| Insekten (s. Tafel 67/68). I. sind
Gliederfüßer, deren erstes
Gliedmaßenpaar als Fühler, nicht (wie bei den Spinnentieren) als
Mundwerkzeug
ausgebildet ist, welche drei Beinpaare oder gar keine Beine besitzen,
auf dem Lande oder im Süßwasser, selten im Meere leben und mit Tracheen
oder Tracheenkiemen, nicht mit echten Kiemen atmen. -Man teilt sie nach
der Entwicklung der Mundwerkzeuge, der Flügel und der Beine und nach der
Art der Verwandlung in Ordnungen ein. Da die Flügel oft (bei der Larve
stets) fehlen, und man die Art der Verwandlung bei einem Tiere, das man
gerade findet, nicht wissen kann, muß man besonders nach der Ausbildung
der Beine und Mundwerkzeuge die Ordnung zu erkennen suchen. Eine kurze
Untersuchung etwa folgender Art wird den Laien bei den meisten der für
ihn in unsern Kolonien in Betracht
kommenden
Tiere zum Ziele führen: Ein Insekt ohne Spur von Beinen (s. Tierformen) ist entweder die Larve eines Käfers
(s. Käfer), wenn es in Holz oder in
einer
festen Frucht lebt, oder die Larve eines Hautflüglers
(s.d.), wenn es sich in einer künstlich hergestellten Hülle oder in
einem
Nest befindet; in allen andern Fällen die Larve eines Zweiflüglers
(s.d.). Sind Beine vorhanden und diese mit nur einer Kralle versehen,
so hat man eine Schmetterlingsraupe vor sich, wenn außer den drei kurzen
Beinpaaren noch 2-5 Paar Höckerfüße am Hinterleibe (s. Tafel 67/68 Abb.
24) vorhanden sind (s. Raupen), eine Blattwespenlarve, wenn mehr als 5 Paar
Höckerfüße vorhanden sind, eine Laus (s. Läuse),
wenn Höckerfüße fehlen, das Tier parasitisch auf einem Säugetier oder
dem Menschen lebt und die Kralle sehr stark entwickelt ist. In andern
Fällen entscheidet (bei Tieren mit einer Kralle an den Füßen) die Zahl
der erkennbaren Hinterleibsringe. Sind deren nur 5-7 vorhanden, so ist
es eine Schildlaus (s.d.), wenn die
Beine nach der Reife des Tieres kaum oder gar nicht erkennbar sind oder
das Tier nach der Reife festgesogen an Pflanzen
lebt, ein Springschwanz (s.d.),
wenn man es an zerfallenden oder faulenden Pflanzenstoffen oder auf dem
Wasser findet und die Beine wohl entwickelt sind. - Sind mindestens 9
Hinterleibsringe vorhanden (s. Tafel 67/68 Abb. 29), so ist es
die Larve
einer Eintagsfliege (s.d.), wenn
das Tier im Wasser lebt und der Körper mit 2-3 vielgliedrigen Fäden
endet
(wie Tafel 67/68 Abb.
7). Fehlen die gegliederten Schwanzfäden, so ist
es eine Käfer- oder Netzflüglerlarve (s.d.). - Enden die Beine (statt
mit einer Kralle) mit einem Bläschen und ist das Tier äußerst klein, so
ist es ein Blasenfüßer (s.d.).
- In fast allen andern Fällen sind zwei Krallen vorhanden. Es kommt dann
die Zahl der Tarsenglieder in Frage, die außer den beiden größeren
Beingliedern,
dem Schenkel und der Schiene vorhanden sind. Sind höchstens 4
Tarsenglieder
vorhanden, so liegt ein Schnabelkerf
(s.d.) vor, wenn beißende Mundwerkzeuge fehlen (s. Tafel 67/68 Abb. 13-17),
ein Ohrwurm (s.d.), wenn eine lange
Zange am hinteren Körperende sich findet (s. Tafel 67/68 Abb. 12), ein
Käfer (s.d.), wenn auf dem Hinterleibe
zwei in einer Naht zusammenschließende Flügeldecken (s. Tafel 67/68 Abb
. 25-27) vorhanden sind und eine Zange am Ende fehlt. Durch ein
einzelnes
Tarsenglied ist die Larve einiger Netzflügler
(s.d. u. Tafel 67/68
Abb, 18) ausgezeichnet. - Alle andern Insekten mit
24 Tarsengliedern und beißenden. Mundwerkzeugen wollen wir hier als Geradflügler
(s.d.) zusammenfassen (s. Tafel 67/68 Abb. 6-11). - Sind 5
Tarsenglieder
vorhanden, so mögen zunächst diejenigen Formen hervorgehoben werden,
welche
am Hinterleibsende 2-3 mehr oder weniger deutlich gegliederte, entweder
fadenförmige (wie Tafel
67 68 Abb. 7) oder stäbchenförmige (wie Tafel
67/68 Abb. 10) Anhänge besitzen. Dahin gehören die Eintagsfliegen
(s.d.) mit fadenförmigen Anhängen (wie Tafel 67/68 Abb. 7), die Fangheuschrecken
(s.d.), deren Vorderbeine Fangbeine sind (Tafel 67/68 Abb. 5), die
Skorpionfliegen,
deren Kopf in einen Rüssel verlängert ist und die Schaben (s.d.), welche durch kurzen Kopf und 6
Laufbeine
sich von jenen unterscheiden. - Fehlen die Anhänge am Hinterleibe, so
handelt es sich um einen Käfer (s.d.),
wenn (wie bei Tafel
67/68 Abb. 27) zwei dem Hinterleibe aufliegende feste
Flügeldecken ohne deutliches Geäder vorhanden sind, um einen Zweiflügler (s.d.), wenn nur zwei Flügel
entwickelt
und statt der Hinterflügel kleine Kölbchen vorhanden sind (Tafel 67/68
Abb. 19), um einen Schmetterling (s.d.), wenn sowohl
der Körper als auch
die Flügel (letztere wenigstens teilweise) mit staubartig abreibbaren
farbigen Schuppen bekleidet sind (s. Tafel 67/68 Abb. 23). Flügellose,
parasitisch auf Wirbeltieren lebende Insekten mit kurzen Fühlern und
längeren
Tastern (s. Tafel
67/68 Abb. 20) sind die Flöhe
(s.d.). - Es bleiben dann nur noch die Hautflügler, Köcherfliegen,
Netzflügler
und Gespenstheuschrecken. Unter diesen
zeichnen
sich die großen Gespenstheuschrecken (s.d.) durch ihre Ähnlichkeit mit
Zweigen und Blättern (s. Tafel 67/68 Abb. 1-3), die
Netzflügler (s.d.)
durch vier fast gleiche, netzaderige Flügel (wie Tafel 67/68 Abb. 6),
die Hautflügler (s.d.) durch
kleine,
wenig geäderte Hinterflügel (s. Tafel 67/68 Abb. 21) oder
Flügellosigkeit
(s. Tafel 67/68 Abb.
22) verbunden mit wohlentwickelten beißenden Mundteilen
und die Köcherfliegen durch verkümmerte Mundwerkzeuge und dicht behaarte
oder beschuppte Flügel aus. Der Körper der letzteren ist im Gegensatz
zu den Schmetterlingen nicht mit Schuppen bekleidet.
Dahl.
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