Stämme. Die Zugehörigkeit zu einem S. gründet sich nicht
notwendig
auf Verwandtschaft. Er besteht vielmehr aus
einer
Gruppe von Individuen, die gemeinsam wohnen, gemeinsame Führung, Sitte,
Sprache besitzen, also eine lokale, kulturelle und politische Einheit
bilden,
die oft einen eigenen Namen trägt. Wo die exogame Sippe (s.d.) herrscht,
kann sich der S. mit der Gesamtheit der durch Zwischenheiraten verbundenen
Sippen, dem Sippenverbande, decken (Melanesien).