Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band II, S. 626

Nebelsignale, Schiffahrtszeichen (s.d.) für den Fall unsichtigen Wetters. Als N. werden hauptsächlich verwendet: Pfeifen, Glocken (über und unter Wasser), Kanonenschüsse und Hörner (durch Druckluft betätigt, die durch Hand- oder durch Maschinenkraft erzeugt wird). Pfeifen und Glocken werden oft auf Tonnen angebracht, wo sie durch Ausnutzung der Wellenbewegung betätigt werden. N. sind von großer Bedeutung für die Küste von Südwestafrika, wo sehr oft dichter Nebel herrscht und die Ansteuerung der Küste durch vorgelagerte Klippen sehr gefährdet ist. Ferner besteht ein Bedürfnis nach N. an den Küsten von Togo und Kamerun, wo zur Zeit des Harmattan (s.d.) unsichtiges Wetter eintritt, und in Kiautschou, wo die Regenzeit dichte Nebel bringt. - An N. sind vorhanden: In Kamerun: vor der Mündung des Rio del Rey und vor der Mündung der Kamerunbucht je l Heultonne. - In Deutsch-Südwestafrika: Bei Swakopmund und bei Lüderitzbucht (am Angrariff) je 1 Heultonne, ferner bei Swakopmund eine Unterwasserglockentonne und bei Lüderitzbucht (auf der Diasspitze) ein starkes, von einer Maschinenstation aus betriebenes Horn, dessen Hörweite 3 Seemeilen beträgt. - In Kiautschou: an der Einfahrt nach Tsingtau eine Glocken- und eine Heultonne, am Lande eine Knallsignalstation.

Fischer.