. ist in dem Auftreten von spezifischen
Schutzstoffen
begründet, die sich im Organismus zur Abwehr gegen die betreffenden
Krankheiten
zu bilden pflegen, sowohl bei der natürlich wie bei der künstlich
erworbenen
I.; dazu kann noch eine Erhöhung der natürlichen Widerstandsfähigkeit
des Organismus kommen. Der Sieg beider Faktoren gegenüber den
Krankheitsursachen
bedeutet die Heilung der Krankheit. Die Schutzstoffe können noch
jahrelang
im Körper bleiben. Sie sind streng spezifisch, d.h. sie richten sich nur
immer gegen dieselbe Ursache, welche die betreffende Krankheit
veranlaßt.
Eine künstliche I. (Immunisierung) kann aktiv und passiv herbeigeführt
werden (s. Schutzimpfung).
Literatur: A. Dieudonne, Immunität,
Schutzimpfung u. Serumtherapie. Lpz., J. A. Barth.
Mühlens. |