| Kolonien, Arten der. Bei der großen Mannigfaltigkeit der
politischen
Gebilde, die als K. bezeichnet werden, bleibt für eine Definition, die
sie alle umfassen soll, als gemeinsames Merkmal nur das der rechtlich-
politischen
Abhängigkeit eines Gebietes von einem anderen. So kann man (mit Reinsch
und Zoepfl) eine K. bezeichnen als ein auswärtiges Herrschafts- und
Verwaltungsgebiet
eines Staates. K. in diesem Sinne können aber politisch, rechtlich,
wirtschaftlich
so verschiedenartig sein, daß für die theoretische Erörterung wie
praktische
Ziele Klarheit über die ganz verschiedenen Arten der K. nötig ist. Auch
die deutschen Schutzgebiete stellen ganz verschiedene Typen
von K. dar. Je nach dem zugrunde gelegten Einteilungsprinzip kommt man
zu ganz verschiedenen Klassifikationen, die sich in mannigfaltiger Weise
verschlingen und kreuzen können. Man kann die K. einteilen nach
geographischen,
also unveränderlichen Momenten, also nach dem Klima,
oder ob es sich um Inseln oder um festländische Gebiete handelt. Man
kann
unterscheiden nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten und entweder
vom Rechtsgrund der Erwerbung oder vom Grade politischer Unterordnung
unter das Mutterland ausgehen, beides Prinzipien, die im englischen Kolonialrecht eine große Bedeutung haben,
namentlich
die Unterscheidung von direkt und indirekt beherrschten Gebieten, und
bei jenen wieder die von absolut regierten K. (crown col.), von K. mit
Repräsentiv- und mit parlamentarischer Verfassung (jetzt Dominions genannt). Man kann, und das ist das
gewöhnlichste,
unterscheiden nach dem vorwiegenden wirtschaftlichen Zwecke Handels-,
Pflanzungs- und Ackerbau-K. (oder nach jedem anderen Zwecke Viehzucht-
, Bergbau-, Fischerei-, Straf-K. usw.). Man kann endlich nach
gesellschaftlichen
Momenten die K. unterscheiden, je nach dem Grade, in dem sich das
kolonisierende
Volk an der wirtschaftlichen Arbeit in der K. beteiligt. Dies Prinzip
berührt sich eng mit der von Supan zuerst aufgestellten Einteilung in
Einwanderungs-, Misch- und Eingeborenen-K. In den beiden letzteren müßte
man wieder unterscheiden nach dem Kulturgrad des beherrschten Volkes.
- Aus der Gruppierung der verschiedenen Momente ergeben sich gewisse
Haupttypen
von K., die für uns von Bedeutung sind: a) Handels-K. im eigentlichen
Sinne, d.h. räumlich beschränkte Stützpunkte des Handels, die nicht
selbständige
Produktionsgebiete, sondern nur Stapel- und Vermittlungsplätze für den
Handel mit benachbarten Gebieten sind. Diesen
Charakter
hat das Schutzgebiet Kiautschou. Solche K. können gleichzeitig oder
vorzugsweise
auch als militärischpolitische Stützpunkte über See dienen (nicht zu
verwechseln
mit militärischer Kolonisation). - b) Pflanzungs-K.
(Kultivationsgebiete
nach Hübbe- Schleiden):
tropische
Herrschaftsgebiete, in denen die weißen Herrscher aus klimatischen
Gründen
meist nicht dauernd leben und nur die leitende Arbeit leisten, sich
anfangs
auf den Handel beschränken, allmählich auch zum Plantagenbau mit
farbigen
Arbeitskräften übergehen. Wenn daneben die Eingeborene Bevölkerung durch Sammeltätigkeit
und Feldbau zur Produktion und zur
Ausfuhr wesentlich beiträgt,
so ist die übliche Bezeichnung als Pflanzungs-K. eigentlich zu eng und
in manchen Fällen nicht recht zutreffend, so besonders für das
Schutzgebiet
Togo. Besser wäre die französische und amerikanische
Bezeichnung als Exploitations-K., was aber ins Deutsche übertragen einen
fatalen und nicht zutreffenden Nebensinn ergibt. Vielleicht bürgert sich
die Bezeichnung als Herrschafts-K. ein. Unter diese Kategorie Fallen die
in den Tropen gelegenen deutschen Schutzgebiete, also der
größte Teil des deutschen Kolonialreiches: Deutsch-Ostafrika, Kamerun,
Togo, die Besitzungen in der Südsee.
- c) Siedlungs-K., in welchen Angehörige des kolonisierenden Volkes
dauernd
und ohne Gefahr der Entartung leben und jede Art wirtschaftlicher, auch
schwere körperliche Arbeit leisten können. In welchem Maße sie das
wirklich
tun, oder ob sie sich vorwiegend auf leitende und höherstehende Arbeit
beschränken, hängt davon ab, ob eine etwas zahlreichere Eingeborenenbevölkerung für die
grobe Arbeit zur Verfügung steht oder nicht. Wir müssen hier also
unterscheiden
zwischen der Einwanderungs- und der Misch-K. (Supan). Zur letzteren Art
gehört mit dem übrigen Südafrika Deutsch-Südwestafrika,
das man nach den vorwiegenden wirtschaftlichen Interessen auch als
Viehzuchts-
und Bergbau-K. bezeichnen kann. Für die Ausdehnungsmöglichkeit der
deutschen
Bevölkerung in dieser K. ist das von großer Bedeutung. - So rein, wie
wir diese Dinge begrifflich scheiden können, stellen sie sich in
Wirklichkeit
natürlich nicht dar. Vor allem können in räumlich sehr ausgedehnten
Gebieten
verschiedene Teile einen verschiedenen Charakter tragen. In welchem
Umfange
der nördlichste, noch nicht erschlossene Teil von Südwestafrika eine SiedelungsK. werden
wird,
steht dahin. Auf der anderen Seite können auf den Hochgebieten
tropischer
K., so in Ostafrika, die
Voraussetzungen
für eine Siedelungs-K. gegeben sein, trotz der Nähe des Äquators.
Rathgen.
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