| Togo. 1. Lage, Größe. 2. Grenzen. 3. Bodengestaltung. 4.
Gewässer.
5. Klima. 6. Pflanzenwelt. 7. Tierwelt. 8. Bevölkerung. 9.
Eingeborenenproduktion.
10. Die übrigen Kulturverhältnisse. 11. Europäische Unternehmungen. 12.
Handel. 13. Verkehrswesen. 14. Geld- und Bankwesen. 15. Verwaltung. 16.
Rechtsprechung. 17. Schulen, Missionswesen. Finanzwesen s. Finanzen. 18. Geschichte.
Karten
1. Lage, Größe. Das Schutzgebiet T. liegt an der Westküste
Afrikas und zwar
an dem "Sklavenküste" genannten
Teil des Golfs von Guinea. Es ist nach der kleinen an der Südostecke des
T.sees gelegenen Landschaft T. benannt, deren Häuptling der erste war,
welcher mit dem deutschen Kommissar Dr. Nachtigal (s.d.) einen
Schutzvertrag
abschloß. - Die etwas nördlich des 6. Grades n. Br. gelegene Küste hat
nur eine Ausdehnung von rund 50 km. Hingegen erstreckt sich das
Schutzgebiet
in nördlicher Richtung ungefähr 560 km weit ins Innere, etwas über den
11. Grad n. Br. hinaus. Diese Südnordausdehnung entspricht ungefähr der
Entfernung von Hamburg bis Metz oder jener von Berlin bis Wien. In
seiner
Westostausdehnung ist das zwischen dem 1. Grad westlicher und dem 2.
Grad
östlicher Länge von Greenwich gelegene Gebiet ziemlich beschränkt. Der
kurzen Küstenlinie steht eine Ausdehnung der Nordgrenze von rund 120 km
gegenüber. Die durchschnittliche Breite des Schutzgebietes, in
westöstlicher
Richtung gemessen, beträgt ungefähr 175 km. T. hat einen Flächeninhalt
von rund 87 200 qkm; seine Größe entspricht ungefähr jener der
Königreiche
Bayern und Württemberg zusammengenommen, ersteres ohne die Rheinpfalz
gerechnet.
2. Grenzen. T. grenzt im Süden an den Atlantischen Ozean, im
Osten an das französische
Dahomégebiet, im Norden an das französische Gebiet Haut Sénégal et Niger,
im Westen an die englische Goldküstenkolonie. Für die Abgrenzung
zwischen
T. und den östlich und nördlich davon gelegenen französischen Gebieten
ist maßgebend das deutsch - französische Abkommen vom 23. Juli 1897
(Beil.
z. KBl. vom 25. Okt. 1897) und die Vereinbarung über die Abgrenzung
zwischen
Togo und den französischen Besitzungen in Dahomé und im Sudan vom 28.
Sept. 1912 (KBl. S. 977). Die örtliche Abdeckung der Grenzen ist
erfolgt.
Bezüglich des Grenzverlaufs s. Karte
von T.
- Die Grenze zwischen T. und der englischen Goldküstenkolonie ist durch
das Abkommen zwischen Deutschland und England vom 1. Juli 1890 (KBl.
1890
S. 120) und das deutsch - englische Abkommen vom 14. Nov. 1899 (KBl.
1899
S. 803) geregelt worden. Durch Notenaustausch zwischen der deutschen und
englischen Regierung vom 25. Juni 1904 (KBl. 1904 S. 580) ist für die
zwischen der Einmündung des Daka in den Volta und der Südgrenze des
französischen
Gebietes Haut Sénégal et Niger gelegene Grenzstrecke eine nähere
Festsetzung
vereinbart worden. Die Grenzlinie zwischen T. und den britischen
Besitzungen
an der Goldküste ist an Ort und Stelle durch Grenzzeichen kenntlich
gemacht
worden. Nur auf der zwischen 6° 10' und 6° 20' n. Br. gelegenen
Grenzstrecke,
welche strittig blieb, ist eine örtliche Absteckung bisher noch nicht
erfolgt. Bezüglich des mit der britischen Regierung vereinbarten
Grenzverlaufs
und des zwischen 6° 10' und 6° 20' n. Br. deutscherseits beanspruchten
Gebietes s. Karte
von T. S. Grenzfestsetzungen.
3. Bodengestaltung. Zwischen dem in ziemlich gerader Linie sich
hinziehenden
Strande und der Lagunenniederung, welche im allgemeinen parallel zum Strande und
in einer Entfernung von 1 1/4 - 3 km von ihm verläuft, erhebt sich ein sandiges
Dünengebiet, welches nur eine Meereshöhe von wenigen Metern erreicht. Bei Anecho
verengt sich dieser Dünenstreifen zu einer äußerst schmalen Landbrücke, welche
in Jahren außerordentlichen Hochwassers von den vom Haho- und Schiofluß zu Tal
geführten Wassermassen durchbrochen wird. Die Neigung des Meeresbodens seewärts
ist eine sehr geringe. Die Lagunenniederung selbst durchquert in der Nähe der
Küste das ganze Schutzgebiet. Sie bildet das Bindeglied zwischen der auf
englischem Gebiet gelegenen Kittalagune und dem Lagunensystem, welches sich quer
durch Dahomé bis Lagos und noch weiter nach Osten erstreckt. Während im Westen
die Lagunenarme meist ausgetrocknet und nur in regenreichen Jahren größere
Tümpel enthalten, wird der mittlere und östliche Teil der Lagunenniederung durch
den Schio, Haho- und Monufluß gespeist (s.
Lagunen). - An die Lagunenniederung schließt sich nordwärts ein ziemlich ebenes,
nach dem Innern zu sanft ansteigendes, im Süden ziemlich flach, im Norden
stärker gewelltes Gebiet an, welches sich bis an das T.gebirge ausdehnt. Im
östlichen Teil des Schutzgebietes erstreckt es sich weit ins Innere fast bis an
das Quellgebiet des Monu, wo es eine Seehöhe von 400 m erreicht. - Im östlichen
Teil dieses flachen, nach dem Innern zu ansteigenden Gebietes erheben sich bei
Sagada und östlich von Atakpame vereinzelt, weiter im Norden, besonders am
linken Ufer des Ogu bei Kamina, zahlreiche Inselberge, deren relative Höhe zwischen 70 und
200 m schwankt. - Das eigentliche zentral gelegene T.gebirge nimmt seinen
Ausgang in der englischen Goldküstenkolonie; zwischen Kpong und Anum wird es vom
Volta durchbrochen. Die Hauptkette überschreitet die deutsche Grenze zwischen
Kpéwe und Bame, wo sie einen bequemen Paß für den Übergang aus dem Dsawoë ins
Dajital bietet. Sie zieht sich als schmales Gebirge zunächst in nordöstlicher
Richtung, verbreitert sich aber bei den Landschaften Awatime und Kpoëtá zu einem eine größere Hochfläche
tragenden Massiv. Dieses findet durch die Kameschlucht einerseits, den
Einschnitt des, Ahäbaches, eines Zuflusses des Todschië, andererseits und den
beide verbindenen Francoispaß einen
gewissen Abschluß. Fast parallel zu dieser Hauptkette, von dieser durch das Tal
des Dsawoë getrennt, läuft eine Nebenkette, welche eine Fortsetzung der auf
englischem Gebiet gelegenen Akwamukette bildet, die auf deutschem Gebiet
zunächst in den Mepe - und Dewúbergen, hauptsächlich aber in dem zwischen Etoë
und Wuáme sich hinziehenden Gebirgszug zum Ausdruck kommt. Die letztgenannten
Bergzüge bilden keine zusammenhängende Kette, sondern erscheinen als einzelne in
sich geschlossene Bergzüge, die sich unmittelbar aus der Ebene erheben. Die
genannte Nebenkette schließt sich westlich Wuáme an das Hauptmassiv an, bleibt
aber von diesem getrennt durch einen vom Oberlauf des Todschië gebildeten tiefen
Einschnitt. Die Ränder der beiden genannten Gebirgszüge Fallen sowohl nach
Westen als auch nach Osten
ziemlich gleichmäßig steil ab. - An den Francoispaß nördlich anschließend bildet
das Gebirge eine Hochfläche, welche die Landschaft Kuma und Teile verschiedener
anderer Landschaften umfaßt, deren Grenzen auf ihr zusammenstoßen. Nach Norden
zu verbreitert es sich und bildet die Hochfläche von Daji. Die Verbreiterung des Gebirges nimmt nach Norden
ganz erheblich zu, der Ostrand d es Gebirges ladet weit nach Osten aus, und an
jener östlichsten Stelle sendet das Gebirge einen Rücken in südostlicher, ja
sogar südlicher Richtung bis Atakpame vor. Das Gebirge bildet an seiner
breitesten Stelle die mächtige Hochfläche von Akposso. Es verengt sich nach
Norden zu wieder, verschiedene Hochflächen tragend, welche den Gebieten von Kebu, Adele, Atjuti und
Fasau angehören. - Von. der Kameschlucht verläuft der steil abfallende Westrand
des Gebirges, unterbrochen durch die tiefen Einschnitte zahlreicher Flüsse, im
allgemeinen in nördlicher Richtung bis zu dem zwischen Fólo und Kambambore
zungenförmig vorgeschobenen Abfall zum Mo- bzw. Kamassefluß (s. Tafel 189). -
Der durch tiefe Einschnitte mehrerer Flüsse unterbrochene Ostrand des Gebirges
fällt bis zu seiner südöstliehen in der Richtung nach Atakpame führenden
Abbiegung gleichfalls ziemlich steil ab. Von hier ab bildet er keine steile Wand
mehr, sondern geht als mannigfaltig gegliedertes Bergland allmählich in die
Ebene, zum Teil auch in, das zentrale Gebirge östlich begleitende, vielfach
inselartig erscheinende Bergzüge über. - Von der Fasauhochfläche abzweigend
dehnt sich zunächst in nordöstlicher, später in nördlicher Richtung, und zwar
bis über Tabalo hinaus, das Bergland von Tschaudjo aus; es fällt dort zu einer
Senke leicht ab und steigt erneut an zu der in westöstlicher Richtung
streichenden Sudu - Dakohochiläche. Das Bergland
von Tschaudjo fällt nach. Südosten ganz allmählich zur Monuebene ab. Wesentlich
steiler ist der nordwestliche Abfall in die vom Mo und Pémpëu durchflossene
Ebene. Geteilt wird das Tschaudjobergland durch den tiefen Einschnitt des
Moflusses, der auf der Sudu - Dakohochfläche entspringt und nach Durchquerung
der Timebene das Tschaudjobergland in südwestlicher Richtung durchbricht. - Die
Sudu - Dakohochfläche fällt ziemlich steil sowohl nach der sie südlich
umgebenden Tim-, als auch nach der nördlich gelegenen Karaebene ab. - Die
Seehöhe der erwähnten, vom zentralen T.gebirge gebildeten Hochflächen schwankt
zwischen 500 und 850 m. Aus den Hochflächen sich erhebende Berge erreichen Höhen
bis zu 1000 m. - Das oben beschriebene zentrale T.gebirge wird auf der Ostseite
von meist inselartig sich erhebenden Bergen und Bergmassiven begleitet. Als
solche sind zu erwähnen die Kadangaberge,
der Adaklu, das Agumassiv, zahlreiche kleinere
Berge und Bergzüge zwischen dem Agumassiv und der östlichsten Ecke des
Hauptgebirges bei Atakpame, der Gibia, die Bergkette westlich Dofoli, der Fupa -
bo und die Adjobugruppe, das Korongagebirge und einige nordöstlich davon
gelegene Inselberge. - Im Westen dagegen sind dem zentralen T.gebirge vielfach
größere zusammenhängende Gebirgsketten vorgelagert. Die südlichste davon ist
eine niedrige, zwischen dem Volta und dem Unterlauf des Daji sich hinziehende
Bergkette. Auf sie folgt nördlich das Kunjagebirge (von Dr. Gruner nach der Ewe -
Bezeichnung Amandeto Sechsherrenstock genannt), neben diesem herlaufend, von ihm
durch ein Tal getrennt, die zwei Parallelketten von Santrokofi und Akpafu, Baïka und Tetémang, die sich nordwärts über
Gjasekang hinaus bis an den Ménu fortsetzen. Weiter nach Norden folgt der
Opránazug, westlich davon der Gebirgszug von Tapa
und der zwischen beiden gelegene niedrigere Woraworazug. Nördlich davon schließt
sich ein mächtiger Gebirgszug an, der vom mittleren Asuokoko bis zum Tscháï reicht. Von nun ab wird
das zentrale T.gebirge im Westen nicht mehr von geschlossenen Bergketten
begleitet; doch sind ihm zwischen dem Tscháï und dem Mo vielfach kleinere,
inselartig sich erhebende Berge vorgelagert. Die das zentrale T.gebirge westlich
und östlich begleitenden Gebirgsketten und Massive erreichen häufig die Höhe des
Hauptgebirges; der Agu scheint das Hauptgebirge
sogar zu überragen. - Gleichsam als nördliche Fortsetzung des zentralen
T.gebirges erscheinen die am nördlichen Ufer des Mo beginnenden, über Bassari,
Kabu und weiter nördlich bis zum Kara sich hinziehenden Berge. Ihr Charakter
unterscheidet sich aber ganz wesentlich von dem des zentralen T.gebirges.
Während letzteres eine durchaus zusammenhängende massive Gebirgskette ist,
welche breitere und schmalere Hochflächen trägt, haben erstere den Charakter von
Inselbergen oder inselartig sich erhebenden Berggruppen (s. Tafel 189). Die
höchste unter ihnen, das Bassarimassiv, erreicht eine Höhe von rund 690 m. Einen
ähnlichen Charakter tragen die westlich gelegene, dem Tal des Katscha, eines
Nebenflusses des Mo, entlanglaufende Gruppe von Bergen, deren nördlichste
Erhebung der bekannte Eisenerzberg Djole (490 m )
bei Banjeli ist, ferner mehrere zwischen der Bassari - Kabugruppe und der Sudu -
Dakohochfläche sich erhebende bis hart an den Kara reichende Berggruppen. -
Nördlich der Sudu - Dakohochfläche breitet sich die Karaebene aus. - Nördlich
des Kara, bei Pesside beginnend, erhebt sich wieder eine in nordöstlicher bis
nördlicher Richtung streichende massive Gebirgskette, das aus zwei schmalen
Parallelketten bestehende Ánimagebirge, dem östlich die breite Lóssohochfläche
angegliedert ist, und das nördlich anschließende Gebirge von Difále, welches
gleichfalls aus mehreren Parallelketten besteht, und an das sich das Ujéma- und
Mássedegebirge angliedert. Die nördliche Fortsetzung der Ánimaund
Difálebergketten ist das Tambermagebirge; in zwei getrennten Ketten
überschreitet es die Grenze T.s und geht auf französischem Gebiet in die sog.
Atakorakette über. In einem tiefen Einschnitt trennt der Kerang, der Oberlauf des Kumaga, die Tambermaketten
von den südlich gelegenen Difáleketten. Östlich des Ánima- und Difálegebirges
mit den ihnen angegliederten Hochflächen bzw. Massiven erheben sich inselartig
die Ssirka-, Kabure -, Láma-, Téssi-, Bufale (Ssola-) und Pídaberge. Auch im Westen sind
der Ánimá-, Difále-, Tambermagebirgskette zahlreiche, jedoch bedeutend kleinere
Inselberge vorgelagert. Westlich des das Schutzgebiet fast in seiner ganzen
Längenausdehnung von Südsüdwest nach Nordnordost durchziehenden Gebirges,
breitet sich eine ungeheure nach Norden zu sanft ansteigende Ebene aus, welche
vom Volta und Otifluß durchströmt wird und trotz der vorhandenen Bodenwellen ein
weit ausgedehntes Tiefland darstellt. - Im nördlichsten Teil wird dieses
Tiefland unterbrochen durch ein aus dem englischen Gebiet von Gambaga her nach Osten riegelartig vorstoßendes
Gebirge, welches Höhen von über 500 m erreicht. Während dieses Gebirge nach
Süden, zu in schwacher Neigung in die Ebene übergeht, weist es nach Norden zu
einen außergewöhnlich steilen Abfall auf. Bei Bog u wird es durch eine tiefe
Mulde unterbrochen, welche beiderseits von ziemlich steil abfallenden Wänden
begrenzt wird; torartig gewährt diese Mulde einen bequemen Übergang in die
nördlich des Gebirges gelegene Ebene. Von Bogu aus
streicht das Gebirge mehr in nordöstlicher Richtung weiter und findet in Natjintendi seinen Abschluß.
4. Gewässer. Die bedeutendsten Stromgebiete des Schutzgebietes
sind die
des Volta (s.d.) und des Monu (s.d.).
Getrennt
sind sie durch das das Schutzgebiet von Südsüdwest nach Nordnordwest
durchstreichende
Gebirge, welches im wesentlichen als Wasserscheide zwischen beiden
angesehen
werden muß. Der Volta durchströmt mit seinen wichtigsten linken
Nebenflüssen,
dem Daka oder Kulukpene
und dem Oti (s.d.) das ungeheure Tiefland, welches sich westlich des
erwähnten Gebirges in einer unabsehbaren Fläche bis weit in das Gebiet
der englischen Goldküste hinein ausbreitet. Der Monu (s.d.) durchfließt
in südlicher Richtung die östlich des T.gebirges bis weit ins
französische
Dahomégebiet sich ausdehnende Ebene, welche in schwacher Neigung zur
Küste
abfällt. - Zwischen dem T.gebirge und dem Monu liegen noch die
Flußgebiete
des Schio (s. d.) und des Haho (s.d.). -Die beiden genannten Flüsse nehmen ihren
Ursprung im zentralen T.gebirge und münden in den Togosee (s.d.). - Ferner sind noch die Lagunen (s.
d.) zu erwähnen, welche in ihren wesentlichen Linien parallel zur Küste
verlaufen. - Was die Meeresverhältnisse betrifft, so steht an der
ziemlich
geradlinigen Küste jahraus, jahrein eine starke Brandung, welche um die
Mitte des Jahres oft eine außerordentliche Heftigkeit erreicht; das
Durchfahren
der Brandung mit Booten, das auch unter gewöhnlichen Verhältnissen nicht
ganz gefahrlos ist, wird um diese Jahreszeit durch die außerordentlich
starken, oft rasch nacheinander aufkommenden Brecher manchmal zur
Unmöglichkeit.
Ein in früheren Jahren noch nie beobachteter Seegang hat am 17. Mai 1911
eine eiserne Ladebrücke, welche über 300 m weit in die See hinausgebaut
war, zerstört. Die Wogen des Meeres waren an jenem Tage so hoch, daß das
Brückenende zeitweilig völlig unter dem Wasser verschwand, und daß die
hoch über dem normalen Wasserstand liegenden Dächer der auf dem
Brückenende
stehenden Kräne von, der See weggenssen wurden. Am schwächsten ist die
Brandung in der Regel in den Monaten November bis Februar. Längs der
Küste
streicht fast das ganze Jahr über eine starke südwestliche Strömung.
Diese
in Verbindung mit der starken Brandung hat zur Folge, daß die vom Wasser
bespülten Sandmassen sich in unaufhörlicher Bewegung in östlicher
Richtung
befinden. Auf die beiden erwähnten Kräftewirkungen ist es
zurückzuführen,
daß häufig Teile des Strandes an einer Stelle weggespült, an anderer
wieder angespült werden. Gewaltig waren die Sandmassen, welche einst an
der Stelle angespült wurden, an welcher ein Schiff in Nacht und Nebel in der Nähe des Strandes auf Grund geriet. In
kurzer Zeit war so viel Sand angespült, daß man trockenen Fußes vom
Strand
an den Schiffskörper gelangen konnte. Diese Sandmassen wurden ebenso
rasch
wieder weggespült, nachdem es gelungen war, das Schiff vom Strand
abzubringen.
In den Monaten Dezember und Januar setzt der Strom häufig um und kommt
aus östlicher Richtung. Der flache Einfall des Meeresbodens und die
Brandung
zwingen die Schiffe, in einer Entfernung von mindestens 350 - 400 m vom
Strande zu ankern. Der Meeresboden bietet an der T.küste überall einen
vorzüglichen Ankergrund. Vereinzelt treten in nächster Nähe des Strandes
unter Wasser kleine Riffe auf, die aber für die Schiffahrt keine Bedeutung haben, da sie im
Bereich
der Brandung, also außerhalb des Anker- oder Fahrbereichs der Seeschiffe
liegen.
5. Klima. Im südlichsten Teile von T. sind bei Tage südwestliche
Winde vorherrschend. Der Seewind setzt in der Regel in den
Vormittagsstunden
ein; er erreicht im Sommer der Nordhalbkugel oft beträchtliche Stärken.
Während der Nachtstunden wird der Seewind in der Regel abgelöst durch
schwache, vom Land herwehende Winde, welche wahrscheinlich darauf
zurückzuführen
sind, daß des Nachts das Land in stärkerem Maße abkühlt als das Meer.
In Mittel - T. herrschen von März bis Mai südliche bis südwestliche, von
Juni bis Sept. westliche, Okt. und Nov. südöstliche und östliche, von
Dez. bis Febr. nordöstliche und östliche Winde vor. Die Gewitterstürme
(Tornados [s.d.]) kommen aus östlicher Richtung. In Nord - T. wehen von
April bis Aug. vorzugsweise südliche, im Sept. und Okt. südliche,
südwestliche
und östliche, von Nov. bis März nördliche und nordöstliche Winde. Die
in Mittel - T. in den Monaten Dez. bis Febr., in Nord - T. von Nov. bis
März herrschenden nördlichen und nordöstlichen Winde sind äußerst
trocken.
Mit ihnen ist am Tage eine außergewöhnliche Steigerung der Temperatur
verbunden. Sie setzen sich nach Süden bis ins Küstengebiet fort, wo sie
allerdings unter dem Einflusse des Seeklimas an Intensität verlieren.
Diese Winde führen feine Staub-, Ascheund Kohleteilchen mit sich. Die
Hauptmasse des Staubes besteht nach einer von Dr. Koert vorgenommenen
mikroskopischen Untersuchung aus Trümmern von Diatomeen, also aus den
Panzern von Kieselalgen, über deren Herkunft noch keine sicheren
Anhaltspunkte
vorliegen. Die Ascheund Kohleteilchen rühren von den während der
Trockenzeit
häufig auftretenden Grasbränden her. Die erwähnten Staub-, Asche- und
Kohleteilchen verursachen eine starke Dunstbildung. Des Nachts sinkt die
Temperatur um diese Jahreszeit recht empfindlich; besonders bemerkbar
ist die nächtliche Abkühlung in leuchten Niederungen, wo die
außergewöhnliche
Lufttrockenheit die Verdunstung in hohem Grade begünstigt. Die
starke
Temperatursteigerung am Tage ist eine Folge der intensiven
Sonnenbestrahlung,
die infolge Fehlens schützender Wolkenbildungen in der außer ordentlich
trockenen Luft besonders wirksam ist (s. Harmattan).
- Die Monate Juli und August, zeitweise auch noch Sept., sind die
kühlste
Jahreszeit; vom Sept. bzw. Okt. ab steigt die mittlere Temperatur an und
erreicht, in den Monaten Febr. und März zeitweise im April und Mai ihren
Höhepunkt, von da ab bis zur kühlen Jahreszeit fällt sie wieder ab. In
den Monaten Juli und Aug. beträgt an der Küste die mittlere Temperatur
24 - 25°, im mittleren T. ist sie etwas niedriger, im nördlichsten Teil
des Schutzgebietes etwas höher. In den heißesten Monaten schwankt die
mittlere Temperatur an der Küste zwischen 27 und 28°, im mittlereren T.
zwischen 27 1/2 und 30°, im nördlichsten, Teil des Schutzgebietes
zwischen
30 1/2 und 31°. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt an, der Küste 26
bis 26 1/2 °, im Gebirge ist sie etwas niedriger, an nordwestlich des
T.gebirges gelegenen Orten, wie Kete-
Kratschi,
Jendi, Sansane - Mangu, ist sie höher. Die größten
täglichen Temperaturschwankungen fallen in die Harmattanmonate Dez.,
Jan.
oder Febr. Die größte Differenz zwischen dem mittleren Jahresmaximum und
dem mittleren Jahresminimum zeigt der nördlichste Teil des Schutzgebiets
(Sansane - Mangu). Am geringsten ist sie an der Küste. - In den Monaten
Juli, Aug. und Sept., also in der kühlen Jahreszeit, ist der Luftdruck
am stärksten, im März, also in der heißesten Jahreszeit, am geringsten.
Der mittlere Luftdruck, (Jahresmittel) an der Küste beträgt ca. 759 mm,
in Bismarckburg (Seehöhe 710 m) 699,3 mm in Sansane - Mangu (Seehöhe 160
m) 746,6 mm. - Die Guineaküste
zwischen
Lome und Akra ist ein überaus regenarmer Landstrich. Sowohl in östlicher
Richtung nach Dahomé und Südnigerien zu, als auch in westlicher Richtung
gegen Axim und die Elfenbeinküste zu nehmen die jährlichen
Niederschlagsmengen
wieder ganz wesentlich zu. Lome stellt mit einer mittleren jährlichen
Niederschlagsmenge von 723 mm (Mittel aus 12 - 14 Beobachtungsjahren)
den regenärmsten Punkt des Schutzgebietes dar. Die höchsten Regenmengen
weisen die im zentralen T.gebirge gelegenen Orte Amedschovhe und Misahöhe auf mit einer
mittleren
jährlichen Regenmenge von 1658 bzw. 1639 mm (Mittelwert aus 6 - 7 bzw.
14 - 17 Beobachtungsjahren). Weiter nach Norden zu nehmen die
Niederschlagsmengen
im zentralen T.gebirge etwas ab (Bismarckburg 1389 mm, Mittelwert aus
7 Beobachtungsjahren). Ebenso sind die Niederschläge in den das zentrale
Gebirge seitlich begleitenden Bergzügen etwas geringer; sie werden um
so geringer, je mehr sich die Beobachtungsorte der Küste nähern, bzw.
je weiter sie vom Gebirge ab nach Norden vorrücken; Sansane - Mangu hat
eine durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge von 1077 mm
(Mittelwert
aus 6 - 7 Beobachtungsjahren). - Im südlichen Teil von T. sind die
Monate
April bis Juni in der Regel die regenreichsten Monate; in den Monaten
Juli und Aug. fallen sehr geringe Niederschläge; zeitweise sind die
genannten
Monate sogar völlig trocken; im September nehmen die Regen wieder zu,
und im Oktober wird ein zweites Maximum an Regenfällen erreicht, das
aber
stets geringer bleibt als jenes in den Monaten April - Juni; im November
nehmen die Niederschläge ab und bleiben von Dez. bis Febr., also in der
Harmattanperiode äußerst gering; erst im März setzen die Gewitter
ein und bringen der während der Harmattanzeit ausgetrockneten Natur den
ersehnten Regen. - Im mittleren T. ist die Verteilung des Regens
ähnlich,
nur mit dem Unterschied, daß das zweite Regenmaximum in den Monat Sept.
fällt, und daß die Abnahme der Niederschläge im Juli und Aug. nicht so
auffallend ist wie in Süd - T.; auch der Unterschied zwischen dem ersten
Regenmaximum April-Juni und jenem im Sept. ist nicht so stark wie der
Unterschied der beiden Regenmaxima in Süd - T. In Mittel - T. ist das
zweite Regenmaximum häufig größer als das erste. - Im nördlichsten Teil
von T. ist die Verteilung der Regen wesentlich verschieden von jener in
Süd - T. Die Trockenzeit ist ausgedehnter; die Monate Nov. bis Febr.
sind
häufig absolut trocken, manchmal auch noch der März. Von April ab setzen
die Regen ein, welche in den Monaten Juli bis Sept. ihren Höhepunkt
erreichen,
also gerade in der Jahreszeit, in welcher in Süd - T. eine kleine
Trockenperiode
eintritt. Im Okt. lassen die Regen wieder nach. - Die absolute
Luftfeuchtigkeit
ist in der Nähe der Küste hoch. Sie ist am geringsten im Aug., also zur
kältesten Jahreszeit; sie nimmt bis zum November, also bis kurz vor
Einsetzen
der Trockenzeit zu, und nimmt dann bis Februar wieder etwas ab; sie
nimmt
erneut zu im März, also bei Beginn der ersten Regen, und nimmt von da
bis Aug. wieder ab. Im mittleren Teil von T. ist die absolute
Feuchtigkeit
ebenfalls im Febr. am geringsten; sie erreicht im April ihren Höhepunkt,
nimmt bis Juli etwas ab, bis September wieder etwas zu, ohne jedoch die
Höhe im April zu erreichen, und nimmt von da ab wieder ab. In Nord - T.
erreicht die absolute Feuchtigkeit in den Monaten Juli bis Sept. ihren
Höhepunkt, sie ist am geringsten in den Monaten Januar und Februar; ein
geringfügiger Rückgang tritt in Nordtogo im August ein. Während die
absolute
Feuchtigkeit an der Küste zwischen 19 und 23 schwankt, liegt die
Schwankung
in Nord - T. zwischen 4,1 und 19,6. Die nachstehenden, von Dr. Heidke
aufgestellten Tabellen geben über die Klimaverhältnisse von Kpeme,
(Südtogo) und Sansane - Mangu (Nordtogo),

sowie über die Niederschlagsverhältnisse von Bassari, Kete - Kratschi,
Atakpame und Misahöhe Auskunft.
6. Pflanzenwelt (s. Tafel 193). Nach den bisherigen
Forschungen muß angenommen
werden, daß T. in der Vorzeit, wenn vielleicht auch nicht ganz, so
jedenfalls
zum allergrößten Teil mit Urwald bestockt
gewesen ist. Daß das Waldgebiet bis in die nächste Nähe der Küste
gereicht
haben muß, dürfte daraus hervorgehen, daß bei Porto Seguro und bei
Bagida
heute noch kleinere Waldstücke zu finden sind. Für das Verschwinden
früherer
Urwaldbestände ist in erster Linie die rodende Hand des Menschen
verantwortlich
zu machen, der immer größere Flächen für die Bodenbebauung in Anspruch
genommen und mit Axt und Feuer die einstmals vorhandenen Waldbestände
allmählich vernichtet hat. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß der Beginn
dieser Waldverwüstung schon in die graue Vorzeit zurückreicht. Die
verhältnismäßig
große Zahl von Steinperlen und Steinwerkzeugen, welche fast in allen
Teilen
des Schutzgebiete ' s in der Erde aufgefunden worden sind und noch
werden,
läßt vermuten, daß T. schon in der sicherlich weit zurückliegenden
Steinzeit
ziemlich stark besiedelt war. Der Prozeß der Waldverwüstung setzte sich
bis in die neueste Zeit fort, und noch in der jüngsten Zeit konnte man
beobachten., wie von den vorhandenen Waldresten ein Stück nach dem
andern
der Anlage von Feldern und Kakaopflanzungen geopfert wurde. - Im Walde
saugt die aus Laub und anderen abgefallenen Pflanzenteilen bestehende
Bodenbedeckung die Niederschläge schwammartig auf, und der über dem
Boden
ruhende Schatten schützt die Erde vor den austrocknenden Strahlen der
Sonne. In den der Walddecke beraubten Landteilen hingegen laufen auf den
mehr oder weniger nackten Böden die Regen rasch ab, die humösen Teile
des Bodens mit sieh zu Tal reißend. Die Sonnenstrahlen aber trocknen die
im Boden zurückbleibende Feuchtigkeit rasch auf. Die Beseitigung des
Waldes
übt also sowohl eine sterilisierende als auch eine austrocknende Wirkung
auf den Boden aus. Die letztere hat ein allmähliches Sinken des
Grundwasserspiegels,
wahrscheinlich auch ein Abnehmen der Niederschläge und das Auftreten von
Klimaextremen (ausgesprochene Regen- und Trockenzeiten) zur Folge
gehabt.
Auf die erwähnten Wirkungen ist wahrscheinlich das Entstehen der über
den größten Teil von T. verbreiteten Baumsteppe
zurückzuführen. Auf dem Dünengürtel zwischen Strand und Lagune sind, wie
schon erwähnt, noch einige kleinere Urwaldreste, namentlich bei Bagida
und Porto Seguro vorhanden; im übrigen ist er, soweit der Mensch das
Land
nicht für Kulturen in Anspruch genommen hat, von einem schwer
durchdringbaren
Gebüsch bedeckt. Am Strande wächst, wo das Gebüsch gerodet wird, eine
an das Bermudagras erinnernde
Grasart
(Sporobolus virginicus). An dem der Lagune zugekehrten Rande des
Dünengürtels
ist die wilde Dattelpalme (Phoenix spinosa) ziemlich häufig; dort finden
sich auch ziemlich sterile, grassteppenartige Flächen
(Überschwemmungsgebiete).
Große Strecken des Dünengürtels sind mit Kokospalmen und Maniok
bepflanzt.
Mais wird seltener angebaut; hingegen sind
an windgeschützten Stellen öfters kleine Anpflanzungen von Ölpalmen zu
finden. Die T.lagunen sind an Mangroven,
einer für tropische, im Bereich von Ebbe und Flut liegende Niederungen
charakteristischen Baumart, ziemlich arm. Mangroven sind hauptsächlich
in der Deltabildung eines Baga benannten,
von Agome - Sewa bzw. Agbétsiko nach Süden verlaufenden Wasserarmes zu
finden, wo sie in einer, den Wasserverkehr störenden Dichte auftreten.
Die in der Lagune befindlichen Inseln, welche häufig Überschwemmungen
unterworfen sind, ebenso das an die Lagunenränder sich anschließende
Überschwemmungsgebiet
ist last nur mit Gras bestanden. Ein am Lagunenufer sehr stark
verbreiteter
Dornstrauch ist Drepanocarpus lunatus. - Das nördlich an die Lagunen
anschließende
Gebiet ist auf weiten Strecken unter Kultur genommen. In der Hauptsache
wird dort Mais und Maniok angebaut. An
den nicht bebauten Stellen ist das Land von einem übermannshohen,
dichten,
schwer durchdringlichen Busch bedeckt. Baobabbäume sind in jenem Gebiet
außerordentlich häufig, ebenso Antiaris africana. Auch der
Seidenwollbaum
ist vereinzelt anzutreffen, selten Chlorophora
excelsa. Das an die Lagune hinter Anecho sich anschließende Gebiet
hat eine üppigere Bewachsung als das hinter Lome befindliche.
Hainbildungen
sind dort infolgedessen häufiger als hier. An dieses Buschland schließt
sich nördlich die sog. Ölpalmzone an. In niederen, kümmerlich
aussehenden
Exemplaren, offenbar unter dem schädigenden Einfluß der Seebrise
leidend,
treten die Ölpalmen schon unfern der Küste auf. Zu üppigerem Wachstum
gelangen sie erst von einem Gebiet ab, welches im Süden ungefähr durch
die Linie Aképe - Bogáme - Akumávhe - Awewe begrenzt wird. Die ungefähre
Nordgrenze der sog. Ölpalmzone wird gebildet durch die Linie Waja -
Batome
- Assahun - Ahimáho - Gavhé - Agbeluvhoë - Midégodé. Auf den in diesem
Gebiete auftretenden Roterdeplateaux findet die Ölpalme
vorzügliche Lebensbedingungen (s. Tafel 193). Sie ist dort häufig
in großen
zusammenhängenden Beständen zu finden. Waldreste sind in dem
umschriebenen
Gebiete ziemlich häufig anzutreffen; aber von Norden her, z.B. bei
Assahun,
bei Gavhé und an anderen Plätzen ragt die T.baumsteppe mit den typischen
Vertretern dieser Vegetationsform in die Ölpalmzone herein. Sogar der
Schibaum (Butyrospermum Parkii) ist
hier,
bei Assahun sogar in beträchtlicher Zahl, anzutreffen. Nicht nur an der
Nordgrenze, auch innerhalb der Ölpalmzone sind verschiedentlich
Baumsteppengebiete,
südlich des mit Bado bezeichneten Sumpfgebietes sogar ausgedehnte
typische
Borassussteppen, d. s. mit zahlreichen Borassuspalmen bestandene
Grassteppen
(s. farbige Tafel
Borassussteppe in Togo), anzutreffen; dort wie überhaupt
an den Rändern von Überschwem mungsgebieten kommt auch die wilde
Dattelpalme
ziemlich häufig vor. In der Ölpalmzone werden von den Eingeborenen neben
Mais und Maniok auch Yams und Erdnüsse angebaut. An die Ölpalmzone
schließt
sich im Norden die typische T.baumsteppe an. Sie reicht bis an das
Gebirge
heran, im Osten erstreckt sie sich in der Monuebene aufwärts bis tief
in das Hinterland. Gegen Ende der Regenperiode ist sie mit
übermannshohem
Gras bestanden, welches, obwohl es büschelartig wächst, doch so dicht
steht, daß es vom Fußgänger nur mit Mühe durchdrungen werden kann. In
dieser Grasfläche stehen dichter oder weniger dicht, jedoch nie
geschlossene
Bestände bildend, zahlreiche Baumund Straucharten. Butyrospermum Parkii,
Prosopis oblonga, Bauhinia reticulata, Hannoa undulata, Daniella
thurifera,
Lophira alata, Sterculia tomentosa, verschiedene Akazienarten, Burkea
africana, Detaxium microcarpum, Berlinia Kerstingii, Ormosia laxiflora,
Pterocarpus erinaceus, Pseudocedrela
Kotschyi, Lannea acida, verschiedene Combretum- und Terminaliaarten sind
die wichtigsten Charakterbäume. Auch. die Parkia africana ist hier zu
nennen. Es darf aber nicht vergessen werden, daß die Ausbreitung dieses
nützlichen Baumes ähnlich wie die der Ölpalme auf die Menschen
zurückzuführen
ist; findet man ihn doch meistens in der nächsten Umgebung menschlicher
Niederlassungen oder in der Nähe verlassener Siedelungen. Während der
Trockenzeit dörrt das Steppengras aus. Alljährlich werden ungeheure
Flächen
des ausgetrockneten Grases teils zu Jagdzwecken, teils zur Erleichterung
der Anlage von Feldern, teils aus anderen Gründen von den Eingeborenen
in Brand gesteckt; nur Asche und verkohlte Pflanzenteile von
schwarzgrauer
Färbung bleiben an Stelle des übermannshohen Grases zurück. Die in der
Steppe befindlichen Bäume und Sträucher
werden durch diese alljährlichen Grasfeuer angesengt und in ihrem
Wachstum
schwer beeinträchtigt. Nach dem Abbrennen des Grases wird das Gelände
außerordentlich übersichtlich, und man kann nun den Habitus der in der
Steppe vorkommenden Bäume erst richtig erkennen. Busse bezeichnet den
auf regelmäßig abgebrannten Steppen sich herausbildenden Typus der
Baumform
sehr richtig als Zwetschenbaumtypus. In der Baumsteppe sind vielfach
auch
noch Vertreter der Waldzone wie Cola. cordifolia, Erythrophloeum guineense, Afzelia
africana, Anogeissus leiocarpus, Khaya senegalensis, Chlorophora
excelsa,
Uapaca togoensis u. a. eingesprengt. Metzger nimmt an, daß Flächen, auf
denen sie vorkommen, noch nicht lange des Urwaldes beraubt sind,
während.
Flächen, die schon seit Jahrhunderten Baumsteppen bilden, fast nur von
xerophytischen Holzarten besetzt sind. - In dieser Zone,
besonders
in der Nähe des Gebirges wie überhaupt an Standorten, welche teils
infolge
ihrer Bodenbeschaffenheit, teils infolge ihrer größeren Feuchtigkeit der
Walderhaltung günstig waren, sind noch größere und kleinere Stücke meist
lichten Waldes erhalten. Aber auch ausgedehnte typische Borassussteppen
sind öfters anzutreffen, besonders in der Landschaft Agotime
und in Anjanga. - Die Maiskultur tritt
in dem erwähnten Gebiet gegenüber der Yamskultur schon etwas zurück, die
Maniokkultur ist noch sehr verbreitet. In den östlichen Teilen des
erwähnten
Gebietes beginnt schon von Nuatjä, ab die Kultur von Sorghum, welches
'neben Yams als Volksnahrungsmittel eine um so größere Bedeutung
erlangt,
je weiter man nach Norden vorrückt. - Im Gebirge ändert sich die Vegetation ganz erheblich. Freilich ist die
typische
T.baumsteppe in vielen Teilen des das Schutzgebiet in südnördlicher
Richtung
durchstreichenden Gebirges in größerer Ausdehnung anzutreffen. Im
mittleren
und nördlichen Teil des Gebirges ist sie sogar die durchaus
vorherrschende
Vegetationsform; allein tropischer Regenwald ist teils in schmalen, an Gewässer und
Schluchten gebundenen Streifen, teils an Gebirgsabhängen, teils an
größeren
Flächen in breiten Tälern, seltener jedoch auf Bergrücken und Kuppen
erhalten
geblieben. In den Lichtungen der Waldgebiete tritt an die Stelle des
Steppengrases
das hohe starke Elefantengras. Größere Waldflächen sind im
südlichen Teil des zentralen T.gebirges (s. Tafel 193), ferner in Akposso
(s. Tafel 1), im
Kunjagebiet, in Buem und
Ntribú, kleinere in Adele und Atjuti zu finden.
Tropischer Urwald ist als Uferwald an
allen Flußläufen auch außerhalb der Gebirgszone in größerer oder
geringerer
Breite zu finden. Im nördlichsten Teil von T. verschwindet allerdings
auch vielfach der Uferwald; beispielsweise sind die nördliche Hälfte des
Oti, seine Nebenflüsse Kumaga und Kara, ferner der Mochole, ein nördlich
des Gambagagebirges zum weißen Volta gehender Fluß, auf langen Strecken
ohne Uferwald. Nach Busse stimmt die floristische Zusammensetzung der
in T. vorhandenen Waldbestände im wesentlichen überein mit derjenigen
noch bestehender Waldgebiete Obercuineas (Dr. Walter Busse, Das südliche
Togo in Vegetationsbildern, herausgegeben von Dr. G. Karsten und Dr. H.
Schenck). In den gerodeten Teilen der Gebirgszone, besonders im
südlichsten
Teil ist die Ölpalme weit verbreitet; Akposso und Kunja sind noch sehr
reich an Ölpalmen. Nach Norden zu nimmt ihre Verbreitung ab, besonders
tritt dies etwa von Atjuti ab in die Erscheinung. In Tschaudjo ist sie
wieder etwas häufiger vertreten. In größerer Zahl ist sie aber im Gebiet
von Kabure und Losso, also ziemlich weit im Norden des Schutzgebietes
zu finden. - In verschiedenen Teilen der Gebirgszone ist die einen
vorzüglichen
Kautschuk liefernde Landolphia
owariensis
verbreitet. Am häufigsten kommt sie noch in Ntribü, Atjuti und Akposso
vor, weniger häufig in Adele, Kebu, Buem und Daji. Im Gebirge südlich
Daji ist sie selten, ebenso in Fasau, Bo und im Tschaudjoberglande. Pandanus ist last in der gesamten Gebirgszone zu
finden. Kolabäume von Cola vera kommen in
der Gebirgszone, besonders in Buem und Tapa, teils wild, teils in Kultur
vor. - In waldreichen südlichen und mittleren Teil der Gebirgszone tritt
zur Kultur von Mais, Yams und Maniok noch die von Reis,
Mehlbananen und Taro, im nördlichen Teil der Gebirgszone werden in der
Hauptsache Yams, Sorghum und Pennisetumhirse als Volksnahrungsmittel
angebaut.
- Westlich der Gebirgszone, in dem weiten vom Volta und Oti
durchflossenen
Tiefland, ebenso in dem vom Gambaga nach Osten vorstoßenden Gebirgsland
und in der nördlich davon gelegenen Ebene ist in der Hauptsache die
typische
T.baumsteppe vertreten. Im Mobagebiet kommt auch eine ausgedehnte
Borassussteppe
vor. Während im südlichen Teil des erwähnten Tieflandes Yams, Sorghum,
Pennisetumhirse und Maniok angebaut werden, tritt in seinem mittleren
Teil die Kultur von Maniok, im nördlichen Teil auch die von Yams zurück.
Hingegen ist in letzterem der Anbau von Panicum
stellenweise sehr verbreitet (s. a. Forstwesen).
7. Tierwelt (s. Tafel
110). Dem Umstande, daß in T. die typische Sudanflora
und die typische Waldflora Oberguineas zusammentreffen, ist es zuzuschreiben,
daß auch die Tierwelt gemischt ist aus Vertretern der Steppe und des Waldes.
An Säugetieren sind zu erwähnen der weißschenklige Seidenaffe, der Nonnenaffe,
die Weißnasen - Meerkatze. der grüne und der rotbraune Pavian, das Ohrenäffchen,
eine Epomophorusart (sehr verbreitet), der Halsbandflederhund, verschiedene
Fledermausarten, der Igel, der Löwe, der Leopard,
der Togoserval, die Zibetkatze, die
Ginsterkatze, eine Ichneumonart, die, gefleckte Hyäne in zwei Abarten, der Hyänenhund, verschiedene Eichhörnchenarten,
der Siebenschläfer, verschiedene Mäuse-
und Rattenarten, das Stachelschwein, das Erdferkel, eine Hasenart, der Elefant, das große
schwarzbraune Flußpferd, das Pinselohrschwein, das Warzenschwein, der
Klippschliefer, die Schirr-, Streifen-,
Pferd- und Kuhantilope, die Schwarzbindenschopfantilope, die hellbraune
Antilope, der Riedbock, die Zwergantilope, der große schwarze Büffel, ein Schuppentier u. a. - An Vögeln sind
bisher nachgewiesen: 1 Möwenart, 2 Scharben-, 3 Schwimmentenarten, 12 Arten von
Regenpfeifern, 7 Arten Schnepfenvögel, 1 Trappen-, 1 Kranich-, 1 Jacanidenart, 4
Rallenarten, 1 Flughuhn, 1 Ibis-, 1 Schattenvogelart, 11 Reiher-, 12 Tauben,4 Perlhühner-, 3 Frankolinenarten, 1
Wachtelart, 2 Geier-, 33 Falken-, 7 Eulen-, 4 Papagei-, 4 Pisangfresser-, 16
Kuckuck-, 5 Spähvogel-, 8 Bartvogel-, 7 Spechtarten, 1 Art Nageschnäbler, 12
Raken-, 7 Nashornvogel-, 10 Eisvogel-, 6 Bienenfresser-, 3 Hopf-, 2
Nachtschwalben-, 3 Macropterygidenarten, 1 Prachtdrosselart, 7 Schwalben-, 17
Fliegenfänger-, 3 Raupenfresser-, 18 Würger-, 3 Raben-, 2 Dicruridenarten
(Drongos), 3 Pirol-, 4 Staren-, 34 Weber-, 6 Finken-, 5 Stelzen-, 4 Lerchen-, 13
Bülbül-,11 Blumensauger-, 2 Meisen-, 22 Timalien- und 9 Sängerarten. - An Reptilien kommen vor verschiedene Wasser- und
Landschildkrötenarten, das Keilschnauzenkrokodil, zahlreiche Eidechsenarten,
eine harmlose Wühlschlange, verschiedene Wurmschlangen, die als Gottheit verehrte,
durch Vertilgung zahlreicher 'Ratten nützliche
Python regius, die bissige Python sebae, verschiedene ungiftige Natternarten,
verschiedene Trugnatterarten, deren Biß nur auf sehr kleine Tiere tödlich wirkt,
endlich die giftige, sehr verbreitete K rötennatter, die Glanznatter, die grüne
Otter, die Schwarzhalsbrillenschlange, vielfach
auch Spuckschlange genannt, die Bindenbauchbrillenschlange, die Punktbauchviper,
die Puffotter und die Nashornviper. - Von Amphibien kommen Kröten und zahlreiche
Froscharten vor. Das Meer, die Lagunen und die Flüsse beherbergen zahlreiche
Fischarten, ebenso Krabben und Taschenkrebse. Außerordentlich reich ist die
Insektenwelt. Von den Insekten verdient
hervorgehoben zu werden eine die Malaria
übertragende Anophelesmücke, die das gelbe Fieber
übertragende Stegomyia fasciata, ferner die Glossina palpalis und morsitans, erstere als
Überträgerin der Schlafkrankheit,
letztere als Überträgerin der Tsetsekrankheit der Rinder. - An Haustieren sind in T. verbreitet eine
kleine zwergartige Ziege, ein kurzhaariges, ziegenähnliches, meist kleines
Schaf. Die in Nord - T. manchmal vorkommenden hochbeinigen Schafe und Ziegen
sind meist aus dem Norden des Schutzgebietes eingeführt. Rinder sind an der
Küste, in der Gegend von Atakpame, hauptsächlich aber in den nördlichen Teilen
des Schutzgebietes zu finden. Die ursprünglich einheimische Art ist klein und
schwarz. An der Küste kommt sehr häufig eine etwas größere rote Rinderart vor,
welche wahrscheinlich ein Kreuzungsprodukt der einheimischen Rasse mit einem von
den Kanarischen Inseln oder Marokko eingeführten Bullen darstellt. In Nord - T.
ist sehr häufig ein schwarz- und weißgeflecktes Rind, der sog. Konkombatypus,
anzutreffen, welcher wahrscheinlich ein Kreuzungsprodukt zwischen der
einheimischen kleinen, schwarzen Rinderrasse und einer vom Norden des
Schutzgebietes her eingeführten helleren größeren Rasse darstellt (s. Tafel
110). Im nördlichsten Teil des Schutzgebietes sind sehr häufig Einschläge vom
Buckelrind anzutreffen. Sehr verbreitet ist im Schutzgebiet ein dunkel gefärbtes
Hausschwein. Hühnerzucht wird überall, in
Nord - T. auch sehr viel Perlhühnerzucht betrieben. In Nord - T. kommen auch Esel und kleine Pferde
vor. S. Tierwelt der
deutschen Schutzgebiete.
8. Bevölkerung.
a) Weiße. Die ungünstigen klimatischen Verhältnisse schließen eine
Besiedlung des Landes mit Europäern für absehbare Zeit aus. Da die Unterhaltung
einer europäischen Kraft in den Tropen wesentlich
kostspieliger ist als in Europa, tritt sowohl bei den Privat- als auch bei den
Regierungsbetrieben immer mehr das Bestreben hervor, Europäer nur in leitender
oder in Aufsichtsstellung, die billigeren eingeborenen Hilfskräfte aber überall
da zu verwenden, wo sachliche und politische Rücksichten es gestatten. Anfang
1913 befanden sich im ganzen 368 Europäer im Schutzgebiet, darunter 67 Frauen.
320 waren Deutsche. Von den 300 erwachsenen Män nern waren 94 Regierungsbeamte,
76 Geistliche und Missionare, 8 Pflanzer, 26
Techniker, Bauunternehmer, Ingenieure, 9 Handwerker, 66 Kaufleute, 2
Seeleute, 19 gehörten sonstigen Berufen an. -
b) Farbige. Die eingeborene farbige Bevölkerung wird wie folgt
geschätzt:
Ethnologisch sind bei der eingeborenen Bevölkerung T.s folgende
Gruppen
zu unterscheiden:
1. die Ewegruppe (s. Ewe);
2. die Guanggruppe (s. Guangvölker);
3. die Tschi (Asante) - gruppe (s. Asante). In T. wird die Tschisprache
(s.d.) von den, Bewohnern der Landschaft Apai gesprochen, welche von den
in der Goldküste ansässigen Okwawuleuten abstammen, ferner von den
Bewohnern
der Landschaften Tapa (s.d.), Worawora,
Guámang und Borada (s. Buem). Die
Tschokossi
(s.d.) sprechen eine aus der Tschisprache und anderen Idiomen
zusammengesetzte
Sprache. Daß sich die Tschisprache im westlichen Teil Mitteltogos, vor
allem in Tapa und Buem Eingang verschaffte, ist auf den weitgehenden
politischen
Einfluß des mächtigen Asantereiches zurückzuführen. Aber auch nach
dessen
Zusammenbruch dauerte die Kulturbeeinflussung durch das Tschigebiet in
T. noch fort. Sie wurde gefördert durch die Basler Mission, welche vor
Abgabe ihres früheren Missionsgebietes in Süd- und Mittel - T. an die
Norddeutsche Missionsgesellschaft und zwar in Kpandu, Kunja, Worawora
und Adele die Tschisprache als Schulsprache eingeführt hatte. Aber auch
zahlreiche aus dem Tschigebiet der Goldküste nach T. vorgedrungene Händler,
insbesondere die Kautschukhändler, trugen zur Verbreitung der
Tschisprache
bei. Es kann deshalb nicht wundernehmen, daß die Tschisprache im
westlichen
Teil Mitteltogos neben den einheimischen Idiomen die Bedeutung einer
Verkehrssprache
erlangt hat. Handelspolitisch erwies sich dies als nachteilig; neigte
doch der Handel dazu, der Verkehrssprache
zu folgen und eine Richtung nach der tschisprechenden Goldküste
einzuschlagen
anstatt nach der T.küste. Dies gab der Verwaltung Veranlassung, darauf
hinzuwirken, daß in T. die Tschisprache als Schulsprache aus geschaltet
wurde.
4. Timgruppe. Ihr gehören an die Bewohner von Tschaudjo (s.d.)
einschließlich
der Landschaften Bo, Fasau, Dako, Bafilo,
Sudu und Adje (Kirikiri), die
Kaburestämme (s. Kabure), der Bogongstamm
(nördlich Nawuri), der Ntribú (oder Delo-
,
auch Lölostamm), wahrscheinlich auch noch der die Landschaften Dume und Tschetti bewohnende Stamm. -
5. Die Dagomba - Mossigruppe. Ihr
gehören
an der Stamm der Nanumba (s.d.), Dagomba
(s.d.), Mamprussi (s.d.), Sanga, Kusas (s.d.),
Difále, Lósso (s.d.) und Moba (s.d.). -
6. Die Gurmagruppe (s. Gurma). Ihr gehören an die nördlich Sansane - Mangu lebenden Gurmaleute, der
Konkombastamm einschließlich Kumongu und Dje,
die Bassariten einschließlich Bitjem, die
Tschambaleute und wahrscheinlich auch die Ssola
und Tambermaleute. -
7. Die Joruba gruppe. Ihr gehören an der Stamm von Atakpame, sowie die
Bewohner der, östlich des oberen Ogu zwischen Gubi und Afem gelegenen
Ortschaften. -
8. Die in Süd- und Mittel - T. zahlreich vorkommenden, sprachlich meist
isolierten Splitterstämme der Adele (s.d.), Akpafu (s.d.), Akposso (s.d.), Awatime (s.d.), Báïka (s.d.), Bakpéle (Likpé)
(s.d.), Bogó (Achlo) (s.d.), Borada (s.d. u. Buem), Bowiri (s.d. u. Buem), Guámang (s.d, u. Buem), Kebu
(s.d.), Lógba (s.d.), Lólobi (s.d.), Njangbó (s.d.), Santrokofi (s.d.),
Tafi (s.d.), Tapa (s.d.), Tetémang (s.d. u. Buem) und Worawora (s.d. u.
Buem). Die bisherigen Forschungen lassen noch nicht erkennen, welchen
der bekannten größeren Völkergruppen sie ethnologisch zuzuteilen sind.
Die Bewohner der Landschaften Njangbó und Tafi haben eine gemeinsame
Sprache,
die nach Funke eine Mundart der Awatimesprache ist; sie zeigt nach
Seidel
auch starke Verwandtschaft mit der Sprache der Bewohner
von Lógba. Man darf die Bevölkerung der Landschaften Awatime, Njangbó,
Tafi und Lógba wahrscheinlich als eine ethnologisch zusammengehörige
Gruppe
ansehen, die man zweckmäßig Awatime - Gruppe nennt. -
9. Die Ga-Völkergruppe (s. Ga.). Der
Hauptteil
der Bevölkerung lebt vom Ackerbau, zu
dem in Nord -T. noch die Großviehzucht tritt. Verschiedene Stämme haben einen regen Handelstrieb, vor allem
die Ewe-, Tschaudjo- und Dagombaleute. Fast in allen Teilen des
Schutzgebietes
findet man auch mohammedische Händler aus dem Sudan; unter ihnen nimmt der Haussa (s.d.) die wichtigste Stellung ein. - In Süd-
und Mittel - T. sind die Eingeborenen politisch in zahlreiche kleine
Stämme
unter selbständigen Häuptlingen zersplittert. In Nord - T. kommen
mehrere
Stämme vor, denen eine politische Organisation fehlt, nämlich die Konkomba, Kabure, Lósso und Tamberma. Anderseits kommen dort auch größere
Staatenbildungen
vor. Die wichtigsten sind das Tschaudjo-, das Dagomba- und das
Tschokossireich
unter Oberhäuptlingen in Paratau, Jendi und Sansane - Mangu. - Der weitaus größte Teil der Eingeborenen ist
heidnisch. Die Zahl der eingeborenen Christen betrug nach dem Stande vom
1. April 1913 rund 23 000. Die Zahl der in T. heimischen Mohammedaner
wird auf 14 000 geschätzt.
9. Eingeborenenproduktion.
a) Landwirtschaft. Die Ackerbaumethoden der Eingeborenen sind im
allgemeinen
noch ziemlich primitiv. Brachwirtschaft ist vorherrschend. Düngung wird nur in beschränktem Maße ausgeübt.
Die Bedeutung des Fruchtwechsels ist den Eingeborenen bekannt. Es wird
ausschließlich Hackbau getrieben. Die
Handhabung des Pfluges ist den Eingeborenen unbekannt. Die Bestrebung
der Verwaltung, die Pflugkultur
einzuführen,
ist bisher zahlreichen Schwierigkeiten begegnet. Einen Anhaltspunkt für
die Beurteilung der landwirtschaftlichen Produktion der Eingeborenen
bietet
die Ausfuhrstatistik. Es werden aber nicht alle Arten von
Landeserzeugnissen,
welche von den Eingeborenen hervorgebracht werden, ausgeführt; ein
großer
Teil wird im Schutzgebiet selbst verbraucht; er ist aus der Statistik
nicht ersichtlich; hierunter fallen die für Ernährungszwecke
hervorgebrachten
Feldfrüchte, wie Sorghum, Pennisetumhirse, Reis, Taro, Erderbsen, Bohnen
u.a. m. Aber auch von den in der Ausfuhrstatistik namhaft gemachten
Landeserzeugnissen
wie Mais, Maniok, Yams, Palmkerne, Palmöl, Erdnüsse usw. ist in der
Ausfuhrstatistik
nur der wirklich zur Ausfuhr über die Landesgrenzen gelangende Teil in
Anrechnung gebracht, nicht aber der im Lande selbst konsumierte Teil,
welcher die exportierten Mengen zuweilen erheblich übertrifft. Es ist
also schwer, sich von der gesamten landwirtschaftlichen Produktion der
Eingeborenen ein einigermaßen zuverlässiges Bild zu machen.
Untenstehende
Tabelle zeigt eine Übersicht der Ausfuhr der wichtigsten
Landeserzeugnisse
nach Mengen und Wert. Die wegen ihrer Beziehungen zum Mutterlande
wichtigsten
landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Eingeborenen sind:
I. Palmkerne und Palmöl. Sie werden
aus den Früchten der Ölpalme (s.d.)
gewonnen. Die Ölpalmen sind in Süd-
und Mittel - T. in der sog. Ölpalmzone, sowie im südlichen Teil der
Gebirgszone
sehr stark, im Kabureund Lóssogebiet ziemlich stark verbreitet (s. 6.
Pflanzenwelt). Die vorhandenen Ölpalmbestände verdanken ihre Existenz
in erster Linie dem Eingriff des Menschen in die Natur; sie sind in
größerer
Menge überall da zu finden, wo der Eingeborene früher vorhandene
Waldgebiete
zu Bebauungszwecken gerodet hat. Ihre Vermehrung auf den Rodungen ist
zum Teil auf natürlichem Wege erfolgt, und es bedurfte nur der
schonenden
Hand des Menschen, um die Schößlinge zur Entwicklung zu bringen. Zum
Teil
haben die Eingeborenen selbst durch Auspflanzen junger Ölpalmschößlinge
zur Vermehrung der Ölpalmbestände beigetragen. Vor nicht sehr langer
Zeit
wurden Palmkerne und Palmöl über die Seegrenze überhaupt nicht
ausgeführt;
der Handel mit Europa war damals noch so wenig entwickelt, daß
alkoholhaltige
Getränke nur in verhältnismäßig geringen Mengen nach Westafrika
gelangten.
In jener Zeit wurde wahrscheinlich sehr viel mehr Palmwein verbraucht, als es heute der Fall ist.
Der aus den Ölpalmen gewinnbare Palmwein dürfte die Eingeborenen
veranlaßt
haben, den Anbau und die Schonung von Ölpalmen in einem Maßstabe zu
betreiben,
der ihren Haushaltsbedarf an Palmöl und Palmkernen weit übertraf. Aus
der obigen Übersicht ist zu ersehen, daß die Ausfuhr von Palmkernen und
Palmöl, und man darf mit Sicherheit annehmen, auch die Produktion, ganz
erheblichen Schwankungen unterworfen ist. Im wesentlichen sind diese
Schwankungen
zurückzuführen auf die Verschiedenheit der Niederschläge in den
einzelnen
Jahren. Die Erfahrung hat gezeigt, daß auf ein regenreiches Jahr immer
ein Jahr mit guten Erträgen an Kernen und Öl folgt. Besonders günstig
wirken auf die Ertragsfähigkeit der Ölpalmen mehrere aufeinanderfolgende
Jahre mit großen Niederschlägen. Umgekehrt folgen auf Trockenjahre Jahre
mit geringen Erträgen an Kernen und Öl. -
II. Mais. Der zur Ausfuhr gelangende Mais wird hauptsächlich in den Gebieten
zwischen der Lagunenniederung und der Ölpalmzone, teils in dieser selbst, teils
auch noch in Gebieten nördlich davon produziert. Wie aus der obigen Übersicht
hervorgeht, hat die Maisausfuhr im Jahre 1908 eine erstaunliche Höhe erreicht
und ist seitdem auffallend zurückgegangen. Der Rückgang der Ausfuhr ist wohl in
erster Linie darauf zurückzuführen, daß die Eingeborenen in den auf das Jahr
1908 folgenden Jahren durch die Produktion von Palmöl und Palmkernen bzw. durch
den Zwischenhandel mit diesen
Erzeugnissen so viel verdient haben, daß sie nicht genötigt waren, Mais in dem
Umfange anzubauen, wie es der Fall war in den Jahren, welche auf die an Palmöl
und Palmkernen außerordentlich ertragsarmen Jahre 1905 und 1906 folgten (Graf
Zech, Togo, im Jahrbuch über die deutschen Kolonien, Essen 1912). Zum Teil
dürfte der Rückgang der Maisausfuhr auch darauf zurückzuführen sein, daß dem
Boden durch den außerordentlich intensiven Maisbau in den Jahren 1907 -
1908 zu viel Nährstoffe entzogen worden sind. -
III. Baumwolle (s.d.) wird von den
Eingeborenen meist als Zwischenkultur zwischen
anderen Feldfrüchten, seltener in besonders angelegten, meist kleinen
Baumwollfeldern hervorgebracht. Die Beteiligung der verschiedenen
Landesteile
des Schutzgebietes an der Baumwollproduktion ist aus der nebenstehenden
tabellarischen Übersicht erkennbar. Die Zahlen dieser Tabelle enthalten
auch geringfügige von europäisch geleiteten Pflanzungsunternehmungen
erzeugte
Baumwollmengen. Die in den Jahren 1907/08 und 1908/09 im Bezirk Lome - Land erzeugten Baumwollmengen sind in den
Zahlen
der Bezirke Anecho und Atakpame
enthalten.
-Näheres über den Baumwollbau in T.
s. KBl. 1911 S. 229 und 282. -
IV. Kakao (s.d.) wird hauptsächlich in den
waldigen Gebieten der Gebirgszone angebaut. Da Kakao für seinen Anbau Waldboden
erfordert, seine Kultur also waldfeindlich ist, hat die Verwaltung angesichts
des geringen Bewaldungsprozentes des Schutzgebietes vermieden, die Eingeborenen
zum intensiveren Anbau von Kakao, anzuregen. Durch eine derartige Anregung würde
die wahllose Vernichtung auch solcher Waldbestände verursacht worden sein, deren
Schonung im Interesse des Wasserhaushalts des Schutzgebietes geboten ist. Nach
Inkrafttreten der Waldschutzverordnung und Freigabe solcher Gebiete, deren Entwaldung ohne Einfluß auf den Wasserhaushalt
ist, wird der Kakaobau Rascher entwickelt werden
können. -
V. Kopra. Die Kokospalme (s.d.) wird hauptsächlich auf dem
schmalen
Dünenstreifen zwischen Strand und Lagunenniederung angebaut. Wohlhabende
und intelligente Eingeborene haben sich sogar der plantagenmäßigen
Kultur
der Kokospalme mit Erfolg gewidmet. Von den in der obigen
Ausfuhrübersicht
angegebenen Kopramengen rührt nur ein Teil von Eingeborenenpflanzungen
her; von der Pflanzungsgesellschaft Kpeme (s. 10. Europäische
Unternehmungen)
sind folgende Kopramengen ausgeführt worden, welche in der obigen
Übersicht
mitenthalten sind: 1906 5 t, 1907 18 t, 1908 25 t, 1909 60 t, 1910 85
t, 1911 127 t, 1912 133 t. -
VI. Erdnüsse (s.d.) werden fast überall
angebaut. Ihre Ausfuhr über die Seegrenze
hat bisher noch keine Bedeutung erlangen können; da Nord - T. durch eine
Bahn noch nicht erschlossen ist, konnten bisher nur Erdnüsse aus Süd -
T. auf den europäischen Markt gebracht werden. In Süd - T. fällt die
Reife
der Erdnüsse in eine Zeit, in welcher die Luftfeuchtigkeit einen
besonders
hohen Grad erreicht, und in der der Himmel im allgemeinen bewölkt ist,
so daß das Trocknen der Erdnüsse Schwierigkeiten begegnet. Feucht
verschiffte
Erdnüsse werden aber während des Seetransportes leicht ranzig und
gelangen
dann in verdorbenem Zustande im europäischen Hafen an. Die Erdnußausfuhr
wird voraussichtlich eine größere Bedeutung erlangen, sobald die
trockneren
Gebiete Nord - T.s durch eine Bahn erschlossen sein werden. -
VII. Kautschuk (s.d.) wird von den
Eingeborenen faßt ausschließlich von wildwachsenden Kautschukpflanzen
gewonnen. Kautschukkultur wird bisher kaum betrieben. Kautschuk wird
hauptsächlich
aus den in der Gebirgszone vorkommenden Lianen
und seit einer Reihe von Jahren auch aus den in Süd - T. zahlreich
vorkommenden
Ficus Vogelii sowie aus Clitandra elastica
gewonnen. Der Lianenkautschuk kommt meist in kleinen Bällen in den
Handel
und ist ein hochwertiges Erzeugnis. Der aus dem Ficusbaume und aus der
Clitandra elestica gewonnene Kautschuk. kommt in Kuchenform in den
Handel;
er ist von geringerer Güte. In einzelnen Gegenden des Schutzgebietes,
besonders im südlichsten Teil der Gebirgszone sind die Lianenbestände
infolge Raubbaus vernichtet oder wenigstens reduziert worden; doch
scheinen
die Bestrebungen der Verwaltung, den Raubbau zu verhindern, teilweise erfolgreich
gewesen
zu sein. -
VIII. Groß- und Kleinvieh, Geflügel.
Die
Rindviehzucht wird hauptsächlich in dem
tsetseärmeren
Nord - T. getrieben. Der Gesamtbestand des Schutzgebietes an Rindern
beträgt
rund 77 000 Haupt. Sie werden vielfach von Seuchen, wie Rinderpest, Milzbrand, Lungenseuche und Tsetsekrankheit heimgesucht. Die
Möglichkeit,
Rinder als Arbeitstiere sowohl für Pflugkultur als auch für
Lasttransporte
zu verwenden ist abhängig von der Möglichkeit, Rinder gegen
Tsetsekrankheit
zu immunisieren oder sie vor ihr zu schützen. Schweine, Ziegen, Schafe und Geflügel werden last überall gezüchtet;
eine Schätzung der vorhandenen Bestände liegt nicht vor.


b) lndustrie. Von weit geringerer Bedeutung als die landwirtschaftliche
Produktion der Eingeborenen ist ihre industrielle Betätigung. Die
verschiedenen
Handwerke, vor allem das Maurer-, Zimmer-,
Tischler-,
Schlosser-, Schmiede-, Goldschmiede- und Schneiderhandwerk, die
Gerberei,
die Bearbeitung von Leder, die Weberei, das Färben von Garnen und Tüchern ist im
Schutzgebiete ziemlich verbreitet. In der Gegend von Banjeli (s.d.) ist sogar die Eisenverhüttung in
hoher
Blüte; für die Beziehungen des Schutzgebiets zum Mutterlande haben all
diese Gewerbe eine wesentliche Bedeutung noch nicht erlangen können.
v.Zech.
10. Die übrigen Kulturverhältnisse (s. farbige Tafel u. Tafel 195). Trotzdem
die Bewohner T.s über den eigentlichen Hackbau nicht hinausgelangt sind,
zeigen etliche ihrer Feldbaugeräte doch bereits Anläufe zu höheren
Wirtschaftsformen.
So bedeutet die Haussahacke (s. Tafel 195 Abb. 2) unzweideutig
den Übergang
zum Pfluge, denn ein wirkliches Hacken ist mit diesem Gerät kaum noch
möglich, wohl aber eine ziehende Fortbewegung in der Richtung des
Heftes.
Auch die durchbrochene Form der Klinge mit ihrer Folgewirkung der
erhöhten
Lockerungsfähigkeit für die berührte Erdstelle erinnert bereits an die
Pflugschar. Man -kann das Gerät demgemäß bereits als Pflughacke
bezeichnen.
Auch die Bassarihacke (s. Tafel 195 Abb. 12) weicht recht
erheblich von
der sonst allgemein gebräuchlichen afrikanischen Feldhacke ab. Ist deren
Blatt fast stets mit Hilfe eines durch das Heft getriebenen konischen
Dorns befestigt und daher schwer auswechselbar, so liegt es hier
zwischen
drei Zapfen, was ein Auswechseln natürlich im höchsten Maß erleichtert.
Die kreisrunden Eisenklingen sind deswegen inter1 essant, weil sie, von
Bassari aus in großen Massen gewerbsmäßig vertrieben, früher, ganz wie
die Jemben von Tabora in Deutsch-Ostafrika, im ganzen Land als
Wertmesser
galten. - Einen Ausblick auf den Zusammenhang von Religion und
Feldkultur
gewährt das auf far1 biger Tafel Togo Abb. 9 wiedergegebene
Zaubermittel:
ein gegabelter, profilierter Pfahl, der mit Antilopenkiefern und
Fruchtketten
behängt ist und den man im südlichen Togo auf die Felder stellt, um
diese
vor Wildschaden zu bewahren. - Von den Techniken ist die Töpferei allgemein verbreitet; sie wird, wie
überall
auf niederen Kulturstufen, von der Frau ausgeübt und liefert besonders
im Süden des Landes sehr hübsche Erzeugnisse (s. farbige Tafel Togo Abb.
14). Außer den Gefäßen für den Haushalt liefert sie auch solche für
Kultuszwecke,
wie Opfergefäße oder gar Töpfe, die als zeitweiliger Aufenthaltsort der
Geister und Seelen gedacht werden (s. farbige Tafel Togo Abb. 5). Auch
die vor und in den Dörfern Südtogos so außerordentlich häufig
vorhandenen,
aus Lehm gefertigten Fetischfiguren (s. Tafel 195 Abb. 16) gehören
hierher,
ebenso wie die verschiedenen Systeme von Feuerherden, von denen die Tafel
195 Abb. 19 - 21 einige Typen aus Mitteltogo wiedergibt. Ebenso
allgemein
ist die Holzschnitzkunst, doch blüht sie besonders im Voltagebiet. Die
beiden Gruppen farbige Tafel Togo Abb. 4, 11, sowie die
sehr naturalistisch
gehaltene Kostümfigur Abb. 13 ebenda bieten ein paar Belege aus dem
küstennahen
Gebiet; die Trommeln Abb. 1 u. 12
solche
aus den Landschaften Akposso und Adele. Auch der Raubtierkopf der als
Blitzableiter dienenden Axt Abb. 7 und der Hahn
in Abb. 10 ebenda sind als technische Leistungen ganz bemerkenswert. -
An Webstühlen gibt es zwei Formen im Lande: den vertikalen Halb- oder
Griffwebstuhl, der nur von Frauen bedient
wird
und in mühsamer Arbeit sehr breite Stoffe liefert, und den wagerechten
Trittwebstuhl, der von Männern bedient wird und nur handbreite
Stoffstreifen
zu fertigen gestattet. Jener ist zweifellos die ältere, dieser die
jüngere
Form. In der Tracht tritt der Unterschied in der Weise zutage, daß den
breitliegenden Stoffen des Griffwebstuhls die Tobe des südlichen Togo
entspricht, während die schmalen Stoffe des Trittwebstuhls zwar eine
wirkliche
Schneiderarbeit bedingen, dafür aber auch sehr stoffreiche Gewänder
liefern.
Die bekannte, stets sehr reich bestickte Haussatobe (s. farbige Tafel
Togo Abb. 3) mit dem dazu gehörigen, ungeheuer weiten Beinkleid sind.
die am meisten in die Augen fallenden Symbole dieses Stoffreichtums.
Nach
Webetechnik und Färbung stehen viele der in Togo und seiner
Nachbarschaft
gefertigten Baumwoll- und Wollstoffe auf einer nicht geringen Stufe (s.
farbige Tafel Togo
Abb. 2 u. 3), trotzdem der Faden oft grob und ungleich
ist. Wie der Trittwebstuhl sind auch die höheren Bearbeitungsmethoden
der Tierfelle sicher neu und eingeführt, wohl mit Sicherheit vom Norden
her. Am höchsten stehen i n dieser Beziehung die Haussa, deren
Lederarbeiten
denen der Mandingo im Westen kaum nachstehen (s. farbige Tafel Togo Abb.
8 u. Tafel 195 Abb.
17). - Die Metalltechnik ist gegenwärtig auf bestimmte
Gegenden der Landesmitte, Bassari, Banjeli, Santrokofi, Akpafu usw.
beschränkt.
Das Gebläse hat im allgemeinen die Form des Gefäßblasebalgs (s. Tafel
195 Abb. 10); als Hammer und Amboß benutzen die Bassarileute zum
Schmieden
noch heute sehr schwere Steine (s. Abb. 6 ebenda). Erzeugnis ist alles
zum Wirtschaftsbetrieb Notwendige, also Hackenklingen (s. Abb. 2 u. 12),
Axtklingen (s. Abb. 5), Dolche (Abb. 4), Messer
(s. farbige Tafel Togo
Abb. 16) und Armschienen (s. Tafel 195 Abb. 7),
Speer- und Pfeilspitzen usw. Gold- und Silberschmiedekunst sind
besonders
an der Küste hoch entwickelt. - Unter den Waffen nehmen gerade die der
entlegensten Gegenden, nämlich des Gebirgslandes von Kabure und seiner
Nachbarschaft, das meiste Interesse in Anspruch. Der von den Wute
(s. d.) her bekannte Spanndolch mit seinem hohlen Griff ist auch hier
zuhause. An altägyptische Formen erinnert die Barte (s. Tafel 195 Abb.
5); an nordindische die, Armschiene Abb. 7. Vielleicht ist auch die Form
der kauribesetzten Tanz- und Kriegshelme Abb. 8 von außen her
beeinflußt;
sicher sind es das gerade Haussaschwert (s. farbige Tafel Togo Abb. 16)
und der Munitionsgürtel (s. Tafel 195 Abb. 17). Das Gewehr
ist selbstverständlich
eine moderne Errungenschaft. Dem wüsten Zauber- und Fetischglauben
seiner
Besitzer entsprechend, wird es gern mit Dutzenden von Jagdzaubermitteln
in Gestalt von Tierschwänzen, Tierkrallen, Kaurischnecken u. dgl.
behängt
(s. Tafel 195 Abb. 1).
- Unter den Musik- und Lärminstrumenten ist auch
hier die Trommel am weitesten verbreitet. Sie ist aus Holz, Leder und
Ton gefertigt und schwankt in ihren
Abmessungen
zwischen den mannshohen Staats- und Kriegstrommeln von Akposso, Kunja und Adele (s. farbige Tafel Togo Abb. 1 u. 12)
und dem unter dem Arm getragenen Instrument von der Form einer Sanduhr
bei den Ewe. Trommeln mit Besatz von Menschenschädeln und -knochen (s.
farbige Tafel Togo
Abb. 12 und Tafel 195 Abb. 14)
sind auf den Südwesten
des Landes beschränkt; sie sind rein äußerlich Trophäenträger, indem die
Skeletteile von erschlagenen Feinden stammen, bergen aber sonst
sicherlich
präanimistische und manistische Züge. Ohne die Absicht einer bestimmten
Wirkung auf die Außenstehenden wird man sie keinesfalls an diesen
Instrumenten
befestigt haben. Auch die Kiefer an den Trompeten (s. Tafel 125 Abb. 11)
deuten auf dieselbe Richtung. -Haussaarbeit ist die merkwürdige, aus
Pflanzenstengeln
gefertigte Zither (s. Tafel 195 Abb. 13); Einfuhr der Kru die Harfe (Abb. 3 ebenda). Die Kürbisrassel mit Behang
von Schlangenwirbeln oder Samenkörnern bestimmter Pflanzen (Abb. 9 ebenda) wird als Lärminstrument
bei Fetischtänzen gebraucht. - Die religiösen Anschauungen sind bisher
nur bei den Ewe genauer erforscht worden; im ganzen Norden ist man über
das bloße Sammeln von Kultattributen noch kaum hinausgekommen. Der
Befund
bei den Ewe geht, wie fast immer bei den Naturvölkern, dahin, daß sich
über den präanimistischen Zauberglauben eine vielgestaltige Schicht von
Animismus, Manismus
und Animalismus gelagert hat, mit der Endwirkung, daß es heute recht
schwer,
wenn nicht unmöglich ist, diese so verschiedenartigen Elemente noch
scharf
auseinanderzuhalten. Rein äußerlich unterscheidet Spieth, dem wir die
umfangreichsten Studien auf diesem Gebiet zu verdanken haben, Himmels-,
Erden- und persönliche Schutzgötter.
Himmelsgötter sind Dawu, Sogble, Sodza und Sowlui; die Erdengötter
(trowo)
zerfallen in altüberkommene Stammes- oder Erbgötter und von außen,
namentlich
von Aschanti und Dahomé
herübergekommene
Wandergötter. Jene wohnen in der Natur, in Bäumen, Steinen, Quellen
usw.,
diese in Kunstgegenständen irgendwelcher Art, besonders in Hütten
und unter Schutzdächern. Die persönlichen Schutzgötter endlich wohnen
in Amedzowe, der Seelenheimat der Ewe. - Alle diese Gottheiten werden
durch Darbringung von Opfern verehrt, meist Tieren (Schafen, Hühnern)
und Feldfrüchten. Auch kleine Lehmfiguren (s. Tafel 195 Abb. 16) bringt
man ihnen als Weihegaben dar. Nebenher opfert man auch den Ahnen, und
schließlich zaubert man mit Hilfe von tierischen Körperteilen,
Holzstückchen
u. dgl. mehr so außerordentlich stark, daß das Gegenmittel des Ordals
oder Gottesurteils in Togo stärker im Schwange ist als anderswo in
Afrika.
Einen guten Einblick in die Vorstellungen der Ewe über das Seelenleben
gewährt der Fetisch (s. farbige Tafel
Togo Abb. 6). Die Eingeborenen der Landschaften Kratschi und Ntschumuru
verehren die menschliche Seele und bringen ihr Opfer dar. Jedermann hat
zwei Seelen: Okra und Kanakra (diese im
Himmel).
Wird in der Familie jemand krank, stirbt ein Kind, geht der Handel
schlecht
oder kommt ein Unglück, so geht man zum Fetischpriester
oder zur Priesterin und fragt nach der Ursache. Diese ziehen gewöhnlich
den Fetisch Odente (s. unten) zu Rate, der dann zur Antwort gibt, ihre
Okra oder Kanakra, oder beide zusammen hätten das Übel verursacht und
verlangten ein Opfer. Die Leute lassen sich nun von einer
Fetischpriesterin
Figuren aus Lehm von der Art der auf der farbigen Tafel Togo Abb. 5 wiedergegebenen
formen und stellen diese in ihrer Hütte auf einer etwa 20 cm hohen
Lehmstufe
an der Wand auf. Jede der Figuren wird mit einem Lehmdeckel versehen.
Gewöhnlich sieht man 3 Figuren: die Okra des Mannes, die Okra der Frau,
die Kanakra der beiden. Je und je, aber im allgemeinen recht selten,
findet
man auch nur eine Figur in den Hütten, die Okra oder Kanakra. - Die
Leute
müssen nun ein Huhn oder Schal schlachten.
Das Blut der Tiere wird auf die Lehmfiguren gesprengt. Hierauf werden
einige Haare oder Federn in das Blut getaucht und auf den Figuren
festgedrückt,
auf deilen sie dann kleben bleiben. Durch diese Opfer soll das Übel
beseitigt
werden resp. nicht wiederkehren; z. B. wenn ein Kind gestorben ist, will
man hierdurch den Tod eines andern verhindern. Nachdem das Opfer
dargebracht
ist, wird das Fleisch des Opfertieres von den Hausgenossen gekocht und
gegessen. Stirbt der Mann, so wird seine Okra in den Busch geworfen, gewöhnlich in der Nähe des großen
Fetisches
Odente, der bei jedem Dorfeingang steht. Beim Todesfall der Frau
geschieht
mit deren Okra dasselbe. Sterben beide, so werden die beiden Okra und
die Kanakra in den Busch geworfen. - Ein paar Belege für den Glauben an
die Beseeltheit der Natur gewahren wir an der Hand der farbigen Tafel
Togo Abb. 7 u. Tafel
195 Abb. 18. Die letztere stellt in der unteren Figur
eine der zahlreichen geschliffenen Steinbeilklingen dar, die man im
Ewegebiet
gefunden hat. Die Leute nennen sie, ganz wie wir auch, Donnerkeil, sie
bewahren sie in ihren Hütten im Dachstroh und schreiben ihnen schützende
Eigenschaften gegen Blitzschlag zu. Auch als Heilmittel gelten sie,
indem
man kranken Kindern Pulver vom Stein in den Heiltrank tut und diesen zu
trinken gibt. Das seltsam gestaltete Beil (s. farbige Tafel Togo Abb.
7) gilt seltsamerweise ebenfalls als Blitzableiter; man befestigt es in
hohen Bäumen ganz in der Nähe des Hauses und vertraut seiner Wirkung.
Vielleicht ist der Hergang so zu erklären, daß man ursprünglich die
Steinbeile
als Blitzableiter ansah, daß man aber den Glauben auch beibehielt, als
an die Stelle des Steins die Eisenklinge trat. - Hinweise auf den
Ahnenkult
gewähren die Abb. 12 der farbigen Tafel Togo und Abb. 11 u. 14 der
Tafel
195. Mit den Schädeln der Feinde besitzt man das Verfügungsrecht auch
über ihre Seelen; gleichzeitig verhindert man durch Beiseiteschaffung
der Unterkiefer den Welten- und Menschenschöpfer an der Erschaffung
neuer
Feinde. - In das weite und wirre Gebiet des Schaden- und Abwehrzaubers
begeben wir uns mit den Abb. 2, 9, 15 der farbigen Tafel Togo und Abb.
1 Tafel 195. Die
Koranamulette des Kriegsrocks sollen nichts anderes als
den Träger im Gefecht schützen; der Feldfetisch (s. farbige Tafel
Togo Abb. 9) durch die Macht der Tierkiefer die gleichen Tiere
fernhalten;
der Jagdfetisch (s. farbige Tafel Togo Abb. 15) in
umgekehrter Denkweise
durch seine Schädel die gleichen Tiere herbeizaubern. In beiden Fällen
handelt es sich um ausgesprochenen Analogiezauber.
Naheliegenderweise auch bei der zauberbewehrten Flinte. Unter den
eingewanderten
Fetischen sind Odente und Jewe die bedeutendsten und einflußreichsten.
Odentes Symbol ist ein 2 m hoher, blutbeschmierter Erdkegel. Über Jewe
s. Jeweorden. Der Gott Nayo besteht in einem kleinen
Holzschemel von der allgemein gebräuchlichen Form, auf dem zwei an ihrem
einen Ende zusammengebundene Stäbe liegen (s. Tafel 195 Abb. 15). Er ist
der Hauptfetisch der Adele und hatte früher seinen Sitz in Pereu,
westlich
Bismarckburg. Fofie (s. farbige Tafel Togo Abb. 6) stammt aus
Djaki bei
Kumase an der Goldküste. Vor mehr als 100 Jahren ist er in die Gegend
von Kete - Kratschi gebracht worden. Dort hat er bis in die Neuzeit
vielen
Leuten in allen möglichen 1 Verlegenheiten geholfen. Besonders Frauen,
die unfruchtbar waren oder denen die Kinder früh starben, wandten sich
an ihn um Hilfe. Er entschied, ob man Krieg führen solle oder nicht, und
wußte, ob man siegen oder unterliegen werde. Packt man so einen Fetisch
aus seiner Umhüllung heraus, so erstaunt man über die Unzahl seiner
Teile.
Fofie z. B. besteht aus 8 Personen, die je durch verschiedene Gefäße,
Tonklumpen, Kürbisschalen u. dgl. wiedergegeben sind; dazu treten
Dutzende
von Amuletten in Gestalt von Wedeln, Schnüren usw., Löffel, Armbänder, Halsketten, Schwerter, Glocken, Rasseln,
Lampen, Körbe, Becher, Schemel usw., die alle beim Nayokult verwendet
werden (s. Antze, Fetische und Zaubermittel aus Togo, Jahrb. des Mus.
f. Völkerkunde zu Leipzig, Bd. 2, 1907, Lpz.
1908).
-Nach Osten, nach Joruba, deuten die
Opferschale
(s. farbige Tafel Togo
Abb. 10) und der Afa - Fetisch (s. Tafel 195 Abb.
16). Beide gehören zu dem alten Ifakult jenes Landes, jene sicher als
Aufbewahrungsort für die Wahrsagesteine, dieser als ins Ewe umgemodelte,
nicht mehr erkennbare Figur. -Der schön geformte rote Tontopf endlich
mit seinen Aufbauten und Nebengefäßen (s. farbige Tafel Togo Abb. 14)
zielt in das Gebiet des westafrikanischen Tierkults. Schlangen sind
plastisch
auf seinem Deckel angebracht; zum Schlangenkult
des alten Togo dürfte er also wohl in irgendwelcher Beziehung stehen.
- Noch nicht erklärter Art sind schließlich die sog. So - Steine (s. Tafel
195 Abb. 18). Es sind Quarzitscheiben von etwa Talergröße mit einem
feinen
Loch in der Mitte, die, ganz wie die neolithischen Steinbeilklingen,
durch
starke Regen aus dem Boden herausgewaschen werden. Man hat sie als
Netzsenker
angesehen; H. Schurtz sieht in ihnen Trittbretter für den wagerechten
Trittwebstuhl; andere halten sie für ein
altes
Kultgerät.
Weule.
11. Europäische Unternehmungen.
a) Pflanzungsunternehmungen:
I. Die Pflanzungsgesellschaft Kpeme DKG. Das Gesellschaftskapital von 640 000 M
ist voll eingezahlt, davon sind 480 000 M Stammanteile, 160 000 M
Vorzugsanteile. Die Hauptpflanzung befindet sich bei Kpeme (rund 500 ha), ein
Vorwerk bei Bagida (rund 166 ha). Es sind
ausgepflanzt 68 000 Kokospalmen und auf 79 ha 119 000 Sisalagaven. Die Gesellschaft betreibt eine
Sisalaufbereitungsanlage und eine Baumwollentkernerei. Zur Verschiffung
gelangten im Jahre 1912/13 122 t Kopra und 22,6 t Sisalhanf.
II. Die Agu - Pflanzungsgesellschaft DKG., gegründet 1907. Das volleingezahlte
Kapital beträgt 750 000 M. Die Hauptpflanzung befindet sich bei Tafië (Besitz
rund 212 ha), ein Vorwerk bei Njangbó (Besitz rund 425 ha). Nach dem
Geschäftsbericht für das Jahr 1911/12 waren bei Tafië 196,1 ha, bei Njangbó
186,8 ha, im ganzen also 382,9 ha bepflanzt, und zwar 162,6 ha mit Kakao, 117,4
ha mit Manihot, 24,5 ha mit Kickxien, 10,7 ha mit Ficus und Hevea, 58,6 ha mit
Ölpalmen in Reinkultur, 0,4 ha mit Kola, 8,3 ha mit Agaven und 0,4 ha mit Verschiedenem. Nach dem
Geschäftsbericht 1912/13 wurden verschifft 365 dz Kakao, 383 kg Kautschuk, 22
1/4 t Palmöl und 13 1/2 t Palmkerne. Die Gesellschaft betreibt eine
Aufbereitungsanlage für Ölpalmprodukte. III. Die T. - Pflanzungs -
Aktiengesellschaft, gegründet 1911 mit einem Kapital von 850 000 M, davon
eingezahlt 475 000 M. Grundbesitz rund 7500
ha. Bisher sind bepflanzt 542,9 ha mit Sisal, 6,3 ha mit Manihot und 5 ha mit Kapok. - Außer den vorgenannten
Pflanzungsunternehmungen betreibt Kaufmann O. Wallbrecht in der Nähe von Lome
eine kleine Kokospalmen- und Sisal - Agavenpflanzung und Vermessungstechniker
Burbulla je eine Kakaopflanzung bei Kpeme und bei Wurupong, beide im
Verwaltungsbezirk Misahöhe. -
b) Handelsunternehmungen: Im Schutzgebiet sind ansässig 10 deutsche
Handelshäuser, nämlich die Bremer Kolonial - Handelsgesellschaft vorm.
F. Oloff & Co., A. - G. (Aktienkapital 1 250 000 M voll eingezahlt),
Boedecker
& Meyer, die Deutsche T. - Gesellschalt DKG. (s. d.), die Deutsch -
Westafrikanische
Handelsgesellschaft DKG. (Aktienkapital 2 250 000 M voll eingezahlt),
C. Goedelt, Alfred Kulenkampff, Luther & Seyfert G.m.b.H., Friedr. M.
Vietor Söhne, J. K. Vietor, Wallbrecht & Co. und 1 englisches
Handelshaus
F. & A. Swanzy Ltd. -
c) Industrielle Unternehmungen: Das Gouvernement läßt durch die
Deutsche
Kolonial - Eisenbahnbauund Betriebsgesellschaft die fiskalische
Landungsbrücke
in Lome sowie die fiskalischen Eisenbahnen Lome - Anecho, Lome - Palime
und Lome - Atakpame und die fiskalischen Eisenbahnwerkstätten betreiben.
Außerdem
unterhält das Gouvernement in Lome einen größeren Werkstättenbetrieb,
in dem Zimmer-, Tischler-, Schlosser-, Schmiede- und Schneiderarbeiten
ausgeführt werden. Baumwollentkernereien halten in Betrieb das
Gouvernement
2, die Deutsche T. -Gesellschaft 5, die T.baumwollgesellschaft m.b.H.
2, die Pflanzungsgesellschaft Kpeme 1. Aufbereitungsanlagen für
Ölpalmprodukte
betreiben die Agupflanzungsgesellschaft, die Deutschwestafrikanische
Handelsgesellschaft
und das Togo - Palmölwerk G.m.b.H. je eine. Die Pflanzungsgesellschaft
Kpeme betreibt auch eine Aufbereitungsanlage für Sisalhanf. Das
Gouvernement
baut ein Kalklager bei Tokpli ab und hat dort einen Kalkofen in Betrieb.
Die Katholische Mission
unterhält
in Lome 1 größere Werkstätte mit Tischlerei, Schmiede, Schlosserei,
Schneiderei,
Druckerei und Buchbinderei. Ferner sind im Schutzgebiet im Betriebe 1
Seifenfabrik, 1 Hotelunternehmen mit Bäckereibetrieb, 1 Baugeschäft, 1
Tischler- und Wagenbauwerkstätte.
12. Handel. Im Schutzgebiet ist zu unterscheiden zwischen dem
Umtausch von Landeserzeugnissen verschiedenster Art zum Zweck des
Verbrauches
im Inlande bzw. in den Nachbargebieten, dem sog. Binnenhandel und dem
Umtausch von über See eingeführten, meist europäischen Erzeugnissen
gegen
meist nach Europa auszuführende Landeserzeugnisse des Schutzgebietes,
dem sog. Außenhandel. - a) Binnenhandel. Er liegt
ausschließlich in den Händen der Farbigen und erstreckt
sich sowohl auf Erzeugnisse der Landwirtschaft wie Mais, Yams, -Maniok, Palmfrüchte, Pfeffer, Erdnüsse, Bohnen, Ochro, Schafe, Ziegen,
Geflügel, fertig zubereitete Speisen,
kurzum auf Viktualien aller Art, als auch auf Erzeugnisse der
einheimischen
Industrie, wie Hacken, Hackenstiele, einheimische Zeuge und Garne, Matten, Töpfereien, Schnitzwerk u.a. m. Dieser
Handel
wickelt sich auf äußerst zahlreichen, im ganzen Schutzgebiet zerstreut
liegenden Märkten ab, und zwar in der Hauptsache gegen Barzahlung. Von
großer Bedeutung bei diesem Binnenhandel ist der Handel mit
afrikanischem
Salz, welches in den Lagunen von Adda und Kitta im englischen
Goldküstengebiet
gewonnen wird. Ferner der Handel mit getrockneten und geräucherten
Fischen.
Erstere stammen hauptsächlich aus Kitta im englischen Goldküstengebiet,
letztere aus dem Lagunengebiet von Dahomé. Ein Teil der Fische wird auch im Schutzgebiet selbst sowohl an
der Küste als auch in den Lagunen gefangen und für den Handel
zubereitet.
- Dem Binnenhandel zuzuteilen ist auch der sog. Sudanhandel. Er ist für
das Schutzgebiet in der Hauptsache Durchgangshandel und beruht auf dem
Austausch von Kolanüssen, welche hauptsächlich in Akim und Asante hervorgebracht werden, gegen Groß- und
Kleinvieh,
Schibutter, Bittersalz, einheimische
Gewebe und Geflechte des Sudans. Der Sudanhandel wird ausschließlich
durch
Eingeborene, meist Mohammedaner,
vermittelt,
welche sowohl einzeln als auch in Karawanen häufig mit Lasttieren reisen.
Tschokossi-,
Dagomba- und Tschaudjoleute sind hieran häufig als Zwischenhändler
beteiligt.
Der Sudanhandel durchquert das Schutzgebiet von Nordost nach Südwest und umgekehrt. Die Zentren, in welchen
sich der Aufkauf von Kola und demnach auch die Hauptumsätze an
Sudanhandelswaren
abspielen, liegen in der englischen Goldküstenkolonie, dem
Hauptproduktionsgebiet
der Kolanüsse; sie wechseln zuweilen je nach den Maßnahmen der
englischen
Verwaltung. Ein wichtiges solches Zentrum ist Salaga. Die wichtigsten Durchgangsplätze in T. für
den Sudanhandel sind Bassari (s.d.), Sansane-Mangu
(s.d.), Jendi (s.d.) und Sokode
(s.d.). - Den Gesamtumfang des Binnenhandels abzuschätzen ist bisher
nicht
möglich gewesen. -
b) Außenhandel. Er liegt ausschließlich in den Händen europäischer
Handelshäuser
(s. 10. Europäische Unternehmungen). Diese haben in Lome, Anecho, Palime
und Atakpame größere Faktoreien,
meist
unter Leitung von europäischen Angestellten, seltener unter Leitung
intelligenter
Farbiger. Diese Faktoreien unterhalten größere Lager europäischer Waren,
in welchen die Eingeborenen ihren Bedarf decken. Hier wird meist auch
der Aufkauf von Landeserzeugnissen bewirkt, welche nach Europa
verschifft
werden. Außer den in den oben genannten Orten vorhandenen größeren
Faktoreien
unterhalten die Handelshäuser, besonders an größeren Orten und Märkten,
zahlreiche kleinere Nebenfaktoreien und Läden, welche meist unter
Leitung
von Farbigen stehen. Zum Einkauf von Landeserzeugnissen halten sich die
Handelshäuser zahlreiche farbige Einkäufer. Der Einkauf europäischer
Waren
in den Faktoreien und Läden durch die Konsumenten und der Ankauf von
Landeserzeugnissen
durch die Aufkäufer von den Produzenten erfolgt meist gegen Barzahlung.
Die europäischen Handelshäuser bedienen sich zu ihren Umsätzen ferner
noch zahlreicher farbiger Händler, welche aus den Faktoreien Waren
vielfach
auf Vorschuß erhalten und Zahlung nach Absatz teils in Geld, teils in
Landeserzeugnissen leisten. Haupteinfuhrartikel für die Eingeborenenbevölkerung sind:
Reis,
Mehl, Backwaren, Zuckerwaren, Tabak, Branntwein, Salz, Petroleum, Seife, Zündhölzer, Glasperlen,
Baumwollgarne
und -gewebe, Ton- und Porzellanwaren, Bleistangen, Buschmesser und andere landwirtschaftliche
Geräte,
Steinschloßgewehre und Handelspulver. Dazu treten die von den Europäern
benötigten Nahrungs- und Genußmittel,
Getränke und Kleidungsstücke, ferner: Maschinen und Material für
Verkehrs-
und industrielle Anlagen, sowie für Bauzwecke. Die Entwicklung des
Gesamtaußenhandels
des Schutzgebietes, einschließlich des Handels über die Landgrenzen,
soweit
dieser statistisch faßbar war, geht ans der nachstehenden Übersicht
hervor.
In dieser Übersicht sind bis einschließlich 1905 die Einfuhrwerte
berechnet
nach dem Preis der Waren im Herkunftslande, zuzüglich der bis zum
Einfuhrhafen
entstandenen Spesen und zuzüglich der im Einfuhrhafen erhobenen
Eingangszölle,
vom Jahre 1906 ab ebenso, jedoch ohne die entrichteten Eingangszölle;
das ein- und ausgeführte Bargeld ist in den vorstehenden Zahlen
enthalten.

13. Verkehrswesen.
a) Schiffahrtsverbindungen. Den Verkehr zwischen T. und der Heimat
bewirken
die Woermann-Linie, die Hamburg-Amerika-Linie und die Hamburg-Bremer-
Afrika-Linie.
Zwischen Hamburg und Lome verkehren ferner Dampfer der African
Steamship Company und The British and African Steam Navigation Co.
Die letztgenannte Linie vermittelt auch den Verkehr zwischen dem
Schutzgebiet
und England. Die Dampfer zweier französischer Linien, nämlich der
Fraissinet
- Linie und der Chargeurs - Réunis, vermitteln endlich noch den Verkehr
zwischen Lome und Marseille bzw. Bordeaux. Der Verkehr mit
Segelschiffen,
welche früher ausschließlich zwischen der westafrikanischen Küste und
Europa bzw. Amerika verkehrten, hat fast gänzlich aufgehört. Im
Kalenderjahre
1912 ist T. angelaufen worden von 176 Dampfern unter deutscher Flagge
mit 414 731 Registertonnen, von 82 Dampfern unter nichtdeutscher Flagge
mit 157 101 Registertonnen, im ganzen von 258 Dampfern mit 571 832
Registertonnen.
Segelschiffe liefen in dem genannten Kalenderjahre das Schutzgebiet
nicht
an. Ein Schifffahrtsverkehr zwischen einzelnen Küstenplätzen des
Schutzgebietes
findet nicht statt. S.a.
Postverbindungen
und Dampfschiffahrt.
b) Hafenverhältnisse. Die Küste des Schutzgebietes bildet eine offene
Reede. Ein geschützter Hafen befindet sich
nirgends. Die das Schutzgebiet anlaufenden Seeschiffe sind genötigt, auf
der offenen Reede zu ankern. Der Transport von Personen und Waren von
den Seeschiffen nach dem Land und umgekehrt erfolgt durch Vermittlung
von Booten, welche mit eingeborenen Bootsleuten bemannt sind. Ein
schweres
Hindernis für den Verkehr zwischen Schiff und Land bildet die jahraus,
jahrein an der Togoküste anstehende starke Brandung (s. 4. Gewässer).
Wenngleich die eingeborenen Bootsleute in dem Durchfahren der Brandung
eine außerordentliche Geschicklichkeit an den Tag legen, so sind doch
bei hohem Seegange häufig Verluste an Menschenleben und Gütern
entstanden.
Um dieses Hindernis auszuschalten, hat die Verwaltung vom Strande aus
eine eiserne Landungsbrücke so weit in die See hinausbauen lassen, daß
die Beförderung von Menschen und Gütern gefahrlos über die Brandung
hinweg
auf der Brücke erfolgen kann und daß die den Verkehr zwischen Schiff und
Land bewirkenden Boote nur noch zwischen dem in die See hinausragenden
Brückenende und den auf der Reede ankernden Seeschiffen zu fahren haben.
Die erwähnte Landungsbrücke wurde am 27. Jan. 1904 dem öffentlichen
Verkehr
übergeben. Am 17. Mai 1911 hob ein schwerer Seegang, wie er in der
Vorzeit
noch nie beobachtet worden war, die Pendelstützen mehrerer Joche, mit
drei daraufstehenden Dampfkränen in die Höhe und drückte sie mit der
Fahrbahn
zur Seite, so daß die Joche mit der Fahrbahn und einigen daraufstehenden
beladenen Eisenbahnwagen seitlich
in die See stürzten. Die Wiederinstandsetzung der teilweise zerstörten
Landungsbrücke wurde im Dezember 1911 begonnen, die Wiederinbetriebnahme
der Landungsbrücke erfolgte a m 1. Nov. 1912. Den Schiffsverkehr auf den
Reeden von Togo regelt eine GouvV. vom 6. Febr. 1909 (ABl. T. 1909 S.
28). Den Verkehr auf der Landungsbrücke regelt die GouvV. vom 5. Juni
1909 (ABl. T. 1909 S. 157); die letztere ist durch die GouvV. vom 26.
April 1910 u. vom 22. Okt. 1912 (ABl. T. 1910 S. 174 u. 1912 S. 341)
geändert
worden. Die Landungsbrücke ist Eigentum des Schutzgebietsfiskus und zusammen mit
den Eisenbahnen als Verkehrsanlagen des Schutzgebietes an die Deutsche
Kolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft in Berlin verpachtet;
letztere bewirkt ihren Betrieb. Bezüglich des Vertrages zwischen dem Fiskus von T. und der genannten Gesellschaft, betr.
die Verpachtung der Verkehrsanlagen vom 12. März 1908 vgl. die
Landesgesetzgebung
des Schutzgebietes T. Berl. 1910 S. 486 ff. Bezüglich des
Landungsbrückentarifs
vgl. das von den Verkehrsanlagen des Schutzgebietes T. herausgegebene
Tarifbuch (Eisenbahntarif und Landungsbrückentarif), Berlin 1912,
gedruckt
in der Reichsdruckerei mit Nachträgen (bis Dezember 1913 sind 8
Nachträge
erschienen).
c) Wasserstraßen. Natürliche
Wasserwege, welche für den Verkehr nutzbar gemacht werden können, sind
in T. nur in sehr beschränktem Maße vorhanden. In erster Linie kommen
hierfür die im südöstlichsten Teil des Schutzgebietes, in der Nähe der
Küste gelegenen Lagunen (s.d.) sowie der
Togosee (s.d.) in Betracht. Die Lagunen
und der Togosee sind nur für die Kanus der Eingeborenen und für sehr
flachgehende
Boote fahrbar, gleichwohl sind sie für den lokalen Marktverkehr der
Eingeborenen
sowie für das Zubringen von Ausfuhrerzeugnissen von den Produktenmärkten
nach Anecho von wesentlicher Bedeutung. Die Verwaltung hat zur
Austiefung
des Fahrwassers an flachen Stellen des Lagunennetzes einen Handbagger
in Betrieb. Mit dem Lagunennetz steht in Verbindung der Monu
(s.d.). Er ist nur auf seiner südlichsten Strecke zwischen Agbanake
und Awewe das ganze Jahr über fahrbar und je nach den
Regenverhältnissen
während 4 - 6 Monaten im Jahre bis Tokpli
unter günstigen Verhältnissen sogar bis Togodo. Auch der Monufluß kann
nur von den Kanus der Eingeborenen und von flachgehenden Booten befahren
werden. Ein Versuch der französischen Regierung, zwischen Grand- Popo
und Athiémé einen Raddampferverkehr einzurichten, scheiterte an den
ungünstigen
Wasserverhältnissen. Immerhin ist auch der Monu auf seinen fahrbaren
Strecken,
ebenso wie die Lagunen, für den Handelsverkehr von Bedeutung. Der Volta
(s.d.), welcher eine Strecke weit das Schutzgebiet im Westen begrenzt,
würde als Wasserstraße eine gewisse Bedeutung haben, wenn nicht das
linke
(deutsche) Ufer die Grenze bilden, und wenn nicht die Verwaltung der
englischen
Goldküstenkolonie dem Befahren des Flusses durch die deutschen Anwohner
Schwierigkeiten in den Weg legen würde. Der Oti
(s.d.) wird als Wasserstraße erst dann in Betracht kommen, wenn es
gelingt,
den Wasserstand zu regulieren und die noch vorhandenen
Schiffahrtshindernisse
zu beseitigen. -
d) Fahrbare Wege. Vor dem Eingreifen der europäischen Verwaltung wurde der
Transport der Güter innerhalb des Schutzgebietes ausschließlich durch
eingeborene Lastträger bewirkt, welche Lasten im Gewicht von etwa 30 kg auf
ihren Köpfen beförderten. In der ersten Zeit, in welcher die deutsche Verwaltung
in T. tätig war, entsprach das Angebot an eingeborenen Lastträgern nicht immer
der Nachfrage. Infolgedessen waren die Trägerlöhne hoch; diese Art des
Güterverkehrs war naturgemäß außerordentlich teuer. In späteren Jahren
entwickelten sich diese Verhältnisse bei Zunahme des Geldbedarfs unter den
Eingeborenen wesentlich günstiger, so daß sich für die am häufigsten begangenen
Wege-strecken feste Trägerlohnsätze herausbildeten. Immerhin betrugen die
Transportkosten, welche der Lastträgerverkehr verursachte, 80 - 90 Pf. für das
Tonnenkilometer. Die Überzeugung, daß nur die Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse eine Verbilligung der Frachten und damit eine Ausdehnung
des Handelsverkehrs ermöglichen konnte, drängte sich der Verwaltung schon sehr
bald auf. Da aber bei den gesetzgebenden Körperschaften wenig Neigung bestand,
größere Mittel für den Bau von Bahnen zu
bewilligen, so mußte sich die Schutzgebietsverwaltung zunächst darauf
beschränken, die von wichtigen, Handelszentren nach der Küste führenden
Negerpfade durch besser ausgebaute Wege zu ersetzen. Zunächst wurde an dem
Ausbau eines Weges von Lome nach Palime, später an dem eines Weges von Lome von
Atakpame gearbeitet. Im Jahre 1901 wurde zum ersten Male versucht, auf dem Wege
von Lome nach Palime Güter mit von Rindern gezogenen W agen und Karren zu
befördern. Die Fahrbahn wies aber verschiedene Mängel auf, insbesondere erwiesen
sich die vorhandenen Brücken als völlig unzulänglich. Die Zugtiere erlagen
vielfach der Tsetsekrankheit. Die an der Straße vorgefundenen Mängel wurden
allmählich beseitigt, und an Stelle der Zugtiere versuchte man, das Ziehen der
Wagen durch eingeborene Menschenkraft bewirken zu lassen. Der Versuch gelang,
und alsbald entwickelte sich auf dem fahrbar gemachten Wege zwischen Lome und
Palime ein regelrechter Wagenverkehr. Die Transportkosten stellten sich auf 55 -
60 Pf. für das Tonnenkilometer. Durch die Einführung des Wagenverkehrs
entwickelte sich der Handelsplatz Palime, sowie verschiedene an der Wegestrecke
Lome-Palime gelegene Märkte zusehends, und dieses Moment war schließlich auch
ausschlaggebend für die spätere Bewilligung von Anleihen zum Bau von Eisenbahnen. Ähnlich wie auf
der Strecke Lome - Palime mußte auch der Weg von Lome nach Atakpame fahrbar
gemacht werden, und auch dort entwickelte sich in gleicher Weise ein
Wagenverkehr wie auf der erstgenannten Straße. Die beiden genannten Fahrwege
büßten naturgemäß ihre Bedeutung ein, nachdem sie durch Eisenbahnen ersetzt
worden waren. Fahrwege, auf welchen heute Lastwagenverkehr stattfindet, sind die
Straßen Assahun - Ho, Ho-Palime, Palime - Kpandu (s. Tafel 194), Kewe - Sokpe, Noëpe - Kota, Tsewie -
Avhegame, Nuatjä - Sagada und Atakpame - Sokode. Auf der Straße Palime
-Kpandu ist von einem Privatunternehmer ein Lastautomobilverkehr eingerichtet
worden. Tafel 194 zeigt einen
Teil der im Bau begriffenen Fahrstraße von
Atakpame nach Akposso. -
e) Eisenbahnen (s.d.). Es bestehen die Eisenbahnen von Lome nach
Anecho, 44
km lang, von Lome nach Palime, 119 km lang und von Lome nach Atakpame,
167 km lang. Die Eisenbahnen sind Eigentum des Schutzgebietsfiskus. Sie
sind ebenso wie die Landungsbrücke in Lome an die Deutsche Kolonial -
Eisenbahn
- Bau- und Betriebsgesellschaft in Berlin verpachtet, welche ihren
Betrieb
bewirkt. Über den Vertrag zwischen dem Fiskus von T. und der genannten
Gesellschaft, betr. die Verpachtung der Verkehrsanlagen, vom 12. März
1908 siehe die Landesgesetzgebung des Schutzgebietes T. (Berl. 1910 S.
486 ff .). Den Verkehr auf den Eisenbahnen regelt die Kolonialeisenbahn
Bau- und Betriebsordnung (RKV. vom15. Juli 1912, KolBl. S. 679) u. die
Kolonialeisenbahn - Verkehrsordnung (RKV. vom 26. Febr. 1913, KolBl. S.
179.). Bezüglich des Eisenbahntarits s. das von den Verkehrsanlagen des
Schutzgebietes T. herausgegebene Tarifbuch (Eisenbahntarif u.
Landungsbrückentarif)
Berlin 1912, gedruckt in der Reichsdruckerei, mit Nachträgen (bis
Dezember
1918 sind 8 Nachträge erschienen). Die Fahrpläne für die Eisenbahnen
werden
von der Betriebsleitung im ABl. T. veröffentlicht. -
f) Post- und
Telegraphenwesen
(s.d.). Im Jahre 1912 bestanden insgesamt 16 Postanstalten mit
Telegraphenbetrieb
und 6 Telegraphenhilf sstellen (ohne Postbetrieb), davon 3 an der Küste,
die übrigen im Innern. Ortsfernsprechnetze befanden sich in 7 Orten. Im
gleichen Jahre wurden befördert: 488 606 Briefsendungen, 25 047 Postanweisungen mit einem Gesamtbetrag von
3 395 854 M., 60 Wertbriefe, 15 106 Pakete, 7 271 Nachnahmesendungen,
113 296 Zeitungsnummern, 39 695 Telegramme und 54 285 Ferngespräche. In
Lome befindet sich eine Kabelstation der Deutsch - Südamerikanischen
Telegraphengesellschaft,
A. - G. Das Kabel Monrovia - Lome - Duala ist seit 20. Jan. 1913 im Betrieb; es ist durch
das Kabel Teneriffa - Monrovia an das Kabel Emden - Sta. Cruz auf
Teneriffa
und somit an die Heimat angeschlossen. In Kamina bei Atakpame befindet
sich eine große, bei Togblekovhe,
18 km nördlich von Lome, eine kleinere Telefunkenstation.
14. Geld- und Bankwesen. Im Schutzgebiet gilt die Reichsmarkrechnung.
Sämtliche
Münzen, welche auf Grund reichsgesetzlicher Bestimmungen im Deutschen
Reiche gesetzliche Zahlungsmittel sind, gelten auch in T. als solche.
Auch Reichskassenscheine werden bei allen amtlichen Kassen zu ihrem
Nennwert
in Zahlung genommen. Von den öffentlichen Kassen des Schutzgebietes
werden
auch englische Gold- und Silbermünzen in Zahlung genommen, und zwar nach
dem Wertverhältnis von 1 Pfund Sterling = 20 M. Mariatheresientaler,
welche
in früheren Jahren im Sudan eine gangbare Münze waren, dürfen nur mit
Genehmigung des Gouverneurs eingeführt, aber weder in Zahlung gegeben
noch genommen werden. Im Jahre 1905 hat die Deutsch - Westafrikanische
Bank (s. Bankwesen) eine Niederlassung in T. gegründet. Im Jahre 1912/13
betrug der Gesamtumsatz der Bank 31 Mill. M, der Umsatz an Wechseln nach
Europa insgesamt 2 272 460 M, an Solawechseln 668 343 M. Beim
Inkassogeschäft
betrugen die Aufträge 120 000 M. Der Gesamtumsatz beim
Kontokorrentverkehr
betrug: Einzahlungen 8 573 000, Auszahlungen 8 479 000 M, Depotinhaber
waren 160 Personen, davon 102 Eingeborene. -Am 1. Juli 1910 wurde die
Sparkasse der Deutsch - Westafrikanischen Bank in Lome eröffnet. Ende
Dez. 1912 hatten 291 Einleger ein Guthaben von 72 727 M in der Kasse
liegen.
Von den Einlagen entfielen 29 793 M auf 26 Europäer und 42 934 M auf 265
Eingeborene. Deutsches Geld wird in allen Teilen des Schutzgebietes auch
von Eingeborenen in Zahlung genommen. Die früher als Zahlungsmittel
unter
Eingeborenen überall gebräuchliche Kaurimuschel
ist in Süd - T. vollständig verdrängt; ein gleiches Schicksal steht ihr
in Mittel- und Nord - T. bevor. S.a. Geld
und Geldwirtschaft.
15. Verwaltung. Die Zentralverwaltung des Schutzgebietes befand
sich unmittelbar
nach der Erklärung der deutschen Schutzherrschaft in Bagida, später in
Sebe bei Anecho. Seit 1897 befindet sie sich in Lome. An der Spitze der
Zentralverwaltung des Schutzgebietes steht der Gouverneur, dem zugleich konsularische
Befugnisse
für die englische Goldküstenkolonie und Französisch - Dahomi übertragen
sind. Ihm sind ein erster Referent, zugleich Stellvertreter in
Abwesenheitsfällen,
sowie eine Anzahl Hilfsarbeiter beigegeben. Je einer von ihnen
bearbeitet die allgemeinen wirtschaftlichen Angelegenheiten (dazu die
Eingeborenen - Politik das Schul- und Missionswesen und die
Personalien),
die Rechtsfragen (dazu die Konsulatsangelegenheiten und die den
Landbesitz
des Fiskus betreffenden Sachen), das Finanzwesen, das Zollwesen, das
Gesundheitswesen,
die landwirtschaftlichen Angelegenheiten, die forstwirtschaftlichen
Fragen,
die bautechnischen Angelegenheiten, die maschinentechnischen und die die
Verkehrsanlagen betreffenden Angelegenheiten, das Militärwesen, das
Vermessungswesen
(dazu die den meteorologischen Dienst betreffenden Angelegenheiten). Der
Referent für das Finanzwesen ist zugleich Kommissar des Gouverneurs zur
Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebes der Deutsch - Westafrikanischen
Bank und der bei ihr errichteten Sparkasse. Dem Referenten für das Zollwesen obliegt die
Oberleitung
des gesamten Zolldienstes, dem forstwirtschaftlichen Referenten die
Leitung
der Aufforstungen (s. Forstwesen) dem Referenten für das Bauwesen die Oberaufsicht über den
Werkstättenbetrieb
des Gouvernements, dem Referenten für das Verkehrswesen die Aufsicht über den Betrieb
der fiskalischen Verkehrsanlagen, welche an die Deutsche Kolonial -
Eisenbahnbau-
und Betriebsgesellschaft verpachtet sind. Der landwirtschaftliche
Referent
führt zugleich die Oberaufsicht über das landwirtschaftliche
Versuchswesen
und die Tätigkeit der Bezirkslandwirte. Der Referent für die
Vermessungsangelegenheiten
und den meteorologischen Dienst ist zugleich der Vorstand der beim
Gouvernement
errichteten Bergbehörde. Außer den vorbezeichneten Hilfsarbeitern steht
dem Gouverneur auch das erforderliche Bureaupersonal zur Verfügung. Bei
allen Behörden des Schutzgebietes werden, soweit die dienstlichen
Interessen
es gestatten, farbige Hilfskräfte zur Erledigung der Geschäfte
herangezogen.
- Im Schutzgebiete befindet sich eine Polizeitruppe in Stärke von 2
Offizieren,
6 Unteroffizieren und rund 550 Farbigen. Von diesen befindet sich eine
Kompagnie unter einem Offizier und einem Unteroffizier in Lome zur
Verfügung
des Gouverneurs, während die übrigen den Lokalverwaltungen zugeteilt
sind.
T. ist in folgende Verwaltungsbezirke eingeteilt: Lome - Stadt, Lome -
Land, Anecho, Misahöhe, Atakpame, Kete - Kratschi, Sokode und Sansane
- Mangu. Den Leitern der Lokalverwaltungen (Bezirksamtmännern oder
Bezirksleitern)
obliegt neben der Gerichtsbarkeit
über die Eingeborenen die Ausübung der Polizeigewalt, der Ausbau bzw.
die Unterhaltung der Wege, die Einwirkung auf die Eingeborenen in
hygienischen
und wirtschaftlichen Fragen, sowie die Leitung der fast in allen
Bezirken
vorhandenen Versuchspflanzungen. Den Bezirksamtmännern oder
Bezirksleitern
sind da, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse es erheischen,
Bezirkslandwirte
beigegeben. Über die Aufgabe der letzteren: ABl. Togo 1912 S. 333 und
334. - Der ordentliche Etat des Schutzgebietes für das Jahr 1913
balanciert
in Einnahme und Ausgabe mit 40 57 136 M. Seit dem Jahre 1903 hat T.
einen
Reichszuschuß nicht mehr erfordert. Die wichtigsten Einnahmen sind die
Zölle, welche nach dem vorläufigen Rechnungsabschluß für 1912 rund 1 863
000 M betrugen. Von den im Schutzgebiet eingeführten Waren wird, soweit
nicht spezifische Zölle vorgesehen und soweit sie nicht von
Einfuhrzöllen
befreit sind, ein Wertzoll von 10% erhoben. Spezifische Zölle bestehen
für Spirituosen, Tabak, Salz, Zucker, Petroleum, Feuerwaffen, Pulver und Fische afrikanischen
Ursprungs. Von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von 50 % Tralles wird
ein Zoll von 0,80 M für das Liter erhoben. Dieser Zoll steigt, bei einem
Alkoholgehalt von mehr ab 50 % Tralles für jedes Prozent um 1,6 ? und
sinkt bei einem Alkoholgehalt von weniger als 50 % Tralles für jedes
Prozent
um 1,6 ?. Im Bezirk Sansane - Mangu sowie in dem größten Teil des
Bezirkes
Sokode dürfen Spirituosen zum Zweck des Verkaufs oder Abgabe an
Eingeborene
überhaupt nicht eingeführt werden. In den Städten Lome und Anecho ist
eine direkte Besteuerung der Eingeborenen eingeführt; diese hat im Jahre
1912 rund 22 000 M erbracht. In allen übrigen Landesteilen sind die
arbeitsfähigen
männlichen Eingeborenen verpflichtet, für die Regierung an 12 Tagen des
Jahres Steuern in Form von Arbeit zu leisten, aber
berechtigt,
die Arbeitsleistung durch eine Geldabgabe abzulösen. Die Ablösung der
Steuerarbeiten durch Geld hat im Jahre 1912 rund 696 000 M erbracht.
Nennenswerte
Steuereinnahmen erbringt endlich noch die Spirituosen - Schank- und
Verkaufs
- Steuer (1912 rund 68 000 M), die Abgabe vom Handelsgewerbe (1912 rund 32 000 M) und die
Gummihandel- Erlaubnisschein- Steuer
(1912 rund 34 000 M). An sonstigen Abgaben,
Gebühren und verschiedenen Verwaltungseinnahmen,
wie Gerichtskosten, Gerichts- und
Polizeistrafen, Betrieb der Krankenhäuser und Polikliniken, Wegegebühr
u. dgl. sind im Jahre 1912 rund 258 000 M eingegangen. -Der vom Pächter
der Verkehrsanlagen (Landungsbrücke in Lome, Küstenbahn Lome - Anecho,
Inlandbahn Lome - Palime und Hinterlandbahn Lome-Atakpame) zu
entrichtende
Pachtzins beträgt für das Jahr 1912 547 500 M. -Aus den erwähnten
Einnahmen
deckt das Schutzgebiet sämtliche Verwaltungskosten einschließlich der
Kosten für die Polizeitruppe und die Verzinsung und Tilgung der vom
Reich
zum Zweck der Eisenbahnbauten gewährten Darlehen und der Schutzgebietsanleihen. - Zur Beratung
der Haushaltsentwürfe und der Entwürfe der zu erlassenden Verordnungen beruft der Gouverneur den Gouvernementsrat
(s.d.), außerdem bespricht der Gouverneur in besonders dazu anberaumten
Beratungen mit den Leitern der örtlichen Verwaltungsbehörden, mit den
Vertretern der Missionen und mit der Kaufmannschaft alle wichtigeren
kulturellen
und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Schutzgebietes.
16. Rechtsprechung.
a) Weiße. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz ist der Bezirksrichter in Lome bzw. das aus dem
Bezirksrichter und den von ihm ernannten Beisitzern zusammengesetzte
Bezirksgericht in Lome, zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz der Oberrichter in Buea (Kamerun) bzw.
das aus dem Oberrichter und Beisitzern zusammengesetzte Obergericht in Buea
zuständig.
Der Bezirksrichter in Lome hat seemannsamtliche Befugnisse (V. des RK. vom 27.
Sept. 1903, KolBl. S. 609). Zur Zuständigkeit des Bezirksrichters gehört auch
die Bearbeitung der Grundbuchsachen für den Umfang des gesamten Schutzgebietes.
Der Bezirksrichter ist endlich noch zur Eheschließung und zur Beurkundung des
Personenstandes innerhalb des Schutzgebietes, ausschließlich der Bezirke Anecho
und Misahöhe, ermächtigt; für letztere sind die Bezirksamtmänner in Anecho und
Misahöhe zuständig. Beim Bezirksgericht ist ein in Lome ansässiger deutscher
Rechtsanwalt zugelassen.
b) Farbige. Die Gerichtsbarkeit über die Farbigen steht den Leitern
der örtlichen
Verwaltungsbehörden (Bezirksamtmännern und Bezirksleitern) zu. Für
geringfügige
Straftaten, sowie für geringfügige bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind
die Eingeborenenhäuptlinge zuständig, unterliegen aber in der Ausübung
ihrer Tätigkeit der Aufsicht der örtlichen Verwaltungsbehörde. Die
Rechtsprechung
erfolgt seitens der örtlichen Verwaltungsbehörden in Anlehnung an das
Reichsstrafgesetzbuch und die übrigen Reichsgesetze, jedoch unter
Berücksichtigung
der von den europäischen Verhältnissen abweichenden Verhältnisse des
Landes
(ABl. Togo 1907 S. 50). Die besonderen Verhältnisse in T. haben dort
auch
zur Einrichtung sog. Besserungssiedlungen (s.d.) geführt
(ABl. Togo 1909 S. 330).
17. Schulen, Missionswesen (s. Tafel 132,135). Die Verwaltung
verfolgte durch
Errichtung von Schulen den Zweck, E ingeborene in der deutschen Sprache
so weit auszubilden, daß sie sowohl im Bereich der Verwaltung, als auch
bei Privatunternehmern als farbige Hilfskräfte wie Dolmetscher,
Schreiber, Zollaufseher, Heilgehilfen, Handlungsgehilfen u. dgl.
verwendet
werden konnten. Die Heranbildung solchen Personals ermöglichte der
Verwaltung
sowie den Privatunternehmern Ersparnisse
an kostspieligem Europäerpersonal, den Eingeborenen den Eintritt in
verhältnismäßig
gut bezahlte und sozial gehobene Stellungen. - Dieser Zweck wurde zu
erreichen
versucht durch Einrichtung von Volksschulen, in welchen sich die
Eingeborenen
die deutsche Sprache, ferner elementare Kenntnisse im Lesen, Schreiben
und Rechnen sowie in einigen anderen nützlichen Fächern aneignen
konnten.
Mit der Entwicklung des Schutzgebietes traten aber erhöhte Anforderungen
an das farbige Hilfspersonal heran, so daß die in den Volksschulen
erworbenen
Kenntnisse nicht mehr ausreichten; es trat das Bedürfnis hervor, die
Eingeborenen
noch gründlicher für ihre Berufe vorzubilden und sie mit weiteren
Kenntnissen
zu versehen als mit der elementaren Volksschulbildung. Zu diesem Zweck
ist eine Fortbildungsschule mit zweijährigem Lehrgang als Oberstufe für
die Volksschulen des Schutzgebietes eingerichtet worden. Neben diesen
praktischen Zwecken verfolgte die Verwaltung aber auch ein wichtiges
nationales
Ziel, nämlich die Verbreitung deutscher Art und deutscher Sprache unter
den Eingeborenen, welche infolge ihrer früheren Handelsbeziehungen und
des regen Verkehrs nach benachbarten, unter
britischer Oberhoheit stehenden Gebieten englischen Einflüssen stark
ausgesetzt
waren. Schickten doch angesehene Eingeborene ihre Söhne mit Vorliebe
nach
den "High Schools" englischer Kolonien.
Um der deutschen Sprache die ihr gebührende Stellung zu verschaffen,
wurde
im Verordnungswege die Erteilung fremdsprachlichen Unterrichts an den
Schulen T.s verboten. Regierungsvolksschulen unter Leitung je eines
europäischen
Lehrers, dem eine Anzahl farbiger Hilfslehrer zur Seite steht, befinden
sich in Anecho und in Lome. Erstere wurde 1891, letztere 1902 gegründet.
Seit 1. April 1912 besteht unter Leitung eines Farbigen eine weitere
Regierungsschule
auf der Regierungsstation Sokode, welche einen ähnlichen Ausbau erfahren
soll wie die Schulen in Anecho und Lome. Der Lehrgang der
Regierungsvolksschulen
ist sechsjährig. Nach Beendigung des sechsjährigen Lehrganges werden die
Schüler einer Abgangsprüfung vor einer Prüfungskommissien des
Gouvernements
unterzogen. Anstellung im Regierungsdienste erhalten nur solche Schüler,
welche die Abgangsprüfung bestanden haben; auch der Eintritt in die
Regierungsfortbildungsschule
wird vom Bestehen der Prüfung abhängig gemacht. Am Ende des Schuljahres
1912 befanden sich in der Regierungsschule in Anecho 148, in der
Regierungsschule
in Lome 133 eingeborene Schüler. Die Regierungsschule in Sokode wurde
von 23 Schülern besucht. - Ende Januar 1911 wurde in Lome die
Regierungsfortbildungsschule
eröffnet. Sie hat mit Januar 1912 ihr zweites Schuljahr begonnen und
wurde
von 37 Schülern besucht, die sich auf 2 Klassen verteilen. 1903 wurde
in Verbindung mit den Werkstätten in Lome eine
Regierungshandwerkerschule
errichtet, in welcher Eingeborene im Tischler-, Schlosser- und
Schneiderhandwerk
ausgebildet werden. Im Lehrjahre 1911 betrug die Zahl der
Handwerksschüler
17 davon waren 13 Tischler-, 4 Schlosserlehrlinge. 1912 wurde die
Handwerkerschule
aufgehoben, weil 3 leistungsfähige Privatbetriebe in Lome sich mit der
Heranbildung farbiger Handwerker beschäftigen. Die Verwaltung unterhielt
in Nuatjä (s.d.) ferner noch eine
Ackerbauschule, welche aus einer 1904
auf Anregung des Gouverneurs vom Kolonialwirtschaftlichen Komitee
gegründeten Baumwollschule hervorgegangen ist. Sie wurde im Jahre 1912
in einen Musterbetrieb für die im Lande angebauten Produkte umgewandelt
(ABl. Togo 1912 S. 241 u. 242). In T. sind 4 Missionsgesellschaften tätig, die
evangelische Norddeutsche
Missionsgesellschaft (s.d.), die katholische Gesellschaft des
Göttlichen
Wortes (s.d.), die Basler Missionsgesellschaft
(s.d.)
und die Wesleyanische
Mission
(s.d.).
a) Die Norddeutsche Missionsgesellschaft unterhält in T. an
europäischem
Personal 16 ordinierte Missionare, 3 nichtordinerte Missionare, 11
Missionsfrauen und 2 Schwestern. An farbigem
Personal 90 Lehrer(darunter 6 Pastoren) und 12
Lehrerinnen. Die Zahl der aus der norddeutschen Missionsgesellschaft
hervorgegangenen eingeborenen
Christen beträgt 7112. Sie unterhält: 147 Knabenschulen, 1 Mädchenschule, 6
Kleinkinderschulen, 1 Fortbildungsschule, 1 Lehrerseminar. -
b) Die katholische Gesellschaft des göttlichen Wortes (Steyler Mission), die
seit 1892 die Apostolische Präfektur T. (seit 1914 Vikariat) versieht, unterhält
an europäischem Personal 44 Priester, 14 Laienbrüder, 22 Schwestern, an farbigem
Personal 205 Lehrer und 10 Lehrerinnen. Die
Zahl der aus der Steyler Mission hervorgegangenen Christen beträgt 14657. Sie
unterhält. 181 Knabenschulen, 14 Mädchenschulen, 2 Kleinkinderschulen, 1
Fortbildungsschule, 1 Lehrerseminar, 1 Handwerkerschule (s.a. den folgenden
Art. Togo, Apostolisches
Vikariat). -
c) Die Basler Mission begann erst 1912 ihre Tätigkeit in Nordtogo; sie baut
bei Jendi eine Station. Die beiden dorthin entsandten Missionare beschäftigen
sich vorläufig nur mit
der Erlernung der Eingeborenen - Sprache. -
d) Wesleyanische Methodistenmission. Sie unterhält kein
europäisches Personal, an farbigem Personal 16 Lehrer und 3 Lehrerinnen. Die
Zahl der aus ihr hervorgegangenen Christen beträgt 830. Sie unterhält 7 von
Knaben und Mädchen besuchte Schulen. Der Personalstand ist angegeben nach dem
Stande vom 31. Dez. 1912, die Zahl der Schulen nach dem Stande vom 1. April
1913. S. Mission, evangelische u. Mission, katholische.
18. Geschichte. Schon vor der Besitzergreifung durch das Deutsche
Reich waren
Bremer und Hamburger Kaufleute in T. ansässig. Sie hatten durch Vertrag
mit einem Häuptling in Anecho das Recht erworben, dort Handel zu
treiben.
Mehrere von ihnen vermittelten den Warenverkehr zwischen Deutschland und
den Faktoreien in Afrika auf eigenen Segelschiffen. 1882 richtete die
Woermann -Linie einen regelmäßigen Verkehr zwischen Hamburg und
Westafrika
mit Dampfschiffen ein, die auch T. anliefen. Ein von dem englischen
Distriktskommissar
in Kitta unternommener Versuch, Anecho durch Truppen
besetzen zu lassen, schlag fehl. Hingegen erbaten mehrere Häuptlinge in Anecho deutschen Schutz. Der zum
Reichskommissar für die afrikanische Westküste ernannte Generalkonsul
Dr. Gustav Nachtigal (s.d.) schloß am
5. Juli 1884 mit dem Vertreter des
Häuptlings Mlapa einen Schutzvertrag ab und hißte am gleichen Tage die
deutsche Flagge in Bagida und am folgenden Tage in Lome, der jetzigen
Landeshauptstadt, welche damals nur ein von drei Weißen bewohntes
ärmliches
Fischerdorf war. Am 5. Sept. 1884 schloß der zum Kaiserlichen Konsul mit
dem Amtssitz in Lome ernannte Kaufmann Randad mit dem Häuptling Mensah
von Porto Seguro einen
Schutzvertrag
ab. Die deutschen Ansprüche auf Anecho wurden französischerseits
bestritten.
Anecho wurde vorübergehend von Franzosen besetzt, von diesen jedoch
wieder
aufgegeben, nachdem die französische Regierung durch Protokoll vom 24.
Dez. 1885 das deutsche Protektorat
über Anecho anerkannt hatte. 1885 wurde Ernst Falkenthal
(s.d.) zum Kaiserlichen Kommissar von T. ernannt. Er schlug seinen
Amtssitz
zunächst in Bagida auf. Auf seine Veranlassung wurde am 30. Nov. 1885
die Polizeitruppe in T. errichtet. Näheres über ihren Entwicklungsgang
und ihre Unternehmungen: G. Trierenberg, Togo, die Aufrichtung der
deutschen.
Schutzherrschaft und die Erschließung des Landes, Berl. 1914, 3. - 5.
Teil. 1886 wurde der Sitz der Zentralverwaltung nach -Sebe bei Anecho
verlegt. Falkenthal und dessen Sekretär Grade erwarben im Jahre 1886 die
Landschaften Towe, Kewe, Agotime und Agome-Palime, Dr. Ernst Henrici 1887 auch die Landschaft Liati. Am 14. und
28. Juli 1886 wurde durch je einen deutschen und englischen Kommissar
die Grenze zwischen dem neu erworbenen deutschen Gebiet und der
Goldküstenkolonie
westlich von Lome an der, Küste durch ein Grenzzeichen festgelegt. Im
Jahre 1887 erfolgte eine ähnliche Abgrenzung
östlich Anecho bei der Insel Bayol
(s.d.) durch je einen deutschen und französischen Kommissar. Durch das
Abkommen vom 27. April 1887 einigten sich Deutschland und Frankreich
dahin,
daß die Grenze zwischen T. und Dahomé bis zum 9. Grad n. Br. hinauf
durch
den Meridian von Bayol gebildet werden sollte. Durch ein im Jahre 1888
geschlossenes Abkommen verabredeten Deutschland und England, im
Hinterlande
von T. und der Goldküste eine Neutrale
Zone zu schaffen, innerhalb welcher beide Mächte darauf
verzichteten,
ausschließlichen Einfluß geltend zu machen. Im gleichen Jahre hatte der
damalige Hauptmann Curt von Francois
(s.d.) einen kühnen Zug ins Hinterland von T. unternommen, auf dem er
bis ins Mossigebiet vordrang und zahlreiche Schutzverträge mit eingeborenen
Häuptlingen
abschloß; mit, Ausnahme eines einzigen, in Mamprussi abgeschlossenen
Schutzvertrages
wurden diese Verträge durch das in der Zwischenzeit geschlossene
Abkommen
betreffend Schaffung einer neutralen Zone gegenstandslos. Am 2. Juni
1888
gründete Stabsarzt Dr. Ludwig Wolf die Station Bismarckburg
(s.d.), welche verschiedenen Expeditionen
als Stützpunkt diente. 1889 unternahm Wolf von Bismarckburg aus einen
Zug in das nordöstliche Hinterland von T.; am 7. Mai 1889 schloß er mit
dem Häuptling von Tschaudjo (s.d.)
einen
Schutzvertrag ab. Wolf starb bei der Fortsetzung seines Zuges im
Hinterlande
von Dahomé. Am 7. Mai 1890 wurde die Station Misahöhe
(s.d.) gegründet. Durch Abkommen vom 1. Juli 1890 einigten sich
Deutschland
und England über die Grenze zwischen T. und der Goldküstenkolonie;
zwischen
dem 1888 an der Küste gesetzten Grenzzeichen und der Mündung des Daka
in den Volta (s.d.), wo die Südgrenze der
neutralen Zone begann, wurde die Grenze durch dieses Abkommen in ihren
wesentlichen Zügen festgesetzt. 1889 übernahm Jesko von Puttkamer (s.d.) an Stelle Falkenthals die
Leitung
des Schutzgebiets. Am 12. Dez. 1891 schloß Hauptmann Kling mit dem Häuptling von Suburuku, der eine
Landschaft
des Sugureiches beherrschte und am 19. Dez. des gleichen Jahres mit dem
Häuptling von Bafilo Schutzverträge ab. 1893 wurde dem Leiter der
Zentralverwaltung
an Stelle der Bezeichnung Reichskommissar der Titel Landeshauptmann verliehen. Am 8. Juni 1894
schloß der damalige Stationsleiter von Bismarckburg, Oberleutnant von
Doering einen Schutzvertrag mit dem Oberhäuptling
von Bassari ab. 1894 wurde die Station
Bismarckburg in eine Nebenstation umgewandelt; sie entbehrt seit jener
Zeit die dauernde Besetzung durch einen Europäer. An ihrer Stelle wurde
am 31. Dez. 1894 Kete-Kratschi als Europäerstation gegründet. In der
Zwischenzeit
betrieb die französische Regierung eine weitausschauende Politik und
ließ
durch systematisch angeordnete, mit reichen Mitteln ausgestattete
Expeditionen
mit eingeborenen Häuptlingen im Hinterlande von Dahoné und im westlichen
Sudan Schutzverträge abschließen in der Absicht, in Westafrika ein
großes
zusammenhängendes Kolonialreich zu gründen. Deutscherseits brach im
November
1894 die sog. Togohinterlandexpedition von Misahöhe auf, deren Führung
in den Händen des damaligen Stationsleiters von Misahöhe, Dr. phil. Hans
Gruner und des Oberleutnants von Carnap
- Quernheim lag. Die zur Durchführung dieser Expedition erforderlichen
Mittel waren in der Hauptsache von privater Seite aufgebracht worden.
- Am 16. Jan. 1895 schloß Dr. Gruner mit dem Oberhäuptling von Sansane
- Mangu einen Schutzvertrag ab, desgleichen von Carnap am 14. Jan. 1895
mit dem Häuptling von Pama und am 21. Jan. desselben Jahres mit dem
Häuptling
von Matschakuale in Kankantschari; die Häuptlinge von Pama und
Matschakuale
beherrschten Provinzen des Gurmareiches. In jener für die Erwerbung des
Hinterlandes außerordentlich wichtigen Zeit erfolgte ein Wechsel in der
Leitung des Schutzgebietes; an Stelle des mit den Verhältnissen des
Landes
vertrauten Landeshauptmanns von Puttkamer, der nach Kamerun versetzt
wurde,
übernahm August Köhler (s.d.), in T.
Neuling, die Leitung der Zentralverwaltung. Um die im Hinterlande
erworbenen
Rechte, insbesondere jene in Sansane -Mangu, auch äußerlich zur Geltung
zu bringen, ordnete die heimische Regierung die Errichtung einer Station
in Sansane - Mangu an, welche Anfang Februar 1896 durch den damaligen
Leutnant Frhr. von Seefried unter Oberleitung des Oberleutnants von
Carnap
erfolgte. Infolge widriger Umstände mußte die Station jedoch bald einem
farbigen Aufseher zur Verwaltung übergeben werden. Die französische
Regierung
war demgegenüber nicht untätig geblieben; sie entsandte immer neue
Expeditionen
und suchte durch militärische Besetzung verschiedener Punkte
imHinterlande
die sog. Occupation effective zum
Ausdruck
zu bringen. Als Ende 1895 und Anfang 1896 Nachrichten in Kete - Kratschi
eintrafen, daß französische Expeditionen in von Tschaudjo abhängigen
Gebieten,
mit dessen Oberhäuptling Dr. Wolf einen Schutzvertrag abgeschlossen
hatte,
die französische Flagge gehißt und Besatzungen stationiert hätten,
unternahm
der damalige Stationsleiter von Kete -Kratschi, Oberleutnant Graf von
Zech, einen Zug nach Tschaudjo und Sugu. In Sugu schloß er am 10. Febr.
1896 mit dem dortigen Oberhäuptling einen Schutzvertrag ab und
errichtete
in Paratau, der damaligen Hauptstadt des Oberhäuptlings von Tschaudjo,
eine kleine Station. Diese wurde 1897 nach Sokode
(s.d.) verlegt und in größerem Maßstäbe ausgebaut. Als im November 1896
in Kete - Kratschi neuerdings Nachrichten über die Tätigkeit
französischer
Expeditionen im Hinterlande von T. eintrafen und als insbesondere
festgestellt
war, daß Frankreich durch Errichtung von Stationen in Kirikiri, Bafilo,
Kabu und Pama T. einzuschnüren und vom Hinterlande abzuschließen
gedachte,
entschloß sich Graf Zech durch eine von Paratau in der Richtung nach
Sugu
vorgestoßene Postenkette die französischen Maßnahmen zu erwidern. Er
entsandte
den Leutnant Frhr. von Seefried über Bassari, Dako,
Bafilo und Semere nach Sugu mit dem Auftrage, in Sugu eine
Station
zu errichten und an geeignet erscheinenden Punkten Schutzverträge mit
eingeborenen Häuptlingen abzuschließen. Frhr. von Seefried schloß am 8.
Dez. 1896 in Semere einen Schutzvertrag ab und errichtete am 10. Dez.
1896 eine kleine Station in Sugu in der Nähe des Hauptortes Wangara.
Graf
Zech, der dem Frhr. von Seefried über die Ostgrenze T.s folgte, schloß
am 1. Jan. 1897 mit dem Häuptling von Tschamba
und am 5. Jan. des gleichen Jahres mit dem Häuptling von Agulu
Schutzverträge
ab, errichtete am 10. Jan. 1897 in Semere eine Station, schloß sodann
mit dem Häuptling der Landschaft Logba, welche zu dem damals noch
ziemlich
unzugänglichen Kaburegebiet gehörte, einen Schutzvertrag ab und
errichtete
zudem noch Stationen in Sudu und in Bassari, erstere als Gegengewicht
gegen die französische Besetzung von Bafilo, letztere als Gegengewicht
gegen die französische Besetzung von Kabu. Frhr. von Seefried wurde in
Sugu stationiert und später durch einen von der Küste erbetenen weißen
Beamten ersetzt. Infolge der feindseligen Haltung des Oberhäuptlings von
Dagomba (s.d.) in Jendi und des in Kpembi
bei Salaga residierenden Oberhäuptlings des Gondjareiches (s. Gondja)
war die Verbindung zwischen Kete - Kratschi und der Station Sansane-
Mangu,
welche, wie erwähnt, nur von Farbigen besetzt war, unterbrochen. Ende
1896 erhielten Dr. Gruner und Oberleutnant Thierry
den Auftrag, die Station Sansane - Mangu zu besetzen. Der Vormarsch
dorthin
von Kete-Kratschi aus konnte aber nur unter Aufgebot
beträchtlicher Machtmittel bewerkstelligt werden. Um den Durchmarsch
nach
Sansane- Mangu erzwingen zu können, wurde die Polizeitruppe unter
Oberleutnant
von Massow und dem Polizeimeister Heitmann. über Kete-Kratschi, Jendi
nach Sansane - Mangu entsandt. Dieser schloß sich Dr. Gruner und
Oberleutnant
Thierry an. Nach heftigen Kämpfen bei Bimbila
und Adibo, in welchen der Widerstand der Nanumba und der Dagomba
gebrochen
wurde, traf die Expedition am 11. Dez. 1896 in Sansane - Mangu ein. In
der Zwischenzeit hatten die Franzosen in Gurma
eine rege Tätigkeit entfaltet und insbesondere die Häuptlinge von Pama
und Matschakuale abgesetzt, welche in Sansane Mangu Schutz suchten. Dies
veranlaßte den damaligen Stationsleiter
von Sansane Mangu Dr. Gruner, den Oberleutnant Thierry nach Gurma zu
entsenden,
um die deutschen Ansprüche auf Pama und Matschakuale zur Geltung zu
bringen.
Oberleutnant Thierry besetzte Pama und errichtete einen Posten in
Matschakuale.
Naturgemäß ergaben sich sowohl auf der Postenkette Paratau - Sugu als
auch auf der Sansane- Mangu- Matschakuale allerlei Reibungen mit
französischen
Beamten und Angestellten. Die Errichtung der beiden Postenketten
beschleunigten
jedoch die Verständigung zwischen der deutschen und französischen
Regierung,
welche durch das deutsch - französische Abkommen vom 23. Juli 1897 ihr
Ziel fand. Durch das erwähnte Abkommen wurde Frankreich Gurma, Sugu und.
Semere zugesprochen, während Deutschland Sansane- Mangu und Tschaudjo und die von ihnen abhängigen Gebiete,
sowie einen großen Teil der nördlich des Kara
gelegenen, unabhängigen Heidengebiete und endlich das sog. Monudreieck
zwischen dem Bayolmeridian, dem Monufluß und der Lagune erhielt. Zwei
Jahre später einigten sich auch Deutschland und England über die
Aufteilung
der neutralen Zone. Durch Vertrag vom 14. Nov. 1899 fielen das
Gondjareich,
der westliche Teil des Dagombareiches und Mamprussi an England; der
östliche
Teil des Dagombareichs mit der Hauptstadt Jendi und Tschokossi
an Deutschland. Über die zur Abgrenzung des Schutzgebiets unternommenen
Expeditionen s. Grenzfestsetzungen, Grenzregulierungen und
Grenzexpeditionen.
Im Jahre 1897 wurde der Sitz der Zentralverwaltung von Sebe bei Anecho nach Lome verlegt. Dies geschah teils
aus gesundheitlichen Rücksichten, teils aber auch wegen der besseren
Verbindungen,
die Lome nach dem Hinterlande bot. 1898 wurde dem Chef der
Zentralverwaltung,
welcher bis dahin die Bezeichnung Landeshauptmann führte, der Titel
Gouverneur
verliehen. Gouverneur Köhler, der, wie oben erwähnt, 1895 als
Landeshauptmann
nach T. gekommen war, starb am 19. Jan. 1902 in Lome und wurde durch
Waldemar
Horn ersetzt, der nur bis Oktober 1903 die Geschäfte leitete. Ihm
folgte,
erst stellvertretend, dann seit 1905 endgültig Graf Zech (s. d.). Er
trat
1910 zurück. 1911 - 1912 war Edmund Brückner, seit 1912 ist S. H. der
Herzog Adolf Friedrich zu
Mecklenburg
(s. d.) Leiter des Schutzgebiets. Nachdem das Schutzgebiet in
wesentlichen
Zügen seine äußere Umgrenzung gefunden hatte, konnte auch dem inneren
Ausbau des Landes größeres Augenmerk zugewendet werden. 1898 wurde die
Verwaltungsstation Atakpame gegründet. Die einzelnen Verwaltungsbezirke
innerhalb des Schutzgebiets, bis dahin sieben, wurden abgegrenzt. Die
örtlichen Verwaltungsbehörden entwickelten eine rege Tätigkeit auf dem
Gebiete der Landesbefriedung, des Wegebaues, der Eingeborenengerichtsbarkeit und
Eingeborenenerziehung und auf wirtschaftlichem Gebiete. Dem Ausbau
fahrbarer
Straßen und später von Eisenbahnen
wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Näheres über den Ausbau der
Verkehrsanlagen s. 13. Verkehrswesen. Die sich mehrenden kulturellen
Aufgaben
erforderten erhöhte Geldmittel. Wiederholt wurden durch Erhöhung der
Zölle
höhere Einnahmequellen erschlossen, und schließlich wurde 1907 zur
direkten
Besteuerung der eingeborenen Bevölkerung übergegangen (s. 15.
Verwaltung).
Über die Entwicklung des Schulwesens s. 17. Schulen, Missionswesen. Auf
die Entwicklung der Landwirtschaft
wurde schon bald nach der Besitzergreifung des Landes durch Errichtung
von Versuchspflanzungen seitens der Verwaltung Einfluß zu nehmen
getrachtet.
In Sebe bei Anecho wurde nach Einrichtung der Zentralverwaltung
dortselbst
ein Versuchsgarten angelegt, in dem Baumwolle,
verschiedenene Gemüsesorten, Kaffee u. dgl. angebaut wurden. Gleich n ach der
Gründung
der Station Bismarckburg wurden
dort
im Jahre 1889 Versuche mit dem Anbau von Baumwolle, später auch von
Kaffee,
Tabak, Kola u. a. angestellt. Im Jahre 1890 wurde ein Sachverständiger
nach dem Schutzgebiet entsandt, der durch praktische Versuche
feststellen
sollte, ob die Vorbedingungen zu einer lohnenden Baumwollkultur im
Schutzgebiet
vorhanden seien. Dieser nahm die schon vor seinem Eintreffen in Sebe in
Angriff genommenen Baumwollkulturversuche in die Hand und legte noch
weitere
Versuchsfelder in Porto Seguro und Lome an. Wegen Beschränktheit der
verfügbaren
Mittel wurden diese Baumwollkulturversuche wieder aufgegeben. Ähnlich
wie in Bismarckburg wurde auch in Misahöhe bald nach Gründung dieser
Station
eine Versuchspflanzung angelegt, welche später in größerem Umfange
ausgebaut
wurde. Gleiches geschah nach der Gründung der Stationen Kete - Kratschi,
Sansane - Mangu, Sokode und Atakpame auch an diesen Orten und in
späteren
Jahren auch in Bassari, Jendi, Kpandu und Ho. Bald nach Verlegung der
Zentralverwaltung von Sebe bei Anecho nach Lome wurde in dem
letztgenannten
Ort ebenfalls ein größerer Versuchsgarten errichtet. Zusammenfassende
Berichte über die Versuchsgärten
in Sokode und Bassari im Jahresbericht über die Entwicklung der Schutzgebiete in Afrika und der Südsee 1006/07, Teil D. Togo, über die
Versuchsgärten
in Lome und Aatakpame desgl. 1907/08 und über die Versuchsgärten in
Anecho,
Sansane -Mangu und Kete - Kratschi desgl. 1908/09. Über die Geschichte
des Baumwollbaues in T. vgl. KolBl. 1911 S. 229 ff und 282 ff. Im Jahre
1903 wurde auf Veranlassung des Gouvernements vom Vertreter des
Kolonialwirtschaftlichen
Komitees in T. eine sogenannte Baumwollschule eingerichtet. 1906 wurde
ein land- und forstwirtschaftlicher Beirat beim Gouvernement argestellt. Am Ende des gleichen
Jahres erfolgte die Umwandlung der Baumwollschule in eine Acker bau
schule,
deren Organisation durch Verfügung des Gouverneurs vom 29. Dez. 1906,
ABl. T. 1907 S. 1, festgesetzt wurde. 1908 wurde beim Gouvernement ein
besonderer landwirtschaftlicher Beirat angestellt und diesem zugleich
die Oberleitung der Ackerbauschule übertragen, die im gleichen Jahre vom
Gouvernement übernommen wurde. 1911 wurde eine Baumwollsaatzuchtstelle,
1912 zwei weitere solche errichtet. Die Ackerbauschule in ihrer
bisherigen
Organisation wurde 1912 aufgehoben und in eine Landeskulturanstalt
umgewandelt.
Im gleichen Jahre wurden auch Bezirkslandwirtstellen geschaffen; die
Obliegenheiten
der Bezirkslandwirte sind durch eine
Dienstanweisung
vom 6. Mai 1912 ABl. T. S. 333 festgelegt worden; seit 1912 sind drei,
seit 1913 fünf Bezirkslandwirte in T. tätig; drei von ihnen leiten
zugleich
die Baumwollsaatzuchtstellen. Über die Geschichte der europäischen
Pflanzungen
s. 11. Europäische Unternehmungen, a) Pflanzungsunternehmungen. Über die
Entwicklung der Forstwirtschaft s. Forstwesen.
Auch der Gesundheitspflege
wurde
vermehrtes Augenmerk zugewendet. Während nach der Besitzergreifung T.s
nur ein Regierungsarzt in dem 1894 gegründeten Nachtigal-Krankenhaus in
Anecho tätig war, wurde nach der Verlegung der Zentralverwaltung nach
Lome auch dort ein Regierungsarzt stationiert. 1905,wurde in Lome eine
Krankenbaracke für Europäer, 1909 das Königin-Charlotte-Krankenhaus, mit
dem ein Eingeborenenkrankenhaus verbunden ist, eröffnet. 1907 erfolgte
die Stationierung eines Regierungsarztes in Palime, 1912 eines er
solchen
in Atakpame. Die Bekämpfung d. Pocken und des Aussatzes wurde teils durch Regierungsärzte, teils durch
Verwaltungsbeamte
mit wechselndem Erfolge durchgeführt. Seit 1906 besteht ein
Aussätzigenheim
bei Bagida. Seit 1912 erfolgt die Pockenbekämpfung durch besondere
Impfärzte.
1908 wurde die systematische Bekämpfung der Schlafkrankheit in die Wege
geleitet. Wiederholt sind Forscher mit der Bekämpfung der Genickstarre, des Gelbfiebers und der
Tsetsekrankheit
der Rinder beschäftigt worden. Die hygienischen Verhältnisse wurden
endlich
noch durch systematische Bekämpfung der Stechmücken, Regelung der Städtebebauung,
Zuschütten
von Sümpfen, Erschließung von Wasser, Bau von Brunnen und Aborten nach, Möglichkeit verbessert.
Literatur: Dr. L. v. Ammon, Zur Geologie
von Togo und vom Nigerlande. Münch. 1905. Dr. R. Büttner, Togo, in Das
überseeische Deutschland. Stuttg., Berl., Lpz. - Dr. W Busse, Das südliche Togo,
in Vegetationsbilder von Karsten und Schenck. Jena 1906. J. G. Christaller, A
Dictionary of the Asante and Fante Language. Basel 1881. - A. B. EIlis, The Ewe
speaking peoples of the Slave - Coast of Westafrica. Lond. 1890. - Dr. R Fisch,
Nordtogo und seine westliche Nachbar.schalt. Basel 1911. - L. Frobenius, Auf dem
Wege nach Atlantis. Berl. -
Okarlottenb. 1911 - Gouvernement von Togo, Amtsblatt für das Schutzgebiet Togo.
Lome 1906/13. - Gouvernement von Togo, Die Landesgesetzgebung des Schutzgebietes
Togo. Berl. 1910. - Dr. E Henrici, Das deutsche Togogebiet. Lpz. 1888. Fr.
Hupfeld, Togo, in Die deutschen Kolonien,
herausgeg. v. K. Schwabe, 1. Bd. Berl. 1899.
Metzger, Die Forstwirtschaft im Schutzgebiet Togo Jena 1911. - G. Müller,
Geschichte der Ewemission. Bremen 1904. - S. Passarge, Togo, in Das deutsche
Kolonialreich,
herausgeg. v. Dr. H. Meyer, 2. Bd. Lpz. und Wien 1910. Plé, Exposé sommaire des
opérations de délimitation entre le Dahomey et le Togo. Paris. R. Plehn, Beitrag
zur Völkerkunde des Togogebietes. Halle 1898. - Preil, Deutsch - französische
Waffenbrüderschaft im
Hinterland von Togo und Dahomey. Lpz. 1910. -Reich - Kolonialamt, Die
deutschen Schutzgebiete in Afrika und der Südsee 1909/10, 1910/11, 1911/12
und 1912/13. Berl. 1911, 1912, 1913 u. 1914. - Dass., Düngungsversuche in den
deutschen Kolonien, Heft 2, Bericht über die in Kamerun und Togo in den Jahren
1911/12 ausgeführten Düngungsversuche, Berl. 1913. Dass., Medizinalberichte über
die Deutschen Schutzgebiete 1903/04 - 1910/11. Berl. -Beich,8Postamt, Post- u.
Telegraphen - Nachrichten, für den Verkehr mit den deutschen
Schutzgebieten. Berl. 1913. - B. Schlechter,
Westafrikanische Kautschukexpedition. Berl. 1900. - M. Schlunk, Die norddeutsche
Mission in Togo. Bremen 1910. - Dr. H. Schnee, Unsere Kolonien. Lpz. 1908. - A.
W. Schreiber, Bausteine zur Geschichte der norddeutschen Missionsgesellschaft.
Bremen 1911. - J. Schönhärl, Volkskundliches aus Togo. Dresd., Lpz. 1909. - J.
Spieth, Die Ewe - Stämme. Berl. 1906. - Ders.,
Die Religion der Eweer in Südtogo. Lpz. 1911. - Dr. Sternfeld, Die Schlangen
Togos. Berl. 1909. Stromer v.
Reichenbach, Die Geologie der Deutschen Schutzgebiete in Afrika. Münch., Lpz.
1895. - G. Trierenberg, Togo, die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft und
die Erschließung des Landes. Berl. 1914. - D. Westermann, Wörterbuch der Ewe -
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1905. - F. M. Zahn, Vier Freistätten im Sklavenlande. Bremen 1870. H. Zöller,
Das Togoland. Stuttgart 1885.
v. Zech.
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