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Landwirtschaft. 1. Allgemeines. 2. Außennatur. 3. Kapital. 4. Arbeit. 5.
Rente. 6. Arten der Bodennutzung. 7. Meliorationen. 8. Betriebseinrichtung. 9.
Maßnahmen der Regierung zur Hebung der L. in den Schutzgebieten.
1. Allgemeines. L. ist die unter Benutzung der Sonnenenergie durch
Kultur
des Bodens bewirkte Erzeugung von Rohstoffen, vornehmlich zur Ernährung und Bekleidung des Menschen, und die
Umformung der von der Natur gebotenen oder vom Landwirt erzeugten
Rohstoffe, um diese zur Erfüllung ihrer Bestimmung
geeignet oder der Wiedererzeugung nutzbar zu machen. Die
landwirtschaftliche
Produktion setzt wie jede Produktion einen Aufwand von Kräften und
Stoffen,
von Gütervermögen und Arbeitsleistung voraus. Die natürlich gegebenen
Kräfte sind hier Wärme und Licht der Sonne, die von der Natur gebotenen
Stoffe die anorganischen Bestandteile des Bodens und der Atmosphäre; die
Arbeitsleistung kann menschlicher, tierischer oder mechanischer Art
sein.
Während die L. der Naturvölker sich im wesentlichen mit der Befriedigung
der Bedürfnisse des eigenen Haushalts bescheidet ("Unterhaltswirtschaft"
[s. a. Wirtschaft der Eingeborenen]), zielt sie bei den Kulturvölkern
auf die Vermehrung des Vermögens und Einkommens ab
("Erwerbswirtschaft").
In diesem Falle muß der Wert der erzeugten Güter größer sein, als der
Wert, der für ihre Herstellung erzeugten Mittel: Der
Landwirtschaftsbetrieb
muß also von denjenigen Einrichtungen und Maßnahmen geleitet werden, die
zur Erzielung des höchsten Reinertrags (s.u.) führen. Die
"Produktionsfaktoren"
sind: Außennatur, Kapital und Arbeit. In der L. der Eingeborenen in den
Schutzgebieten finden sich die verschiedensten Übergangsstufen zwischen
und Kombinationen von Unterhalts- und Erwerbswirtschaft, u. a.
hervorgerufen
durch Bevölkerungsdichte, Vordringen der europäischen Kultur und
Steigerung
der Bedürfnisse. Von den drei Produktionsfaktoren ist das Kapital bei
den Naturvölkern ausgeschaltet; die Grundlagen der Produktion bleiben
bei ihnen nur die äußere Natur oder die von ihr spontan gelieferten
Erzeugnisse
- z.B. die Weidepflanzen für die Viehzucht der Hirtenvölker
und Nomaden - und die Arbeit. Die einfachsten Formen
der L. schließen sich eng an die okkupatorische Tätigkeit an, d.h. die
unmittelbare Aneignung der von der Natur freiwillig gebotenen und
jedermann
zur freien Verfügung stehenden Stoffe (s. Ackerbau
und Wirtschaft der Eingeborenen). Alle wirtschaftlichen Erfolge im
höheren
Sinne gründen sich auf das Zusammenwirken von Kapital und Arbeit.
Derjenige
von beiden Faktoren ist entscheidend für den Betrieb, der im Minimum
vorhanden
ist. - Allgemeine Voraussetzungen für die Erwerbswirtschaft, von deren
Entwicklung und Gestaltung aber die Art des Betriebes (s.u.) sehr
wesentlich
beeinflußt wird, sind der Güterverkehr mit seinen wechselnden Formen und
Einrichtungen, und der Markt (im weitesten Sinne des Wortes). Die
ursprüngliche
Form des Gütertransports in Afrika stellt der Trägerverkehr dar; sein
"Rentabilitätsradius" nimmt ab mit dem Fallen des Marktwerts der
Produkte.
Für europäische Unternehmungen bleibt er nur noch beim Transport
besonders
hochwertiger Erzeugnisse rentabel, für die Produkte der Eingeborenenkulturen (s.u.) ist der
Rentabilitätsradius größer (s.a. Trägerwesen). Für die Entwicklung der L. in
den Schutzgebieten ist der Ausbau der Eisenbahnnetze und Wasserstraßen von grundlegender Bedeutung,
da diese in vielen Fällen eine Bodennutzung im höheren Sinne erst
ermöglichen
und - bei entsprechender Gestaltung der Tarife
(s. Eisenbahntarife) - zur
Ermäßigung
der Transportkosten und zur Beschleunigung des Güteraustausches
beitragen.
(Über Markt s. Handel.). Die L. muß mit
dem Handel in engster Fühlung bleiben und die Preisbewegungen und
Faktoren
für die Preisgestaltung der Rohstoffe sowie auch die hierfür zum Teil
maßgebenden Produktionsverhältnisse anderer Gebiete genau verfolgen.
(Die
Nichtbeachtung dieser Forderung hat u. a. zur jetzigen Kautschukkrise
in Deutsch-Ostafrika [s. a. u.] geführt!)
2. Außennatur: Klima (s.d.) und Boden. Sie beherrschen das
Pflanzenleben, ihr
Zusammenwirken bestimmt in erster Linie die Ergiebigkeit des Landes,
ihre
Beschaffenheit setzt der landwirtschaftlichen Produktion überhaupt und
jeder Kulturart die natürlichen Schranken. Je nach den Ansprüchen,
welche
die einzelnen Kulturpflanzen
warmer
Länder an das Klima stellen (Lit. Wohltmann, Fesca),
spricht man von tropischen und subtropischen Kulturen, je nach der
Ausübung
der Landwirtschaft in den betreffenden Klimazonen von tropischer und
subtropischer
L. Kulturpflanzen mit besonders hohem Wärmebedürfnis, die sich außerhalb
der Tropenzone nicht oder wenigstens nicht rentabel anbauen lassen,
bezeichnet
man als "exquisittropische" Gewächse. - Der Boden, entstanden durch Verwitterung der oberflächlichen
Gesteinsschichten
und mit mehr oder weniger in Zersetzung begriffener organischer Substanz
vermischt, befindet sich entweder dem Muttergestein aufgelagert, am Ort
seiner Entstehung ("Verwitterungsboden", "seßhafter Boden"), oder er
wird
durch Wasserkraft oder Wind vom Ort seiner
Entstehung entfernt und an anderer Stelle abgelagert ("Schwemmland",
"Alluvialboden"
bzw. "äolischer Boden"). Der Boden ist der Träger eines wesentlichen Teils der
Pflanzennährstoffe
und beeinflußt die landwirtschaftliche Produktion unmittelbar oder
mittelbar
in tiefstgehendem Maße. Die Eignung des Bodens für den Pflanzenbau hängt
in erster Linie von seiner physikalischen und chemischen Beschaffenheit
ab. (Über Bodenbeschaffenheit, Bodenarten, Bodenuntersuchung usw.
Mitscher1ich,
Woh1tmann, v. Rünker, Fesca, Vagler).
3. Kapital. Das gesamte, in der L. wirksame Kapital teilt sich zunächst
ein in: A. Stehendes oder Anlagekapital, umfassend diejenigen Sachgüter, die der
Benutzung öfter oder fortgesetzt dienstbar sind, ohne daß sie mit jedem Akte der
Produktion ihre ursprüngliche Beschaffenheit einbüßen, und von denen immer nur
ein der Abnutzung entsprechender Teil ihres Wertes in dem Produkt
wiedererscheinen kann; sie bestehen in unbewegbaren und bewegbaren
Vermögensbestandteilen.
B. Umlaufendes Betriebskapital (Betriebskapital im engeren Sinne), umfassend
diejenigen Sachgüter, welche jeweils nur einmaligem Verbrauche unterliegen,
während des Betriebes in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit nicht erhalten
werden können und in der Regel mit ihrem ganzen Wert in das betreffende Produkt
übergehen.
In der Praxis wird meist in folgender Weise unterschieden: A) immobi1es Kapital
(Grundkapital im weiteren Sinne) und B) mobi1es Kapital (Betriebskapital im
weiteren Sinne). Das immobile Kapital beruht in Grund und Boden (Grundkapital im
engeren Sinne) und den zum Zweck seiner Bewirtschaftung mit ihm verbundenen
bautechnischen Anlagen (Gebäude, Brücken, Meliorationsanlagen usw.), endlich in
auf privatrechtlichen Verträgen usw. beruhenden dinglichen Rechten und Lasten
aktiver und passiver Natur. Das mobile Kapital wird gebildet aus: a) dem
stehenden Betriebskapital (Inventar, Inventarkapital), bestehend in Sachgütern,
die einem langsamen Verbrauch unterliegen, also relativ formbeständig sind, wie
Z. B. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Geschirr, Hausrat (totes Inventar),
andererseits dem Viehstand an Arbeits- und Nutztieren (1ebendes Inventar); b)
dem umlaufenden Betriebskapital (s. o.). Hierzu gehören z. B. Saatgut,
Düngemittel, Material für Gebäude und Meliorationen, Nahrungsmittel für Personal
und Arbeiter, Grundverbesserungen von
vorübergehender Dauer, wie Roden, Tiefkultur,
und endlich Bargeld zur Bestreitung der Arbeitslöhne, Reparaturen usw. (Näheres
über Kapital in der L. bei Krämer.)
4. Arbeit. Die menschliche Arbeit im L.betrieb gliedert sich in die
1eitende
des Unternehmers oder seiner Stellvertreter, die beaufsichtigende der
Gehilfen (Assistenten, Aufseher) und die materielle Handarbeit der
Lohnarbeiter
(in Betrieben von Eingeborenen Afrikas vielfach noch Haussklaven, s. Sklaverei). In der angedeuteten Stufenfolge tritt
das geistige (intellektuelle) Element absteigend zurück gegenüber dem
körperlichen (mechanischen) Teil der Arbeitsleistung. Für die Schutzgebiete
ist zu beachten, daß die physische Arbeit des Weißen vom Klima abhängig
bleibt und von dessen Einwirkungen quantitativ begrenzt wird; um so
größere
Bedeutung gewinnen hier einerseits die leitende Tätigkeit der Europäer,
andererseits die Qualität der farbigen Arbeiter. Letztere ist in den
einzelnen
Teilen der Schutzgebiete sehr verschieden zu bewerten und richtet sich
u.a. nach Rasseneigentümlichkeiten, nach durchschnittlicher Körperkraft
und nach der landwirtschaftlichen Veranlagung der zur Arbeitergewinnung
herangezogenen Stämme. Die Arbeiterfrage ist zur zeit in allen
Schutzgebieten
eine der brennendsten Tagesfragen für die landwirtschaftliche Produktion
(s.a. Arbeiter, Arbeiterverhältnisse, Kuli). - Man unterscheidet zwischen absolutem Bedarf
an Arbeitern, wenn er sich auf den gesamten Umfang der innerhalb eines
Jahres zu bewältigenden Arbeiten bezieht, und relativem, wenn er auf
einzelne
Perioden des Jahres bezogen wird. Der Ersatz der menschlichen
Arbeitskraft
durch tierische ist in den Schutzgebieten nur teilweise möglich oder
üblich.
In weiten Gebieten des tropischen Afrikas, u. a. auch Deutsch-
Ostafrikas,
Kameruns und Togos, verbietet sich Großviehha1tung wegen des
Vorhandenseins
der Tsetse-Krankheit (Nagana, s.d.) und ihrer Überträger (s. Tsetsefliegen) von selbst. Aber auch in den
übrigen, von Krankheit freien Gebieten hat die Pflugkultur bei den Eingeborenen der genannten
Kolonien noch nicht Eingang gefunden; ihr gesamtes Wirtschaftssystem
beruht
noch auf dem Hackfeldbau (s.
Ackerbau,
Bodenbearbeitung). Die Anwendung der Pflugkultur beschränkt sich daher
im wesentlichen vorläufig auf die Farmwirtschaft Deutsch-Südwestafrikas,
auf Kiautschou und einige europäische Betriebe in den tropischen
Schutzgebieten.
Über den Gebrauch von Arbeitsmaschinen und den Ersatz der menschlichen
Arbeitskraft durch Elementarkraft s. Landwirtschaftliche
Geräte und Maschinen.
5. Rente. Man hat zu unterscheiden zwischen Rohertrag und Reinertrag.
Ersterer wird gebildet durch die Summe der Werte der aus dem Umsatz
hervorgegangenen Güter, letzterer stellt den Überschuß des aus dem
Zusammenwirken von Kapital und Arbeit resultierenden Wertes von reproduziertem
Kapital über den Wert des verbrauchten Kapitals dar. Der Reinertrag
repräsentiert also den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung. (Näheres bei
Krämer.)
6. Arten der Bodennutzung. 1. Ackerbau (s.d.). Im Gegensatze zu dem
heimischen
Ackerbau, der sich - mit alleiniger Ausnahme gewisser Zweige des
Futterbaus
(s.d.) - nur mit einjährigen Gewächsen befaßt, treten in den Tropen auch mehrjährige Kulturen in den Ackerbau
ein,
so in den Schutzgebieten vor allem der Sisalhanf (s.d.); in gewissen
Anbaugebieten
werden das Zuckerrohr (s.d.) und die
Baumwolle (s.d.) als mehrjährige
Kulturen
angebaut. Derartige Kulturen erfordern eine eigene, von der unserigen
abweichende Methodik des Ackerbaus. Unter den von Europäern betriebenen
tropischen Plantagenkulturen
(s. u.) stellen außer dem Hülsenfrucht- und Körnerbau eigentlich nur der
Tabakbau sowie einjährige Baumwoll- und Zuckerrohrbau Kulturarten des
Ackerbaus im heimischen Sinne dar. 2. Gartenbau (s.d.), namentlich bei
den Eingeborenen aller Schutzgebiete zur Deckung des eigenen Bedarfs an
Gewürzen, Obst, gewissen Öl- und Medizinalpflanzen sehr verbreitet. Geht
dabei vielfach in die Form des Feldgartenbaus über (s. Tabak).
Nutz- und Ziergärtnerei, nicht als Erwerbsquellen, sondern lediglich als
"Hausgärtnerei" auf Europäerplantagen in den Tropen allgemein, auf
kleineren
Farmbetrieben Deutsch-Südwestafrikas auch für den Erwerb. Gartenbau und
Feldgartenbau gehören zu den intensivsten Formen der Bodennutzung. - 3.
Weinbau (s.d.). 4. Graswirtschaft (s.a. Viehzucht,
Wiesen und Weiden). Allgemein in extensiven Viehwirtschaften
(s.u.). Wiesenbau bisweilen als "Unterkultur" in Baumpflanzungen (s.
5.),
namentlich Kokosplantagen (s.d.). Häufiger unter gleichen Umständen -
Weiden. Die Graswirtschaft stellt diejenige landwirtschaftliche
Betriebsform
und die Weide diejenige Kulturart dar, deren Bewirtschaftung den
geringsten
Aufwand an menschlicher Arbeit erfordert. 5. Baumpflanzungen. Im
Gegensatze
zur heimischen "Holzgärtnerei", die immer nur mit anderen Kulturarten
vergesellschaftet betrieben wird, bilden in den tropischen
Schutzgebieten
die Baumpflanzungen eine weitverbreitete selbständige Art der
Bodennutzung.
Hierher gehören - mit wenigen Ausnahmen die spezifisch, tropischen
Plantagenkulturen,
die sog. "individualisierenden" Kulturen. Im Gegensatz zu den Ackerbau-
und zu den Forstbetrieben (s.6.) verlangt bei ihnen jeder Baum (oder
Strauch)
individuelle Behandlung und Pflege. Beispiele: Kokospalme (s.d.), Ölpalme (s.d.), Kautschuk (s.d.), Kakao (s.d.), Kaffee (s.d.) und Tee
(s.d.). (Die beiden letztgenannten werden in Strauchform gehalten.) Die
meisten Baumpflanzungen erfordern einen - namentlich in der Jugend -
erheblichen
Aufwand an menschlicher Arbeit. - 6. Forstbetriebe. Hier sind
diejenigen,
fast allgemein zur tropischen Landwirtschaft gezählten Kulturen zu
nennen,
deren Anbau nach forsttechnischen Grundsätzen erfolgt oder wenigstens
erfolgen sollte, z.B. die Kulturen der Kampferbäume
(s. Kampfer), der Gerberakazien (s.d.) und der
Chininrindenbäume
(s. Chinarinden). Plantagen- und Eingeborenenkulturen. Als "Plantagen" im engeren Sinne bezeichnet man in den
Schutzgebieten im allgemeinen durch europäisches Kapital unterhaltene
und dauernd unter Leitung von Europäern stehende Tropische Landwirtschaftsbetriebe
und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Betrieb allein auf Pflanzenbau
(s. Arten der Bodennutzung 1 u. 5) basiert ist oder gleichzeitig
Viehhaltung
und Viehzucht umfaßt. Plantagen Farbiger sind übrigens in Kamerun, Togo und der
Südsee nicht selten (hier, zum
Unterschied
von den Europäerplantagen, gewöhnlich "Eingeborenenpflanzungen"
genannt).
Der Betrieb einer Plantage setzt meist ein größeres Anlage- und
Betriebskapital
voraus, insbesondere für solche Wirtschaften, die noch kostspieliger
Aufbereitungsmaschinen
(s. Landwirtschaftliche Geräte und Maschinen) bedürfen. Außerdem rechnet
der Plantagenbetrieb durchschnittlich mit viel größerer Eigentumsfläche
als Wirtschaftsfläche. Daher tritt in der Plantagen-Großkultur als
Unternehmerin
fast immer die Erwerbsgesellschaft auf. Die Plantagenwirtschaft kann aus den
gleichen
Gründen, trotz niedriger Bodenpreise, nur die Erzeugung hochwertiger
Rohstoffe
betreiben, wenigstens in den Hauptbetriebszweigen; Kulturen
geringwertigerer
Produkte können aber als Nebenzweige aus betriebstechnischen und
wirtschaftlichen
Zweckmäßigkeitsgründen eingeschaltet werden. Im Gegensatz dazu stehen
die sog. Eingeborenenkulturen, die, unter anderen Voraussetzungen
arbeitend,
mit wirtschaftlichem Erfolg auch diejenigen Rohstoffe produzieren
können,
welche, mit Lohnarbeit erzeugt, im Wettbewerb auf dem Weltmarkt
unterliegen
müßten. Hierher rechnen in erster Linie Körnerfrüchte, Hülsen- und Ölfrüchte
die sog. "Volkskulturen" der Schutzgebiete. Aber auch
die sog. Plantagenprodukte, wie z.B. Kaffee, Kakao und Baumwolle, werden in gewissen Gebieten von
Eingeborenen sogar überwiegend gewonnen. Tierische Produkte der
Eingeborenenwirtschaft
sind vor allem Häute, ferner Butter, Honig und Wachs. - Über Mischkultur und Zwischenkulturen in Plantagen- wie
Eingeborenenbetrieben
s. Zwischenkulturen. S.a. Wirtschaft der
Eingeborenen.
7. Meliorationen ("Grundverbesserungen") dienen 1. zur Gewinnung von
Kulturland: Urbarmachung, (z. B. Rodung von Waldland, Umwandlung von
Ödland
Wüste, Steppe usw.) in Kulturland; 2. zur
Sicherung von Kulturland, z. B. Dammbauten, Uferbefestigungen von Flüssen und
Bächen, Festlegung von Flugsanddünen
(s.d. u. Dünenbefestigung),
Terrassierung; 3. zur Verbesserung des Betriebes oder des Kulturbodens
(Standorts der Pflanzen): im ersten
Falle
durch Überführung einer Kulturart in eine ergiebigere, wie z. B. von
Weide
in Ackerland oder durch Wassererschließung, im zweiten z. B.
durch Entwässern oder Bewässerung (s. Künstliche Bewässerung) oder
Beseitigung
von Baumwurzeln und Steinen aus dem Ackerboden. (Nur die unter 2. und
3. genannten Gruppen von Arbeiten sind Meliorationen im engeren Sinne.)
Die Landwirtschaftstechnik wird wesentlich beeinflußt durch die
natürlichen
Vorbedingungen (Klima und Boden), durch
die Art der Bodennutzung und der Kulturen und die Art der verfügbaren
Arbeitskräfte. Hieraus folgt, daß sie in den Schutzgebieten,
insbesondere
in den tropischen, großenteils mit anderen Methoden und Hilfsmitteln zu
arbeiten hat, wie in der Heimat (s.a. Bodenbearbeitung,
Landwirtschaftliche Geräte und Maschinen).
8. Die Betriebseinrichtung in der L. wird beherrscht von den
bestimmenden
Einflüssen der Natur, von der Entwicklung der sozialen Zustände des
betr.
Gebiets und von den Verhältnissen der Volkswirtschaft und der
Weltwirtschaft.
Für die L. in den Schutzgebieten kommen dabei sowohl die Volkswirtschaft
des betreffenden Schutzgebietes wie auch die der Heimat in Betracht. Von
den bestimmenden Faktoren sind die natürlichen - Klima und Boden - hier
wie dort am meisten durch Beständigkeit ausgezeichnet. Die übrigen
örtlichen
Vorbedingungen für den Landwirtschaftsbetrieb und Einflüsse sind dagegen
in den Schutzgebieten, wie in allen werdenden Agrarländern,
außerordentlich
labil, während sie in alten Kulturstaaten eine relative Stabilität
erlangt
haben. Der Erschließungsprozeß als solcher mit allen
Begleiterscheinungen,
Änderungen der Verkehrs- und Transportverhältnisse und der
Güterbewegung,
der Eingeborenensiedlung, ferner die Arbeiterfrage wirken dabei mit;
nicht
zum mindesten aber die Konkurrenz anderer Produktionsgebiete und die
damit
verbundene Preisgestaltung auf dem Weltmarkte. In jedem rationell
geleiteten
L.betriebe sind mehrere Produktionszweige zu unterscheiden, die in
wechselseitiger
Beziehung und Abhängigkeit zu- und voneinander stehen, und deren
ökonomischer
Wirkungsgrad auch den wirtschaftlichen Erfolg der ganzen Unternehmung
beeinflußt. In der heimischen L. überwiegen die "gemischten" Betriebe,
d.h. diejenigen, welche neben der Pflanzenproduktion noch Viehhaltung
oder Viehzucht oder auch daneben noch technische Gewerbe, wie z.B.
Molkerei
oder Brennerei umfassen. In den Schutzgebieten sind Viehhaltung und
Viehzucht
vielfach unmöglich (s.o.); abgesehen von Deutsch-Südwestafrika
basiert der Betrieb europäischer Unternehmungen daselbst fast nur auf
dem Pflanzenbau. Von technischen Betriebszweigen führt sich zurzeit in
Kamerun und Togo die maschinelle Herstellung von Palmöl und Palmkernöl ein (s. Ölpalme), während die Zucker- und
Alkoholfabrikation
noch der Aufnahme harren (einige Ausnahmen betr. die Alkoholfabrikation
bestehen in Deutsch-Südwestafrika). - Einseitige Betriebe, d. h. solche,
die nur auf einer Kulturart oder nur einem Betriebszweige beruhen,
bieten
von vornherein ungünstigere Chancen, sind meist wirtschaftlich
unzweckmäßig
und können oft auch für den Unternehmer gefährlich werden. Derartige
Beispiele
weisen die Geschichte des Kaffeebaues in Usambara und die jetzige ostafrikanische
Kautschukkrisis
(s.o.) auf. Die Organisation des Betriebes - eine der wichtigsten
Aufgaben
des Unternehmers führt zu dem Betriebs- oder Wirtschaftssystem, worin
sich das Ganze zielbewußt nach gewissen Wirtschaftsgrundsätzen aus einer
Mehrheit von Teilen zusammensetzt und organisch gegliedert darstellt.
Jedes landwirtschaftliche Betriebssystem stellt zugleich das Produkt der
Verhältnisse seiner Zeit dar. Das prägt sich sehr deutlich in der
Landwirtschaft
der Schutzgebiete aus, auf deren Betriebsart und -Einrichtung die noch
im Fluß befindlichen Verhältnisse des Erschließungsstadiums (s. o.)
vielfach
hemmend und ungünstig einwirken. Sichere Betriebssysteme, die in der
Regel
Neuschöpfungen repräsentieren, sind dort noch in der Minderheit
vorhanden;
zahlreiche Betriebe arbeiten noch systemlos, wobei zeitweilig das
Überwiegen
des Laienelements unter den Unternehmern, die Unkenntnis der natürlichen
Einflüsse von Klima und Boden oder auch der Marktverhältnisse und
endlich
die Überschätzung der Fruchtbarkeit tropischer Gebiete wesentlich
mitgewirkt
haben und teilweise noch mitwirken. Der Betrieb muß in den
Schutzgebieten
andererseits noch beweglich sein, d.h. sich dem Wechsel der äußeren
Zustände
anpassen können. Extensive und Intensive
Wirtschaft. Bei niedrigen Bodenpreisen, aber hohem Zinsfuß
und hohen Arbeitslöhnen wird die Extensive Wirtschaft bevorzugt, wobei
der Natur das Übergewicht, die Hauptarbeitsleistung zufällt, die
("äußere")
Betriebskraft zerstreut und verteilt wird. Bei hohen Bodenpreisen, aber
relativ billiger Beschaffung von Kapital und Arbeit, spart man an Land
und häuft den Betriebsfonds auf der gleichen Fläche, wirtschaftet
intensiv.
Mit der intensiven Wirtschaft sind stets Maßnahmen verbunden, welche die
Produktivität des Bodens steigern (Fruchtfolge
(s.d.), Düngung (s.d .), Zwischenkulturen (s.d.),
Meliorationen
(S.o.): besondere Formen der Bodenbearbeitung (s.d.) usw. Der Übergang
von der extensiven Wirtschaft zu einem intensiveren Betriebssystem ist
u.a. dann geboten, wenn das Wertverhältnis zwischen Rohertrag und Kosten
sich ändert. Das kann z.B. geschehen durch Steigen der Produktenpreise
bei gleichbleibendem oder vermehrtem Wirtschaftsaufwand oder aber bei
Gleichbleiben oder Fallen der Produktenpreise durch relativ stärkeren
Rückgang der Betriebskosten. Der intensive Betrieb entwickelt sich im
allgemeinen von selbst in Gegenden mit dichter Bevölkerung (s. u.) und
lebhaft entwickeltem Markt, unter günstigen Verkehrsverhältnissen und
bei steigenden Bodenpreisen; in den Schutzgebieten speziell wird er auch
dazu dienen, die Mängel weniger ertragreicher Böden und klimatisch
ungünstiger
Lagen auszugleichen. In den Schutzgebieten überwiegt sowohl in
Europäerbetrieben
wie in der Eingeborenenwirtschaft vorläufig noch bei weitem die
extensive
Wirtschaft. Sie ist nach Lage der Dinge in vielen Gebietsteilen allein
möglich und zweckmäßig. In anderen geht man allmählich zur intensiveren
Bewirtschaftung über oder wird dazu übergehen, sobald gewisse Vorfragen
(betr. Düngung, Fruchtfolge, Brache usw.) gelöst sind. Ausgesprochen intensive
Wirtschaft findet sich z.B. bei den Chinesen
in Kiautschou, gewissen Gebirgsvölkern in Deutsch-Ostafrika
und Kamerun und bei den Kabures in Nordtogo (bei Smend) usw. Beispiele
für extensive Wirtschaft: Steppen- oder Präriewirtschaft, ohne Feldbau, bei Eingeborenen entweder mit Nomadenleben
verbunden (s. Massai) oder von festen
Wohnsitzen
aus betrieben (einige Kameruner Graslandstämme); in gehobener Stufe als
reine Graswirtschaft (s.o.) bei Europäern in denjenigen
Viehzuchtsgebieten
Deutsch- Südwestafrikas, in denen Klima und Boden den Ackerbau entweder
ausschließen oder mit hohem Risiko behalten (Näheres s. Viehzucht).
Wilde
Feldgraswirtschaft, im tropischen Afrika bei den Eingeborenen
vorherrschend
(s. Ackerbau), mit wechselndem Verhältnis zwischen Ackernutzung und
Weidenutzung.
Gemischte Farmwirtschaft Deutsch-Südwest- und
Ostafrikas:
ein Teil der Bodenfläche wird dauernd als Acker, das übrige Land als
Weide
benutzt. Getreide- und Futterbau, ohne
oder mit künstlicher Bewässerung betrieben, sind im Feldbau die
überwiegenden
Kulturarten. Stellenweise daneben in kleinerem Rahmen Feldgartenbau und
Gartenbau (also Formen intensiver Kultur).
Einfelder-Wirtschaft:
Man baut Jahr für Jahr auf demselben Felde dieselbe Frucht so lange an
bis die Erträge nachlassen. In der Regel wird alsdann Brache
eingeschaltet,
d. h. man überläßt das Feld der natürlichen Wiederbewachsung, um es nach
einigen Jahren wieder in Kultur zu nehmen (s. Ackerbau). Verbreitet bei
den Eingeborenen des tropischen Afrikas; auch von Europäern bisweilen
angewendet, z.B. im Baumwollbau Deutsch-Ostafrikas, obwohl
wirtschaftliche
Zweckmäßigkeit hier sehr zweifelhaft! Die Anwendung der Brache in der
eben angegebenen Weise ("Schwarzbrache", "Steppenbrache") bildet die
Übergangsstufe
zum Fruchtwechsel (s.d.), und damit zu dem
höheren
System der Fruchtwechselwirtschaft, auf deren Grundlage im allgemeinen
erst höchste Wirtschaftsintensität, höchster Geldumsatz und höchste
Kapitalverzinsung
erreichbar sind (Näheres bei v. Rümker). Betriebssysteme auf der Stufe
der vollen Intensität ("Hochkultur") kommen für die Schutzgebiete bis
auf weiteres noch nicht in Frage. Raubbau.
Eine Betriebsart, bei welcher die dem Boden durch Ernten entzogenen
Pflanzennährstoffe
nicht oder in ganz ungenügendem Maße (durch Düngung) ersetzt werden, der
Boden ausgesogen wird. Raubsysteme bilden u.a. bei Landüberfluß in
werdenden
Agrarländern eine Begleiterscheinung spekulativen Landerwerbs und
sorgloser
Landnutzung. Sie sind nur für den Augenblick rentabel und gehören
deshalb
nicht in einen rationellen Wirtschaftsbetrieb. Über Nutzviehhaltung und
Viehzucht und ihre Stellung in der L. der Schutzgebiete s.
Viehzucht.
9. Maßnahmen der Regierung zur Hebung der L. in den Schutzgebieten. Da
das wirtschaftliche Gedeihen der Schutzgebiete in erster Linie auf der
landwirtschaftlichen Produktion beruht, die technischen Grundlagen für
letztere aber zum Teil erst noch gefunden werden müssen, hat die Verwaltung
einen größeren Kreis von Einrichtungen geschaffen, die der technischen
Verbesserung der vorhandenen und der Einführung neuer Kulturarten und
Betriebszweige dienen, den Plantagenbau und die Farmwirtschaft der
Ansiedler
fördern und dazu beitragen sollen, die Produktion der Eingeborenen zu
erweitern, in wirtschaftlich zweckmäßige Bahnen
zu lenken und sie der allgemeinen Wirtschaft der Schutzgebiete und des
Mutterlandes nutzbar zu machen. Diese Einrichtungen sind: der
landwirtschaftliche
Dienst (s. Busse), das landwirtschaftliche Versuchswesen (s.d.) und Ackerbauschulen (s. Mpanganja, Victoria, Dschang,
Nuatjä) für Eingeborene. S.a. Wirtschaft der Eingeborenen.
Literatur: Krämer in v. d. Goltz, Handbuch d. gesamten
Landwirtschaft.
Tübing. 1890 (mit ausgiebigen Literaturnachweisen). - Krafft-Fruhwirth,
Lehrbuch der Landwirtschaft, Bd. 1. Berl. 1910. - Wohltmann, Die
natürlichen Grundlagen der tropischen
Agrikultur. Leipzig 1892. - Ders., Deutsch-Ostafrika. Berl. 1898 u.
zahlreiche
Abh. im "Tropenpflanzer". - Semler,
Tropische Agrikultur. 2. Aufl., Wismar 1897 bis 1903. -Fesca,
Pflanzenbau
in den Tropen u. Subtropen. Berl. 1904-1911.
- Mitscherlich, Bodenkunde. 2. Aufl. Berl. 1913. - v. Rümker,
Tagesfragen
aus dem modernen Ackerbau, Heft 1 (Boden) u. Heft 4 (Fruchtfolge). Berl.
1906 - 07. - Vageler, Die Mkattaebene.
Beihefte zum Tropenpfl. 1910. - Ders., Ugogo,
ebenda 1912; außerdem verschiedene bodenkundliche Abhandl. im "Pflanzer"
1911- 1913. v. Lindequist, Deutsch-Ostafrika
als Siedlungsgebiet f. Europäer (Schriften d. Ver. 1. Sozialpolitik, Bd.
147) 1912. - Hupfeld, Landwirtschaftl.
Buchführung in den Kolonien, Jahrb. Deutsch.
Landw.Ges. 1912. - Busse, ebenda 1912. - Ders., Deutsche Landw. Presse
40 (1913) Nr. 48. - Smend, Eine Reise durch die Nordostecke von Togo in
Globus 92 (1907) Nr. 16. Über die bisherige Entwicklung der L. in den
Schutzgeb.: Denkschr. und Jahresber. Schutz. geb., KolBl. u. (seit 1897)
die alljährlich in den Januar-Nummern des "Tropenpflanzers" enthaltenen
Überblicke. Kürzere Zusammenfassung (einschließlich 1912) bei Busse. -
Einzelne Zweige d. L. und Kulturarten s. die Literaturnachweise unter
Ackerbau, Viehzucht u. den anderen Spezialartikeln,
ferner "Tropenpflanzer'", "Pflanzer", Mitt. Schutzgeb. usw. Literatur
betr. Landwirtsch. in Kiautschou: Wegenerin H. Meyer, Das Deutsche
Kolonialreich,
Bd. 11, 526 f. Leipz. 1910; außerdem Tropenpfl. 1910.
Busse. |