Schonzeiten des Wildes. In vielen Ländern hat man, um den Bestand der
Wildarten durch Abschuß nicht zu sehr zu gefährden, strenge Bestimmungen
erlassen, daß in gewissen Monaten die Jagd auf diese Arten nicht erlaubt sein
soll. Man verbietet den Abschuß während der Zeit, wo die Jungen zur Welt kommen
und von der Mutter gesäugt werden; in manchen Gegenden ist der Abschuß
weiblichen Wildes ganz verboten, derjenige männlichen Wildes auf kurze Zeit
beschränkt. - Für die afrikanischen Schutzgebiete ist die Festsetzung von
Schonzeiten sehr erstrebenswert, aber vorläufig deshalb nicht durchführbar, weil
man die Satzzeiten nicht kennt. Über die Satzzeit, der Antilopen s. Antilopen. Es würde sich empfehlen,
den Abschuß jeder Wildart außer der Trockenzeit und innerhalb eines Monats vor
der Regenzeit zu verbieten. Aber derartige Maßnahmen müßten in jedem Bezirk nach
den dort vorhandenen Verhältnissen besonders geregelt werden. Vielleicht
erreicht man in Afrika durch Beschränkung des Abschusses mehr als durch ein
Verbot für gewisse Zeit, oder man tut gut, beides zu vereinigen. Über die
bereits bestehenden Beschränkungen der Jagd s. Jagd und Jagdrecht.