Pubertätsfeste. Die Pubertät
(s.d.) bezeichnet einen bedeutsamen Abschnitt im Leben des Einzelnen, und
es ist begreiflich, daß er mit einer Festlichkeit verbunden wird, die
jedoch,
gleichgültig mit welchem Aufwand sie stattfindet, für beide Geschlechter
eine verschiedene Bedeutung besitzt: Das Mädchen tritt in das
heiratsfähige
Alter und bereitet sich für das eheliche Leben in der Familie vor, der
Jüngling
erreicht neben der Zeugungsfähigkeit die Körperkraft, die ihn in
kriegerischer
oder friedlicher Betätigung für die Gemeinschaft wertvoll macht. Auch wo
die P. der Mädchen unter allgemeiner Beteiligung der Gemeinschaft
stattfinden,
haben sie daher wesentlich privaten Charakter, während denen der Jünglinge
eine öffentliche Bedeutung zukommt. Dementsprechend bleibt für das Mädchen
der Zusammenhang mit der Familie erhalten, während der Jüngling sich von
ihr zu trennen und mit seinesgleichen eine neue, oft politisch bedeutsame
Gruppe zu bilden bestrebt ist. - Der Umfang der P. richtet sich im
wesentlichen
nach der Bedeutung dieser Gruppe, und die Einzelheiten des Verlaufs bieten
eine Fülle von Verschiedenheiten, die von Stamm zu Stamm wechseln können.
Dennoch sind gemeinsame Züge vorhanden, die den Sinn der P. erkennen
lassen,
auch wo einzelne von ihnen fehlen. - Gemeinsam ist den P. der Mädchen und
Knaben die Tatsache, daß das eigentliche P. nur einen Teil, und zwar
meistens
den mehr oder weniger öffentlichen Abschluß einer Periode kennzeichnet,
die Wochen, Monate und selbst Jahre dauern kann. Zunächst braucht das P.
nicht alljährlich stattzufinden, sondern hängt von der Zahl der Mannbaren
ab. Man wartet, bis eine genügende Zahl von Knaben oder Mädchen des
entsprechenden
Alters im Dorfe vorhanden ist und verknüpft das P. besonders gern mit der
Mannbarkeit von Häuptlingskindern, da die mit
ihnen geweihten Kinder aus dem Volke der Sitte nach ihre Gefolgschaft
bilden
sollen. Die P.zeit beginnt damit, daß die Mädchen oder Knaben ihren
Familien
genommen und abseits von der Siedelung je in einem besonderen Wohnraume
vereinigt werden. Der Verkehr mit ihren Angehörigen ist meist verboten,
ihre Nahrung, über deren Zusammensetzung bestimmte Vorschriften bestehen,
erhalten sie durch Vermittlung besonderer Personen, ältere Männer oder
Frauen
führen die Aufsicht. Die Absicht ist dabei die Ausschaltung des Einflusses
der Familie, zumal der Mutter, und die Herstellung völliger Abhängigkeit
von den Aufsehern, die bis zum Ende des eigentlichen P. Elternstelle bei
den Kindern vertreten und sie erziehen: Jünglinge und Mädchen lernen in
dieser Zeit Gehorsam, die Selbstüberwindung, Ertragen von Schmerzen und
Anstrengungen; drastische Mittel und harte Strafen, Fasten, Knebelungen
(Geißelungen, Kotessen, Ameisentragen usw.) dienen zur Ausbildung der
Charaktereigenschaften,
die man von den Erwachsenen erwartet. Mit der Erziehung ist die Belehrung
verbunden. Bei den Mädchen scheint sie sich im wesentlichen auf sexuelle
Dinge zu beschränken, da sie mit dem der Frau zufallenden Teile der
Wirtschaft
schon von früh auf durch die Mutter bekannt gemacht sind, bei den Knaben
überwiegen zum mindesten die Einführungen in das Recht und die Tradition
des Volkes, die religiösen Pflichten und Aufgaben der Männer, die
kriegerische
Ausbildung, wenn auch hier sexuelle Tänze, Gesänge und Erzählungen nicht
fehlen. Die Abschließung hat daher die Bedeutung der Schule; die
Speisevorschriften,
die ganze Behandlung der jungen Leute kann dabei ebenso in besonderen
Absichten
auch zauberischer Art liegen wie in dem einfachen Wunsche, den Abstand
oder
Gegensatz ihrer früheren gegen die jetzige Lebensführung besonders
eindringlich
zum Bewußtsein zu bringen. - Während dieser Periode werden Verstümmelungen
vorgenommen. Dahin gehört die weitverbreitete Beschneidung
(s.d.), deren Absicht die Vorbereitung oder Erleichterung des
Geschlechtsverkehrs
ist, ferner die Herrichtung des Körpers für die Abzeichen, die dem Stamme
und dem Geschlecht eigentümlich sind: Durchbohren von Ohrläppchen,
Nasenscheidewand,
Nasenflügel, Ober- und Unterlippe für den Schmuck (Westafrika),
Ausschlagen
oder Zufeilen der Zähne (Ostafrika),
Einschneiden
der Stammesmarken im Gesicht, Narbenornamente des Körpers, Tatauierung
(s.d.). Diese Verstümmelungen stellen an sich schon Mutproben dar, da sie
nicht nur schmerzhaft sind, sondern auch zum Tode durch Blutvergiftung
führen
können (was z.B. den Samoanern im Zusammenhang mit ihrer umfangreichen,
während mehrerer Wochen hergestellten Tatauierung wohl bekannt ist). - Als
Mutprobe im engeren Sinne erscheint die dem Jüngling auferlegte
Verpflichtung,
seine Befähigung zur Aufnahme in die Gesellschaft der Erwachsenen durch
die von ihm selbst erbeutete Trophäe nachzuweisen; bei Kopfjägern (z.B.
Wangika in Ostafrika) wird die Tötung eines Menschen verlangt. - Wie groß
die Bedeutung dieser Vorbereitungszeit für den Mann ist, erhellt am besten
daraus, daß der Jüngling, der bei der Erziehung und den Mutproben versagt,
die schwerwiegenden Folgen auf rechtlichem und gesellschaftlichem Gebiet
sein Lebenlang zu tragen hat. Bei den Massai
kann er seinen Vater nicht beerben, in Samoa
kann der nicht Tatauierte gar, nicht oder doch nicht standesgemäß
heiraten,
in Westafrika gilt das Gleiche von dem Unbeschnittenen, an anderen Orten
wird der Feige als Mädchen behandelt, überall begegnet er allgemeiner
Mißachtung.
Ähnliches gilt von den Mädchen, die sich der Herstellung der
Narbenornamente,
der Tatauierung oder den Verstümmelungen entzogen haben. - Die Aufnahme
der Befähigten in die Reihe der Männer und die Erteilung der Abzeichen,
die sie allein zu tragen berechtigt sind, ist ein wesentlicher Grundzug
der P., aber nicht überall der einzige. Ebenso wichtig kann der Umstand
sein, daß der Jüngling aus dem Hause der Familie ausscheidet und vor allem
dem Einfluß der Mutter entzogen wird. Als Kennzeichen kann schon die
Abschließung
der Mannbaren angesehen werden, auf die später das Zusammenwohnen im
Männerhause
(s.d.) folgen kann. Weiter gehört hierher die während der Abschließung
erteilte
Lehre, daß die Jünglinge nun nicht mehr den Geboten der Frauen zu folgen
haben, und die Hottentotten betonen ausdrücklich, daß sie der
Mutter keinen Gehorsam mehr schuldig sind, sondern den Männern folgen
müssen.
Bedeutsam ist auch die bei den Herero
übliche
Bezeichnung der Neubeschnittenen als "nicht mehr Mädchen". Welche
Bedeutung
man dem Ausscheiden aus dem Hause und der Herrschaft der Mutter beimißt,
erhellt zunächst daraus, daß z.B. bei den Bane
in Kamerun dieser Gedanke bei der
öffentlichen
P. eindringlich zum Ausdruck gebracht wird: Die Jünglinge erscheinen auf
dem Festplatz mit Bananenbüscheln um die Hüften, d.h. als Frauen; nachdem
ihnen längs der Wirbelsäule die Stammesmarke eingebrannt ist, reißen ihnen
die Frauen die Bananenbüschel vom Leibe. Kennzeichnend ist endlich in
diesem
Zusammenhange die Verbindung der P. mit dem Gedanken der Wiedergeburt. Bei
den Jabim (Deutsch-Neuguinea) sind die
Knaben,
die in einer gemeinsamen Hütte eingeschlossen werden, von einem Geiste
verschlungen
worden, die der Bane erscheinen bei dem P. mit weißem Ton
(also in der Totenfarbe!) bemalt, anderwärts ziehen sie teilnahmslos mit
geschlossenen Augen langsam auf den Festplatz und erwachen erst
nacheinander
auf wiederholten Anruf eines Mannes. Die Jünglinge sterben, also für die
Familie und werden gleichsam wiedergeboren in die Gesellschaft der Männer,
was auch darin zum Ausdruck kommt, daß sie jetzt neue Namen erhalten. -
Selbstverständlich ist die Verknüpfung der P. mit der Religion. Abgesehen
von dem Unterricht, der sich auf die Überlieferungen, Zauberhandlungen,
Kulte usw. bezieht, ist sie schon in dem Gedanken der Wiedergeburt gegeben
und in der verbreiteten Sitte, die Frauen und andere Unberufenen von dem
Aufenthaltsort der Knaben durch den Ton der Schwirrhölzer fernzuhalten,
die überall ein Geisterwerkzeug sind. Hiermit und mit der Vorstellung vom
Tode der Knaben hängt wohl auch zusammen, daß man ihnen allerlei Unfug,
auch die Erpressung von Nahrungsmitteln (Jaunde)
erlaubt, da sie als Seelen angesehen werden, denen man die gleiche
Tätigkeit
nachsagt; der Gedanke, die Jugend sich noch einmal austoben zu lassen, mag
freilich mitsprechen. Endlich ist auch das Maskenwesen mit den P.
verknüpft.
Zwar tragen nicht die Jünglinge die Masken, sondern ihre Erzieher, aber
die Masken stellen die Ahnen oder Dämonen dar, zu denen der Stamm
besondere
Beziehungen hat, und die Vorführung gilt den Jünglingen, die dadurch mit
den Geistern bekannt gemacht werden. - Die P. selbst finden auf einem
besonders
hergerichteten und oft unter Aufwand vielen Fleißes geschmückten Platze
statt. Ein wesentlicher Teil des P. besteht in der Vorstellung der
Jünglinge
(die meist in besonderer Tracht erscheinen und Tänze aufzuführen haben u.
a.) und in ihrer öffentlichen Anerkennung als Männer, was durch das
Auftreten
der Maskenträger, die Herstellung einer Verstümmelung, ev. in Verbindung
mit einem Opfer, symbolische Handlungen usw. geschieht. Einen wenn auch
unwesentlichen so doch zumal für die Zuschauer wichtigen Teil bilden Tänze
der Priester und Zauberer und vor allem der Abschluß durch
gemeinsame
Tänze und Schmausereien. Die P. der Mädchen sind, auch wo sie äußerliche
Bedeutung haben, Nachbildungen der der Jünglinge, und meist fehlen ihnen
deren stark betonte religiöse Beziehungen. - Durch die P. sind die Knaben
und Mädchen als Erwachsene anerkannt. Während aber die Mädchen meist
einfach
in das Haus der Familie zurückkehren und auch da kaum öffentliche
Bedeutung
erlangen, wo sie fortan gemeinsam im Mädchenhause wohnen, gewinnen die
Jünglinge
dauernde Beachtung. Zunächst gestattet ihnen die Sitte mitunter für einige
Tage oder Wochen volle Ungebundenheit, in der sie Umzüge veranstalten und
straflos allerlei Unfug und Schabernack treiben. Nach dieser Zeit erwartet
man wie überall von ihnen männliches Benehmen und die Mitarbeit an allen
Veranstaltungen der Männer; wo Männerhäuser
(s.d.) bestehen, wohnen die Jünglinge dort und nehmen teil an den
Pflichten
und ausgedehnten Rechten der Junggesellen, zu denen auch der freie
Geschlechtsverkehr
gehört.
Literatur: H. Schurtz, Altersklassen u. Männerbünde.
Berl. 1902.