Stammtafel. Trägt man die Kinder, Enkel, Urenkel usw. eines
Paares
in ein Schema ein, so erhält man eine S., die nach der früher üblichen
Darstellungsweise
auch Stammbaum genannt wird. Je nach der Zahl der Nachkommen und ihren
Eheschließungen
wird die S. sehr verschieden aussehn. Stellt man die einzelnen Individuen
durch Buchstaben (die angeheirateten Gatten eingeklammert) dar, so kann
eine S. etwa folgende Form haben:
Die S. stellt also die Stammeltern fest, von denen eine Familie ausging.
Die Bedeutung der S. liegt auf gesellschaftlichem und rechtlichem Gebiet,
insofern der Nachweis der Abstammung von einem Stammvater oder einer
Stammutter
den Nachkommen besondere Rechte oder Pflichten (z.B. Häuptlingschaft oder
Fürsorge für Erbgut) gibt. Sehr wertvoll ist. die Ermittlung geschriebener
oder mündlich überlieferter S. bei Naturvölkern für die Feststellung
rechtlicher
Beziehungen und für die Erforschung der Geschichte des Volkes. Die S. ist
unzureichend für die Verfolgung eines körperlichen oder geistigen Merkmals
in der Reihe der Vorfahren und kann ebensowenig Fragen der Rassenreinheit,
der Ebenbürtigkeit usw. lösen, da .sie für den Urenkel von den zwei
Großelternpaaren
und den 4 Urgroßelternpaaren nur je eines aufführt. Für alle biologischen
und einen Teil der rechtlichen Untersuchungen bedarf die S. der Ergänzung
durch die. wichtigere Ahnentafel (s.d.).
Literatur: Lorenz, Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen
Genealogie,
Berl. 1898.